der I. U. Wirtshauptmannschaft steht für den gleichhaltigen Politischen uno Schulbezirk. 1911. Steyr, am 21. September Nr. 38 Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis für portofreie Abonnenten: Ganzjährig 5 K und für Portopflichtige Einzelne Nummern kosten 10 h. Abonnenten ganzjährig 6 K 20 h, halbjährig 3 K 10 h. - Soweit der Vorrat reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 18. September 1911. In die Ersatzreserve: Infanterie=Regiment Nr. 14: 24/1, 377/1, 292/1, Personal=Nachricht. 305, 256, 87/1, 3201, 211, 40/111, 66111, 1321, 241, 3, 5, 6, 122, 691. 21/11 Se. Exzellenz der Herr t. k. Statthalter hat sich be¬ Zusammen 18. stimmt gefunden, den in y. a. Dienstesverwendung stehenden Feldranonen=Regiment Nr. 40: 332/111, 183/111, k. k. Statthalterei=Konzipisten Franz Ritter von Stoda 348/111, 367/111. Zusammen 4. über sein Ansuchen zur weiteren Dienstleistung bei der k. k. Festungs=Artillerie=Bataillon Nr. 1: 337/111. Statthalterei in Linz einzuberufen. Pionier=Bataillon Nr. 2: 198/111, 293/111. Zu¬ An dessen Stelle wurde der k. k. Bezirkshauptmann¬ sammen 2. schaft Steyr der k. k. Bezirkskommissar Dr. Johann Sochor Sanitäts=Abteilung Nr. 4: 253/111, 150/111, zur weiteren Dienstleistung zugewiesen. 265/111. Zusammen 3. - Sanitäts=Abteilung Nr. 10: 375/111, 282/111, Steyr, 18. September 1911. 3. 21.493. 353/III. Zusammen 3. Evidenz=Verpflegs=Magazin Innsbruck: 290/111, An alle Gemeinde=Vorstehungen. Summa 33. 191/111. Zusammen 2. Truppenweise Einteilung in das Heer. -- Nachstehend wird die truppenweise Einteilung der Steyr, 15. September 1911. ex off Z. 21.601. für das Heer Assentierten zur tunlichst allgemeinen heuer Verlautbarung kundgemacht. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Infanterie=Regiment Nr. 14: 191, 211, 32, Vorarbeiten zur Hauptstellung 1912. 66, 71, 72, 78, 82, 83, 84, 85, 99, 107, 111, 112, 127, 141, 143, 144, 146, 158, 159, 160, 236, 238, 271, 131, Mit dem h. a. Erlasse vom 5. Juli 1911, J. 16.166, 311, 319, 325, 342, 343, 359, 380, 393, 406, 408, 333. wurden die Gemeindevorstehungen angewiesen, die Ma¬ Zusammen 38. tritenauszuge über die im Jahre 1891 geborenen, Dragoner=Regiment Nr. 4: 11, 58, 70, 114, 121, der ersten Altersklasse stellungspflichtigen Jünglinge 134, 150, 175, 180, 22, 233, 24, 216, 324, 355, 371, die hochw. Pfarramter zur Berichtigung gemäß § 410 357, 314, 154. Zusammen 20. der Wehrvorschriften zuruckzustellen, welch letztere Feldkanonen=Regiment Nr. 40: 128, 135, 174, den richtiggestellten Auszuge bis Ende Oktober wieder 198, 211, 214, 225, 269, 267, 303, 308, 319, 328, 344, Gemeinden zu übergeben haben. 346 390, 57. Zusammen 17. Nunmehr haben die Gemeindevorstehungen, falls Festungs=Artillerie=Bataillon Nr. 1: 63, 140, dies nicht bereits geschehen sein sollte, sofort gemaß 148, 210, 214, 281, 322, 200, 81. Zusammen § 22 der Wehrvorschriften durch offentlichen Anschlag Pionier=Bataillon Nr. 2: 150, 240, 310. Zu¬ und in sonst ortsüblicher Weise unter Androhung der sammen 3. gesetzlichen Strafe zu verlautbaren, daß sich die zur Train=Division Nr. 14: 118. nächsten Stellung berufenen Jünglinge der Geburtsjahre Sanitäts=Abteilung Nr. 4: 53, 76, 196, 200, 1891, 1890 und 1889 im Monate November l. J. 247, 358, 372. Zusammen per dem Gemeindevorsteher ihres Heimats- oder stan¬ Evidenz=Verpflegsmagazin Innsbruck: 38, 103, digen Aufenthaltsortes mündlich oder schriftlich zur Ver¬ 193, 200, 411. Zusammen 5. zeichnung zu melden haben. Gestütsbrauche: 234, 252. Zusammen 2. In diese Kundmachung ist auch die Aufforderung Einjährig=Freiwillige: 35/1, 124/1, Zusammen 2. wegen Geltendmachung etwaiger Begünstigungs=An¬ Summa 108. Marine: 13, 163,250, Zusammen 3.-
