Amtsblatt 1911/47 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Steyr, 18. November 1911. Z. 1970 Sch. An sämtliche Schulleitungen. Erhebungen zur Schulgeschichte. Diejenigen Schulleitungen, welche dem v. a. Erlasse vom 17. Februar 1911, Z. 337, Amtsblatt 8, noch nicht entsprochen haben, wird derselbe in Erinnerung gebracht. Steyr, 17. November 1911 Z. 26.483. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Herren Gemeindearzte. Stand der Cholera in Ungarn. Nach offizieller Mitteilung vom 4. November 1911 sind in Ungarn vom 29. Oktober bis 4 November l. J. 15 Er¬ trankungen an asiatischer Cholera, hievon im Komitate Bacs=Bodrog, in Petrocz 1 Fau, sowie im Komitate Krasso-Szoreny, in Alsolupto 3 und im Komitate Torontal 11, und zwar in Alsoaradi 1, Basario 3 Felsaradi 2, Kistarnot, Kuman uno ujozoru 3 Fälle vorgekommen. Ferner gelangten nach offizieller Mitteilung vom 1. No¬ vember 1911 in Kroatien-Slavonien vom 22. bis 30. Oktober 1911 im Komitate Sriem (Syrmien) 7 Er¬ krankungen, und zwar in Boijevci 3, Bosul 1, Martini 1 und in Drompusta 2 Falle zur Beobachtung. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Herren Gemeinde=Aerzte zufolge des Erlasses der k. k. v.=ö. Statt¬ halterei vom 14. November 1911, Z 9330, in Kenntnis gesetzt. Steyr, 21. November 1911. Z. 26.799. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Herren Gemeindearzte. Schutzmaßnahmen gegen die Cholera in Montenegro. In Montenegro ist seit Ende Oktober l. J. eine großere Anzahl von Erkrankungen an asiatischer Cholera vorgekommen. Die Gemeinde=Vorstehungen und Herren Gemeinde¬ Aerzte werden daher zufolge Erlasses der t. k. o.ö. Statt¬ halterei vom 17. November 1911, Z. 9517/V, aufge¬ fordert, hinsichtlich der Antommlinge aus Montenegro die genaue Handhabung des Meldewesens und der Fremden¬ polizei, die verläßliche Durchführung der fünftägigen ani¬ tären Ueberwachung (ohne Verkehrsbeschränkung und person¬ liche Belästigung, sowie die unbedingte Einhaltung der Anzeigepflicht für jede auch nur verdächtige Erkrankung vor¬ zusehen. In diesem Sinne sind vor allem die Gastwirte, Her¬ bergsvater und überhaupt alle, welche zugereisten Personen Unterkunft gewahren, sowie auch die Haushaltungs=Vor¬ stande zu verhalten, der Ortsbehörde das Eintreffen aller Ankömmlinge aus dem versuchten Gebiete (einschließlich der zuruckkehrenden Einheimischen ehestens anzuzeigen und ver¬ dächtige Erkrankungen unverzüglich zur Kenntnis zur bringen. Steyr, 20. November 1911. Z. 19.538. An alle Gemeinde=Vorstehungen betreffend den Transport von Kadavern verseuchter Tiere. Während des gegenwärtigen Bestandes der Maul= und Klauenseuche sind aus landwirtschaftlichen Kreisen Klagen laut geworden, daß infolge des Transportes der Kadaver 191 von an Maul= und Klauenseuche verendeten Tieren durch unversuchte Gemeindegebiete nach entfernten Wasenmeistereien die Möglichkeit der Verschleppung dieser Seuche in bis dahin seuchenfreie Gemeinden gegeven sei und dadurch der Viehbestand dieser Gemeinden gefährdet werde. Die Gemeinde=Vorstehungen werden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 12. August 1911, Z. 6499/ unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 14 des Tier¬ seuchengesetzes vom Jahre 1909 und der hiezu erlassenen Durchführungs=Vorschrift beauftragt, den im Gemeindege¬ biete diesbezüglich bestehenden Vervaltnissen eine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, und insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß bei unvermeidlichen Kalavertransporten von an einer Seuche verenderen Tieren über ein Gemeindegebiet hinaus die für einen solchen Transport notwendigen Vor= sichtsmaßregeln strengstens eingehalten werden. Steyr, 21. November 1911 Z. 26.798. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Fleischbeschaukurs im Linzer Schlachthofe. eischbeschaukurs. In der Zeit vom 8. Jänner bis 3. Februar 1912 findet im städtischen Schlachthofe zu Linz ein theoretischer und praktischer Kurs über Vieh= und Fleischbeschau statt. Zu demselben werden nur solche Personen mit guter Volksschulbildung und guten Leumunde zugelassen, deren Gesuche nicht nur von der zuständigen Gemeinde=Vorstehung, sondern auch von der zuständigen k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft befürwortet werden. Die Gesuche sind bis längstens 20. Dezember 1911 im Wege der vorbezeichneten Behörden an die Direktion des städtischen Schlachthofes in Linz einzusenden. Die Unterrichts= und Prüfungstaxe per 72 K ist zu Beginn des Kurses zu erlegen. Statthalterei vom Ueber Erlaß der k. k. ob. 14. November 1911, Z. 9402/, sind die interessierten Kreise hierauf besonders aufmerksam zu machen. Steyr, 19. November 1911 Z. 26.052 An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Maßnahmen gegen die Verbreitung der Maul= und Klauenseuche. Kundmachung der k. k. steiermärkischen Statthalterei vom 31. Oktober 1911 S. 12—221211, betreffend die Maßnahmen zur Abwehr und Tilgung der Maul= und Klauenseuche. Im Nachhange zu der hierortigen Kundmachung vom 21. Oktober 1911, Z. 12—2147/53, findet die k. k. Statt¬ halterei mit Rücksicht auf den derzeitigen Stand der Maul¬ und Klauenseuche im politischen Bezirte Cilli auf Grund der §§ 23, 24, 25, 31 und 32 des Gesetzes vom 6. August 1909, R.=G.=Bl. Nr. 177, und der hiezu erlassenen Durch führungs=Verordnung vom 15. Oktober 1909, N.=G.=Bl. Nr. 178, bis auf Widerruf nachstehendes anzuordnen: 1. Das Gebiet des Gerichtsbezirtes Franz sowie der Gemeinden St. Paul bei Pragwald und St. Peter im Sanntale (politischer Bezirk Cilli) wird als verseuchter Land¬ strich erklärt und es treten in diesem Gebiete die mit Punkt 1 der obzitierten Kundmachung getroffenen Verfügungen in vollem Umfange in Kraft.

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