der I. k. Bezirkshauptmannschaft Stel¬ für den gleichnamigen Politischen uno Schulbezirk. Nr. 34 1911. Steyr, am 24. August Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pranumerationspreis für Portofreie Abonnenten: Ganzjährig 5 K und für Portopflichtige Abonnenten ganzjährig 6 K 20 h, halbjährig 3 K 10 h. - Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrat reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 19. August 1911. ex off 3. 19.074. Steyr, 21. August 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verzeichnung der in das landsturmpflichtige Alter treten¬ Hinausgabe der Reichsgesetz=Blätter. den Junglinge. Unter Einem gelangen die Reichsgesetz=Blatter Stuck Gemaß den Bestimmungen des § 8, Punkt 17 der LXV — LXVII an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe. Landsturm=Organisationsvorschrift, langen zum Zwecke der Ueber eventuelle Abgange ist binnen drei Tagen anher Verzeichnung der mit 1. Jänner 1912 in die Landsturm¬ zu berichten. pflicht eintretenden Jünglinge von den zuständigen hochw. Pfarramtern Auszüge aus den Tauf= (Geburts) bezw. Steyr, 15. August 1911. 3. 70 Präs. Sterbematriken über alle im Jahre 1893 in der Gemeinde geborenen und seither in der Gemeinde verstorbenen Personen An alle Gemeinde=Vorstehungen. männlichen Geschlechts im Laufe des Monats October bei den Gemeinde=Vorstehungen ein. Aenderung im Vorsitze der Steuerkommission I. Instanz. Auf Grund dieser Matritenauszuge haben die Gemeinde¬ Die k. k. Finanzdirektion in Linz hat mit Erlaß vom Vorstehungen die vorgeschriebenen Verzeichnisse in je einem Exemplar zu verfassen und dieselben bis zuverlässig 10. August 1911, Zahl 13/2/Pras., den t. k. Finanz¬ 10. Dezember l. J. anher in Vorlage zu bringen. Kommissar Alois Reiter über Ermächtigung des k. k. Betreffs Verfassung dieser Verzeichnisse wird auf die Finanz=Ministeriums von den Funktionen in den Steuer¬ Bestimmungen des y. a. Erlasses vom 9. September 1908, Kommissionen des hiesigen Bezirkes enthoben. Z. 22.165, (Amtsblatt Nr. 37 ex 1908) hingewiesen. Dies ist ortsüblich zu verlautbaren. Bei den in den Matritenauszugen als gestorben Eingetragenen, welche zur Zeit ihres Ablebens in der eigenen Gemeinde heimatsberechtigt waren, ist dieser Umstand in Steyr, 22. August 1911. ex off Z. 19.851. der Rubrik „Anmerkung durch die Beisetzung des Wortes „Zuständiger zum Ausdruck zu bringen. An alle hochw. Pfarramter. Die den bei Gemeinden bereits erliegenden oder denselben Vorarbeiten zur Verzeichnung der in das landsturmpflich¬ von hier aus noch zukommenden Zuständigkeitsanerkennungs¬ tige Alter tretenden Jünglinge. bezw. Zuständigkeitserhebungs=Akte, welche mit der Klausel „gegen Rückschluß bis 10. Dezember 1911 bezeichnet Gemäß § 8, Punkt 17, der Landsturm=Organisations¬ sino, sino gleichzeitig mit den am gleichen Tage h. a. fälligen Vorschrift, haven zum Zwecke der Verzeichnung der in Landsturm verzeichnissen anher in Wiedervorlage zu bringen. das landsturmpflichtige Alter tretenden Jünglinge die amt¬ lich bestellten Matrikenführer die Auszuge aus den Tauf¬ (Geburts= und Stervematriken zu verfassen und dieselben Steyr, 17. August 1911. Z. 19.428. den betreffenden Gemeinde=Vorstehungen zu übermitteln. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Mit Bezug auf diese Bestimmungen werden die hochw. Herren Matritenführer ersucht, über die im Jahre 1893 Vorkehrung gegen die Einschleppung der Cholera. geborenen Personen männlichen Geschlechtes die oben bezeich¬ Aus Anlaß des Auftretens der Cholera in Triest neten Matrikenauszuge zu verfassen und dieselben im Laufe sano uch das k. k. Ministerium des Innern im Einver- des Monats October l. J. den Gemeinde=Vorstehungen zu neymen mit dem k. k. Ministerium des Handels bestimmt, übermitteln. die Ein= und Durchfuhr folgender Waren und Gegenstande