146 pruche gemäß §§ 31 bis 34 des Wehrgesetzes und der Abstellung im Aufenthaltsbezirte sowie die Bemerkung aufzunehmen, daß die Nichtbeachtung der Anmeldepflicht sowie überhaupt der aus dem Wehrgesetze entspringenden Pflichten durch die Unkenntnis dieser Aufforderung oder der aus dem Wehrgesetze hervorragenden Obliegenheiten nicht entschuldigt werden kann. Die Anmeldung der Stellungspflichtigen ist in die bei den Gemeinde=Vorstehungen besindlichen Stellungs¬ Verzeichnisse einzutragen und sind bei den fremden Stellungspflichtigen auch die Daten der Legitimations¬ oder Reiseurkunden anzuführen. sedem Anmeldenden ist hierüber eine amtliche Be¬ scheinigung nach Muster 3 zu § 23 der Wehrvorschrif¬ ten auszufertigen. Auf Grundlage der berichtigten Matriienauszuge der personlichen Meldungen der Stellungspflichtigen und der von den Gemeindevorstehungen anzustellenden Nach¬ forschungen sind abgesondert folgende Verzeichnisse zu verfassen: Für die 1. Alterstlasse: a) über die in der Gemeinde heimat¬ berechtigten und zuständigen Stellungspflichtigen nach Muster 6, dessen Rubriken 1 bis einschließlich 14 genauestens auszufüllen, die weiteren 9 Nuoriten aber unbeschrieben zu lassen so, in zweifacher Aus¬ fertigung und in alphabetischer Ordnung, uber die in der Gemeinde fremden Stel¬ lungspflichtigen nach Muster / und über die ganzlich unbekannten nach Muster & in je einem Pare (§ 24). Bezüglich der 11. und III. Altersklasse sind keine neuen Verzeichnisse anzufertigen, sondern ge¬ nugt die Richtigstellung der im Vorjahre angelegten Verzeichnisse der 1890 beziehungsweise 1889 Geborenen und Vorlage in je einem Pare; doch sind die bezüglichen Eintragungen in der mit der Alterstlasse torrespondie¬ renden Kolonne vorzunehmen. Die pünktlichste und sorgfältigste Ausfertigung dieser drei Stellungs=Verzeichnisse nach Vorschrift des § 25 der Wehrvorschriften wird den Gemeindevorstehun¬ gen zur strengsten Pflicht gemacht und werden die Ge¬ meindevorstehungen insbesondere erinnert, daß in Mu¬ bri 10 der Verzeichnisse unbedingt auch der Familien¬ name der Mutter des Stellungspflichtigen, welchen die¬ selbe im ledigen Stande führte, aufzunehmen ist, und ferner, daß in das Verzeichnis der fremden Stel¬ lungspflichtigen (Muster 1) nach den sich in der Ge¬ meinde aufhaltenden, in einer anderen Gemeinde zuständigen Stellungspflichtigen auch 2. die in der Ge¬ meinde geborenen, nicht heimatberechtigten und sich nicht in der Gemeinde aufhaltenden Stellungspflichtigen. und 3. am Schlusse diejenigen in den Sterbemairi¬ ten Verzeichneten, welche in der Gemeinde nicht zustan¬ dig waren, aufzunehmen sind. Behufs Erleichterung der h. a. Ueberprüfungs¬ arbeiten wird den Gemeindevorstehungen auch nähe¬ der Matritenaus¬ gelegt, in der Rubrik „Anmerkung zuge die Zuständigkeitsgemeinde und Bezirkshauptmann¬ schaft, eventuell auch Darum und Zahl der Anerken¬ nungsnote, einzutragen. Ansuchen um eine