Amtsblatt 1911/22 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der u. k. Bezirkshauptmannschaft Steyt für den gleichnamigen politischen uno Schulbezirk. 1911. teur, am 1. Juni Nr. 22 Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pranumerationspreis für Portofreie Abonnenten: Ganzjährig 5 K und für Portopflichtige Abonnenten ganzjährig 6 K 20 h, halbjährig 3 K 10 h. - Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrat reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. 3 von 45.000 Kronen zur teilweisen Deckung der Steyr, 30. Mai 1911. Z. 13.333. Baukosten des Marien=Institutes in Krarau; 4. von 12.000 Kronen zur Deckung der noch restieren¬ Amts=Erinnerung. den Baukosten des neuen Unterkunftsgebäudes der Erzherzog Jene Gemeinde=Vorstehungen welche dem h. a. Er¬ Abrecht=Gasteiner Badestiftung; lasse vom 2. Mai 1. J., Z. 10.073, Amtsblatt Nr. 18, 5. von 29.250 Kronen zur Erhöhung der 4 Militar¬ betreffend Evidenzfuhrung der Vorspannstiere stiftungsplätze im k. k. Zivilmaochenpensionat in Wien; und Vorspannswagen noch nicht ensprochen haven, eines Instand¬ 6. von 30.900 Kronen zur Schaffung werden angewiesen, diesem Auftrage nunmehr sogleich zu Offiziers¬ haltungsfondes für den Verein Pension entsprechen. und zur witwen und Waisen Oesterreich=Ungarns in Lainz Betrages eines dem Reservefonos entnommenen Deckung Steyr, 29. Mai 1911. Z. 8773. von 5900 Kronen von 40.000 Kronen zum Ausbau der Marine¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen. pfarrkirche Madonna delmare in Pola; Brandsammlung für Hörsching. 8. von 50.000 Kronen für Zwecke der österreichischen Gesellschaft vom weißen Kreuz in Franzensbad; Nachdem nunmehr die Sammlung für Horsching ab¬ 9. mit dem Reste des Reinerträgnisses zur Schaffung geschlossen, bei vielen mit Postscher eingezahlten Betragen neuer Plätze bei der Staatslotterie=Militärstiftung, 1. Ab¬ aber der Zweck der Einzahlung nicht angemerkt, und es deshalb Gruppe 11 und E. teilung, nicht ausgeschlossen ist, daß möglicherweise darunter irgend Im Hinblicke auf den eminent wohltätigen Zweck ein Kommissionskostenbetrag enthalten ware, werden die Lotterie ersuche ich die Herren Gemeinde=Vorsteher, dieser Gemeinde=Vorstehungen eingeladen, sogleich mittelst Kor¬ dem Unternehmen die tunlichste Forderung angedeihen zu respondenz=Karte den für Horsching eingezahlten Betrag anher lassen. bekanntzugeben. Die Anzahl der gewünschten Lose à 4 K wolle unter - gleichzeitiger Einsendung des hiefür enfallenden Gelobetrages Steyr, 25. Mai 1911. Z. 12.838. anher eingesendet werden. An die Herren Gemeinde=Vorsteher. Steyr, 31. Mai 1911. Z. 12.233. Staatslotterie für Militärwohltätigkeitszwecke. Mit Allerhöchster Entschließung vom 29. März 1911 An die Gemeinde=Vorstehungen, Schul¬ haben Seine k. u. k. Apostolische Majestät allergnädigst zu genehmigen geruht, daß das Reinerträgnis der im 1. Se¬ leitungen K. mester 1911 zur Durchführung gelangenden 28. Staats¬ Konkurs=Ausschreibung lotterie für gemeinsame Militär=Wohltätigkeitszwecke wie folgt gewidmet werde, und zwar mit einem Betrage: zur Besetzung von „Freiplätzen für die k. k. Landwehr“ in 1. von 25.000 Kronen zur Einführung des Winter¬ der Theresianischen Militarakademie. betriebes im Militarbadehause in Teplitz-Schonau; 1. Mit Beginn des Schuljahres 1911/12 (21. Sep¬ 2. von 15.000 Kronen zur Erhöhung des Kranten¬ temper wird im 1. Jahrgang der Theresianischen Militar¬ geldes des Kranken= und Leichenkosten=Versicherungsvereines grademie eine Anzahl ganzer „Freiplätze für die t. k. Land¬ der Armee- und Marinediener, deren Frauen, Witwen und wehr besetzt. Waisen in Wien;

