Amtsblatt 1911/37 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

143 tember l. J., K. 7124, 7948, 11.389, 13.90, 14.729, Steyr, 9. September 1911. Z. 21.071. 16.735, 18.112 und 20 557 (vid. Amtsblatter Nr. 14, 15, 21, 24, 26, 30, 32 und 36 ex 1911), auf das Erscheinen An alle Gemeinde=Vorstehungen und der „Anbot= und Nachfrageliste Nr. 9“ mit dem Be¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. merten aufmerksam gemacht, daß diesmal je eine solche Liste zur Einsichtnahme der Interessenten den Gemeinden Ever¬ Widerruf. stallzell, Röhr und Sippachzen, sowie den Marktgemeinden Die Ausforschung des Wehrpflichtigen Leopold Pick, Kremsmünster und Weyer übersendet wurde. h. a. Amtsblatt Nr. 15 ex 1911, ist einzustellen. - - Steyr, 12. September 1911. Z. 21.068 Steyr, 10. September 1911 21.060 An une Gemeinde=Vorstehungen und An alle Gemeinde=Vorstehungen. I. 1. Gendarmerie=Hosten=Kommanden. Viehmarkt=Vervor. Stand der Tierseuchen im polit. Bezirke Steyr (Land). Aus Anlaß des Herrschens der Maul= und Klauen¬ Es besteht die Maul= und Klauenseuche in Aschach seuche in den Gemeinden Großraming, Weyer Markt und d. St., in Sierning (Sierninghofen) und Weyer Markt Land, ist die Abhaltung des diesjährigen Septemver¬ in je 1 Hofe, in Gleint (Dierach und Stein), Gro߬ Viehmarktes in Großraming untersagt. raming (Hintstein und Neustiftgraben), St. Ulrich (Unter¬ Zufolge Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft Am¬ Weyer Land (Kupfern, Kleinreisling und Nach walo, und stetten wurde aus analogen Grunden auch die Abhaltung in je 3 Hofen. der Enns des Viehmarktes in merfeld nicht bewilligt, was zur Kenntnis gebracht wird. Die Schweinepest besteht in 1 Hofe in Krotten¬ dorf der Gemeinde Rohr. Um eine Weiterverbreitung der Maul= und Klauen¬ Steyr, 10. September 1911. Z. 21.067. seuche möglichst hintanzuhalten, erscheint es geboren, nicht allein die örtlich eingeleiteten ver=poliz. Schutzmaßnahmen An alle Gemeinde=Vorstehungen. genauestens zu befolgen, sondern auch nach jeder Richtung hin jeglichen Viehverkehr auf das äußerste einzuschränken. Zentrale für Viehverwertung in Wien. im besonderen haben die Gemeinde=Vorstehungen die Die Gemeinde=Vorstehungen werden unter Hinweis Viehbesitzer noch auf die Anzeigepflicht nach § 17 des Tier¬ auf die y a. Erlasse vom 28 Marz, 10. April, 18. Mai, seuchengesetzes ausdrücklich aufmerksam zu machen. 7. und 25. Juni, 20. Juli, v. August und 4. Sep¬ Der k. k. Statthaltereirat Walderdorff. Sten rucker¬ sche Be¬ Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr.

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