Begünstigung in Erfüllung der Wehrpflicht sind stempelfrei; Ansuchen um Absteilungs¬ Bewilligung im Aufenthaltsorte unterliegen der Stem¬ pelung mit einem 1 Kronen=Stempel. Die offenkundige Untauglichkeit ist in die Rubrik Anmerkung des Verzeichnisses zu verzeichnen 8 25, Punkt 4, der Wehrvorschriften und können solche von dem personlichen Erscheinen vor der Stellungs¬ Kommission enthoben werden. Bezüglich solcher Stellungspflichtigen, welchen zwar keines der im § 25 der Wehrvorschriften erwähnten Gebrechen anhafter, deren Vorführung vor die Stel¬ lungs=Kommission jedoch wegen irgend eines anderen Gebrechens im Hinblicke auf die Beschwerlichkeit und Ge¬ fahr des Transportes untunlich erscheint, glor der h. a. Erlaß vom 29. Mai 1893, J. 1029 (Amtsblatt Nr. 23 ex 1895), Aufschluß. Bezüglich Epilepsie (Fallsucht, gilt § 92, Punkt, der Wehrvorschriften. Die gemeindeweisen Verzeichnisse der Stellungs¬ pflichtigen sind mit 30. November l. J. abzuschließen und ohne Derminsüberschreitung bis längstens 10. Dezem¬ der 1. J. mit allen im § 28, Punkt 3, der Wehrvor¬ schriften bezeichneten Beilagen hierher vorzulegen. Die erforderlichen richtigen Drucksorten wollen sich die Gemeindevorstehungen sogleich bei der Haus¬ schen Buchdruceret in Steyr bestellen, damit sie recht¬ zeitig in den Besitz derselben gelangen. Den Herren Gemeindevorstehern mache ich die ter¬ minmaßige Vorlage des Stellungsapparates zur be¬ sonderen Pflicht. Steyr, 18. September 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hinausgabe der Reichsgesetz=Blätter. Unter Einem gelangen die Reichsgesetz=Blatter Stuck LXXVII — LARIA an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hin¬ ausgabe. Ueber eventuelle Abgange ist binnen drei Tagen anher zu berichten. Z. 21.676. Steyr, 16. September 1911. Amts=Erinnerungen. Jene Gemeinde=Vorstehungen, welche die Nachweisung der Gemeinde=Voranschlage und Präliminare (siehe y. a. Amtsblatt Nr. 18 ex 1911) noch nicht vorgelegt haben, werden angewiesen, selbe nunmehr sogleich vorzulegen. Steyr, 19. September 1911. Jene Gemeinde=Vorstehungen, welche dem v. a. Er¬ lasse Z. 18.111, vom 31. Juli 1911, betreffend Sammlung für die vom Hochwasser Geschädigten in der Burowina, bis nun nicht entsprochen haben, werden eingeladen, diesem Er¬ lasse ehestens zu entsprechen. -- ad §. 1484/B=Sch=N. Steyr, 15. September 1911. Widerruf. Die Oberlehrerstelle in Wartberg an der Krems wurde im Dienstwege besetzt. Die bezügliche Konkurs=Ausschreibung vom 1. Sep¬ tember 1911, Z. 1484, wird daher widerrufen.
Steyr, 13. September 1911. Z. 21.386. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Krankenkasse=Vorstehungen. Errichtung eines Krankenhauses in Scheibbs. Kundmachung. des k. k. Statthalters im Erzherzogtum Oesterreich unter 15/1, be- der Enns vom 19. August 1911, treffend die Errichtung eines allgemeinen öffentlichen Krankenhauses in Scheibs und die Festsetzung der Ver¬ pflegstaxe für dieses Krankenhaus. Die k. k. n.=ö. Statthalterei hat mit Erlaß vom 10. Juli 1909, Z. 1=2347, im Einvernehmen mit dem n.=ö. Landesausschusse der Marktgemeinde Scheibs die Be¬ willigung zur Errichtung eines allgemeinen offentlichen Krankenhauses in Scheibbs erteilt. Der n.=ö. Landesausschuß hat mit Erlaß vom 24. Juni 1911, Z. 3954, einvernehmlich mit der k k. n.