der . . für den gleichhaltigen Politischen uno Schulbezirk. 1. Meyr, am 22. Juni Nr. 2 Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch ger: nete Inserate angenommen werden. — Pranumerationspreis für portofreie Abonnenten: Ganzjährig 5 K und für Portopflichtige Abonnenten ganzjährig 6 K 20 h, halbjährig 5 K 10 h. Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrat reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Klarstellung der im Militar=Vorspanngesetze ge¬ Steyr, 21. Juni 1911. Bezeichnungen „Ort, Beistellungsort und Bestim¬ brauchten 11 An alle Gemeinde=Vorsehungen. mungsort (zu § 19). Aufnahme näherer Bestimmungen bezüglich der Hinausgabe der Reichsgesetz=Blätter. Distanz=Zertifikate und Ermittlung der Entfernungen Unter Einem gelangen die Reichsgesetz=Blatter Stuck (zu U. XLVII an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe. Nähere Präzisierung der Vorspannvergütung im Ueber eventuelle Abgange ist binnen drei Tagen anher Sinne des § 26 des Militar=Vorspanngesetzes im Frieden zu berichten. zu § 20) Ersatz der Vorspannvergütung durch die Gemeinde Steyr, 16. Juni 1911. Z. 13.983. infolge Minderleistung (zu § 21) 9. Die Beilage zu § 16 wurde auf den gegenwärtigen An alle Gemeinde=Vorstehungen. Stand ergänzt und in tabellarischer Form verfaßt. Punkt 1 und zu § 19" Was das im „zu § 11“ Neue Durchführungs=Bestimmungen, betreffend Militär¬ Punkt 2 der neuen Verordnung erwähnte „Kursbuch an¬ vorspann im Frieden. ist darunter die VII. Abteilung des offiziellen belangt, Kursbuches, welches fast jeden Monat erscheint und die zum Mit der Verordnung des Ministeriums für Landes¬ Personentransporte venutzten Postkurse enthalt, zu ver¬ verteidigung im Einvernehmen mit den Ministerien des stehen. Innern, der Finanzen, des Ackerbaues und des Handels vom 22. Mai 1911, R.=G.=Bl. Nr. 95, wurden neue Durch¬ führungs=Bestimmungen zum Gesetze betreffend den Militar¬ Steyr, 17. Juni 1911 Z. 14.579. vorspann im Frieden verlautbart. Diese Durchführungs=Bestimmungen treten bereits mit An alle Gemeinde=Vorstehungen. 1. Juli 1911 in Kraft. Betreffend Vorspannspachtung in Oberösterreich. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher infolge Er¬ lasses der k. k. Statthalterei vom 3. Juni 1911, Z. 4680/IV Das k. k. Ministerium für Landesverteidigung hat beauftragt, sich ungesaumt mit dem Inhalte dieser Ver¬ von über eine an dasselbe gestellte Anfrage mit dem Erlasse ordnung vertraut zu machen von 27. Mai 1. J., Z. 1625/XVI, eröffnet, daß der Hiebei wurde darauf aufmerksam gemacht, daß der Statthalterei zum Ausdrucke gebrachten Anschauung daß wesentlichen Aenderungen, welche die neue Durchführungs¬ die Verpachtung des Vorspannes an die Gemeinde selbst Verordnung gegenüber der bisher geltenden beinhaltet, in nicht zulässig ist, wohl im Prinzipe beigepflichtet wird doch nachstehenden Richtungen erfolgt sind. konnte eine Pachtung des Vorspannes durch die Gemeinde immerhin dann als den bestehenden Vorschriften entsprechend Zulässigkeitserklärung der ausnahmsweisen Anfor¬ angesehen werden, wenn die Gemeinde der Vorspannsver¬ derung des Vorspannes auch von einer Gemeinde, in deren pflichtung durch ihre eigenen Vorspannstiere und Wagen Gebiet der Ort der Stelligmachung nicht gelegen ist (zu § 9) nachgewiesenermaßen nachkommen kann und will. 2. Aufnahme von genaueren Bestimmungen bezüglich Weiters hat das Ministerium eröffnet, daß im Falle der Inanspruchnahme von Vorspannen für die direkte Fahrt der Ergebnislosigkeit der Lizitation zweifellos die Bestim¬ und von Vorspannen nach der Zeit (zu § 10, 11, 12). mungen des Gesetzes vom 22. Mai 1900, N.=G.=Bl. Nr. 86. 3. Einschaltung einer Bestimmung betreffend die Ver¬ zur Anwendung zu gelangen haben, da die Anmeldung der pflegung der Vorspannführer und Tiere wahrend der Vor¬ etwa von der Gemeinde geleisteten Aufzahlungen über den spannleistung (zu § 15). Normalpreis zur Aufteilung an alle Gemeinden des Kon¬ 4. Eingehendere Behandlung des Berg= und Weg¬ kurrenzbezirkes an die geman . 111 der Durchführungs¬ zuspannes (zu § 17).
