Amtsblatt 1911/47 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

190 Steyr, 20. November 1911. ex offo Z. 26.841. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Veterinardienst bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr. Infolge Verunglückung des hiesigen Bezirkstierarztes Johann Kostbacher, hat die k. k. Statthalterei mit dem Erlasse vom 17. November 1911, Z. 4677/Pr., die vete¬ rinar polizeilichen Agenden des hiesigen Bezirkes dem k. k. Veterinär=Inspektor Johann Eppinger von der Statt¬ halterei in Linz übertragen. Die Ausstellung der Ausfuhrs=Fertistrate erfolgt bis auf weiteres durch die Kanzleiabteilung der 1. 1. Bezirkshauptmannschaft, 1. Stock. Zu diesem Behufe haben die Zertifikat=Bewerber ein schriftliches Ansuchen mitzubringen, welches von der Domizil¬ Gemeinde bestätigt sein muß. Steyr, 16. November 1911. Z. 323/24 An alle Gemeinde=Vorstehungen. Aenderungen im Vorsitze der Steuer=Kommissionen 1. Instanz. Finanz=Direktion in Linz Das Präsidium der k. k. hat über Ermächtigung des k. k. Finanz=Ministeriums zu¬ folge Erlasses vom 13. November 1911, Z. 13/19 Pras. den hiesigen t. k. Steuerverwalter Hubert Kosch zum Vor¬ sitzenden=Steuvertreter der Erwerbsteuer=Kommission 111. und IV. Steuerklasse der Veranlagungsbezirke Stadt Steyr und Steyr Land, sowie zum Vorsitzenden=Stellvertreter der für die Personaleinkommensteuer=Schatzungskommissionen Schätzungsbezirte Stadt Steyr und Steyr Umgebung ernannt. Dies ist entsprechen zu verlautbaren. Steyr, 22. November 1911. Z. 26.773. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hinausgabe der Legitimations=Karten für die Handelskammerwahl. Unter einem gelangen an die Gemeinde=Vorstehungen die ausgefertigten Legitimations=Karten für die Handelskammerwahl mit dem Auftrage zur Hinausgabe, dieselben sofort und ohne Verzug den Wahlve¬ rechtigten zuzustellen. Die Gemeinde=Vorstehungen haben sich sohin bis längstens 6. Dezember 1911 über die geschehene Zu¬ stellung der Legitimations=Karten durch Einsendung der Zustellscheine auszuweisen und bei dieser Vorlage die dies¬ bezüglichen Konsignationen sowie die etwa unbestellbaren Legitimation-Karten zuruckzuleiten. Steyr, 11. November 1911. Z. 26 537. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Zuziehung von Bezirks bezw. Gemeindearzten zu Kom¬ missionen über öffentliche und nicht öffentliche Bauten. Die k. k. o.ö. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 11. November 1911, Z. 9429/V, folgendes anher eröffnet: Nachdem bei allen Bauführungen offentliche Rücksichten zu wahren sind und hiezu auch insbesondere die sanitaren Interessen gehören, entspricht es einer dem Sinne der Bau¬ ordnung angemessenen Handhabung des Bauwesens, wenn bei allen mit Bauten zusammenhangenden kommissionellen Verhandlungen auch Sanitätsorgane zu dem Zwecke zuge¬ zogen werden, um die sanitar=hygienischen Verhältnisse zu würdigen und hierüber ihre gutachtliche Aeußerung abzu¬ geben; dies gilt auch ausnahmslos von jenen Bauten, die nicht öffentlichen Charakter haden, und bei denen sodann auch behufs Erteilung des Bewohnungs=Konsenses die ge¬ sundheitspolizeilichen Verhältnisse ausschließlich durch Aerzte zu beurteilen sein werden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur Dar¬ nachachtung bei Handhabung der Bauordnung in Kenntnis gesetzt. --------- Steyr, 22. November 1911. Z. 26.884. An alle Gemeinde=Vorstehungen und hochw. Pfarramter. 3. St. Z. V-4762. Kundmachung. Aus der anläßlich der Vermählung Jhrer k. u. k. Hoheit der Durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Gisela mit Sr. königlichen Hoheit dem Durchlauchtigsten Prinzen Leopold von Bayern von einem Ungenannten gegründeten Stiftung ist für das Jahr 1912 eine Ausstattung im Be¬ trage von 1382 Kronen zu verleihen. Auf diese Ausstattung haben Anspruch im Braut¬ stande befindliche, mittellose und wurdige Tochter oder Waisen von solchen Staatsbeamten, welche einem dem k. k. Ministerium des Innern unterstehenden Dienstzweige ange¬ horen, oder bei ihrem Ableben oder ihrer Pensionierung angehört haben. Diese Ausstattung wird am 20. April 1912 ver¬ liehen, jedoch erst nach eingegangenen Ehebundnisse flüssig gemacht, wozu dem beteilten Maschen die Frist bis Ende Oktober 1912 freisteyt. Die Gesuche sind mit dem Geburtsscheine, Sitten¬ und Mittellosigkeits=Zeugnisse, sowie mit dem Nachweise über die bereits stattgehabte Verlobung, endlich mit dem Nachweise, daß der Vater der Bewerberin in einem der oben erwähnten Dienstzweige dient oder gedient hat, zu be¬ legen und bis längstens 26. Dezember 1911 bei der k. k. Statthalterei in Wien einzureichen. Soferne über stattgehabte Verlobung kein anderer Nachweis beigebracht werden kann, ist mindestens Name und Charakter des Bräutigams anzugeben. Wien, am 4. November 1911. Von der k. k. n.=ö. Statthalterei. Hierauf wollen Anspruchsberechtigte besonders auf¬ merksam gemacht werden. - Steyr, 19. November 1911. Z. 25.713. an alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Sistierung der Rindermärkte in Wels. Wegen der starken Zunahme der Maul= und Klauen¬ seuche in Oberösterreich und dem Auftreten dieser Seuche in mehreren Nachbargemeinden von Weis infolge Ankaufes von Handelsvey, wird zur Verhinderung der Weiterver¬ breitung dieser Seuche die Abhaltung der Rindviehmarkte an Welser Wochenmarkttagen bis auf weiteres untersagt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen behufs Verständigung der Interessenten in die Kenntnis gesetzt.

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