=ö. Statthalterei die Verpflegstaxe für dieses nunmehr fertiggestellte allgemeine offentliche Krankenhaus für die Zeit vom Eröffnungstage bis zum 31. Dezember 1914 nach der ersten Klasse mit 10 Kronen, nach der zweiten Klasse mit 5 Kronen und nach der dritten Klasse mit 3 Kronen 50 Heller für den Kopf und den Tag festgesetzt. Bienert m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Krankenkasse=Vorstehungen in Kenntnis gesetzt. Steyr, 16. September 1911. Z. 21.614. An alle Gemeinde=Vorstehungen K. Notstandstarife. Das k. k. Ackerbauministerium hat an die k. k. Statt¬ halterei in Prag nachstehenden Erlaß gerichtet: K. k. Ackerbau=Ministerium. Wien, am 1. September 1911. Z. 37.362. Notstandstarife. An die k. k. Statthalterei Prag. Mit Bezug auf die dortseitigen Berichte vom 17. und 23. August 1. J., 18/1662/116 und 1662/151, wird die k. k. Statthalterei in Kenntnis gesetzt, daß in Nr. 100 des Verordnungsblattes für Eisenbahnen und Schiffahrt vom 29. August 1911 unter fortlaufender Nr. 657 bis 659 auf den Seiten 1462 — 1463) ein Notstandstarif für den Transport einer Reihe von Futter= und Streumittel nach Böhmen auf allen Linien der k. k. österreichischen Staats¬ bahnen und im Staatsbetriebe befindlichen normal= und schmalspurigen Lokalbahnen mit Giltigkeit vom 15. August 1911 bis auf Wiederruf, längstens bis 30. Juni 1912 zur Ein¬ führung gelangt ist. Die k. k. Statthalterei wird eingeladen, die politischen Behörden und die landwirtschaftlichen Korporationen des dortigen Verwaltungsgebietes von der vorstehenden Fracht¬ ermäßigung in geeignet scheinender Weise zu verständigen. Für den t. k. Ackerbau=Minister: Seidler m. p. 147 Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen 2c. mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, die Landwirtschafts=Ge¬ nossenschaften rc. hierauf besonders aufmerksam zu machen. Steyr, 20. September 1911. Z. 21.897. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Zeitschrift „Die Alkoholfrage". Ueber Ersuchen der Internationalen Vereinigung gegen den Mißbrauch geistiger Getrante in Berlin W 15 werden die Gemeinde=Vorstehungen eingeladen, diese Zeitschrift den im Gemeindegebiete befindlichen Anstalten, Körperschaften und Organen zum Bezuge zu empfehlen und vielleicht darauf hinzuweisen, daß Prospekte, auf Wunsch auch Probehefte der Zeitschrift, von der Geschäftsstelle der Internationalen Ver¬ einigung gegen den Mißbrauch geistiger Getränke, Berlin W 15, bezogen werden konnen. Steyr, 18. September 1911. Z. 21.460. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Herren Gemeindearzte. Maßnahmen gegen die Einschleppung der Cholera aus Ungarn. Das Auftreten von Erkrankungen an asiatischer Cho¬ lera in Ungarn, beziehungsweise Kroatien-Slavonien und namentlich in Uspest har die Gefahr einer Einschleppung der Cholera in das hierseitige Staatsgebiet, insbesondere auf dem Donauwege naher geruckt und tatsächlich auch schon zur Einschleppung des Cholerafalles Marie Jäger in Wien geführt. Zufolge des Erlasses der k. k. o.-0. Statthalterei vom 12. September 1911, Z. 7259/V, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und Herren Gemeindearzte daher aufgefordert, alle Vorbereitungen einzuleiten, damit gegebenenfalls über neuerliche Weisung der k. k. o.