der u. U. Weishauptmannschaft S für den gleichnamigen Politischen uno Schulbezirk. Nr. 41 Steyr, am 12. Oktober 1911. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis sur portofreie Abonnenten: Ganzjährig 5 K und für portopflichtige Abonnenten ganzjährig 6 K 20 h, halbjährig 5 K 10 h. - Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrat reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. „Der Reichsverein „Katholisches Kreuzbundnis gegen Steyr, 26 September 1911. Alkoholismus für Oesterreich mit dem Sitze in Wien, har An alle Gemeinde=Vorstehungen. h. d. Unmittelbar zur Anzeige gebracht, daß er Vereins¬ abzeichen einzufuhren gedenkt, die aus einem kleinen Schild¬ Hinausgabe der Reichsgesetz=Blätter. chen bestehen, welches im roten Felde ein silbernes (weißes Unter Einem gelangen die Reichsgesetz=Blatter Stuck Kreuz) zeigt. LXXXII — LAAAV an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hin¬ Diese Abzeichen sollen von den Vereinsmitgliedern und ausgabe. den Mitgliedern seiner Zweigvereine als Vorstecknadeln oder Ueber eventuelle Abgange ist binnen drei Tagen anher als Brosche getragen werden. zu berichten. Hievon wird die pol. Bezirksbehörde zufolge Erlasses Steyr, 7. Oktober 1911. Z. 24/47. des t. k. Ministeriums des Innern vom 14. September 1911, Nr. 28.559, mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß An alle Gemeinde=Vorstehungen. gegen den offentlichen Gebrauch dieser Abzeichen kein An¬ Erhebungen zur Veranlagung der allg. Erwerbsteuer stand obwaltet. pro 1912/13. Dadurch wird der Verein nicht von der Verpflichtung Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, enthoben, sich hinsichtlich des offentlichen Gebrauches des Erwerbsteuerveranlagung pro 1912/13 dem hiesigen Steuer¬ Abzeichens jenen Anordnungen zu fügen, welche die Sicher¬ referate bis längstens 26. Oktober 1911 Auszuge aus heitsbehörden im Interesse der öffentlichen Ruhe und Ordnung dem Fleischbeschau=Protokoll über die Art und Menge des im gegebenen Falle etwa zu erlassen erachtet. von den einzelnen Fleischhauern, Selchern und Wirten in der Zeit vom 1. Juli 1910 bis 30. Juni 1911 geschlach¬ Z. 1688/Sch. Steyr, 4. Oktober 1911. teten Viehes zu übersenden. Der Auszug ist derart zu verfassen, daß die Schlach¬ An sämtliche Schulleitungen. tungsmengen für jeden Fleischhauer 2c. auf einem sepa¬ raten Fertel zur Nachweisung gelangen. Stipendisten. Ferner ist eine Nachweisung der dort bekannten Grund¬ Jene Schulleitungen, welche dem h. a. Auftrage vom pachtungen (mit Ausnahme der ohnedies bekannten Herr¬ 3. Oktober 1907, Z. 1900 Sch., Amtsblatt Nr. 41, schäftlichen) vorzulegen. Vorlage des Berichtes über Lehrer, welche infolge Genusses Dieselbe hat nebst dem Namen und Wohnort des eines Stipendiums reversmäßig verpflichtet sind — bis nun Pachters und Verpachters die Große und Art des ver¬ nicht entsprochen haben, werden angewiesen, den erwähnten pachteten Grundstückes sowie die Höhe des Jahrespacht¬ Bericht nunmehr ungesaumt in Vorlage zu bringen. zinses zu enthalten. Gleichzeitig erhalten die Schulleitungen den Auftrag, derartige Termineingaben rechtzeitig anher einzusenden. Steyr, 6. Oktober 1911. Z. 23.316. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Steyr, 4. Oktober 1911. Z. 1689/Sch. 1. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. An sämtliche Schulleitungen. Reichsverein „Katholisches Kreuzbündnis gegen Alko¬ Hitzferien. holismus für Oesterreich“, Tragen von Vereinsabzeichen. Jene Schulleitungen, welche bisher einen Bericht über Die k. k. o.ö. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom Hitzferien gemäß dem h. a. Erlaß vom 15. Mai 1906, 22. September 1911, Z. 5288/XI, folgendes eröffnet:
162 Z. 875/Sch., Amtsblatt 21, nicht erstattet haben, erhalten den Auftrag, diesem Erlasse sofort zu entsprechen ozw. Fehl¬ berichte zu erstatten. Z. 1672/Sch. Steyr, 6 Oktober 1911. An sämtliche Schulleitungen. Bezug von Zeugnispapier und Zeugnisblanketten. Gemäß dem Erlasse des k. k. Landesschulrates vom 20. September 1911, Z. 6839, wird den Schulleitungen zur Darnachachtung bekanntgegeben, daß Zeugnispapier mit Adlerunterdruck oder vollständig ausgeführte Zeugnisblankette kunftighin nicht mehr bei der Hilfsamter=Direktion der kr. Statthalterei, oder bei der k. k. Hofbuchdruckerei F. Feich¬ tingers Erben in Linz bestellt werden dürfen, sondern daß jede derartige Bestellung ausschließlich durch Vermittlung des t. k. Bezirksschulrates bei dem k. k. Schulbücherverlage in Wien zu erfolgen hat. Es bleibt jedoch den Bestellern freigestellt, das von dem k. k. Schulbücherverlage bezogene Zeugnispapier bei einer anderen Druckerei mit dem nor¬ wendigen Ausdrücke versehen zu lassen. Die auf diese Weise den Schulleitungen zukommenden Drucksorten werden wie streng verrechenbare Drucksorten zu behandeln und unter Verschluß zu setzen sein. (M) - - - Z. 1700 Sch. Steyr, 8. Oktober 1911. An sämtliche Schulleitungen. Betreffend die Termine für die Lehrbefähigungsprüfungen. Die Lehrbefähigungs=Prüfungen für allgemeine Volks¬ und Bürgerschulen beginnen auf Grund der Bestimmungen der Prüfungs=Vorschrift vom 31. Juli 1880, Z. 6033, der der k. k. Prufungs=Kommission in Linz für männliche Volks¬ schul=Lehramtskandidaten am 3. November um 8 Uhr; die Prufungen der Kandidatinnen für Volksschulen, die Pru¬ sungen für Burgerschulen, sowie die speziellen Prüfungen beginnen am 16. November um 8 Uhr morgens im Ge¬ bäude der k. k. Lehrer=Bildungsanstalt. Wer zur Prüfung zugelassen werden will, hat ein von ihm selbst geschriebenes, an die Bezirksschulbehörde gerichtetes Gesuch bei seiner Schulleitung einzubringen. 3. 23.395. Steyr, 10. Oktober 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Herren Gemeindearzte. Stand der Cholera in Kroatien und Ueberwachung der Ankömmlinge. Laut Erlaß der k. k. o.ö. Statthalterei vom 3. Ok¬ tober 1911, Z. 7768/V, ist der Ort Draga, Bez. Susar im Komite Modrus=Rieta (Fime) als choleraversucht erklärt. Die Gemeinde=Vorstehungen und Herren Gemeinde¬ Aerzte werden aufgefordert, hinsichtlich der Antommlinge aus dem Orte Draga die genaue Handhabung des Melde¬ wesens und der Fremdenpolizei, die verläßliche Durchführung der fünftägigen sanaren Ueberwachung (ohne Verkehrsve¬ schränkung und personliche Belästigung) sowie die unbe¬ dingte Einhaltung der Anzeigepflicht für jede, auch nur ver¬ dächtige Erkrankung vorzusehen. In diesem Sinne sind vor allem die Gastwirte, Her¬ bergsvater und überhaupt alle, welche zugereisten Personen Unterkunft gewähren, sowie auch die Haushaltungs=Vor¬ stande zu verhalten, der Ortsbehörde das Eintreffen aller Ankömmlinge aus dem verseuchten Gebiete (einschließlich der zuruckkehrenden Einheimischen) ehestens anzuzeigen und ver¬ dächtige Erkrankungen unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Ferner ist vorzusorgen, daß auf den Gesundheitszu¬ stand von Hausierern, Rastelindern, Landstreichern u. dgl., sowie von Leuten in geschlossenen Trupps, zumal von Zigeunerbanden, besonders Augenmerk gerichtet werde. Aus dem verseuchten Gebiete eintreffende Arbeiter¬ trupps sind, ebenso wie auch einzeln zugewanderte Saison¬ arbeiter, in ihrem Beschäftigungsorte tunlichst gesondert unterzubringen und jedenfalls der fünftägigen gesundheitlichen Ueberwachung zu unterziehen. Z. 23 394. Steyr, 9. Oktober 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Behandlung von Lupuserkrankungen. Der „Verein Tupusheilstätte