Amtsblatt 1911/41 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

164 Bezirk wird hiemit, um die drohende Weiterverbreitung und bayern, Pfalz, Unterfranken, Mittelfranten, Oberfranken und neuerliche Einschleppung der Seuche hintanzuhalten, auf Schwaben in Bayern, aus den Kreishauptmannschaften Grund der Kundmachung der k k. o. 0. Statthalterei vom Dresden, Leipzig und Zwickau in Sachsen, aus den Regie¬ 25./IX. 1911, Z. 7797, II. Abschnitt, Punkt 4, die rungstreisen Neckartreis, Schwarzwaldtreis, Jagskreis und Donautreis in Württemberg, aus den Regierungskreisen Frei¬ Abhaltung aller Nutz= u. Jungviehmarkte burg, Karlsruhe und Mannheim in Baden, aus den Pro¬ im hiesigen Bezirke bis auf weiteres verboten. vinzen (Regierungsbezirten) Starkenburg und Oberhessen in Hessen, aus den Großherzogtumern Mecklenburg=Schwerin, Dieses Verbot trifft in erster Linie die an jedem Sachsen=Weimar und Mecklenburg=Strelitz, aus dem Her¬ Mittwoche, bezw. an jedem Donnerstage in zogtume Oldenburg im Großherzogtume Oldenburg, aus den Urfahr bezw. Leonfelden stattfindenden Wochen¬ Herzogtumern Braunschweig und Sachsen=Meiningen, aus Nutzviehmarkte, weiters die Jahresviehmarkte dem Herzogtume Gotha in Sachsen=Coburg=Gotha, aus dem am 16. Oktober in Oberneurirchen, am 28. Oktober Herzogtume Anhalt, aus den Fürstentumern Schaumburg¬ in Leonfelden und am 11. November in Zweikl. Lippe und Lippe, aus den freien und Hansastadten Bremen Der k. k. Statthaltereirat: und Hamburg und endlich aus den Regierungsbezirten Hueber m. p. Unter=Elsaß, Ober=Elsaß und Lothringen in Elsaß-Lothringen Hievon sind die interessierten Kreise in geeigneter Durch die gegenwärtige Kundmachung wird die Kund¬ Weise in Kenntnis zu setzen. machung des k. k. Ackerbau=Ministeriums vom 3. Mai 1911, J. 19.078 (Wiener Zeitung vom 9. Mai 1911, Nr. 105) außer Wirksamkeit gesetzt. Steyr, 7. Oktober 1911. Z. 23.397. Uebertretungen dieser Vorschriften werden nach den Bestimmungen des allgemeinen Tierseuchen=Gesetzes vom An alle Gemeinde=Vorstehungen. 6. August 1909, R.=G.=Bl. Nr. 177, geahndet. Zur allgemeinen Verlautbarung insbesondere sind die Kundmachung Beschau=Tierarzte hievon in Kenntnis zu setzen. des k. k. Ackerbauministeriums vom 23. September 1911 - Z. 39.121, betreffend die wegen Bestandes der Maul= und S. 23.327. Steyr, 8. Oktober 1911. Klauenseuche im Deutschen Reiche erlassenen Verbote der Einführ von Klauentieren zu Zucht= und Nutzzwecken nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Landern. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Auf Grund des § 5 des Allgemeinen Tierseuchen¬ l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Gesetzes vom 6. August 1909, R.=G.=Bl. Nr. 177, und der Stand der Tierseuchen im polit. Bezirke Steyr (Land). Ministerial=Verordnung vom 10. Februar 1910, R.=G.=Bl. Nr. 37, sowie auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen¬ In den Gerichtsbezirten Steyr und Weyer, Uebereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 20. Jan¬ welche als verseuchter Landstrich für jeden auswärtigen ner 1905 und des Punktes & des zugehörigen Schlußpro¬ Viehverkehr mit lebenden Wiederrauern und Schweinen tokolles, R.=G.=Bl. Nr. 25 ex 1906, finder das Ackerbau¬ ganzlich gesperrt sind, besteyt die Maul= und Klauen¬ ministerium aus den nachstehenden Gebieten des Deutschen seuche in den Gemeinden Gaflenz, Garsten, Gleint, Reiches nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Großraming, Lausa, Losenstein, Losenstein¬ Ländern bis auf weiteres unbedingt zu verbieten: leiten, Neustift, Reichraming, St. Ulrich, Bern¬ Wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche berg und Weyer Tano. die Einfuhr von Klauentieren zu Zucht= und Nutzzwecken In diesen 12 Gemeinden wurde die Seuche bisher in aus den Regierungsbezirten: Königsberg, Danzig, Marien¬ 28 Ortschaften, 111 Hofen und an ungefähr 1000 Kindern werder, Potsdam, Frankfurt, Stettin,, Köslin, Posen, Brom¬ amtlich festgestellt. berg, Breslau, Liegnitz, Oppeln, Magdeburg, Merseburg, Ferners besteht der Notlauf der Schweine in je 1 Hofe Erfurt, Schleswig, Hannover, Hildesheim, Tuneburg, Stade, in Garsten und Losensteinleiten und die Schweine¬ Osnabruck, Aurich, Münster Minden, Arnsberg, Cassel, pest in einem Hofe in Krottendorf der Gemeinde Rohr. Wiesbaden, Koblenz, Düsseldorf, Köln, Trier und Achen in In der Gemeinde Großraming und Neustift ist je ein Fall von Rauschbrand vorgekommen. Preußen, aus den Regierungsbezirken Oberbayern, Nieder¬ Der k. k. Statthaltereirat Walderdorff. --------- Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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