=ö. Statthalterei gegenüber den Reisenden aus den betroffenen Gebieten Ungarns die notwenigen Schutzmaßregeln, und zwar vorerst die strenge Handhabung des Meldewesens und der Fremdenpolizei, die verläßliche Durchführung der fünftägigen sanaren Ueber¬ wachung (ohne Verkehrsbeschränkung und personliche Be¬ lästigung) sowie die unbedingte Einhaltung der Anzeigepflicht für jede auch nur verdächtige Erkrankung zur Anwendung gelangen konnen. Hinsichtlich der Handhabung des Meldewesens wird besonders auf die Statthalterei=Kundmachung vom 3. August 1911, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 32, verwiesen. Steyr, 14. September 1911. Z. 21.458. Choleramaßnahmen gegen Reisende aus Italien. Nach den offiziellen Mitteilungen der königl. italienischen Regierung ist in den letzten Wochen in folgenden Provinzen Italiens eine größere Zahl von Erkrankungen an asi¬ arischer Cholera aufgetreten: Aquila, Avellino, Alessandria, Benevent, Teitaniserta, Campobasso, Casserta, Catania, Catanzaro, Chieri, Foggia, Genua, Girgenti, Livorno, Neapel, Palermo, Potenza, Roma, Salerno, Syratuja, Trapani und Venedig.
148 Zufolge des Erlasses der k. k. o.-O. Statthalterei vom 9. September 1911, Z. 7258, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und Herren Gemeindearzte aufgefordert, die mit dem y. a. Erlasse vom 19. Juni l. J., 5. 14.838, Amtsblatt Nr. 25, gegenüber Ankömmlingen aus ganz Italien eingeführten Schutzvorkehrungen nunmehr bloß gegen¬ über Reisenden aus den genannten von Cholera vetroffenen Provinzen des Königreiches Italien anzuwenden. Aenderungen im Stande der von Cholera ergriffenen Gebieten werden fallweise veranntgegeben werden. Steyr, 16. September 1911. Z. 21.616. An alle Gemeinde=Vorstehungen, Herren Gemeindearzte u. Handels=Genossenschaften. Warenverkehr aus Italien mit Rücksicht auf die Cholera. Die Gemeinde=Vorstehungen, Herren Gemeinde=Aerzte und Handelsgenossenschaften werden zufolge Erlasses der k. k. 7326/ o.-O. Statthalterei vom 12. September 1911, Z. auf die im Reichsgesetzblatte Stuck LXXVII, Nr. 182 und 183, vom 10. September 1911 verlautbarte Ver¬ ordnung der Ministerien des Innern, des Handels und der Finanzen vom 6. September 1911, betreffend die Erlassung von Cholera=Maßnahmen gegenüber dem Warenverkehre aus Italien, und der europäischen Türkei aufmerksam gemacht. Steyr, 15. September 1911. Z. 21.536. an alle Gemeinde=Vorstehungen und 1. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Identitätserforschung. Kurrende. Lauf Relation des k. k. Gendarmeriepostens Bleiburg vom 15. Juli 1911, E. Nr. 667, wurde am 14. Juli 1911 früh in Droboda, Gemeinde Moos, politischer Bezirk Volter¬ markt, nahe der alten Straße, ob der Tippitzbacher Drau¬ brücke, von Fuhrleuten ein Mann auf einem Baume er¬ hängt aufgefunden. Der Fremde ist ein zirka 24= bis 28jähriger, 165 Zentimeter großer, untersetzter Mann mit rundem Gesichte, schwarzen, kurzgeschnittenen Haaren und ebensolchem, eng¬ lisch gestütztem Schnurrbarte und ist mit weißem Hemde, rotgestreifter Leinenunterhose, schwarzem Rocke und solcher Hofe aus Kammgarn, schwarzem Tuchgiler, dunkelgrunem neuen Pluschhüte und schlechtgemachten Schnürschuhen ve¬ kleider. Sämtliche Kleidungsstücke sind gut erhalten. Bei der vorgenommenen Leibesdurchsuchung wurden außer einem roten Sacktuche 1 Taschenmesser, 2 Taschen¬ spiegel, 1 turze Pfeife