in Wien“ hat sich an das k. k. Ministerium des Innern mit der Bitte gewender, die Bestrebungen zur Bekämpfung der Lupus=Erkrankungen durch Aufklärung und Belehrung der Bevolterung zu unter¬ stützen. Hiefür wäre es zweckdienlich, weitere Kreise der Be¬ volterung mit der ärztlicherseits festgestellten Tatsache be¬ kannt zu machen, daß die schweren, ausgedehnten Lupus¬ falle fast ausnahmslos sich vermeiden ließen, wenn die Kranken zu Beginn ihres Leidens der entsprechenden Be¬ handlung zugeführt wurden, das ist meistens noch im Kindesalter. Auch ist im Anfangsstadium die Bezwingung der pater so entsetzlichen Erkrankung oft genug durch einen leichten operativen Eingriff oder durch eine kurze Serie von Belichtungen ermöglicht, während bei großerer Ausdehnung die Heilung schwierig, langwierig, kostspielig und leider nicht selten vergeblich wird Rechtzeitiges Erkennen, rechtzeitige und richtige Be¬ handlung des Tupus konnte viele Menschen vor langjährigem Siechtum, schwerer Entstellung und Vertruppelung, vor Er¬ werbsunfähigkeit und gesellschaftlicher Vernichtung bewahren und den offentlichen Faktoren bedeutende Behandlungs=, resp. Versorgungskosten ersparen. Um diesem Ziele näher zu kommen, werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o. 20. Statthalterei Nr. 7939/V, vom 29. September 1911, ein¬ geladen, alle im dortigen Verwaltungsgebiete die Praxis ausübenden Aerzte auf die Bedeutung der runlichst früh¬ zeitigen Behandlung des Tupus aufmerksam zu machen. Die Aerzte sind zu ersuchen, in ihrem Wirkungskreise auf die Bevölkerung Einfluß zu nehmen, daß jeder Lupustrante womöglich schon im Anfangsstadium seiner Krankheit einer zweckmäßigen, fachmännischen ärztlichen Behandlung zuge¬ führt werde. Z. 23.245. Steyr, 5. Oktober 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Absperrung der St. Ulricher Gemeindestraße. Ab 9. bis inklusive 23. Oktober 1911 ist wegen Umlegung der St. Ulricher Gemeindestraße die See¬
„Gradenhofer - Schule St. Ulrich für Fuhr¬ werke gesperrt und kann sich während dieser Zeit der Verkehr auf der Straße „Gradenhoferdrucke¬ Rayofer - Schule St. Ulrich abwickeln. Hierauf sind die interessierten Kreise besonders auf¬ merksam zu machen. Z. 22.096, 23.211 u. 23.268. Steyr, 5. Oktober 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf von Ausforschungen und zwar: Anton Schmerl, y. a. Amtsblatt Nr. 45 vom Jahre 1909 Franz Czerny, h. a. Amtsbl. Nr. 15 vom Jahre 1910; Maria Walchermayr, v. a. Amtsblatt Nr. 37 vom Jahre 1911. Z. 23.399, 23.251. Steyr, 7. Oktober 1911. Widerruf. Die Ausforschung des Zwanglings Rudolf Brunn= bauer, h. a. Amtsblatt Nr. 39 ex 1911, und der Katharina Winkler, h. a. Amtsblatt Nr. 3. ex 1911, ist einzustellen. 3. 23.280. Steyr, 5. Oktober 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und I. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung von Militärtax=Restanten und zwar: Joh. Hinterplattner, 1869 geb., nach Reichraming zust.; Pius Eckl, 1872 geb., nach Reichraming zustandig; Josef Borderwinkler, 1873 geb., nach Reichraming zust.; Anton Denk, 1878 geb., nach Reichraming zust.; Johann Eckl, 1878 geb., nach Reichraming zust.; Franz Rohrweck, 1877 geb., nach Reichraming zust.; Ernst Wohrenschimmel, 1878 geb., nach Reichraming zust.; Michael Peyrl, 1878 geb., nach Reichraming zust.; Engelbert Grabner, 1882 geb., nach Reichraming zust. Bernhard Weiser, 1882 geb., nach Weyer Markt zust.; Karl Euger, 1882 geb., nach Weyer Markt zust.; Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Steyr, 5. Oktober 1911. S. 23.212. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. dentitätserforschung einer aus dem Inn gezogenen Leiche. Zufolge Erlasses der k. k. o.