Amtsblatt 1911/38 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

150 Z. 21.539. Steyr, 19. September 1911. Für den Abtransport von Schlacht= und Stechvieh aus versuchten Gemeinden kann von der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft Steyr über Ansuchen fallweise eine Ausfuhr¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen und Bewilligung erteilt werden. l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ebenso darf aus oder nach gesperrten Gehöften, Weiden und Ortschaften, über welche die Gehöft, Weide= oder Orts¬ Stand der Tiersuchen im polit. Bezirke Steyr (Land). sperre verhängt wurde, ohne Bewilligung der Bezirkshaupt¬ Die Maul= und Klauenseuche besteht im Gerichtsbe¬ mannschaft kein Viehverkehr stattfinden. zirke Steyr in den Gemeinden Aschacha. St., Gleint, Die Ortssperre wird dann verlangt, sobald in einer Losensteinleiten, Sterning und St. Ulrich Ortschaft in zwei oder mehreren Gehöften die Seuche zum Aus¬ im Gerichtsbezirke Weyer in den Gemeinden Gaflenz, bruche gekommen ist. Großraming, Lausa, Neustift, Reichraming, Es ist mit allem Nachdrucke darauf zu sehen, daß alle Weyer Land uno Weyer Marti. mit der jeweilig verhängten Sperre verbundenen Viehver¬ Diesen Gemeinden ist die Viehpatausstellung kehrsbeschränkungen genauestens beachtet werden und haben Wiederkauer und Schweine ganzlich untersagt, demnach die Gemeinde=Vorstehungen die allgemein wissenswerten und auch das Wegbringen solche Tiere aus dem Gemeinderayon zur Abwehr und Tilgung der Seuche im besonderen ange¬ in allen jenen Fällen, welche die Beibringung eines Vieh¬ ordneten veterinärpolizeilichen Maßnahmen weitestgehend zu passes voraussetzen. verlautbaren. Der k. k. Statthaltereirat Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haussche Buchdrucker

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