samt Tabak, 1 schwarzlederne Geld¬ tasche mit 3 Heller Inhalt und 1 Uhrgehause, keine Docu¬ mene vorgefunden, woraus man die Identität des Erhängten sicherstellen konnte. Der Fremde ist der Bevölkerung ganzlich unbekannt derselbe wurde am 13. d. M., zirka 7 Uhr abends, von der Wegmachersgattin Helene Preiner in Mindenberg in der Richtung von Bleiburg kommend gesehen, wobei ihr das gedruckte Benehmen des Fremden besonders auffiel. Die Leiche wies keine Verletzungen auf und scheint ein fremdes Verschulden ausgeschlossen zu sein, vielmehr ist anzunehmen, daß ein Selbstmord vorliegt. Die Leiche wurde über Anordnung des Totenbeschauers am 14. d. M. abends in die Totenkammer nach Rinkenberg überführt. Behufs Feststellung der Identität sind die entsprechenden Forschungen zu pflegen und ist über das Ergebnis bis 1. Oktober zu berichten. Z. 21.608, 21.609, 21.60, 21 611, 21 612 21.613, 21.894. Steyr, 16. September 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die Ausforschung nachstehender Personen ist einzu¬ stellen und zwar: Josef Madeleinsky und Leopold Sigmund, y. a. Amtsblatt Nr. 7 ex 1911 Edmund Ergert, 9. a. Amtsblatt Nr. 10 ex 1909 Ferdinand Wilhelm Bedar, y. a. Amtsblatt Nr. 11 ex 1911 Vinzenz Staner und Otto Schindler, y. a. Amts¬ blatt Nr. 11 ex 1911; Alois Hanke, y. a. Amtsblatt Nr. 5 ex 1911 Johann Prec, a. a. Amtsblatt Nr. 37 ex 1911. Adolf Liera, y. a. Amtsblatt Nr. 38 ex 1909. Z. 21.634. Steyr, 16. September 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und 1. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des Schüblings Franz Kaiser. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 28. August 1911, Nr. 7802/11, ist der im Jahre 1849 in Teitrachstetten, Oberösterreich, geborene, zur Gemeinde Frankenburg, polit. Bez. Vocklabruck, heimatszuständige, kath., led., bereits 22 mal vorbestrafte Schmiedgehilfe Franz Kaiser in die Zwangs¬ arbeitsanstalt Laibach abzuliefern und hat die Direktion der bezeichneten Anstalt bereits mit der Note vom 11. Sep¬ tember 1911, Z. 1993, die Aufnahmsmöglichkeit anher zu¬ gesichert. Der Genannte befand sich zuletzt in Schuhgewahrsam bei der Gemeinde in Mauerkirchen, wo es ihm durch Un¬ achtsamkeit des Ueberwachungsorganes gelungen ist, am 13. d. M. zu entweichen. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Vosten=Kommanden werden angewiesen, die Nachforschungen einzuleiten, und nach dem genannten Individuum sogleich ist dasselbe im Betretungsfalle anzuhalten und hierüber die Anzeige anher zu erstatten, damit dessen Einlieferung ver¬ anlaßt werden kann. B. 21.607. Steyr, 16. September 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des Franz Pühringer. Franz Puyringer, geboren am 17. Februar 1880 zu Lichtenegg, zuständig ebendahin, verehelichter Monteur
und Reservist des k. und k. Dragoner=Regimentes Kaiser Ferdinand 11. Nr. 4, hat seinen Wohnort Lichtenegg anfangs August 1. J. verlassen und ist unbekannten Aufenthaltes. Seine Gattin und seine drei unmündigen Kinder fallen der Armenversorgung der Heimatsgemeinde anheim Personsbeschreibung: Name: Franz Puyringer Geburtsjahr: 17. Februar 1880; Geburtsort: Lichtenegg, Bezirk: Weis; Zuständigkeitsgemeinde: Lichtenegg; Beschaf¬ tigung: Monteur, Religion: ratholisch; Große: mittel; Ge¬ sicht: oval; Augen: braun; Augenbrauen: schwarz; Nase und Mund: proportioniert; Haare: schwarz; Bart: schwachen Schnurrbart; besondere Kennzeichen: reine. