Steyr, 16. Juni 1911. B. 1078/Sch. Sweiglehrer=Vereinsversammlung. Der Zweigleyrerverein Kremsmünster halt am 8. Juli 1911 in Ried bei Kremsmünster seine zweite diesjahre Vereinsversammlung mit nachstehender Tages¬ ordnung ab: Einlauf. „Geistesstörungen im Kindesalter (Dr. Hans Steinmaurer, Nied). 3. Inwiefern bedürfen die gegenwärtig bestehenden Normallehrplane einer Abänderung (H. R. Schweinhammer, Kruhub). 4. Anträge. Den Mitgliedern des Zweigleyrervereines Krems¬ münster wird der zum Besuche obiger Versammlung event. notwendige Urlaub hiermit bewilligt. Steyr, 21. Juni 1911. Z. 1125/Sch. An sämtliche Schulleitungen. Betreffend die Verzeichnisse der nicht katholischen, der blinden und der taubstummen Schuler, sowie der Verzeichnisse nach Jahrgangen und Klassen. Alle diese Verzeichnisse sind spätestens acht Tage nach Beginn des neuen Schuljahres dem k. k. Bezirksschulrate vorzulegen. Die Verzeichnisse der nicht katholischen Schüler sind nach den Religions=Bekenntnissen getrennt zu verfassen, auch er die blinden und für die taubstummen schulpflichtigen Kinder ist je ein separates Verzeichnis anzulegen. Die Leitungen jener Schulen mit Schuljahrsbeginn im Mai, welche mit diesen Verzeichnissen etwa noch im Rückstande sein sollten, haben dieselben nunmehr ehestens vorzulegen. (N.) An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend Kundmachungen zur Einbringung der Erwerb¬ steuererklärungen pro 1912/1913. Ueber Auftrag der k. k. Finanz=Direktion Linz vom 8 Juni 1911, Z. 320/9 A II, werden den Gemeinde=Vor¬ stehungen in den nächsten Tagen eine Anzahl Kund¬ machungen betreffend die Einbringung der Erwerbsteuer¬ erklärungen für die Veranlagungsperiode 1912/1913 und mehrere Lagen Erwerbsteuer-Erklärungsorucksorten mit der Einladung zugehen, die Kundmachungen an jedermann zugänglichen, geeigneten Orten sogleich zu affigieren und die Drucksorten den Steuerpflichtigen und zwar: für jede Unter¬ nehmung ein Formulare über Verlangen zur Verfügung zu stellen. Die Kundmachungen haben bis inklusive 1. August 1911 affigiert zu bleiben und ist nach Ablauf dieser Zeit ein Formulare mit der Affigierungsklausel versehen samt den erübrigten Erklärungsdrucksorten wieder anher vorzulegen. Ein allfälliger Bedarf an „Anleitungen zur Verfassung der Erwerbsteuer=Erklärungen“ ist hieramts anzusprechen. 101 ex off 3. 15.100. Steyr, 21. Juni 1911. an alle Gemeinde=Vorstehungen. Aufarbeitung von Schadholzern behufs Vorbeugung gegen Borkenkäfergefahr. Im Sinne der Bestimmungen der 99 50 und 51 des Reichsforstgesetzes sowie des § 12 der Verordnung des k. k. Ackerbauministeriums vom 3. Juli 1873, K. 6953, ergeht beyufs Vorbeugung gegen die Gefahr des Umsichgreifens forstschädlicher Insekten, von welchen bezüglich der Nadel¬ holzwaldungen vor allem die Bortentafer in Betracht kommen, an sämtliche Waldbesitzer die eindringliche Aufforderung, rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, daß ihre Waldungen von allen Wind= bezw. Schneebruch= und Druckholzern, sowie überhaupt allen liegenden, lehnenden oder sonst be¬ schädigten und im Safte stockenden Holzern sovalo als möglich und gründlich geraumt, bezw. daß diese Holzer rechtzeitig entrinder werden. Ebenso ist es notwendig, daß aus den Holzschlagen der Schlagabraum (Gipfel und Astholz) baldigst entfernt werde, bezw. sind, wo dies nicht tunlich sein sollte, die Gipfel¬ stücke zu entrinden. Eine Außerachtlassung dieser zum Schutze gegen forst¬ schädliche Insekten getroffenen Verfügung hat die Einleitung der Strafamtshandlung gegen die Säumigen zur Folge. Die Gemeinde=Vorstehungen haben die Waldbesitzer und Gemeinde=Forstaufsichtsorgane behufs Einhaltung bezw. Ueberwachung dieser Vorsichtsmaßnahmen ehestens entsprechend zu verständigen. 14.516, 15.294 u. 15.556. Steyr, 23. Juni 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Josef Eduard Badermann (Baldemann), y. a. Amtsblatt Nr. 9, ex 1907 des Gottlieb Mostersky, y. a. Amtsblatt Nr. 2, ex 19.0, und der Anna Rosenhammer, y. a. Amtsblatt Nr. 23, ex 1911, ist einzustellen. Z. 15.525, 15.524 u. 15.526. Steyr, 27. Juni 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und 1. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindler u. zw.: Leopold Stix, geboren am 15. November 1868 zu Mant, zuständig nach Peyerstetten, Bez. Poggitall in N.=Oe., und dessen Gattin Marie Stix, geb. 19. September 1866; Johann Mauer, geboren am 17. März 1874 in Gaaden, pol. Bez. Mödling in N.=Oe., zuständig ebendort ; Leopold Freitag, gevoren am 17. Oktober 1893, zuständig in Schwechat, pol. Bezirk Bruck a. d. Leitha, Hilfsarbeiter; Hermann Rambarter, geboren 1. April 1883 zu Pulkau, Bez. Oberhollabrunn in N. Oe., dahin zuständig, ledig, Schankbursche;
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