160 reichenden Organisation und des befriedigenden Funk¬ tionierens der Lebensmittelmarkte im allgemeinen uno ganz besonders in den großeren Approvisionierungs¬ zenten hingewiesen worden. Wenn nun auch die Ursachen der in den meisten kon¬ tinentalen Staaten bestehenden Lebensmittelteuerung weit tiefer liegen als in den Wangen bei den Einrichtun= gen der Lebensmittelmarkte, so darf doch nicht verkannt auf denen werden, daß diese Markte als die Starren, begegnen ich Produktion und Konsum unmittelbar mit eine können, bei zweckentsprechender Ausgestaltung Handhabe zur Vereinfachung und Verbilligung der städti¬ sino, ohne tischen Approvisionierung zu bieten geeignet daß hiedurch der legitime Zwischenhandel grundsatz= lich ausgeschaltet oder beeinträchtigt werden mußte. Infolge Erlasses der k. k. oberösterreichischen Statt¬ 3.559/VIII, halterei in Linz vom 1. Oktober 1911, wird den marktberechtigten Gemeinden eine eingehende Ueberprüfung der einschlägigen Marktordnungen nähe¬ Gemeinden be¬ gelegt; gleichzeitig werden hiemit alle daß die dem auftragt, in geeigneter Weise vorzusorgen freien Verkehr der landwirtschaftlichen und gewerblichen Produzenten mit den Verbrauchern etwa entgegenstehenden Errichtungen und Vorkehrungen als zweidrig be¬ hoben oder saniert werden. Ueber die bezüglichen Wahrnehmungen und getrof¬ senen Verfügungen haben alle Gemeindevorstehungen bis 5. November 1911 anher motiviert Bericht zu erstatten. Es wird noch beigefügt, daß dort, wo ein prati¬ scher Erfolg hievon erwartet werden kann, auf die strenge Handhabung der Vorschriften des § 52 G. D. über die Ersichtlichmachung der Preise im Kleinverkaufe von Artikeln, die zu den notwendigsten Bedürfnissen des täglichen Unterhaltes gehoren, mit Nachdrua hinzuwir¬ ten ist. 3. 24.204. Steyr, 17. Oktober 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeindearzte. Abhaltung der diesjährigen Hebammenamtstage. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem, Erlasse vom 10. September 1891, S. 5550, die alljähr¬ liche Einberufung der Hebammen zu amtlichen Versamm¬ lungen (Hebammentage angeordnet. Demnach finde ich die Hebammenamtstage für das Jahr 1911 für nach¬ stehende Tage anzuberaumen: Für die Hebammen der Gemeinden Sierning, Than¬ Montag den 23. Oktober, 9 Uhr sterten und Aschach: vormittags, in der Gemeindekanzlei zu Sierning. Für die Hebammen von Pfarrkirchen und Bad Hall am 23. Oktober, 2 Uhr nachmittags, in der Gemeinde¬ tanzlei zu Bad Hall. Für die Hebammen der Gemeinden St. Ulrich Garsten, Gleint, Ternberg und Losensteinleithen am Mitt¬ 9½ Uhr vormittags, zu Steyr woch den 25. Ditober, in der Kanzlei des k. k. Amtsarztes. III. Für die Hebammen der Gemeinden Nied, Everstall¬ zell und Wartberg am Freitag den 21. Oktober, 9 Uhr vormittags, in der Gemeindekanzlei zu Nied. Am gleichen Tage um 2 Uhr nachmittags in der Gemeindekanzlei zu Kremsmünster Markt für die Heb¬ ammen von Kremsmünster Markt, Kremsmünster Tano, Sippachzell und Rohr. IV. Für die Hebammen von Losenstein, Reichraming und Lausa am Montag den 30. Oktober um 8 Uhr vor¬ mittags in Blasels Gasthaus zu Tosenstein. An demselben Tage um 12 Uhr mittags für die Hebammen von Neustift und Großraming zu Gro߬ raming in Schwaigers Gasthaus. Am 31. Oktober um 9 Uhr vormittags für die Hebammen der Gemeinden Weyer Marir und Land und Gaflenz, in der Gemeindekanzlei zu Weyer Markt. Bei der vorzunehmenden Ueberprüfung der Heb¬ ammen werden folgende Fragen zu beantworten sein: 1. Desinfektionsvorschriften. 2. Ueber die Berufung des Aerztes in besonderen Fallen. Zu diesen Amtstagen haben die Hebammen jedes Gerichtsbezirkes mit ihren Geräten, Desinfektionsmitteln, Tagebüchern, Dienstesvorschriften sowie den Fassungs¬ bucheln über bezogene Desinfektionsmitteln, dem Lehr¬ buche für Hebammen pünktlich und unausbleiblich zu erscheinen und ist über die berufliche Verhinderung die gemeindeamtliche Bestätigung, über die Behinderung durch Krankheit ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Die Gemeindevorstehungen werden angewiesen, jede im Ge¬ meindegebiete pratrizierende Hebamme von dem Erlasse zu verstandigen und über die erfolgte Verständigung anher zu berichten. Die Herren Gemeindearzte sind zu dieser Versammlung einzuladen. S. 23.684. Steyr, 12. Oktober 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Abgabe von Radiumemanations=Praparate aus dem Radiumwerk Neulengbach. Das Zentralverkaufsbureau des Radiumwerkes Neu¬ lengbach in Wien IX., Günthergasse 1, ist hieramts um die Bewilligung zur unmittelbaren Abgabe seiner Radium=Emanationspraparate eingeschritten. Auf Grund eines Gutachtens des Obersten Sani¬ tatsrates wird dem genannten Radiumwerte gestattet, die daselbst erzeugten Radium=Emananonspraparate in rein wasserigen Losungen zu Bade= und Trinkturen gegen ärztliche Anweisung unmittelbar an Parteien abzugeben. Radioaktive Dauerpraparate zum innerlichen Ge¬ brauche dürfen jedoch nur über ärztliche Verschreibung und nur in offentlichen Apotheken verabreicht werden. Die Abgabe varyumhaltiger radioaktiver Losungen zum innerlichen Gebrauche ist verboten. Präparate als Die maritschreierische Anpreisung der auf den Eti¬ Heilmittel gegen bestimmte Krankheiten ist unzulässig. tetten sowie in offentlichen Tagesblattern
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