der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyt für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 48 1911. Steyr, am 30. November Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pranumerationspreis für portofreie Abonnenten: Ganzjährig 5 K und für portopflichtige Abonnenten ganzjährig 6 K 20 h, halbjährig 3 K 10 h. - Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrat reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 17. November 1910. Z. 26.510. An alle Gemeinde=Vorstellungen, hochw. Pfarramter, Ortsschulräte, Sauleitungen, Genossenschafts=Vorstellungen, Krankenkassen etc. Einladung zur Pränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Mit 1. Jänner 1912 beginnt der XXX. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates an die Gemeinde=Vorstehungen, k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden, Ortsschulrate und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezug habenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeamter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe= und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlasse und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts=Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die offentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarramter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschulrate, Schulleitungen und Genossenschafts=Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnieren und als Inventarsgegenstand sorgfaltig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und betragt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 K Das Amtsblatt rann auch von Privaten, insbesondere Viehhändlern, Fleischhauern und Gastwirten sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 6 K 20 h ganzjährig. inklusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pranumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1912 bis längstens 15. Dezember 1911 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten sollen ihre Pränumerations-Erklärung samt dem Pranumerationsbetrag ehestens anher einsenden damit die Zusendung der Amtsblatter rechtzeitig bewirkt werden kann.
194 Steyr, 28. November 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hinausgabe der Reichsgesetz=Blätter. Unter Einem gelangt das Reichsgesetz=Blatt Stuck KOI an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgange ist binnen drei Tagen anher zu berichten. Steyr, 25. November 1911. Z. 323/25. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Allgemeine Ersatz=Ernennungen in die Erwerbsteuer¬ Kommissionen. Zufolge Ermächtigung des Herrn k. k. Finanz=Ministers hat das Präsidium der k. k. Finanz=Direktion in Linz nach¬ benannte Herren zu Mitgliedern beziehungsweise Mitglied¬ Stellvertretern der Erwerbsteuer=Kommissionen des Veran¬ lagungsbezirkes Steyr Land ernannt: A. Erwerbsteuer=Kommission III. Steuerklasse. Mitglieder: Friedrich Bauernebel, Eisenhandler in Sierning. 2. Mitglied=Stellvertreter Hubert Kosch, k k. Steuer=Verwalter in Steyr. B. Erwerbsteuer=Kommission IV. Steuerklasse. 1. Mitglieder: Franz Haider sen., Tabaktrafikant in Reichraming Josef Zischek, Sattlermeister in Weyer. 2. Mitglied=Stellvertreter: Rudolf Langerbauer, Gemischtwarenhandler in Weyer, Anton Schondorfer, 1 k. Steuerverwalter in Steyr. Zufolge Erlasses des Präsidiums der k. k. Finanz¬ Direktion in Linz vom 9. November 1911, Z. 1327, sino vorstehende Ernennungen entsprechend zu verlautbaren. ex offo Z. 27.293. Steyr, 25. November 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und hochw. Pfarramter. Titelnachweis der in der Evidenz der Ersatzreserve stehenden ausgeweihten Priester. Alle in der Evidenz der Ersatzreserve stehenden, einer Gemeinde des hiesigen pol. Bezirkes heimatszustan¬ digen, ausgeweihten Priester haben bis zur Vollstreckung ihrer 12 jährigen Dienstpflicht (die Assenjahrgange 1899 bis 1911 jährlich im Monate Dezember bei der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Steyr nachzuweisen, daß sie sich noch in einem der im Puutte 1 des § 49 W.