Amtsblatt 1911/47 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

2 der n. u. Weishauptmanajaji Sieg für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 47. Steyr, am 25. November 1911. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis für portofreie Abonnenten: Ganzjährig 5 K und für portopflichtige Abonnenten ganzjährig 6 K 20 h, halbjährig 3 K 10 h. - Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrat reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 17. November 1910. Z. 26.510. in alle Gemeinde=Vorstellungen, koulu. Pfarramter, Orismaltate, Stutterungen, Genossenschafts=Vorstellungen, Krankenkassen etc. Einladung zur Pränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Mit 1. Jänner 1912 beginnt der XXX. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates an die Gemeinde=Vorstehungen, k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden, Ortsschulrate und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeamter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe= und Genossenschaftswesen verreffenden Verordnungen, Erlasse und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts=Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarramter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschulrate, Schulleitungen und Genossenschafts=Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnieren und als Inventarsgegenstand sorgfaltig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und betragt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 K Das Amtsblatt kann auch von Privaten, insbesondere Viehhandlern, Fleischhauern und Gastwirten sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 6 K 20 n ganzjährig inklusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1912 bis längstens 15. Dezember 1911 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pranumerations=Erklärung samt dem Pranumerationsbetrag ehestens anher einsenden. damit die Zusendung der Amtsblatter rechtzeitig bewirkt werden kann.

190 Steyr, 20. November 1911. ex offo Z. 26.841. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Veterinardienst bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr. Infolge Verunglückung des hiesigen Bezirkstierarztes Johann Kostbacher, hat die k. k. Statthalterei mit dem Erlasse vom 17. November 1911, Z. 4677/Pr., die vete¬ rinar polizeilichen Agenden des hiesigen Bezirkes dem k. k. Veterinär=Inspektor Johann Eppinger von der Statt¬ halterei in Linz übertragen. Die Ausstellung der Ausfuhrs=Fertistrate erfolgt bis auf weiteres durch die Kanzleiabteilung der 1. 1. Bezirkshauptmannschaft, 1. Stock. Zu diesem Behufe haben die Zertifikat=Bewerber ein schriftliches Ansuchen mitzubringen, welches von der Domizil¬ Gemeinde bestätigt sein muß. Steyr, 16. November 1911. Z. 323/24 An alle Gemeinde=Vorstehungen. Aenderungen im Vorsitze der Steuer=Kommissionen 1. Instanz. Finanz=Direktion in Linz Das Präsidium der k. k. hat über Ermächtigung des k. k. Finanz=Ministeriums zu¬ folge Erlasses vom 13. November 1911, Z. 13/19 Pras. den hiesigen t. k. Steuerverwalter Hubert Kosch zum Vor¬ sitzenden=Steuvertreter der Erwerbsteuer=Kommission 111. und IV. Steuerklasse der Veranlagungsbezirke Stadt Steyr und Steyr Land, sowie zum Vorsitzenden=Stellvertreter der für die Personaleinkommensteuer=Schatzungskommissionen Schätzungsbezirte Stadt Steyr und Steyr Umgebung ernannt. Dies ist entsprechen zu verlautbaren. Steyr, 22. November 1911. Z. 26.773. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hinausgabe der Legitimations=Karten für die Handelskammerwahl. Unter einem gelangen an die Gemeinde=Vorstehungen die ausgefertigten Legitimations=Karten für die Handelskammerwahl mit dem Auftrage zur Hinausgabe, dieselben sofort und ohne Verzug den Wahlve¬ rechtigten zuzustellen. Die Gemeinde=Vorstehungen haben sich sohin bis längstens 6. Dezember 1911 über die geschehene Zu¬ stellung der Legitimations=Karten durch Einsendung der Zustellscheine auszuweisen und bei dieser Vorlage die dies¬ bezüglichen Konsignationen sowie die etwa unbestellbaren Legitimation-Karten zuruckzuleiten. Steyr, 11. November 1911. Z. 26 537. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Zuziehung von Bezirks bezw. Gemeindearzten zu Kom¬ missionen über öffentliche und nicht öffentliche Bauten. Die k. k. o.ö. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 11. November 1911, Z. 9429/V, folgendes anher eröffnet: Nachdem bei allen Bauführungen offentliche Rücksichten zu wahren sind und hiezu auch insbesondere die sanitaren Interessen gehören, entspricht es einer dem Sinne der Bau¬ ordnung angemessenen Handhabung des Bauwesens, wenn bei allen mit Bauten zusammenhangenden kommissionellen Verhandlungen auch Sanitätsorgane zu dem Zwecke zuge¬ zogen werden, um die sanitar=hygienischen Verhältnisse zu würdigen und hierüber ihre gutachtliche Aeußerung abzu¬ geben; dies gilt auch ausnahmslos von jenen Bauten, die nicht öffentlichen Charakter haden, und bei denen sodann auch behufs Erteilung des Bewohnungs=Konsenses die ge¬ sundheitspolizeilichen Verhältnisse ausschließlich durch Aerzte zu beurteilen sein werden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur Dar¬ nachachtung bei Handhabung der Bauordnung in Kenntnis gesetzt. --------- Steyr, 22. November 1911. Z. 26.884. An alle Gemeinde=Vorstehungen und hochw. Pfarramter. 3. St. Z. V-4762. Kundmachung. Aus der anläßlich der Vermählung Jhrer k. u. k. Hoheit der Durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Gisela mit Sr. königlichen Hoheit dem Durchlauchtigsten Prinzen Leopold von Bayern von einem Ungenannten gegründeten Stiftung ist für das Jahr 1912 eine Ausstattung im Be¬ trage von 1382 Kronen zu verleihen. Auf diese Ausstattung haben Anspruch im Braut¬ stande befindliche, mittellose und wurdige Tochter oder Waisen von solchen Staatsbeamten, welche einem dem k. k. Ministerium des Innern unterstehenden Dienstzweige ange¬ horen, oder bei ihrem Ableben oder ihrer Pensionierung angehört haben. Diese Ausstattung wird am 20. April 1912 ver¬ liehen, jedoch erst nach eingegangenen Ehebundnisse flüssig gemacht, wozu dem beteilten Maschen die Frist bis Ende Oktober 1912 freisteyt. Die Gesuche sind mit dem Geburtsscheine, Sitten¬ und Mittellosigkeits=Zeugnisse, sowie mit dem Nachweise über die bereits stattgehabte Verlobung, endlich mit dem Nachweise, daß der Vater der Bewerberin in einem der oben erwähnten Dienstzweige dient oder gedient hat, zu be¬ legen und bis längstens 26. Dezember 1911 bei der k. k. Statthalterei in Wien einzureichen. Soferne über stattgehabte Verlobung kein anderer Nachweis beigebracht werden kann, ist mindestens Name und Charakter des Bräutigams anzugeben. Wien, am 4. November 1911. Von der k. k. n.=ö. Statthalterei. Hierauf wollen Anspruchsberechtigte besonders auf¬ merksam gemacht werden. - Steyr, 19. November 1911. Z. 25.713. an alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Sistierung der Rindermärkte in Wels. Wegen der starken Zunahme der Maul= und Klauen¬ seuche in Oberösterreich und dem Auftreten dieser Seuche in mehreren Nachbargemeinden von Weis infolge Ankaufes von Handelsvey, wird zur Verhinderung der Weiterver¬ breitung dieser Seuche die Abhaltung der Rindviehmarkte an Welser Wochenmarkttagen bis auf weiteres untersagt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen behufs Verständigung der Interessenten in die Kenntnis gesetzt.

