138 7. und 25. Juni, 20. Juli und 6. August 1. J., K. 7124, 7948, 11.389, 13.906, 14.729, 16.753 und 18.112, (vid. Amtsblätter Nr. 14, 15, 21, 24, 26, 30 uno 32 ex 1911), auf das Erscheinen der „Anvor= und Nachfrageliste Nr. 8“ mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß diesmal je eine solche Liste zur Einsichtnahme der Inter¬ essenten den Gemeinden Ried v. Kr. und Lausa sowie den Marktgemeinden Kremsmünster und Weyer ausgefolgt wurde. Steyr, 4. September 1911. Z. 19.508. An alle biehmarktberechtigten Gemeinde¬ Vorstehungen. Altmünster=Viehmarktverlegung. Ueber Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden beabsichtigt die Gemeinde Altmünster den Herbstviehmarkt vom 26. September auf den 13. Oktober eines jeden Jahres, und wenn dieser Tag auf einen Sonntag fallt, auf den 14. Oktober eines jeden Jahres zu verlegen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, allfällige Einwendungen gegen diese geplante Viehmarktverlegung entsprechend begrundet binnen längstens 14 Tagen anher vorzulegen. Z. 20.268. Steyr, 3. September 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Fischereirevierausschusse. Furunkulose der Fische im Sulzbache. Im Sulzbache ist unter den Fischen die Furuntulose zum Ausbruche gekommen. Ueber das Wesen dieser infettiosen Fischkrankheit und über die Gefährlichkeit dieser für die Edelsische (Salmonien unserer Fischwasser gleichwie über die Verhaltungsma߬ nahmen beim Auftreten und zur Hintanhaltung einer Weiter¬ verbreitung der Furunkulose wurden hieramts eingehende Erläuterungen in den Amtsblattern Nr. 42 und 43 ex 1909 und Nr. 12 ex 1910 zur allgemeinen Wissenschaft, ferners an alle Fischereirevierausschusse, Flugblätter nebst Abbildungen zur Belehrung hinausgegeben und wird hierauf neuerlich verwiesen. Insbesondere wird in Erinnerung gebracht, daß die Furunkulose der Fische zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen gehort, demzufolge beim Ausbruche dieser Seuche die Be¬ stimmungen des § 17 des Tierseuchengesetzes sinngemaß Anwendung zu finden haben. Um ein Uebergreifen der Furuntulose auf andere schwasser zu verhindern, ist vor allem aus dem Sulzbache die Abgabe und der Bezug von Muttersischen, Setzlingen, und Fischeiern zur Zucht oder anderen Zwecken vervoren und alles aufzubieten, um einer Weiterverbreitung der Seuche auf die heimischen Fischbestande möglichst wirksam entgegenzutreten. Mit der Furunkulose behaftete Fische sind nicht ge¬ nießbar und dürfen als erelerregend und gesundheitsschädlich nicht in den Verkehr gebracht werden; solche Fischradaver sind mit Kalt bestreut ordnungsmäßig zu verscharren. Vorstehendes und alle bezüglichen Anordnungen treten erst wieder mit dem Erlöschen der Seuche im Sulzbache außer Wirksamkeit und ergeht hiemit gleichzeitig an den Fischereirevierausschuß „Krems in Kremsmünster die Auf¬ forderung, dem Verlaufe der Furunkulose im Sulzbache die größte Aufmerksamten zuzuwenden und anher seinerzeit be¬ kanntzugeben, sobald keine kranken und verdächtigen Fische mehr zu finden sind. Schließlich wird noch auf den Umstand aufmerksam gemacht, daß die Fische gerade in den Herbstmonaten zur Laichzeit am häufigsten von der Krankheit befallen werden. Bezüglich der Anordnung dieser Maßregeln wird hier¬ amts mit der k. k. Bezirkshauptmannschaft Linz das Ein¬ vernehmen gepflogen. - Steyr, 5. September 1911. Z. 20.558. An alle Gemeinde=Vorstehungen uns l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Stand der Tierseuchen im polit. Bezirke Steyr (Land). Es besteht die Maul= und Klauenseuche in Aschach a. St., in Sierning (Sierninghofen), St. Ulrich (Unter¬ wald) und Weyer Markt in je 1 Hofe und in Gleint in 2 Hofen (Dietach und Stein). In diese Gehöfte erfolgte die Verschleppung der Seuche Handelsvieh aus Stadt Steyr. durch Ferner ist die Maul= und Klauenseuche ausge¬ brochen auf zwei Weiden in Großraming (Blasmuller und Rohrhof) und auf der Weide des Kastenreithnergutes Kupfern der Gemeinde Weyer Land. Die Art der Einschleppung der Seuche zu diesen letzteren drei Besitzern ist noch unaufgeklärt und har die k. k. Gendarmerie gelegentlich der Patrouillengange insbe¬ sondere darauf ihr Augenmerk zu richten, ob nicht irgendwo in deren Nahe oder Umgebung ein verheimlichter Seuchen¬ herd besteht. An alle Genossenschaften. A. Gewerbeanmeldungen pro August 1911. Vally Ruzicka, Papier= und Galanteriewaren¬ handlung, Bad Hall 73. 2. Josef Steinalt, Kleidermacher, Droißendorf 24, Gem. Thanstetten. 3. Josef Brunnbauer, Gast= und Schankgewerbe (§ 16 G.-O., lit. a, b, c, d, 1, 4. Georg Poll, Vertilgung von Ratten, Garsten 28. Mausen, schädlichen Insekten u. dgl. durch gifthaltige Mittel, Weyer Markt 137. 3. Lambert Schortyuver, Holzwaren¬ 6. Therese Erzeugung, Stiedelsbach 35, Gem. Losenstein. Marie Oberaigner, Frauenkleidermacherin, Lausa 45. Franz 44. Leitner, Frauenkleidermacherin, Wartberg Wartberg Schachadorf 19, Gem. Neudeck, Schuhmacher, Gem. Nied. 9. Ludwig Demelbauer, Bäcker, Voitsdorf 10, Gemeinde 10. Josef Aschauer, Frachter, Lumptgraben 58 Großraming. 11. Marie Leitner, Gemischtwarenhandel, Wartberg 44. 12. Johann Hoflehner, lanow. ProduktenGroßauer, handel, Kremsmünster Markt 69. 13. Geor¬ 14. Johann Frachter, Rodelsbach 1, Gem. Großraming. Wenger, Fleischer und Selcher, Pichlern 27, Gem. Sterning¬ 15. Karl Tonia, Gast= und Schankgewerbe (§ 16 G., lit. a, B, C, D, I, 3), ohne Billaro, radiziert, Krems= münster Markt 47/48. 16. Franz Kittinger, Handel mit Seifen uno Kerzen, Losenstein 16. 17. Joh. Pecena, Sailer,
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