162 Z. 875/Sch., Amtsblatt 21, nicht erstattet haben, erhalten den Auftrag, diesem Erlasse sofort zu entsprechen ozw. Fehl¬ berichte zu erstatten. Z. 1672/Sch. Steyr, 6 Oktober 1911. An sämtliche Schulleitungen. Bezug von Zeugnispapier und Zeugnisblanketten. Gemäß dem Erlasse des k. k. Landesschulrates vom 20. September 1911, Z. 6839, wird den Schulleitungen zur Darnachachtung bekanntgegeben, daß Zeugnispapier mit Adlerunterdruck oder vollständig ausgeführte Zeugnisblankette kunftighin nicht mehr bei der Hilfsamter=Direktion der kr. Statthalterei, oder bei der k. k. Hofbuchdruckerei F. Feich¬ tingers Erben in Linz bestellt werden dürfen, sondern daß jede derartige Bestellung ausschließlich durch Vermittlung des t. k. Bezirksschulrates bei dem k. k. Schulbücherverlage in Wien zu erfolgen hat. Es bleibt jedoch den Bestellern freigestellt, das von dem k. k. Schulbücherverlage bezogene Zeugnispapier bei einer anderen Druckerei mit dem nor¬ wendigen Ausdrücke versehen zu lassen. Die auf diese Weise den Schulleitungen zukommenden Drucksorten werden wie streng verrechenbare Drucksorten zu behandeln und unter Verschluß zu setzen sein. (M) - - - Z. 1700 Sch. Steyr, 8. Oktober 1911. An sämtliche Schulleitungen. Betreffend die Termine für die Lehrbefähigungsprüfungen. Die Lehrbefähigungs=Prüfungen für allgemeine Volks¬ und Bürgerschulen beginnen auf Grund der Bestimmungen der Prüfungs=Vorschrift vom 31. Juli 1880, Z. 6033, der der k. k. Prufungs=Kommission in Linz für männliche Volks¬ schul=Lehramtskandidaten am 3. November um 8 Uhr; die Prufungen der Kandidatinnen für Volksschulen, die Pru¬ sungen für Burgerschulen, sowie die speziellen Prüfungen beginnen am 16. November um 8 Uhr morgens im Ge¬ bäude der k. k. Lehrer=Bildungsanstalt. Wer zur Prüfung zugelassen werden will, hat ein von ihm selbst geschriebenes, an die Bezirksschulbehörde gerichtetes Gesuch bei seiner Schulleitung einzubringen. 3. 23.395. Steyr, 10. Oktober 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Herren Gemeindearzte. Stand der Cholera in Kroatien und Ueberwachung der Ankömmlinge. Laut Erlaß der k. k. o.ö. Statthalterei vom 3. Ok¬ tober 1911, Z. 7768/V, ist der Ort Draga, Bez. Susar im Komite Modrus=Rieta (Fime) als choleraversucht erklärt. Die Gemeinde=Vorstehungen und Herren Gemeinde¬ Aerzte werden aufgefordert, hinsichtlich der Antommlinge aus dem Orte Draga die genaue Handhabung des Melde¬ wesens und der Fremdenpolizei, die verläßliche Durchführung der fünftägigen sanaren Ueberwachung (ohne Verkehrsve¬ schränkung und personliche Belästigung) sowie die unbe¬ dingte Einhaltung der Anzeigepflicht für jede, auch nur ver¬ dächtige Erkrankung vorzusehen. In diesem Sinne sind vor allem die Gastwirte, Her¬ bergsvater und überhaupt alle, welche zugereisten Personen Unterkunft gewähren, sowie auch die Haushaltungs=Vor¬ stande zu verhalten, der Ortsbehörde das Eintreffen aller Ankömmlinge aus dem verseuchten Gebiete (einschließlich der zuruckkehrenden Einheimischen) ehestens anzuzeigen und ver¬ dächtige Erkrankungen unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Ferner ist vorzusorgen, daß auf den Gesundheitszu¬ stand von Hausierern, Rastelindern, Landstreichern u. dgl., sowie von Leuten in geschlossenen Trupps, zumal von Zigeunerbanden, besonders Augenmerk gerichtet werde. Aus dem verseuchten Gebiete eintreffende Arbeiter¬ trupps sind, ebenso wie auch einzeln zugewanderte Saison¬ arbeiter, in ihrem Beschäftigungsorte tunlichst gesondert unterzubringen und jedenfalls der fünftägigen gesundheitlichen Ueberwachung zu unterziehen. Z. 23 394. Steyr, 9. Oktober 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Behandlung von Lupuserkrankungen. Der „Verein Tupusheilstätte in Wien“ hat sich an das k. k. Ministerium des Innern mit der Bitte gewender, die Bestrebungen zur Bekämpfung der Lupus=Erkrankungen durch Aufklärung und Belehrung der Bevolterung zu unter¬ stützen. Hiefür wäre es zweckdienlich, weitere Kreise der Be¬ volterung mit der ärztlicherseits festgestellten Tatsache be¬ kannt zu machen, daß die schweren, ausgedehnten Lupus¬ falle fast ausnahmslos sich vermeiden ließen, wenn die Kranken zu Beginn ihres Leidens der entsprechenden Be¬ handlung zugeführt wurden, das ist meistens noch im Kindesalter. Auch ist im Anfangsstadium die Bezwingung der pater so entsetzlichen Erkrankung oft genug durch einen leichten operativen Eingriff oder durch eine kurze Serie von Belichtungen ermöglicht, während bei großerer Ausdehnung die Heilung schwierig, langwierig, kostspielig und leider nicht selten vergeblich wird Rechtzeitiges Erkennen, rechtzeitige und richtige Be¬ handlung des Tupus konnte viele Menschen vor langjährigem Siechtum, schwerer Entstellung und Vertruppelung, vor Er¬ werbsunfähigkeit und gesellschaftlicher Vernichtung bewahren und den offentlichen Faktoren bedeutende Behandlungs=, resp. Versorgungskosten ersparen. Um diesem Ziele näher zu kommen, werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o. 20. Statthalterei Nr. 7939/V, vom 29. September 1911, ein¬ geladen, alle im dortigen Verwaltungsgebiete die Praxis ausübenden Aerzte auf die Bedeutung der runlichst früh¬ zeitigen Behandlung des Tupus aufmerksam zu machen. Die Aerzte sind zu ersuchen, in ihrem Wirkungskreise auf die Bevölkerung Einfluß zu nehmen, daß jeder Lupustrante womöglich schon im Anfangsstadium seiner Krankheit einer zweckmäßigen, fachmännischen ärztlichen Behandlung zuge¬ führt werde. Z. 23.245. Steyr, 5. Oktober 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Absperrung der St. Ulricher Gemeindestraße. Ab 9. bis inklusive 23. Oktober 1911 ist wegen Umlegung der St. Ulricher Gemeindestraße die See¬
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