Steyr, 18. November 1911. Z. 1970 Sch. An sämtliche Schulleitungen. Erhebungen zur Schulgeschichte. Diejenigen Schulleitungen, welche dem v. a. Erlasse vom 17. Februar 1911, Z. 337, Amtsblatt 8, noch nicht entsprochen haben, wird derselbe in Erinnerung gebracht. Steyr, 17. November 1911 Z. 26.483. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Herren Gemeindearzte. Stand der Cholera in Ungarn. Nach offizieller Mitteilung vom 4. November 1911 sind in Ungarn vom 29. Oktober bis 4 November l. J. 15 Er¬ trankungen an asiatischer Cholera, hievon im Komitate Bacs=Bodrog, in Petrocz 1 Fau, sowie im Komitate Krasso-Szoreny, in Alsolupto 3 und im Komitate Torontal 11, und zwar in Alsoaradi 1, Basario 3 Felsaradi 2, Kistarnot, Kuman uno ujozoru 3 Fälle vorgekommen. Ferner gelangten nach offizieller Mitteilung vom 1. No¬ vember 1911 in Kroatien-Slavonien vom 22. bis 30. Oktober 1911 im Komitate Sriem (Syrmien) 7 Er¬ krankungen, und zwar in Boijevci 3, Bosul 1, Martini 1 und in Drompusta 2 Falle zur Beobachtung. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Herren Gemeinde=Aerzte zufolge des Erlasses der k. k. v.=ö. Statt¬ halterei vom 14. November 1911, Z 9330, in Kenntnis gesetzt. Steyr, 21. November 1911. Z. 26.799. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Herren Gemeindearzte. Schutzmaßnahmen gegen die Cholera in Montenegro. In Montenegro ist seit Ende Oktober l. J. eine großere Anzahl von Erkrankungen an asiatischer Cholera vorgekommen. Die Gemeinde=Vorstehungen und Herren Gemeinde¬ Aerzte werden daher zufolge Erlasses der t. k. o.ö. Statt¬ halterei vom 17. November 1911, Z. 9517/V, aufge¬ fordert, hinsichtlich der Antommlinge aus Montenegro die genaue Handhabung des Meldewesens und der Fremden¬ polizei, die verläßliche Durchführung der fünftägigen ani¬ tären Ueberwachung (ohne Verkehrsbeschränkung und person¬ liche Belästigung, sowie die unbedingte Einhaltung der Anzeigepflicht für jede auch nur verdächtige Erkrankung vor¬ zusehen. In diesem Sinne sind vor allem die Gastwirte, Her¬ bergsvater und überhaupt alle, welche zugereisten Personen Unterkunft gewahren, sowie auch die Haushaltungs=Vor¬ stande zu verhalten, der Ortsbehörde das Eintreffen aller Ankömmlinge aus dem versuchten Gebiete (einschließlich der zuruckkehrenden Einheimischen ehestens anzuzeigen und ver¬ dächtige Erkrankungen unverzüglich zur Kenntnis zur bringen. Steyr, 20. November 1911. Z. 19.538. An alle Gemeinde=Vorstehungen betreffend den Transport von Kadavern verseuchter Tiere. Während des gegenwärtigen Bestandes der Maul= und Klauenseuche sind aus landwirtschaftlichen Kreisen Klagen laut geworden, daß infolge des Transportes der Kadaver 191 von an Maul= und Klauenseuche verendeten Tieren durch unversuchte Gemeindegebiete nach entfernten Wasenmeistereien die Möglichkeit der Verschleppung dieser Seuche in bis dahin seuchenfreie Gemeinden gegeven sei und dadurch der Viehbestand dieser Gemeinden gefährdet werde. Die Gemeinde=Vorstehungen werden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 12. August 1911, Z. 6499/ unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 14 des Tier¬ seuchengesetzes vom Jahre 1909 und der hiezu erlassenen Durchführungs=Vorschrift beauftragt, den im Gemeindege¬ biete diesbezüglich bestehenden Vervaltnissen eine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, und insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß bei unvermeidlichen Kalavertransporten von an einer Seuche verenderen Tieren über ein Gemeindegebiet hinaus die für einen solchen Transport notwendigen Vor= sichtsmaßregeln strengstens eingehalten werden. Steyr, 21. November 1911 Z. 26.798. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Fleischbeschaukurs im Linzer Schlachthofe. eischbeschaukurs. In der Zeit vom 8. Jänner bis 3. Februar 1912 findet im städtischen Schlachthofe zu Linz ein theoretischer und praktischer Kurs über Vieh= und Fleischbeschau statt. Zu demselben werden nur solche Personen mit guter Volksschulbildung und guten Leumunde zugelassen, deren Gesuche nicht nur von der zuständigen Gemeinde=Vorstehung, sondern auch von der zuständigen k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft befürwortet werden. Die Gesuche sind bis längstens 20. Dezember 1911 im Wege der vorbezeichneten Behörden an die Direktion des städtischen Schlachthofes in Linz einzusenden. Die Unterrichts= und Prüfungstaxe per 72 K ist zu Beginn des Kurses zu erlegen. Statthalterei vom Ueber Erlaß der k. k. ob. 14. November 1911, Z. 9402/, sind die interessierten Kreise hierauf besonders aufmerksam zu machen. Steyr, 19. November 1911 Z. 26.052 An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Maßnahmen gegen die Verbreitung der Maul= und Klauenseuche. Kundmachung der k. k. steiermärkischen Statthalterei vom 31. Oktober 1911 S. 12—221211, betreffend die Maßnahmen zur Abwehr und Tilgung der Maul= und Klauenseuche. Im Nachhange zu der hierortigen Kundmachung vom 21. Oktober 1911, Z. 12—2147/53, findet die k. k. Statt¬ halterei mit Rücksicht auf den derzeitigen Stand der Maul¬ und Klauenseuche im politischen Bezirte Cilli auf Grund der §§ 23, 24, 25, 31 und 32 des Gesetzes vom 6. August 1909, R.=G.=Bl. Nr. 177, und der hiezu erlassenen Durch führungs=Verordnung vom 15. Oktober 1909, N.=G.=Bl. Nr. 178, bis auf Widerruf nachstehendes anzuordnen: 1. Das Gebiet des Gerichtsbezirtes Franz sowie der Gemeinden St. Paul bei Pragwald und St. Peter im Sanntale (politischer Bezirk Cilli) wird als verseuchter Land¬ strich erklärt und es treten in diesem Gebiete die mit Punkt 1 der obzitierten Kundmachung getroffenen Verfügungen in vollem Umfange in Kraft.

192 Aus dem Manne ist nicht viel mehr herauszubringen, 2. Uebertretungen dieser Kundmachung, welche am als das, daß er Franz Hamle (Harle Frantiset) heiße, Tage der Verlautbarung in der „Grazer Zeitung in Wirt¬ 1872 gevoren sei und aus Beneschau (Benesuchon, Benefic) samkeit tritt, werden nach den Bestimmungen des achten stamme Auch scheint er andeuten zu wollen, daß er beim Abschnittes des allgemeinen Tierseuchengesetzes geahndet. Kutschieren Fahren oder Reiten, verunglückt sei und dabei Sprache und Gehör verloren habe. Steyr, 19. November 1911. 21.462. Die über Ersuchen des gegenwärtigen Dienstgebers, Maßnahme gegen die Maul= und Klauenseuche; Span¬ resp der derzeitigen Aufenthaltsgemeinde im heurigen Früh¬ ferkelhandel. jahre bei den — nach der angeblichen Herkunftsgemeinde Die k. k. Statthalterei har mit dem Erlasse vom Bezirksbehörden einge¬ allenfalls in Betracht kommenden 31. August 1. J. Z. 6747/A, eröffnet, daß mit Rücksicht leiteten Erhebungen haben zu einem Resultate geführt auf die besonderen Verhältnisse, unter welchen sich der Handel Der Genannte ist zirka 40 Jahre alt, mittelgroß, har mit Spanfertel abwickelt, die jeweiligen Bestimmungen, be¬ ovales Gesicht, braune Augen und Augenbrauen, dunkel¬ treffend Maßnahmen gegen die Verbreitung der Maul= und braune Kopfhaare und ebensolchen Schnurrbart und — abge¬ Klauenseuche, nur insoferne auf den Spanfertelhandel An¬ keine besonderen Kenn¬ sehen von schadhaften Zahnen wendung finden, als derselbe im Hinblicke auf die §§ 8 und zeichen. 