128 aus der Stadt Triest bis auf weiteres zu verbieten, ziehungsweise zu beschranken. 1. Gebrauchte Leibwäsche, alte und getragene Kleidungs¬ stücke (Gebrauchseffekten), gebrauchtes Bettzeug (gebrauchte Bettfedern). Werden diese Gegenstande als Reisegepack oder infolge Wohnungswechsels befordert, so unterliegen sie den hinsichtlich der sanitätspolizeilichen Revision und Behandlung fallweise geltenden besonderen Bestimmungen. 2. Hadern, Lumpen. Von diesem Verbote sind ausgenommen: a) Hadern und Lumpen, welche zusammengepreßt und in mit Reifen zusammengebundenen Ballen als Großhandels¬ waren befordert werden; b) frische Abfalle aus Spinnereien, Webereien, Kon¬ fettionsanstalten oder Bleichereien, Kunstwolle, Sydooy und Abfalle neuen Papieres. Die Durchfuhr der unter 1. und 2. bezeichneren Waren und Gegenstande ist jedoch gestattet, wenn diese so verpackt sind, daß eine Manipulation mit denselben unterwegs nicht möglich ist. Eine Desinfektion darf nur bei Waren und Gegen¬ standen, welche die örtliche Sanitätsbehörde als verseucht ansieht, Anwendung finden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen über Erlat der k. k. Staathalterei vom 9. August 1911, Z. 6397/ behufs Ueberwachung und Verständigung der Gemeindearzte in Kenntnis gesetzt. Steyr, 17. August 1911. Z. 19.536. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung der Margaretha Plant u. des Rudolf Seelig. Am 16. Juli 1911 ist Frau Margaretha Plant, Ehegattin des Distriktsarztes Dr. Plank in Althofen, Bezirk St. Veit in Kärnten, in Begleitung des stud. phil. Rudolf Seelig aus Althofen verschwunden. Die letzte Nachricht über den Aufenthalt der Ab¬ gängigen erhielt Dr. Plant am 16. Juli 1911, mittags, aus Franzensfeste. Dr. Plant vermutet, daß die Genannten gemeinsam Selbstmord verurt haben durften. Margaretha Plank, geborene Rosconilli, ist mittelgroß, mehr schlank, hat dunkelbraunes Haar, lichtbraune Augen, tragt heugraues Kostüm mit blauweiß farrierter oder weißer Bluse mit seinen blauen Streichen, gelben Staubmantel und Panamahnt, ist 30 Jahre alt, sieht aber junger aus. Rudolf Seelig ist 21 Jahre alt, groß und dartlos, hat blondes Haar, dunkelbraune Augen und auffallend schone Zayne, tragt braunen, klein karrierten Anzug, untel¬ grauen Ueberzieher und Panamahnt. An Schmuck führt Margaretha Plant eine goldene Uhr samt langer Kette, sowie mehrere Fingerringe aus gleichem Metalle, darunter den Ehering mit der Gravierung „J. D. und 1. T. 17.4., 1900, mit sich. Seelig besitzt eine gold. Uhr samt Kette, sowie mehrere Ringe, gleichfalls aus Gold, darunter einen unterfutterten, goldenen Tiroler=Glücksring. Als Dokumente besitzt Seelig eine Universitäts=Legiti¬ mation Das Reisegepäck der Genannten besteht aus zwei ledernen Handtaschen. Wenn Selbstmord nicht verübt wurde, liegt jedenfalls Entführung vor. Nach den Genannten ist zu forschen. Im Betretungsfalle ist Margaretha Plank und Rudolf Seelig mit der größten Vorsicht, wegen allfälliger Aus¬ führung eines raschen Selbstmordes mit Strychnin, in dessen Besitz sich selbe befinden sollen, in Verwahrung zu nehmen und hievon dem k. k. Bezirksgerichte in Althofen, Doktor Plant in Althofen und hieher telegraphische Mitteilung zu machen. Die Auslagen für die Telegramme werden von Doktor Plant ersetzt. Steyr, 19. August 1911. Z. 19.535. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Identitätserforschung. Am 9. d. M. mittags wurde im Gemeindegebiete Freistadt eine ausweislose, taubstumme Frauensperson von der k. k. Gendarmerie aufgegriffen. Dieselbe ist zirka 40 bis Jahre alt, hat schwärzliches Haar, gebraunes Gesicht, und seylen ihr einige Vorderzahne. Berleider ist sie mit einem grautarrierten Kopfruche, weißer Jacke mit schwarzen Streifen, blauer Schoß mit weißen Tupfen und ledernen Schlappschuhen. Der Identitätsfeststellung dienliche Angaben sind so¬ gleich anher bekanntzugeben. 18.936, 19.454, 19.531 u. 19.534. Steyr, 14. August 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindler u. zw.: Tini Auer, 1878 geb., nach Wscherau, por. Bezirk Mies, in Böhmen zuständig, Volkssangerin Josef Madler, am 12. Dezember 1885 in Brux ge¬ voren und daselbst zuständig, Landstreicher Franz Tischer, 1880 in Doppeles geb., nach Stirn zuständig, Zimmermann Alois Lanzinger, am 26. Jänner 1886 in Dorf¬ heim geboren, nach Brixen zuständig, Schlossergehilfe. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — teinerlei Unter¬ stützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhanden¬ sein der gesetzlichen Voraussetzungen schuppolizeilich zu be¬ handeln. Steyr, 15. August 1911. Z. 1395/Sch. An sämtliche Schulleitungen. Heilkurse für stotternde Schulkinder in Wien. Taut Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 19. Juli 1911, Z. 29.767, werden auch in Schuljahre 1911/12 in Wien, und zwar am Sonntage vor
129 2. Je zwei Kinder unter zehn Jahren werden gegen dem 15. Februar 1912 beginnende Heilkurse für stötternde Lösung einer Fahrkarte zum halben Fahrpreise befordert. Schulkinder unter Teilnahme von Volksschullehrkraften ve¬ hufs Erwerbung der Kenntnisse der bezüglichen Heilmethode 3. Bei Ausflugen von Volks= und Burgerschulen wird in der Dauer von fünf Wochen abgehalten werden. auf je zeyn zahlende, an dem Ausfluge teilnehmende Nähere Auskünfte über diese Kurse und die Teilnahme Kinder ein armes Kind unentgeltlich befordert. daran sind bei der Direktion der k. k. Lehrerbildungsanstalt 4. Die Ausflüge sind von der Schulleitung schriftlich in Wien, sowie beim Bezirksschulrate der k. k. Reichshaupt¬ unter Angabe des Reisezweckes, des Tages der Reise, des und Residenzstadt Wien erhältlich. Reisezieles, der zu benutzenden Zuge und Klasse und dem Anzahl der Teilnehmer spätestens 24 Stunden vor Reiseantritte bei der Abgangsstation anzumelden. (Für Steyr, 20. August 1911. Z. 1430/Sch. diese Anmeldungen bestehen eigene Drucksorten, die nicht stempelpflichtig und und von den k. k. Bahnbetriebs= und An sämtliche Schulleitungen. Bahnstationsamtern kostenfrei an die Schulleitungen abge¬ Internationaler Kongreß gegen den Alkoholismus in geben werden. Scheweningen. 