. der I. u. Weishauptschaft St. für den gleichhältigen Politischen und Schulbezirk. Nr. 1911. Steyr, am 1. Juli Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die t. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pranumerationspreis sur portofreie Abonnenten: Ganzjährig 5 K und für portopflichtige Einzelne Nummern kosten 10 h. Abonnenten ganzjährig 6 K 20 h, halbjährig 3 K 10 h. Soweit der Vorrat reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. die Tabakfabrikate bei einer offentlichen Trafit ohne Ver¬ Steyr, 19. Juli 1911 Z. 17.138. wendung irgendwelcher Fassungsdokumente um den Kon¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen. sumenten=Tarifspreis zu beziehen. Bei diesem Anlasse ist den bezeichneten Gewerbe¬ Grieskirchen, neu errichtete Bezirkshauptmannschaft. Zu¬ weisung an den zuständigen Landwehr=Ergänzungs= (Land¬ treibenden auch bekanntzugeben, daß sie nach wie vor im sturm=) Bezirt. Falle der Ausübung der Tabarverscheißlizenz der Trafikanten¬ k. o.ö. Statthalterei vom Vorschrift unterworfen bleiben, die bei den Verschleißbe¬ Ueber Erlaß der k. 7. Juli 1911, Z. 933/IV, wird hiemit kundgemacht, daß yorden oder den Finanzwachtontroll=Bezirksleitungen einge¬ Ministeriums für Landesver¬ laut des Erlasses des k. k. seyen oder wie bisher gegen Entgelt bezogen werden kann. teidigung vom 23. Juni 1911, Z. 1543 VII, die k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Grieskirchen dem Landwehr=Er¬ Steyr, 25. Juli 1911. 3. 17.623. ganzungsbezirk Nr. 2 (Landwehrbataillonsbezirk Nr. 2), be¬ ziehungsweise dem Landsturmbezirk Nr. 2 zugewiesen wurde. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Stempelfreiheit in Notstandsangelegenheiten. Steyr, 19. Juli 1911. 3. 17.139. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom An alle Gemeinde=Vorstehungen. 7. Juni l. J., Z. 22.125, hat das k. k. Finanzministerium mit dem an alle Finanz=Landesbehörden ergangenen Erlasse Neue Vorschriften über das Tabakverschleißwesen. vom 11. Mai 1911, Z. 33.241, auf Grund der mit der Im Verordnungsblatte für den Dienstbereich des k. k. Allerhöchsten Entschließung vom 13. März 1800 erhaltenen Finanz=Ministeriums vom 22. Juni 1911, XX. Stua Ermächtigung den gerichtlichen Legalisierungen der Unter¬ erscheinen sub Nr. 103 die Verordnung des Finanz¬ schriften von Analphabeten auf den stempelfreien Ver¬ Ministeriums vom 10. Juni 1911, Z. 43.889, betreffend wendungs=Ausweisen über die anläßlich des Morstanos ge¬ die Besetzung, Neuerrichtung und Auflassung der Tavatver¬ wahrten individuellen Unterstützungen aus den staatlichen schleißgeschafte (Trafikbesetzungsvorschrift) und sub Nr. 104, Notstandsmitteln die Stempelfreiheit zuerkannt. die Verordnung des Finanz=Ministeriums vom 10. Juni 1911, Zur Begründung der Stempelfreiheit ist in diesen Z. 44.236, betreffend die Regelung des Tabarverschlei߬ Ausweisen an der Stelle, an welcher sonst das Stempel¬ wesens (enthaltend die Verlegervorschrift, die Trafikanten¬ zeichen für die Legalisierung angebracht werden mußte, der vorschrift, die Vorschrift für Spezialitätenverschleißer und den erwähnte Erlaß zu berufen. Amtsunterricht zu den Vorschriften über das Tabarver¬ Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge schleißwesen) verlautbart. Statthalterei=Erlasses vom 18. Juli 1911, Z. 441/1, zur Zufolge Erlasses des k. k. Handels=Ministeriums in eigenen Wissenschaft und gegebenen Faus zur Verständigung Wien vom 3. Juli 1911, Z. 19.979, werden die Gemeinde¬ der interessierten Bevolterungskreise in Kenntnis gesetzt. Vorstehungen beauftragt, die Gast= und Schankgewerbe¬ treibenden in entsprechender Weise insbesondere auch durch 3. 