136 Steyr, 1. September 1911. Z. 1484/B.=Sch.=R. Konkurs-Ausschreibung. An der vierklassigen Volksschule in Wartberg an der Krems kommt die Oberlehrerstelle zur endgültigen Be¬ setzung Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1600 K, eine Funktionszulage von 200 K, die gesetz¬ lichen Dienstalterszulagen und ein Naturalquartier. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reise¬ und Lehrbefähigungszeugnisse, dem Nachweise der Befähigung zur subsidiarischen Erteilung des kath. Religionsunterrichtes und einer Dienstkabelle belegten Gesuche im vorschrifts¬ mäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs=Ausschreibung im Amts¬ blatte der „Linzer Zeitung hieramts einzubringen. Steyr, 4. September 1911. Z. 20.259. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Aeußere Bezeichnung der Betriebsstatten nicht protokol¬ lierter Kaufleute. Der Bund österreichischer Industrieller in Wien hat beim Handelsministerium eine Beschwerde des Inhaltes ein¬ gebracht, daß von den Behörden vielfach eine nicht ordnungs¬ gemäße außere Bezeichnung der Betriebsstatten nicht proto¬ rollierter Kaufleute toleriert wird, obwohl die Gewerbe¬ Ordnung in den §§ 44 und 49 Vorschriften enthalt, welche es der Behörde zur Pflicht machen, auf eine wahrheitsge¬ maße Bezeichnung zu dringen. So soll es wiederholt vorkommen, daß Gewerbe¬ treibende ihre Betriebsstatten überhaupt nicht mit ihrem Namen, sondern mit einer vom Gegenstand des Unter¬ nehmens abgeleiteten Bezeichnung oder mit Phantasiebe¬ zeichnungen, oder aber nur mit dem Zunamen und dem Anfangsbuchstaben des Vornamens versehen, wodurch mannig¬ fache Tauschungen und Irrtümer hervorgerufen werden. Insbesondere ereignet sich häufig, daß der Mann nach dem Gewerbeschein Gewerbeinhaber ist, während das Geschaft aus irgendwelchen Grunden, meist wegen fruhen Konkurs des Mannes auf den Namen seiner Frau geführt wird. Wenn dann Fakturen auf den Namen des Gatten ausgestellt, an denselben Zahlungen geleistet oder von ihm Waren in Empfang genommen werden, wird hinterher der Einwand gemacht, daß die Geschäftsinhaberin nicht verpflichtet worden sei, und es wird auf diese Weise das Vertrauen der Ge¬ schaftswelt geräuscht und die Einbringung von Forderungen vielfach vereitelt. Auch kommt es vor, daß Geschaftsver¬ tragungen vorgenommen werden, ohne die außere Bezeich¬ nung der Betriebsstätte zu andern und es werden aus diesem Umstande entweder die gleichen Einwendungen wie oben abgeleitet, oder aber der Kredit des früheren Inhabers von einer ganz anderen Person ausgenutzt, welcher die Kundschaft, wenn sie über die wahren Verhältnisse nicht ge¬ tauscht wurde, Kredit nicht einzuraumen geneigt ware. Um einem Irrtum vorzubeugen, wird bemerkt, daß es gesetzlich nicht ausgeschlossen ist, daß ein Gewerbetreibender die Bezeichnung seiner Betriebsstätte dem Gegenstande oder Inhalte seines Gewerberechtes entnimmt ohne seinen Namen anzufuhren, und daß z. B. ein Bäcker zu diesem Zwecke die Aufschrift „Backhaus" verwendet. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden infolge Erlasses der k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 17. August 1911, Z. 4635/VIII, ve¬ auftragt, bis längstens 18. September 1911 über die im Gegenstande gemachten Wahrnehmungen anher zu be¬ richten, wie auch in Zukunft die richtige Bezeichnung der Betriebsstatten zu überwachen ist und vorkommende Ueber¬ tretungen der gesetzlichen Bestimmungen anher anzuzeigen sind Steyr, 5. September 1911. Z. 20.822. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Konkurs der Rovuianek P. V. & Co. Bankfirma in New=York-Pittsburg. Im Nachhange zum h. a. Erlasse vom 27. No¬ vember 1908, K. 28.228, Amtsblatt Nr. 49, werden die Gemeinde=Vorstehungen zur Verständigung eventuell inter¬ essierter Bevölkerungskreise in Kenntnis gesetzt, daß die erwähnte Bankfirma zu Anfang dieses Jahres in Konkurs verfallen ist und daß alle jene, welche an diese Firma noch Forderungen geltend zu machen haben, sich direkt an die k. u. k. Konsulate in New-York, bezw. in Pittsburg wenden mogen. Steyr, 1. September 1911. Z. 20.627. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Genossenschafts=Vorstehungen. Ausschreibung der Schaupschen=Stiftung für unfallver¬ sicherungspflichtige Gewerbe. Kundmachung. Wilhelm Der gewesene Reichsrats=Abgeordnete Dr. Schaup hat ein Kapital von 100.000 Kronen als Stiftung für die Unfall=Versicherung des Kleingewerbes in Over¬ österreich gewidmet. Hiebei sind in erster Linie die Unternehmer von freiwillig versicherten Betrieben anspruchsberechtigt und werden aus der Stiftung die wurdigsten und bedürf¬ tigsten Bewerber je nach der Hoye ihrer Erwerbsteuer bedacht. Die Stiftungsleistung besteht in der Zahlung eines Teiles der Pramie, und zwar: 1. Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuer=Vorschreibung bis zu 24 K von höchstens 75 % der Jahresprämien. 2. Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuer=Vorschreibung von 24 bis 56 K von höchstens 50 % der Jahresprämien. Jene Kleingewerbetreibenden, welche beabsichtigen, selbst und ihre Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, gegen Unfalle in ihrem gewerblichen Betrieb zu versichern und auf eine Bei¬ tragsleistung aus der Stiftung Anspruch erheben, haben ein alle in Betracht kommenden Verhältnisse ausweisendes Zeugnis, für welches Formularien hieramts vorrätig sind, bis längstens Ende Oktober l. J. hierher vorzulegen. Bewerbungen, welche nach dem 31. Oktober l. J. ein¬ langen, werden nicht berücksichtigt. Bemerkt wird noch, daß der Stiftungsgenuß aus¬ schließlich den Kleingewerbetreibenden zugute kommt.
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