5. Die Anmeldung wird von der Fahrkarten=Ausgabe¬ In der Zeit vom 11. bis 16. September 1911 findet stelle abgestempelt und bei der Verabfolgung der Fahrkarten im Kurhause in Scheweningen ein internationaler Kongreß dem Ausflugsleiter zuruckgestellt, der sie bei der Fahrkarten¬ gegen den Alkoholismus statt. prüfung vorzuzeigen und bei der Beendigung der Fahrt mit Gemäß dem Erlasse des k. k. Landesschulrates von den Fahrkarten abzugeben hat. 5. August 1911, Z. 6131, wird die Lehrerschaft auf das 6. Die vorstehend angeführten Begünstigungen werden Stattfinden des besagten Kongresses aufmerksam gemacht. auch schulpflichtigen Kindern, die gemeinschaftlich unter Aufsicht von Leyrpersonen zur Firmung reisen, ferner Lehrlingen, die an den von Lehrlingsheimen oder Horten Steyr, 20. August 1911. Z. 1431/Sch. veranstalteten Studienausflugen teilnehmen und den beglei¬ tenden Aufsichtspersonen zugestanden. An sämtliche Schulleitungen. Die für Schulausflüge bestehenden Fahrpreisermäßi¬ Fahrpreisermäßigungen für Kinder. gungen gelten auf allen Linien der k. k. österr. Staats¬ Anläßlich einer Anfrage hat die k. k. Staatsbahn¬ bahnen und der vom Staate betriebenen Lokalbahnen. direktion in Linz mit der Zuschrift vom 4. August 1911, Hievon werden die Schulleitungen gemäß dem Erlaß Z. 1576 — VI/1, Nachstehendes dem k. k. Landesschulrate des k. k. Landesschulrates vom 5. August 1911, Z. 6150, mitgeteilt. in Kenntnis gesetzt. Bezüglich der Fahrpreisermäßigungen für Kinder kommen nachstehende Bestimmungen in Betracht: Steyr, 21. August 1911. Z. 19.537. 1. Oesterreichischer und bosnisch-herzegowinischer Eisen¬ bahn=Personen= und Gepacktarif, Teil I, vom 1. Jänner 1910, An alle Gemeinde=Vorstehungen und § 12, Ermäßigung für Kinder. Kinder vom vollendeten vierten bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, sino zu I. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. ermäßigten Preisen zu befordern. Für Kinder vom vollen¬ deren vierten bis zum vollendeten zehnten Lebensjahre ist Stand der Tierseuchen im polit. Bezirke Steyr (Land). eine Fahrkarte zum halben Preise zu lösen. In Sierninghofen der Gemeinde Sierning ist der k. k. österr. II. Laut Personen- und Gepäckstari unter dem Handelsvieh des Franz Postmayer die Maul¬ Staatsbahnen, Teil 11, vom 1. Jänner 1910, Abschnitt und Klauenseuche zum Ausbruche gekommen. 1=11=B (Schulausfluge). Die Viehpaßausstellung für Wiederkauer und Schüler (ohne Unterschied des Geschlechtes) aller Schweine ist der Gemeinde Sierning ganzlich, den Nach¬ das Oeffentlichkeitsrecht genießenden Lehranstalten einschließlich bargemeinden bloß nach dem Auslande untersagt. der gewerblichen und landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen Die Viehbesitzer werden hiemit im Anschlusse an die und die begleitenden Leyrpersonen werden bei gemeinschaft¬ früheren Verlautbarungen neuerdings auf eine besondere lichen unter Aufsicht der Lehrer unternommenen Ausflugen zumal Vorsicht im Viehverkehre aufmerksam gemacht, in der II. und III. Klasse aller fahrplanmäßigen Personen¬ Kirch¬ auch in den angrenzenden polit. Bezirten Gmunden, und gemischten Zuge (ausgenommen Schnellzuge, ohne Rück¬ dorf und Linz (Land), die Seuche in letzter Zeit eine große sicht auf die Entfernung und auf die Anzahl der Teilnehmer Ausbreitung genommen hat. um halben tarismäßigen Personenzugfahrpreise befordert. Der k. k. Staathaltereirat Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haussche Buchdruckerei in Steyr.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2