86 2. Zur Bewerbung werden nur Angehörige der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder zugelassen. 3. Die Bewerber müssen alle Klassen einer Mittel schule mit mindestens „gutem Gesamterfolg absolviert haben Das Reise (Maturitätszeugnis einer öffentlichen Real¬ schule oder eines offentlichen Gymnasiums erbringt den Nachweis der entsprechenden Vorbildung für die Militar¬ akademie. Von ungenügenden Klassifikationsnoten in der latei¬ nischen oder griechischen Sprache wird abgesehen. 4. Die Aspiranten mussen das 17. Lebensjahr erreicht und dürfen das 20. Lebensjahr nicht überschritten haben. Das Alter wird mit 1. September berechnet. Bei Altersdifferenzen kann um Nachsicht angesucht werden. Die näheren Bedingungen sind im amtlichen Teil der Linzer Zeitung“ Nr. 121 vom 28. Mai 1. J. enthalten und konnen auch wahrend der Amtsstunden in der Kanzlei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr eingesehen werden. Z. 12.778. Steyr, 24. Mai 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen, hochw. Pfarramter und Schulleitungen. K. u. k. 14. Korpskommando. J. Nr. 4531 von 1911. Konkurs-Ausschreibung über einen erledigten Theresianischen Militarwaisenstiftungs¬ platz für Knaben. Der Stiftungsgenut jährlicher 68 Kronen wird in halbjährigen derursiven Raten vom oberösterreichischen Landes= ausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf die Stiftung hat eine mittellose 7 bis 10 Jahre alte Militarwaise, welche Urkundlich nachzuweisen vermag, daß der Vater einmal dem aktiven Verbande der Wehrmacht angehörte und in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat. Doppelmaisen haben den Vorzug. Vater, Mutter oder Vormunder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine, dem Armutszeugnisse, Impfzeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse des Knaben zu belegen und an¬ zugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis längstens 1. Juli 1911 beim k. u. k. Ergänzungs=Bezirkskommando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Ge¬ suche konnen nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im Mai 1911. Dies wird mit der Einladung verlautbart, die inter¬ essierten Kreise hierauf besonders aufmerksam zu machen Steyr, 26 Mai 1911 12.094. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die Konkurs=Ausschreibung für die Aufnahme in die k. k. Landwehrkadettenschule in Wien oder in eine andere k. u. k. Kadettenschule mit der Widmung für die k. k. Land¬ wehr, konnen y. a. eingesehen werden. Z. 972/Sch. Steyr, 30. Mai 1911. An sämtliche Schulleitungen. Professor Anton Rolleder=Stiftung. Die Interessen aus der Professor Rolleder=Stiftung für in bedrängter Lage befindliche, eine tadellose dienstliche Verwendung ausweisende Lehrpersonen der Bezirte Steyr Stadt und Land kommen heuer im Landbezirte Steyr zur Verleihung. Bewerber um dieselbe haben ihre gestempelten, mit einer Dienstestabelle belegten Gesuche im Dienstwege bis 20. Juni l. J. hieramts einzubringen. In dem Gesuche ist das Einkommen uno Nebeneinkommen anzufuhren uno anzugeben, ob, event, wie oft und wann dem Bewerber (der Bewerberin) bereits in früheren Jahren die Interessen dieser Stiftung verliehen worden sind. Schließlich wird bemerkt, daß die in der Vorrede zur Heimatstunde in Steyr angeführten Terpersonen des Be¬ zirtes in erster Linie berücksichtigt werden. Z. 867/B.=Sch.=R. Steyr, 24. Mai 1911. Konkurs-Ausschreibung. An der fünftlassigen Volksschule in Reichraming kommt die Lehrerstelle zweiter Klasse für männliche Be¬ werber zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1200 K, die Dienstalterszulagen und ein Natural¬ quartier. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reise¬ und Lehrbefähigungszeugnisse sowie einer Dienstravelle be¬ legten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konturs=Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung hieramts einzubringen. Z. 12.932. Steyr, 26. April 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen, Schulleitungen und die Herren Gemeindearzte als Impfälzte. Vornahme der Impfung und Wieder=Impfung im Jahre 1911. Die k. k. Statthalterei in Oberösterreich hat mit Erlaß vom 19. April 1911, J. 2111/V, die Vornahme der dies¬ jährigen Gemeinde= und Schulkinder=Impfung angeordnet. Die Zusammenstellung der Liste der Impffähr¬ gen für die allgemeine Impfung hat mit Benutzung des Impfausweises B, des Vorjahres, aus dem die Un¬ geimpft und erfolglos Geimpften nominell in das heurige Verzeichnis zu übertragen sino und auf Grund der vom Vorjahre verbliebenen Zif¬ sern, dann aus den von den hochwürdigen Pfarramtern beizustellenden Mairitenauszugen über die seit der letzten Impfung bevorenen und aus dem Ver¬ zeichnisse der Eingewanderten zu erfolgen.