-V., 1. Teil, bezeich¬ neten Verhältnisse befinden. Die nachbenannten in diesem polit. Bezirke zuständigen Priester sind daher auf die termingemaße Vorlage dieser Nachweisung aufmerksam zu machen, und zwar: geb. 1877, zust. nach Reichraming Georg Katzinger 1879, ust. nach Losensteinleiten. Alois Daxi, geb. Anton Haussell, geb. 1881, zust. nach Garsten. Alois Schachermayr, geb. 1877, zust. nach Krems¬ münster Land. Franz Josef Peßl, geb. 1881, zust. nach Krems¬ münster Land. Leop. Scherleitner, geb. 1882, zust. nach Pfarrkirchen. Florian Jäger, geb. 1881, zust. nach Ried bei Kremsmünster. Isidor Mühlboa, geb. 1880, zust. nach Wartberg. Johann Gruber, geb. 1877, zust. nach Weyer. Franz Aninger, geb. 1884, zust. nach Neustift. Johann Hermentin, geb. 1883, zust. nach Neustift. Matthaus Opitz, geb. 1883, zust. nach Sierning. David Blumenschein, geb. 1884, zust. nach St. Ulrich. Josef Hufnagl, geb. 1885, zust. nach Gleint. Franz Hochellinger, geb. 1880, zust. nach Dernberg. Franz Gebetsrother, geb. 1884, zust nach Garsten. Franz Neuwirth, geb. 1885, zust. nach Gleint. Stephan Gschwandner, geb. 1883, zust. nach Weyer Markt. Steyr, 23. November 1911. B. 27.009. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Abonnement auf das Zentral=Polizeiblatt. Mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 24. November 1905, Z. 50.654, wurde die Beibe¬ haltung des bisher auf 6 K festgesetzten Abonnementspreises des Zentral=Polizeiblattes für das Jahr 1912 genehmigt. Um die Höhe der Auflage dieses Blattes für das nächste Jahr rechtzeitig zu bemessen, erscheint es wünschens¬ wert, daß jene Gemeinden, welche die Pränumeration auf das Zentral=Polizeiblatt für das kommende Jahr fortsetzen oder neu anmelden wollen, möglichst bald ermittelt werden, und daß weiter deren Beitrittserklärungen sowie die ent¬ fallenden Pränumerationsbeträge längstens bis 10. De¬ zember l. J. an das Expedit der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft gelangen. Da durch die Evidenthaltung aller in den Landern der diesseitigen Reichshälfte vorkommenden Verletzungen der personlichen und Eigentums=Sicherheit und die damit ver¬ bundene Verzeichnung aller dieserwegen verfolgten Verbrecher, sonstiger Gesetzesvertreter und für die offentliche Sicher¬ heit gefährlicher oder gemeinschädlicher Individuen die den Gemeinde=Vorstehungen nach § 25, Punkt 2, des Gemeinde¬ Gesetzes obliegende Sorge für die Sicherheit der Person und des Eigentums wesentlich gefordert wird, werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen eingeladen, sich an der Pränumeration zu beteiligen. Steyr, 29. November 1911. Z. 27.471. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Abonnement auf das o.ö. Polizeiblatt pro 1912. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei für Ober¬ österreich vom 26. November 1911, Z. 4835 Pr., beträgt der Abonnementpreis für das o.-o. Polizeiblatt pro 1912 gleich wie im Vorjahre 3 K 60 h. Die Gemeinde=Vorstehungen werden mit Bezug auf den y. a. Erlaß vom 13. November 1906, Z. 23.50, Amtsblatt Nr. 46, eingeladen, die Pränumeration ehestens zu erneuern und den Abonnementspreis per 3 K 60 1 bis längstens 15. Dezember l. J. anher einzusenden. Steyr, 22. November 1911. Z. 26.882. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die k. k. o.ö. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 15. November 1911, Z. 10.058/1, anher eröffnet,
