- 174 Im allgemeinen mag eine gründliche Reinigung mit zu werden, ganz einerlei, ob bis zu diesem Zeupunkte die Kait genügen. amtstierärztliche Konstatierung der Seuche an Ort und Stelle Es ist ein besonderes Gewicht darauf zu legen, daß stattgefunden hat oder nicht. alle jene Besitzer, unter deren Viehstand die Seuche vereits Bezüglich der Einleitung und Ueberwachung der Stall¬ abgeheilt ist, zur sofortigen Desinfektion verhalten desinfektion hat die t. k. Gendarmerie mit den Seuchen¬ werden, ohne erst das Eintreffen des Amtstierarztes abzu Gemeinden wegen Einteilung der Arbeiten fauweise das warten und daß diese Gehöfte sodann baldigst an die k. k. Einvernehmen zu pflegen und auch die Berichterstattung Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden. Auf diese Weise über den Vollzug der Desinfektion unter Anschluß einer ge¬ soll möglichst rasch ein verringerter Seuchenstand beziehungs¬ hörig ausgefüllten Seuchenrapport=Tabelle zu vereinbaren weise Seuchenfreiheit erlangt werden. Auf den Tabellen sind die Vor= und Zunamen der Viehbe¬ Für die Mitwirkung an dieser Tilgungsaktion in der sitzer, die Bezeichnung und Nummer des Gehöftes und der vorgeschilderten Weise kann gegebenen Falles einzelnen Ortschaft, sowie der ursprünglich vorhandene Viehstano Organen eine Tagesentschädigung aus Staatsmitteln zuer¬ (Rieder, Schafe, Ziegen und Schweine), darunter die Zahl kannt werden. der an der Seuche erkrankten, genesenen, gefallenen oder Im Uebrigen wird auf die Sonder=Kundmachung der getöteten Tiere genau ersichtlich zu machen. Die Art und Weise der Durchführung der Desinfe¬ k. k. Statthalterei vom 25. September l. J., 3 7797, tion ist aus Anleitungen ersichtlich, welche den Gemeinden betreffen veterinar polizeiliche Maßnahmen gegen die Ver¬ in einzelnen Exemplaren in Druck zugestellt wurden. breitung der Maul= und Klauenseuche aufmerksam gemacht. Der k. k. Statthaltereirat Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haussche Buchdruckerei
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