24 des Gesetzes vom 6. August 1909, R.=G.=Bl. Nr. 177 Nach der Joenitat und Zuständigkeit des Genannten und der Statthalterei=Kundmachung vom 14. Juni 1910 sind Nachforschungen zu pflegen und ist über ein positives L.=G.= u. V.-Bl. Nr. 40, bloß von solchen Verkaufs¬ Resultat anher zu berichten. stalten aus zulässig erscheint, welche in von Maul= - und Klauenseuche freien Gemeinden gelegen sind. Steyr, 20. November 1911. Z. 26.476. Ausforschung von Stellungspflichtigen Steyr, 30. November 1911. Z. 26.548. und zwar: An alle Gemeinde=Vorstehungen und Emil Ploszeg, in Ober=Lischna, Bez. Teschen, 1. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Schlesien, am 1. Juli 1887 geboren, nach Nieder-Tischna zuständig, Fabriksarbeiter. Sammlungsbewilligung für die evangl. Schulgemeinde Anton Kuhur, in Mosty v. Jablunkau, Bez. Teschen, in Traun. Schlesien, am 15. September 1887 gevoren, nach Mosty Der k. k. Statthalter für Oberösterreich hat der ad Jablunkau zuständig, Taglohner. evangelischen Schulgemeinde in Traun die an¬ Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist gesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben bei sogleich anher zu berichten. evangelischen Kirchengemeinden, Vereinen und Glaubensge¬ nossen in Oberösterreich zum Zwecke der Erbauung eines Steyr, 21. November 1911. Z. 26.797. Schul= und Bethauses in Traun mit Ausschluß der Samm¬ lung von Haus zu Haus für die Dauer eines Jahres, u. zw. An alle Gemeinde=Vorstehungen und vom 1. Dezember 1911 bis 30. November 1912 erteilt. Ueber Erlaß des k. k. Statthalters vom 14. No¬ Krankenlasse=Vorstehungen. vember, Z. 4573/Präs., setze ich die Gemeinde=Vorstehungen K. k. o.-ö. Statthalterei. und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden mit dem Bei¬ fügen hievon in Kenntnis, daß den mit der Durchführung Z. 9280 XII. Kundmachung der Sammlung betrauten Personen am 14. November 1. J. der k. k. Statthalterei im Erzherzogtum Oesterreich ob die mit ihrer Photographie und Personsbeschreibungen ver¬ der Enns, betreffend die Erhöhung der Verpflegsgebühr sehenen Sammelbücher ausgestellt wurden, und zwar: dem III. Klasse im allgemeinen öffentlichen Krankenhause in Oberlehrer August Scheiner, Sammelbuch Nr. 118, den Braunau am Jun. Maurerpolieren Johann Eisenoon, Sammelouch Nr. 119 Johann Wiesinger, Sammelbuch Nr. 120, Matthias In Abänderung der Statthalterei=Kundmachung vom Wiesinger, Sammelbuch 121, dem Färbermeister Adolf 4. Jänner 1908, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 3, wird im Ein¬ Reimann, Sammelbuch Nr. 122, dem Franz Kanz¬ vernehmen mit dem o.ö. Landes=Ausschusse die Verpflegs¬ mein, Sammelbuch Nr. 123 und Peter Fuchsmer, gebühr III. Klasse im allgemeinen öffentlichen Krankenhause Sammelbuch Nr. 124. in Braunau am Inn vom 1. Dezember 1911 ab von K 76 auf 2 K erhoht. Steyr, 18. November 1911. Z. 26.541. Linz, am 11. November 1911. Identitäts= u. Zuständigkeitsfeststellung des Franz Hamre. Der k. k. Statthalter: Im Bezirke Ried 1. J. halt sich seit dem Jahre 1904 Handel m. p. ein ausweisloser, taubstummer und scheinbar auch etwas Zur Kenntnisnahme mit dem Beifügen, daß diese geistesschwacher Mann auf, der bei Bauern zur vollsten Zu¬ Kundmachung im Landesgesetz= und Verordnungsblatte ver¬ friedenheit landwirtschaftliche Arbeiten verrichtet und sich so öffentlicht wird. seinen Lebensunterhalt verdient. Der k. k. Statthaltereirat Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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