daß den Gemeinden in Ansehung der Empfangs=Bestati¬ gungen über die zur Herstellung von Wasserleitungen vom k. k. Ministerium des Innern bewilligten Staatsbeiträge die persönliche Gebührenbefreiung nach der T. P. 75 lit. b des Gebührengesetzes zukommt, weil die Beschaffung von hygienisch einwandfreiem Wasser zu der den Gemeinden ob= liegenden Gesundheitspflege gehört und die bezüglichen Empfangsbestätigungen — seien es nun eigentliche Kassa quutungen oder nur Auittungen auf den Zahlungsan¬ weisungen des Postsparkasseamtes — sich somit als Ur¬ kunden darstellen, welche von den Gemeinden für einen ihnen anvertrauten öffentlichen Zweck ausgefertigt werden. Z. 27.179. Steyr, 20. November 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Genossenschaften. Publikation: „Die Verbände der Gewerbe=Genossen¬ schaften in den im Reichsrate vertretenen Krongreicher und Landern nach dem Stande vom 31. Dezember 1909. Zufolge Erlasses des t. k. Handels=Ministeriums vom 11. November 1911, Z. 35.848, wird auf das Erscheinen der vom Handels=Ministerium herausgegebenen Publikation: Die Verbande der Gewerbe=Genossenschaften in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Landern nach dem Stande vom 31. Dezember 1909 mit dem Beifügen aufmerk¬ sam gemacht, daß im Falle einer großeren Nachfrage ein Nachdruck dieser Publikation in Aussicht genommen ist. Die Publikation wurde durch die k. k. Hof= und Staatsdruckere zum Verschleiße gebracht werden, wobei sich der Preis auf 5 K per Exemplar stellen wird, Um den voraussichtlichen Absatz dieses Wertes an¬ nayern feststellen zu konnen, ist bis spätestens 5. De= zember l. J. anher zu berichten, falls die Bestellung eines Exemplares dieser Publikation gewünscht wird. Steyr, 22 November 1911. 3.26.934. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Z. 29.276. Kundmachung. Für das Jahr 1911 gelangen 100 Prämien à 50 K für landwirtschaftliche Taglöhner zur Ausschreibung. Um diese Prämien konnen sich solche Dienstboten und Taglöhner bewerben, die in einer oberösterr. Gemeinde heimatsberechtigt, tadellosen, sittlichen Lebenswandels sino uno seit mindestens 25 Jahren auf einem uno om¬ selben landwirtschaftlichen Dienstplatze in Oberösterreich in Diensten steyen bezw. unter den gleichen Voraus¬ setzungen als Taglohner bei einem und demselben Arbeitsgeber seit mindestens 25 Jahren ununterbrochen also tagtäglich im Betriebe der Landwirtschaft beschäftigt sind Gesuche um solche Prämien sind bis spätestens 31. Dezember 1911 beim .s. Landesausschusse einzu¬ bringen und sind dem Gesuche anzuschließen: a) Bei Dienstboten das Dienstbotenbuch oder ein gemeindeamtlich beglaubigter Auszug aus demselben, aus welchem Alter, Zuständigkeit und bisherige Dienst¬ verwendung zu ersehen sind b) Bei den Dienstboten sowie Taglöhnern: 1, ein Pfarramtliches Sittenzeugnis 2. eine vom Dienst= bezw. Arbeitsgeber ausgestellte, von der Gemeinde=Vorstehung beglaubigte Nachweisung über die Dauer der Dienstzeit bezw. der ständigen Verwendung als Taglöhner auf dem derzeitigen Dienst= bezw. Arbeits¬ Platze und über die Art des Dienstes bezw. der Beschäftigung; 195 3. eine pfarramtliche Bestätigung, ob der Bewerber zum Dienst= bezw. Arbeitsgeber in einem näheren Ver¬ wandtschaftsverhältnis steht bezw. 5 dies nicht der Fall ist. Die Gesuche können auch bei der Gemeinde=Vorstehung des Dienst= bezw. Arbeitsortes unter Beibringung der Bei¬ lagen zu Protokoll gegeben werden und sind dann