Amtsblatt 1911/23 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

92 Steyr, 6. Juni 1911. ex offo S. 13.881. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Definitives Ergebnis der Volkszählung 1911. Gemeinde 244 Aschach 1215 1255 640 Garsten 5634 607 339 Gleink 2660 429 322 Losensteinleithen 2117 1642 854 Sierning 6128 532 412 Ternberg 2576 307 Thanstetten 1707 445 St. Ulrich 3253 212 Gaflenz 1433 364 452 Großraming 505 Lausa 232 1230 293 Losenstein 404 1686 232 Neustift 1370 Reichraming 2028 Weyer Land 650 3314 198 Weyer Markt 2027 264 Eberstallzell 306 1482 251 Bad Hall 1317 505 Kremsmünster Land 875 3733 324 Kremsmünster Markt 1088 269 381 Pfarrkirchen 1671 348 Ried 1940 Rohr 145 Sippachzell 283 1390 355 Wartberg 456 2131 Zusammen 8152 56.392 10.580 Dazu aktives Militär S. 13.242. Steyr, 31. Mai 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Reisebureau und Agenten, Förderung des Auswanderer¬ wesens. Nach den Erfahrungen des t. k. Handelsministeriums werden noch immer alljährlich tausende von österreichischen Staatsbürgern mit in Oesterreich zum Geschaftsbetriebe nicht zugelassenen Dampfschiffahrts=Unternehmungen befordert und in Oesterreich selbst Zwischenoeckarten solcher Gesellschaften, sei es von konzessionierten Reisebureaux im Widerspruch¬ mit der ihnen in ihren Konzessionen im Sinne des § 3 der Ministerialverordnung vom 23. November 1895, R.=G.=Bl. Nr. 181, auferlegten Beschränkung, sei es von unbefugten Agenten und Subagenten, verkauft. Im Hinblicke auf diese Tatsache, sowie mit Rücksicht auf die vom Ministerium gemachten Wahrnehmungen say sich das Handelsministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern veranlaßt, neuerlich die strengste Ueberwachung der Reisebureaux und der befugten und unve¬ fügten Auswanderungsagenten anzuordnen. Insbesondere wird den Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. Mai 1911, Z. 2906/VIII, die allerstrengste Ueberwachung der be¬ stehenden Reisebureaux sowie aller sich mit den Reisebureau¬ Geschaften befassenden Personen mit dem Auftrage einge¬ schärft, jede zur Kenntnis gelangte unbefugte Tätigkeit in dieser Richtung unverzüglich anher zur Anzeige zu bringen. Wie bekannt, gebrauchen die Reisebureaux, Agenten und Privatpersonen verschiedene Mittel, um die behördliche Kontrolle illusorisch zu machen. Eines dieser Mittel besteyr darin, daß die Reisebureaux im Einverständnisse mir be¬ stimmten hierland nicht zugelassenen Schiffahrts-Gesell¬ schaften an die Auswanderer nicht Schiffskarten, sondern Eisenbahnfahrkarten und zwar nach ausländischen Orten verkaufen, von welchen aus den Auswanderern andere Schiffsverbindungen nicht zur Verfügung stehen oder aber in welchen seitens der Reisebureaux beziehungsweise der ve¬ treffenden Schiffahrtsgesellschaft Vorsorge getroffen ist, daß die Auswanderer eben der verreffenden Schiffahrts-Gesell¬ schaft zugeführt werden. Insbesondere wird auf die Agenten aufmerksam ge¬ macht, welche, insoferne es sich um Agenten der zum hier¬ ländischen Geschäftsbetriebe zugelassenen ausländischen Dampf¬ schiffahrts-Gesellschaften handelt, nur nach Maßgabe der Zulassungsurkunde bestellt werden dürfen. Die Bestellung von Subagenten stellt sich als unbefugter Betrieb von Reise¬ bureaugeschaften dar. Die Tätigkeit sämtlicher Agenten und Subagenten ist in Bezug auf ihre Berechtigung der strengsten Kontrolle zu unterziehen und nach Maßgabe der gepflogenen Erhebungen mit der ganzen Strenge des Gesetzes vorzugehen. Hinsichtlich der von einzelnen Reisebureaux ge¬ haltenen auswärtigen Agenten, Informatoren u. dgl. wird bemerkt, daß das Halten von exponierten Agenten als ge¬ nehmigungspflichtige Zweigniederlassung zu behandeln ist. Z. 13.436 u. 13814. Steyr, 1. Juni 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Georg Hecko, y. a. Amts¬ blatt Nr. 28, ex 1910, und des Zwanglings Adolf Lehmann, y. a. Amtsblatt Nr. 8, ex 1911, ist einzustellen. Z. 13.735. Steyr, 6. Juni 1911. Widerruf. Die Ausforschung des Georg Eckhart, y. a. Amts¬ blatt Nr. 18, ex 1911, Z. 9842, vom 4. Mai 1911, ist einzustellen. Dessen Leiche wurde in Steyr in der Enns aufgefunden. Z. 13852. Steyr, 6. Juni 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung der Anna Rosenhammer. Am 30. Mai 1. J. brachte der in Steyr, Michaeler¬ platz Nr. 8 wohnhafte Fabriksarbeiter Franz Rosenhammer

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