ö. Statthalterei vom 29. September 1911, Z. 8710/11, wurde am 21. Sep¬ ender 1911 um 3 Uhr nachmittags nachst Suben der Leichnam einer zirka 60 — 70 Jahre alten Frauensperson aus dem Innflusse gezogen. Derselbe ist 167 om groß, hat graumelierte Haare und dat mit einem groven, im Oberreite angesuchetten, Mau¬ gestreiften Leinenhemde, welches an der Brustseite die ge¬ 163 stickte Merke M. W. tragt, dann einem groben, leinenen Leichen und einer braunen, am Brusteille mit schwarzen Bortenverzierungen versehenen Jacke verleidet. Dieser Leichnam durfte von einer dem Bauernstande nach Aussage des Ge¬ angehorenden Frau stammen, meindearztes Dr. Holzinger aus Scharding, zirka 4—5 Monate im Wasser gelegen sein und kann infolge der Ver¬ wesung eine genaue Beschreibung nicht angegeben werden. Auch wurden an dem Leichname reine Spuren oder sonstigen Merkmale, die auf eine Gewalttät hinweisen wurden, konstatiert und wurde derselbe am 22. September 1911 nachmittags am Friedhofe zu Suben beerdigt. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden angewiesen, die Nachforschungen nach der Identität der Ertrunkenen einzuleiten und über das Ergebnis derselben bis 20. Oktober zu berichten. - Steyr, 6. Oktober 1911. Z. 23.322. An alle Gemeinde=Vorstehungen und I. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Notstandstarif für Futter= und Streumittel. Im Nachhange zum y. a. Erlasse Z. 22394, vom 26. September l. J., Amtsblatt 39, wird den Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden bekanntgegeben, daß Separatabdrucke aus Nr. 106, bezw. aus Nr. 107 des „Verordnungsblattes für Eisenbahnen und Schiffahrt“ vom 14. September, bezw. 16. Sep¬ tember 1911 hieramts zur Einsicht erhältlich sind. Steyr, 6. Oktober 1911. Z. 23.321. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Handels=Genossenschaften. Notstandstarif für Futter= und Streumittel. Zufolge einer Publikation in Nr. 110 des Ver¬ ordnungsblattes für Eisenbahnen und Schiffahrt vom 23. September l. J. unter fortl. Nr. 699 auf Seite 1562 — 63, wurde mit Giltigkeit vom 26. September l. J. bis auf Widerruf, längstens bis Ende März 1912 die laut Verordnungsblatt Nr. 106 für die Linien der k. k. Staats¬ bahnen eingeführte 50 perzentige Tarifermäßigung für die daselbst namhaft gemachten Futter= und Streumittel auf die Linien der Südbahnen und der Wien-Pottendorf¬ Wiener=Neustadter Bahn ausgedehnt. Hierauf sind die interessierten Kreise besonders auf¬ merksam zu machen. Steyr, 11. Oktober 1911 Z. 23.746. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Handels=Genossenschaften K. K. k. Bezirkshauptmannschaft Urfahr. Urfahr, am 7. Oktober 1911. Z. 20.045. Kundmachung betreffend das Verbot der Abhaltung von Nutzviehmarkten. Mit Rücksicht auf die Einschleppung der Maul= und Klauenseuche aus anderen Kronländern in den hieramtlichen
164 Bezirk wird hiemit, um die drohende Weiterverbreitung und bayern, Pfalz, Unterfranken, Mittelfranten, Oberfranken und neuerliche Einschleppung der Seuche hintanzuhalten, auf Schwaben in Bayern, aus den Kreishauptmannschaften Grund der Kundmachung der k k. o. 0. Statthalterei vom Dresden, Leipzig und Zwickau in Sachsen, aus den Regie¬ 25./IX. 1911, Z. 7797, II. Abschnitt, Punkt 4, die rungstreisen Neckartreis, Schwarzwaldtreis, Jagskreis und Donautreis in Württemberg, aus den Regierungskreisen Frei¬ Abhaltung aller Nutz= u. Jungviehmarkte burg, Karlsruhe und Mannheim in Baden, aus den Pro¬ im hiesigen Bezirke bis auf weiteres verboten. vinzen (Regierungsbezirten) Starkenburg und Oberhessen in Hessen, aus den Großherzogtumern Mecklenburg=Schwerin, Dieses Verbot trifft in erster Linie die an jedem Sachsen=Weimar und Mecklenburg=Strelitz, aus dem Her¬ Mittwoche, bezw. an jedem Donnerstage in zogtume Oldenburg im Großherzogtume Oldenburg, aus den Urfahr bezw. Leonfelden stattfindenden Wochen¬ Herzogtumern Braunschweig und Sachsen=Meiningen, aus Nutzviehmarkte, weiters die Jahresviehmarkte dem Herzogtume Gotha in Sachsen=Coburg=Gotha, aus dem am 16. Oktober in Oberneurirchen, am 28. Oktober Herzogtume Anhalt, aus den Fürstentumern Schaumburg¬ in Leonfelden und am 11. November in Zweikl. Lippe und Lippe, aus den freien und Hansastadten Bremen Der k. k. Statthaltereirat: und Hamburg und endlich aus den Regierungsbezirten Hueber m. p. Unter=Elsaß, Ober=Elsaß und Lothringen in Elsaß-Lothringen Hievon sind die interessierten Kreise in geeigneter Durch die gegenwärtige Kundmachung wird die Kund¬ Weise in Kenntnis zu setzen. machung des k. k. Ackerbau=Ministeriums vom 3. Mai 1911, J. 19.078 (Wiener Zeitung vom 9. Mai 1911, Nr. 105) außer Wirksamkeit gesetzt. Steyr, 7. Oktober 1911. Z. 23.397. Uebertretungen dieser Vorschriften werden nach den Bestimmungen des allgemeinen Tierseuchen=Gesetzes vom An alle Gemeinde=Vorstehungen. 6. August 1909, R.=G.=Bl. Nr. 177, geahndet. Zur allgemeinen Verlautbarung insbesondere sind die Kundmachung Beschau=Tierarzte hievon in Kenntnis zu setzen. des k. k. Ackerbauministeriums vom 23. September 1911 - Z. 39.121, betreffend die wegen Bestandes der Maul= und S. 23.327. Steyr, 8. Oktober 1911. Klauenseuche im Deutschen Reiche erlassenen Verbote der Einführ von Klauentieren zu Zucht= und Nutzzwecken nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Landern. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Auf Grund des § 5 des Allgemeinen Tierseuchen¬ l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Gesetzes vom 6. August 1909, R.=G.=Bl. Nr. 177, und der Stand der Tierseuchen im polit. Bezirke Steyr (Land). Ministerial=Verordnung vom 10. Februar 1910, R.=G.=Bl. Nr. 37, sowie auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen¬ In den Gerichtsbezirten Steyr und Weyer, Uebereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 20. Jan¬ welche als verseuchter Landstrich für jeden auswärtigen ner 1905 und des Punktes & des zugehörigen Schlußpro¬ Viehverkehr mit lebenden Wiederrauern und Schweinen tokolles, R.=G.=Bl. Nr. 25 ex 1906, finder das Ackerbau¬ ganzlich gesperrt sind, besteyt die Maul= und Klauen¬ ministerium aus den nachstehenden Gebieten des Deutschen seuche in den Gemeinden Gaflenz, Garsten, Gleint, Reiches nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Großraming, Lausa, Losenstein, Losenstein¬ Ländern bis auf weiteres unbedingt zu verbieten: leiten, Neustift, Reichraming, St. Ulrich, Bern¬ Wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche berg und Weyer Tano. die Einfuhr von Klauentieren zu Zucht= und Nutzzwecken In diesen 12 Gemeinden wurde die Seuche bisher in aus den Regierungsbezirten: Königsberg, Danzig, Marien¬ 28 Ortschaften, 111 Hofen und an ungefähr 1000 Kindern werder, Potsdam, Frankfurt, Stettin,, Köslin, Posen, Brom¬ amtlich festgestellt. berg, Breslau, Liegnitz, Oppeln, Magdeburg, Merseburg, Ferners besteht der Notlauf der Schweine in je 1 Hofe Erfurt, Schleswig, Hannover, Hildesheim, Tuneburg, Stade, in Garsten und Losensteinleiten und die Schweine¬ Osnabruck, Aurich, Münster Minden, Arnsberg, Cassel, pest in einem Hofe in Krottendorf der Gemeinde Rohr. Wiesbaden, Koblenz, Düsseldorf, Köln, Trier und Achen in In der Gemeinde Großraming und Neustift ist je ein Fall von Rauschbrand vorgekommen. Preußen, aus den Regierungsbezirken Oberbayern, Nieder¬ Der k. k. Statthaltereirat Walderdorff. --------- Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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