von der Gemeinde=Vorstehung im Amtswege sofort an den Landes¬ Ausschuß zu leiten. Gesuche, denen ein Armuts=Zeugnis beiliegt, sind stempelfrei. Jeder mit einer Prämie Beteilte wird neben dem Geldbetrage noch mit einer Ehrenmedaille ausgezeichnet und deren feierliche Uebergabe im Wege der Gemeinde=Vor¬ stehung des Dienstortes eingeleitet werden. Es wird betont, daß nur innerhalb des Aus¬ schreibungstermines also bis 31. Dezember 1911 einlangende Gesuche in Berücksichtigung gezogen und später einlangende oder ungenügend belegte Gesuche oder Gesuche bereits einmal mit einer Prämie Beteilter nicht berücksichtigt werden konnen. Vom Landesausschusse im Erzherzogtum Oesterreich ob der Enns. Linz, am 17. November 1911. Der Landeshauptmann: Hauser m. p. Hierauf sind die interessierten Kreise besonders auf¬ merksam zu machen. Steyr, 25. November 1911. Z. 1998 Sch. Zweiglehrer=Vereinsversammlung. Urlaub zu einer Zweiglehrervereins=Versammlung. Der Zweigleyrerverein Kremsmünster halt am 9. De¬ ab. zember d. J. in Kremsmünster eine Versammlung Den Mitgliedern dieses Vereines wird der zum Be¬ suche dieser Versammlung event, notwendige Urlaub hiermit bewilligt. ex ofto Z. 26.553. Steyr, 28. November 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Landwehrübersetzung 1911. Mit 31. Dezember 1911 wird die derzeitige Heeres¬ mannschaft des Assentiahrganges 1901 in die nichtattive Landwehr übersetzt. Ueber diese Mannschaft wurden h. a. gemeindeweise Verzeichnisse verfaßt, welche unter einem an die Zuständig¬ keitsgemeinden zur Absendung gelangen. Die in den Verzeichnissen angeführte Mannschaft ist bei den Gemeinden. a) im Heeresevidenz=Verzeichnisse zu löschen und im Landwehrevidenz=Verzeichnisse aufzunehmen. Die mit 31. Dezember 1911 in die Landwehr über¬ setzte Mannschaft hat in der Zeit vom 1. bis 8. Jänner 1912 den Uebertritt in die Landwehr beim Gemeinde=Vor¬ steher des Aufenthaltsortes zu melden. Diese Meldungen sind in den Militarpassen mit der Klausel: „Gemeldet beim Uebertritt in die Landwehr (Datum, Unterschrift, Gemeindesiegel) einzutragen. Gelegentlich der Ausfolgung der Landwehrscheine, welche an die Gemeinde=Vorstehungen als Aufenthalts=Ge¬ meinden von hier aus zugesendet werden, sind gleichzeitig die petreffenden Militärpasse einzuziehen — wie vorstehend ange¬ führt zu klausulieren — und mit dem Umschlage, mit welchem
196 die Landwehrscheine bei den Gemeinden eingelangt sino, bis halterei vom 21. November 1911, Z. 9604, in Kenntnis längstens 10. Jänner 1912 behufs Umgestaltungsver¬ gesetzt. anlassung derselben zu Landwehrpassen anher vorzulegen. Z. 27.403. Ueber die erstatteten Uebertrittsmeldungen sind Melde¬ Steyr, 28. November 1911. blätter auszufertigen und anher einzusenden. Stand der Cholera in Ungarn. Ein gleicher Vorgang ist einzuhalten, wenn fremozu¬ Nach offizieller Mitteilung vom 18. November 1911 ständige Mannschaft, welche ebenfalls mit dem gleichen sino in Ungarn vom 12. — 18. November l. J. 11 Er¬ Termine zur Landwehrübersetzung gelangt, sich zum Ueber¬ krankungen an asiatischer Cholera, und zwar im Komi¬ tritte in die Landwehr meldet. tate Bacs=Bodrog, in Gara 3 Falle, im Komitate Z. 1904. Steyr, 21. November 1911. Demes, in Temesziger 1 Fau, und im Komitate Toronal 7, (in Felsarabie 2 Falle, Kuman 1 Fall An sämtliche Schulleitungen. und in Nagybersterer 4 Falle) vorgekommen. Betreffend den Bezug von Schulnachrichtenbüchern. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Herren Gemeinde=Aerzte zufolge Erlasses der k. k. o.