Durch die zu spat gefaßten Gemeindeausschuß-Be¬ schlusse oder verspäter eingebrachten Gesuche der Gemeinden um die Bewilligung der Gemeinde=Bierauflage ergibt sich häufig der Uebelstand, daß die Gemeinde=Bierauflage in einzelnen Gemeinden ohne erteilte höhere Bewilligung einge¬ hoben wird. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher infolge Statthalterei=Erlasses vom 22. August 1911, Z 8562/11 auf diesen Uebelstand, sowie auf die rechtzeitige Beschlu߬ fassung im Sinne des § 63 der o. Gemeinde=Ordnung aufmerksam gemacht, damit die Gesuche um Bewilligung zur Einhebung der Gemeinde=Bierauflage rechtzeitig — vor Jahresschuß - eingebracht werden konnen. - Z. 190/V. P. Steyr, 2. Oktober 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend Evidenz der in Privatbenutzung stehenden Dienstpferde. Die Gemeinde=Vorstehungen werden infolge Erlasses des k. k. Statthalterei=Präsidiums vom 27. September 1911, Nr. 3968/Pr., in Kenntnis gesetzt, daß die mit dem h. a. Erlaß vom 25. Juli 1906, Z. 126/ V. F., (Amtsblatt Nr. 31), hinausgegebenen Weisungen in Betreff der Aufbehaltung und Evidenzführung der Verzeichnisse über die in Privarve¬ nützung befindlichen Dienstpferde der Heeres= und der Land¬ wehrkavallerie auch auf die den Gemeinde=Vorstehungen zu¬ kommenden Evidenz=Verzeichnisse über die Dienstpferde (Trag¬ tiere) der Fußtruppen des Heeres und der Landwehr An¬ wendung zu finden haben. Steyr, 1. Oktober 1911. 3. 22.862. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Genossenschafts=Vorstehungen. Frachtermäßigungen auf den k. k. Staatsbahnen. Ueber Erlaß der k. k. o.ö. Statthalterei vom 27. Sep¬ tember 1911, Z. 8620/1, werden die Gemeinde=Vorstehungen und Genossenschafts=Vorstehungen in Kenntnis gesetzt, daß zufolge Publikation in Nr. 109 des Verordnungsblattes für Eisenbahnen uno Schiffahrt vom 21. September l. J. zur Linderung des Futternotstandes und der herrschenden Lebens¬ mittelteuerung weitere Frachtenermäßigungen für nachstehende Artikel gewahrt worden sind, und zwar: Einbeziehung von Mais zu Futterzwecken und von Futtermehl der Type Nr. 8 in die in Nr. 106 des Ver¬ drönungsblattes für Eisenbahnen und Schiffahrt vom 14. Sep¬ tember 1911 unter fortlaufender Nr. 689 publizierte 50 %ige Frachtermäßigung für Futter= und Streumitel; ferner Er¬ gänzung der vorstehenden Publikation hinsichtlich der Artikel Berüchen und Oehlrüchenmehl, der zufolge der 50 perzen¬ lige Nachlaß für diese Artikel von der in Nr. 4 des Ver¬ ordnungsblattes für Eisenbahnen und Schiffahrt ex 1911, sort. Post 76, verlautbarten Tarifermäßigung zu be¬ rechnen ist. Diese Tarifbegünstigungen finden unter fortl Nr. 9. 52 der der Abänderungen, bezw. unter fortlaufender Nr. Gerichtigungen des eingangs zitierten Verordnungsblattes 2. Eine 50 % Frachtermäßigung auf sämtlichen Linien der k. k. österr. Staatbahnen und den im Staatsbetriebe 157 stehenden normalspurigen Lokalbahnen für den Transport von Kartoffeln, Gemüse, Boynen (Fisolen), Erosen und Linsen als Nahrungs- oder Futtermittel bei Aufgabe als Eilgut oder Frachtgut in Sendungen unter 5000 Kilo oder in Wagenladungen zu 5000 oder 10.000 Kilo. diese unter fortl. Nr. 694 des eingangs zitierten Ver¬ ordnungsblattes publizierte Frachtermäßigung ist im Kar¬ tierungswege in Anspruch zu nehmen und gilt vom 24. Sep¬ tember 1911 angefangen bis auf Widerruf längstens bis Ende März 1912. für den Trans¬ 3. Eine 50 %ige Frachtermäßigung port von Phosphaten und Chilisalpeter als Frachtgut in vollen Wagenladungen von 10.000 Kilo für Sendungen von Seehafenstationen, wenn die Sendungen in Oesterreich zur Dungung oder Kunstoungerfabrikation Verwendung finden. sämtlichen Linien Letztere Frachtermäßigung gilt auf der k. k. österr. Staatsbahnen ab deutsch=österreichischen Grenz¬ stationen, und zwar vom 15. September 1911 angefangen bis auf Widerruf längstens bis Ende Dezember 1911 und ist im Rückvergütungswege in Anspruch zu nehmen (fort. Nr 695). Die näheren Bedingungen und Modalitäten, unter welchen die vorstehenden Frachtermäßigungen Anwendung finden, sind aus den angegebenen y. a. in 10 Exemplaren erliegenden Publikationen zu entnehmen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Ge¬ nossenschafts=Vorstehungen mit der Einladung in Kenntnis gesetzt, im Gemeindegebiete befindliche Interessenten hierauf besonders aufmerksam zu machen. Eine Publikation kann der eventuellem Bedarfe übermittelt werden. Steyr, 3. Oktober 1911 Z. 23.007. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Krankenkasse=Vorstehungen. Erhöhung der Verpflegstaxe im Krankenhause in Mödling. Ueber Erlaß der k. k. o. 20. Statthalterei vom 27. September l. J., K. 8594/XII, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und Krankenkassa=Vorstehungen in die Kenntnis gesetzt, daß der n.=ö. Landesausschuß im Einvernehmen mit der k. k. n.=ö. Statthalterei die für das allgemeine offent¬ liche Krankenhaus in Mödling festgesetzten Verpflegstaxen in der allgemeinen Verpflegsklasse von 2 K auf 2 K 40 h per Tag und Kopf erhöht hat. Diese Verfügung tritt mit 1. Oktober l. J. in Kraft. Steyr, 1. Oktober 1911. Z. 22.864. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Herren Gemeindearzte. Stand der Cholera in Italien. Die k. k. o.-y. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 26. September 1911, Z. 7783, anher mitgeteilt, daß außer in den bereits veranntgegebenen Provinzen nach den offiziellen Mitteilungen der königl. italienischen Regierung in der Zeit vom 3. bis 17. September l. J. in folgen¬ den Provinzen Italiens eine größere Zahl von Erkran¬ rungen an asiatischer Cholera vorgekommen ist: Bergamo, Cagliari, Ferrara, Forli nuo Messina.
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