98 Verordnung zum Gesetze vom 17. Februar 1910, G.- lasse vom 9. Juni l. J., Z. 14 120, Amtsblatt Nr. 24, Bl. Nr. 19, genehmigte Erstehung der Vorspannsleistungen angeordnete Ueberwachung des Gesundheitszustandes der im Lizitationswege gebunden ist, also nur im Falle einer aus Venedig eintreffenden Personen nunmehr auf Antomm¬ solchen im Gesetze ihre Begründung findet. linge aus Italien überhaupt auszudehnen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge -- Erlasses der k. k. Statthalterei vom 31. Mai 1911, Z. 4679/IV, Z. 14.518, 14.519, 14.947, 15038, 15.040, 15.041. in Kenntnis gesetzt. Steyr, 14. Juni 1911 17. Juni 1911. 14.292. Steyr, An alle Gemeinde=Vorstehungen und An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. I. Gendarmerie=Posten=Kommanden. I. I. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindler u. zw. Uhrenverkauf in Oesterreich durch das Uhrenhaus Fidelias Ludwig Schusterbauer, 1881 in Ort, Bez. Ried, in Chaux de Fonds nach dem Schneeballensystem. geboren und dahin zuständig, Backergehilfe; Die Abgeordneten Einspinner und Genossen haben in Eduard Sandner, 1873 gevoren, nach Kirchberg, der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 10. Februar 1911 Bez. Graslitz, zuständig, Kellner eine Interpellation eingebracht, in welcher darauf aufmerksam Theodor Karl Schrank, 1873 in Wittingau geb., gemacht wird, daß das Uhrenhaus „Foelias in Chaux de nach Buchwald, Bez. Prachatitz, zuständig, Kommis Fonds in Oesterreich seit einiger Zeit den Warenvertrieb J. Moses Darsa, 1890 in Zemun geb., raiserlich nach dem Schneeballensysteme betreibt. ottomanischer Untertan, mosaischer Kofession, led. Diener; Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Pava (Paul) Stiglic, 1886 in der Stadt Barar, Gendarmerie=Posten=Kommanden zufolge Erlasses der k. k. Komitat Modrus-Riera geb., daselbst zuständig, Taglöhner. o.ö. Statthalterei in Linz vom 6. Juni 1911, Z. 3072/VIII, Wenzel Freiina, 1895 in Terpenitz, Bez. Kolin, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, alle diesbezüglich geb., nach Poulsch, Bez. Ficin, zust., Schneiderlehrling. gemachten konkreten Wahrnehmungen unverzüglich anher Josef Schuster, 1872 geb., nach Kirchberg, Bezirk zur Anzeige zu bringen. Grasliß zuständig, Gurtler und Merandreyer; in seiner Be¬ gleitung befinden sich dessen Gattin Marie und Sohn Ernst. Steyr, 19. Juni 1911. Z. 14.838. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher angewiesen, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des An alle Gemeinde=Vorstehungen und fattischen augenblicklichen Bedürfnisses keinerlei Unter¬ stützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhanden¬ Gemeindearzte. sein der gesetzlichen Voraussetzungen schuhpolizeilich zu be¬ handeln. Choleramaßnahmen: Ueberwachung der Reisenden aus ----------..... Italien. Steyr, 14. Juni 1911 3. 14.514 u. 14 664. Nach verläßlichen Nachrichten sind in einigen Gebieten des Königreichs Italien, welche bereits im Vorjahre von An alle Gemeinde=Vorstehungen und der Cholera heimgesucht waren, neuerdings verdächtige Er¬ l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. krankungen und Todesfalle aufgetreten, die zumeist als Fälle von Gastroenteritis bezeichnet werden. Widerruf. Obzwar keine amtlichen Mitteilungen darüber vorliegen, Die Ausforschung des Johann Thanhäuser und daß es sich hiebei um asiatische Cholera handelt, werden die Karl Böhm, h. a. Amtsblatt Nr. 5, ex 1911, und Gemeinde=Vorstehungen und Gemeindearzte zufolge Erlasses der k. k. o.-. Statthalterei vom 17. Juni 1911, Z. 4883 des Zwanglings Rudolf Mahrfarth, y. a. Amtsblatt aufgefordert, aus Vorsichtsgrunden die mit den y. a. Er¬ Nr. 24, ex 1911, ist einzustellen. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. ----- Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. - Haussche Buchdruckerei in Steur.
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