Amtsblatt 1911/38 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Steyr, 13. September 1911. Z. 21.386. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Krankenkasse=Vorstehungen. Errichtung eines Krankenhauses in Scheibbs. Kundmachung. des k. k. Statthalters im Erzherzogtum Oesterreich unter 15/1, be- der Enns vom 19. August 1911, treffend die Errichtung eines allgemeinen öffentlichen Krankenhauses in Scheibs und die Festsetzung der Ver¬ pflegstaxe für dieses Krankenhaus. Die k. k. n.=ö. Statthalterei hat mit Erlaß vom 10. Juli 1909, Z. 1=2347, im Einvernehmen mit dem n.=ö. Landesausschusse der Marktgemeinde Scheibs die Be¬ willigung zur Errichtung eines allgemeinen offentlichen Krankenhauses in Scheibbs erteilt. Der n.=ö. Landesausschuß hat mit Erlaß vom 24. Juni 1911, Z. 3954, einvernehmlich mit der k k. n.=ö. Statthalterei die Verpflegstaxe für dieses nunmehr fertiggestellte allgemeine offentliche Krankenhaus für die Zeit vom Eröffnungstage bis zum 31. Dezember 1914 nach der ersten Klasse mit 10 Kronen, nach der zweiten Klasse mit 5 Kronen und nach der dritten Klasse mit 3 Kronen 50 Heller für den Kopf und den Tag festgesetzt. Bienert m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Krankenkasse=Vorstehungen in Kenntnis gesetzt. Steyr, 16. September 1911. Z. 21.614. An alle Gemeinde=Vorstehungen K. Notstandstarife. Das k. k. Ackerbauministerium hat an die k. k. Statt¬ halterei in Prag nachstehenden Erlaß gerichtet: K. k. Ackerbau=Ministerium. Wien, am 1. September 1911. Z. 37.362. Notstandstarife. An die k. k. Statthalterei Prag. Mit Bezug auf die dortseitigen Berichte vom 17. und 23. August 1. J., 18/1662/116 und 1662/151, wird die k. k. Statthalterei in Kenntnis gesetzt, daß in Nr. 100 des Verordnungsblattes für Eisenbahnen und Schiffahrt vom 29. August 1911 unter fortlaufender Nr. 657 bis 659 auf den Seiten 1462 — 1463) ein Notstandstarif für den Transport einer Reihe von Futter= und Streumittel nach Böhmen auf allen Linien der k. k. österreichischen Staats¬ bahnen und im Staatsbetriebe befindlichen normal= und schmalspurigen Lokalbahnen mit Giltigkeit vom 15. August 1911 bis auf Wiederruf, längstens bis 30. Juni 1912 zur Ein¬ führung gelangt ist. Die k. k. Statthalterei wird eingeladen, die politischen Behörden und die landwirtschaftlichen Korporationen des dortigen Verwaltungsgebietes von der vorstehenden Fracht¬ ermäßigung in geeignet scheinender Weise zu verständigen. Für den t. k. Ackerbau=Minister: Seidler m. p. 147 Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen 2c. mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, die Landwirtschafts=Ge¬ nossenschaften rc. hierauf besonders aufmerksam zu machen. Steyr, 20. September 1911. Z. 21.897. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Zeitschrift „Die Alkoholfrage". Ueber Ersuchen der Internationalen Vereinigung gegen den Mißbrauch geistiger Getrante in Berlin W 15 werden die Gemeinde=Vorstehungen eingeladen, diese Zeitschrift den im Gemeindegebiete befindlichen Anstalten, Körperschaften und Organen zum Bezuge zu empfehlen und vielleicht darauf hinzuweisen, daß Prospekte, auf Wunsch auch Probehefte der Zeitschrift, von der Geschäftsstelle der Internationalen Ver¬ einigung gegen den Mißbrauch geistiger Getränke, Berlin W 15, bezogen werden konnen. Steyr, 18. September 1911. Z. 21.460. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Herren Gemeindearzte. Maßnahmen gegen die Einschleppung der Cholera aus Ungarn. Das Auftreten von Erkrankungen an asiatischer Cho¬ lera in Ungarn, beziehungsweise Kroatien-Slavonien und namentlich in Uspest har die Gefahr einer Einschleppung der Cholera in das hierseitige Staatsgebiet, insbesondere auf dem Donauwege naher geruckt und tatsächlich auch schon zur Einschleppung des Cholerafalles Marie Jäger in Wien geführt. Zufolge des Erlasses der k. k. o.-0. Statthalterei vom 12. September 1911, Z. 7259/V, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und Herren Gemeindearzte daher aufgefordert, alle Vorbereitungen einzuleiten, damit gegebenenfalls über neuerliche Weisung der k. k. o.=ö. Statthalterei gegenüber den Reisenden aus den betroffenen Gebieten Ungarns die notwenigen Schutzmaßregeln, und zwar vorerst die strenge Handhabung des Meldewesens und der Fremdenpolizei, die verläßliche Durchführung der fünftägigen sanaren Ueber¬ wachung (ohne Verkehrsbeschränkung und personliche Be¬ lästigung) sowie die unbedingte Einhaltung der Anzeigepflicht für jede auch nur verdächtige Erkrankung zur Anwendung gelangen konnen. Hinsichtlich der Handhabung des Meldewesens wird besonders auf die Statthalterei=Kundmachung vom 3. August 1911, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 32, verwiesen. Steyr, 14. September 1911. Z. 21.458. Choleramaßnahmen gegen Reisende aus Italien. Nach den offiziellen Mitteilungen der königl. italienischen Regierung ist in den letzten Wochen in folgenden Provinzen Italiens eine größere Zahl von Erkrankungen an asi¬ arischer Cholera aufgetreten: Aquila, Avellino, Alessandria, Benevent, Teitaniserta, Campobasso, Casserta, Catania, Catanzaro, Chieri, Foggia, Genua, Girgenti, Livorno, Neapel, Palermo, Potenza, Roma, Salerno, Syratuja, Trapani und Venedig.

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