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden eingeladen, die Nachforschungen nach dem Genannten einzuleiten und über das Resultat bis 5. Oktober l. J. zu berichten. Steyr, 19. September 1911. Z. 21.793. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des abgängigen Armenpfründners Josef Schutz aus Traun. Der im Armenhause der Gemeinde Traun unterge¬ brachte Armenpfründner Josef Schutz hat sich im Monate August unter Mitnahme seiner Kleider und Effekten aus dem Armenhause entfernt und ist bisher nicht zuruckgekehrt bisher war es unmöglich, seinen Aufenthalt zu konstatieren. Erhoben wurde, daß er seine Sachen mittels eines Zieh¬ karrens zur Bahn gebracht und dann als Reisegeback mit¬ genommen hat. Nach Angabe des Tischlermeisters Ferdinand Steininger in Traun, bei welchem Schutz auf dem Wege zur Bahn vorgesprochen hat, außerte er sich, daß er sich nach Nieder¬ österreich zu Verwandten begebe, nach anderer Angabe soll er sich in das Inviertel zu Berannten begeben haben. Josef Schutz ist am 27. März 1827 in Scheoriz, Bezirk Aussig in Böhmen, geboren, nach Traun zuständig, von kleiner Statur, hat schlechte entzündete Augen und trägt deshalb ständig unte Brillen. Er ist gut gekleider und macht dem Aeußeren nach nicht den Eindruck eines Armen¬ pfrundners. Schutz durfte noch über — wenn auch seyr geringe — Ersparnisse verfügen, da er sich wiederholt außerte, er besitze noch Geld. Seine monatliche Armenunterstützung von 12 Kronen hat er seit einem Monate nicht behoben. Nach dem Abgängigen ist zu forschen und ist über das Ergebnis bis 10. Oktober l. J. zu berichten. Z. 21.534, 21.792, 21.895. Si, 16. Sept. 1911 an alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung von Stellungs= und Landsturmpflichtigen. Auszuforschen ist der am 31. März 1889 in Mollanos, Bez. Krems, geborene und daselbst heimatsberechtigte, stellungs¬ pflichtige Anton Ganal. Josef Beonar, 9. April 1892 in Pivin, Bez. Prerau, Mähren, geb., raty, nach Bresowitz zust. Franz Ponteil, 6. März 1892 in Olmütz (Gebar¬ anstalt), Mähren, geb., raty, nach Hrubeitz zust.; 149 Franz Daniel, 13. Mai 1890 in Prostějovicek, Bez. Mähren geb., katholisch. Franz Kimmel, 12./2. 1884 in Groß=Waltersdorf, Bez. Sternberg geb., nach Nieder=Wildgrub zust.; Hermann Emil Langer, 18.11. 1885 in Neustadt, Deutschland, geb., daselbst zuständig. Ueber ein positives Ergebnis ist bis 20. November l. J. anher zu berichten. Z. 21.535. Steyr, 16. September 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und hochw. Pfarramter. Tod des angeblich österreichischen Staatsangehörigen Julius Andermann. Die k. k. Seebehorde in Triest hat mit Zuschrift vom 28. August 1911, Z. 21.934, mitgeteilt, daß laut Note des k. u. k. Generalkonsulates in London vom 21. August 1911, Z. 3034, der angeblich österr. Staatsangehörige Julius Andermann am 16. d. M. im Seemanns=Hospital in Greenwich gestorben ist. Derselbe war 30 Jahre alt und wurde am 6. April l. J. vom britischen Dampfer „South Anantic ins Spital gebracht. Er hinterließ LI 10. 2 Bar¬ gel, eine Metalluhr und einen Ring ohne Wert; seine übrigen Effekten bestehen aus Kleidungsstücken, welche er trug als er ins Spital überführt wurde. Die Spitalsverwaltung beansprucht den Nachlaß zur Deckung der auf LI. 11. 