17.519. Steyr, 24. Juli 1911. ihre verufenen Genossenschaften darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 53 der oben zitierten Trafikbesetzungs=Vorschrift An alle Gemeinde=Vorstehungen. die Inhaber von konzessionierten, in Gebäuden unterge¬ Automobilstatistik. brachten Gast= und Schankgewerben (§ 15, P. 15 und Mit dem Erlasse der k. k. o.o. Statthalterei vom § 10 der Gewerbeordnung mit Ausnahme des Kleinver¬ 22. Juli l. J., Z. 6771, wurde die k. k. Bezirkshaupt¬ schleißes von gebrannten geistigen Getranten) auch ohne mannschaft Steyr beauftragt, über die Anzahl der Auto¬ besondere Verscheißbefugnis berechtigt sind, die in der mobile und Motorrader, welche mit 30. Juni 1910 im Traftvorschrift bezeichneten Tabakfabrikate an ihre Gäste zu unterstehenden Bezirke in den Gemeinden ihren Standort verabreichen, daß jedoch nach § 59, Absatz 3, der oben hatten, und zwar gesondert nach der Art der Fahrzeuge zitierten Trafikantenvorschrift die Haustrafiken gehalten sind,
112 (Automobile oder Motorrader) und mit besonderer Hervor¬ Z 17.627. Steyr, 25. Juli 1911. hebung der Elektromobile zu berichten. Die Gemeinde=Vorstehungen erhalten den Auftrag, An alle Gemeinde=Vorstehungen und den bezüglichen Bericht auf Grund der nach 31 der Ministerial=Verordnung vom 28. April 1910, R.=G.=Bl. I. I. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Nr. 81, geführten Register nach nachstehendem Formulare Ausforschung des Notionierten Franz Flaczek, über die zu dieser Zeit im Gemeindegebiete befindlich ge¬ wesenen Kraftfahrzeuge zu verfassen, und zuverläßlich die Zufolge Erlasses der k. k. o. d. Statthalterei vom längstens 31. Juli 1911 hieher vorzulegen. 15. Juli 1911, 3 6546/11, soll der 30 Jahre alte, nach Schwarzwasser, Bezirk Bielitz, zuständige Bäckergehilfe Franz Post-Nummer Flaczek, katholisch, ledig, in die mährisch=schlesische Landes¬ zwangsarbeits=Anstalt in Brunn eingeliefert werden. Da derselbe unbekannten Aufenthaltes ist, ist er aus¬ zuforschen und im Betretungsfalle anzuhalten und sogleich anher zu berichten, damit dessen Einlieferung veranlaßt werden kann. Z. 17.554. Steyr, 24. Juli 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Pferdevorführung bei Musterungen. Nachdem sich wiederholt Fälle ergaben, in welchen die Pferdemusterungen auf bestimmten Tag und Stunde 3 einberufenen Pferde von den Privatbenutzern ohne Grund sehr verspätet stellig gemacht wurden und hiedurch die Amts¬ handlung empfindliche Störungen erlitt, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen eingeladen, jene Pferdebesitzer, bei welchen sich Urlauberpferde befinden, zu beauftragen, daß sie die Pferde zur anberaumten Stunde an dem jeweiligen Orte wo die Musterung stattfindet, pünktlich stellig machen. Die Benutzer sind aufmerksam zu machen, daß im Falle des Nichtserscheinens oder wegen Unpunktlichkeit über sie die vorgeschriebene Geldstrafe verhängt werden mußte. Angabe des Typs des Fahrgestelles Ordnungsnummer in der Typenreihe oder Fabriks¬ Z. 16.733. Steyr, 20. Juli 1911. nummer des Fahrgestells An alle Gemeinde=Vorstehungen. Zylinder der Pferdestärke Zentrale für Viehverwertung in Wien. des Motors Die Gemeinde=Vorstehungen werden unter Hinweis oder Bohrung auf die h. a. Erlasse vom 28. März, 10. April, 18. Mai, der Zylinder 7. und 20. Juni l. I, S. 7124, 7948, 11.389, 13.906 Farbe und 14.729, (vide Amtsblatt Nr. 14, 15, 21, 24 und 26 ex 1911), auf das Erscheinen der „Anbot= und Nach¬ Form frageliste Nr. 6“ mit dem Bemerten aufmerksam gemacht, Gesamtzahl daß diesmal je eine solche Liste zur Einsichtnahme der der Plätze Interessenten den Gemeinden Gaflenz und Dernberg sowie den Marktgemeinden Weyer und Kremsmünster Eigengewicht des Fahr¬ ausgefolgt wurde. zeuges (in Kilogramm) Evidenznummer des Kennzeichens Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. - Haussche Buchdruckerei in Steyr,
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2