-O. Statthalterei Bei dem Umstande, als die Schulnachrichtenbucher sich vom 15. November 1911, Z. 7993, in Kenntnis gesetzt. lediglich als in Heftform gebrachte, für die ganze Schutzen eines Schulers berechnete Zeugnisformulare darstellen, har auf den Bezug dieser Schulnachrichtenbucher der Mini¬ Z. 27.408 Steyr, 28. November 1911. sterial=Erlaß vom 16. Februar 1911, Z. 47.639 ex 1910, (v. a. Erlaß vom 6. Oktober 1911, Z. 1672, Amtsblatt An alle Gemeinde=Vorstehungen und Nr. 41), Anwendung zu finden; demgemäß wird auch ein l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. weiterer Verschleiß derselben seitens der Hilfsamter=Direktion der k. k. Statthalterei in Linz nicht mehr erfolgen. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Johann Bogner aus Kollerschlag. Z. 26.986. Steyr, 23. November 1911. Der im Jahre 1870 geborene, nach Kollerschlag, Be¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen und zirk Rohrbach, zuständige Fabriksarbeiter Johann Bogner treibt sich mit seiner Frau und 5 Kindern arbeitslos umher Herren Gemeindearzte. und verursacht durch Inanspruchnahme von Unterstützungen Cholera in Kroatien (Komitat Sriem). und Reisevorschussen seiner Heimatsgemeinde große Auslagen. Bogner ist im Besitze eines von der k. k. Bezirkshauptmann¬ Nach offizieller Mitteilung vom 6. November 1911 schaft Rohrbach unterm 17. Mai 1910, Z. 16, ausgestellten sind in Kroatien-Slavonien in der Zeit vom 30. Ok¬ Reisepasses. tober bis 5 November l. J. 3 Erkrankungen an Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher beauftragt, asiatischer Cholera im Komitate Sriem (Syrmien) u. zw. dem Genannten außer nach fallweiser Sicherstellung des je ein Fall in Kumin, Martini und Drompusta vorge¬ faktischen augenblicklichen Bedürfnisses kommen. keinerlei Unter¬ stützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhanden¬ Die Gemeinde=Vorstehungen und Herren Gemeinde¬ sein der gesetzlichen Voraussetzungen schuhpolizeilich zu be¬ Aerzte werden hievon zufolge Erlasses der k. k. o.-O. Statt¬ handeln. halterei vom 18. November 1911, Z. 4901/V, in Kenntnis gesetzt. Steyr, 24. November 1911. Z. 27.097. 27.185. Steyr, 25. November 1911. Widerruf Stand der Cholera in Ungarn. Die Ausforschung der Identität einer aus dem Inn Nach offizieller Mitteilung vom 11. November 1911 sino gezogenen Frauenleiche h. a. Amtsblatt Nr. 41 ex 1911, in Ungarn vom 5. bis 11. November l. J. 46 Erkran¬ ist einzustellen. rungen an asiatischer Cholera, hievon im Komitate Bas¬ Boorog 10 und zwar in Moyo 3 und in Monostorszer 7 Falle, im Komitate Krasso-Szorny, in Also= Steyr, 28. November 1911. Z. 27410. lupto 1 Fall, im Komitate Pest=Pilis, in Uszoo 2, Ausforschung des Felix Kunz. im Komitate Torontal 33, und zwar in Alsarai, Basaid, Felsaradi 8, Kuman 1, Magynees- Laut Erlaß der k. k. Statthalterei vom 27. No¬ kerer 12 und in Nagyritinoa 2 Falle vorgekommen. vember 1911, Z. 10.439/1, ist der angeblich preußische Ferner gelangten nach offizieller Mitteilung vom 12. No¬ Staatsangehörige Felix Kunz in Rohrbach aus dem Schu¬ arreste entwichen. vember 1911 in Kroatien-Slavonien in dem gleichen Zeitraume im Komitate Sriem (Syrmien) Erkran¬ Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden angewiesen, Nachforschungen tungen, und zwar in Martini Falle und in Spilos über dessen Aufenthalt zu pflegen, denselben im Ernierungs¬ 1 Fall zur Beobachtung. falle sofort in Verwahrung nehmen zu lassen und hierüber Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Herren anher zu berichten. Gemeinde=Aerzte zufolge des Erlasses der k. k. o.-O. Statt¬ Der k. k. Statthaltereirat Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. -- Haussche Buchdruckerei in Steyr.
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