6, sich belaufenden Beerdigungs¬ pesen. Es sind teine Legitimationspapiere noch sonstige den¬ titatsbeweise vorgefunden worden, aus welchen die Natio¬ nalität des Verstorbenen festgestellt werden konnte. Die Gemeinde=Vorstehungen und hochw. Pfarrämter werden somit eingeladen, Nachforschungen nach den Erben des Verstorbenen anzustellen und über das Ergebnis bis 5. Oktober l. J. anher zu berichten. Z. 21.795. Steyr, 19. September 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verkauf von Trainausmusterstuten. Die Gemeinde=Vorstehungen werden auf die im amt¬ lichen Teile der „Linzer Zeitung“ vom 10. September 1911, Nr. 211, enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerbau¬ Ministeriums, betreffend den lizentationsweisen Verkauf der im heurigen Jahre bei den Traindivisionen zur Ausmusterung gelangenden, jedoch noch zuchttauglichen Armeestuten an bauerliche Zuchter behufs sogleicher, ortsüblicher weiterer Verlautbarung im dortigen Gemeindegebiete, eventuell spezieller Verständigung von Interessenten aufmerksam gemacht. Hiezu wird zufolge Erlasses der k. k. o.ö. Statt¬ halterei vom 14. September 1911, Z. 7438, bemerkt, daß sich an der Lizitation dieser Armeestuten nur klein¬ bauerliche Pferdezuchter, die in einer Gegend ansässig sind, wo warmblutige Pferdezucht betrieben wird, beteiligen dürfen, und zwar nur dann, wenn diese Umstände ein von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft aus Zertifikat bestätigt werden.
150 Z. 21.539. Steyr, 19. September 1911. Für den Abtransport von Schlacht= und Stechvieh aus versuchten Gemeinden kann von der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft Steyr über Ansuchen fallweise eine Ausfuhr¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen und Bewilligung erteilt werden. l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ebenso darf aus oder nach gesperrten Gehöften, Weiden und Ortschaften, über welche die Gehöft, Weide= oder Orts¬ Stand der Tiersuchen im polit. Bezirke Steyr (Land). sperre verhängt wurde, ohne Bewilligung der Bezirkshaupt¬ Die Maul= und Klauenseuche besteht im Gerichtsbe¬ mannschaft kein Viehverkehr stattfinden. zirke Steyr in den Gemeinden Aschacha. St., Gleint, Die Ortssperre wird dann verlangt, sobald in einer Losensteinleiten, Sterning und St. Ulrich Ortschaft in zwei oder mehreren Gehöften die Seuche zum Aus¬ im Gerichtsbezirke Weyer in den Gemeinden Gaflenz, bruche gekommen ist. Großraming, Lausa, Neustift, Reichraming, Es ist mit allem Nachdrucke darauf zu sehen, daß alle Weyer Land uno Weyer Marti. mit der jeweilig verhängten Sperre verbundenen Viehver¬ Diesen Gemeinden ist die Viehpatausstellung kehrsbeschränkungen genauestens beachtet werden und haben Wiederkauer und Schweine ganzlich untersagt, demnach die Gemeinde=Vorstehungen die allgemein wissenswerten und auch das Wegbringen solche Tiere aus dem Gemeinderayon zur Abwehr und Tilgung der Seuche im besonderen ange¬ in allen jenen Fällen, welche die Beibringung eines Vieh¬ ordneten veterinärpolizeilichen Maßnahmen weitestgehend zu passes voraussetzen. verlautbaren. Der k. k. Statthaltereirat Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haussche Buchdrucker
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