Die Zahl der Geimpften sowie der Impferfolge usw. ist im Ausweise in allen Rubriken impfstationsweise zu summieren und zum Schlusse die Gesamtsumme auszuweisen. Für die Impfungen in den Schulen sind die im Vorjahre bereits benützten Drucksorten Impfaus¬ weis 1 und 11 zu verwenden und nach Anfertigung dem Impfarzte zu übergeben, welcher darauf zu sehen hat, daß sie ordentlich angelegt werden und daß alle Rubri¬ ten genau ausgefüllt seien, und haben zu diesem Zwecke die mithinausgegebenen Impfausweise 1 und 11 vom Vor¬ jahre als Muster zu dienen. Auch ist wie bei der Gemeinde Impfung die Zahl der Geimpften sowie der Impferfolge rc. im Ausweise in allen Rubriken impfstationsweise zu summieren und zum Schlusse die Gesamtsumme auszuweisen. Nach vollendetem Impfgeschäfte sind sodann die gesamten Ausweise, bei deren Ausfertigung die vom Vor¬ jahre verbliebenen Ziffern genau zu verlasichtigen sind, abgeschlossen und von dem Gemeinde=Vorsteher und Impfarzte unterfertigt, anher einzusenden. Dem Impfatte sind die in allen Rubriken genau ausge¬ fertigten Impfprogramme beizuschließen. Nachdem es wiederholt vorgekommen, daß seitens ein¬ zeiner Schulleitungen dem Auftrage nicht entsprochen und die Impfausweise unvollständig, nicht sum¬ miert und in allen Rubriken ordentlich ausge¬ fertigt, nicht datiert und gefertigt, manch¬ mal auch ohne Angabe der Schulerzahl vorge¬ legt worden sino, wird denselven nahegelegt der Ausfertigung der Impfausweise zunftig¬ hin besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Parteien, welche ihr impfpflichtiges Kind aus nicht sich haltigen Grunden oder ohne Angabe eines Grundes dem Impfplätze nicht zufuhren, sind im Wege der Gemeinde¬ Vorstehung nochmals für den Kontrolltag vorzuladen. Zur Vorladung der Parteien sind die in der Drucere Haas, Steyr, Grunmarkt, erhältlichen Druksorten zu ver¬ wenden und bei Einsendung des Impf=Elaborates und unter Mitfertigung des Impfarztes demselben beizuschließen. Im Uebrigen werden die Gemeinde=Vorstehungen, Schulleitungen und die Herren Gemeindearzte als Impf¬ arzte auf die weiteren Weisungen, enthalten im h. a. Erlasse, I. 8184, vom 13. April 1901, Amtsblatt Nr. 11, verwiesen. Steyr, 30. Mai 1911. S. 13.243. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Krankenkasse-Vorstehungen. Verordnung der k. k. Statthalterei vom 21. April 1911, Z. 1333/3 betreffend die Anerkennung des Spitales S. Croce, Ge¬ meinde Bleggio superiore, als allgemeine öffentliche Kranken=Anstalt und die Festsetzung der Verpflegsgebühren für diese Anstalt. Im Einverständnisse mit dem Tiroler Landesausschusse hat die k. k. Statthalterei auf Grund des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 4. Dezember 1856, Z. 26.641, dem Spitale in S. Croce, Gemeinde Bleggio superiore, das Oeffentlichkeitsrecht verliehen. Das Oeffentlichkeitsrecht der genannten Anstalt ist mit 1. April 1911 in Wirksamkeit getreten. Für diese Krankenanstalt hat die k. Statthalterei einverständlich mit dem Tiroler Landesausschusse von 1. April 1911 angefangen eine tägliche Verpflegsgebühr von für jeden Verpflegten festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Krankenkasse=Vorstehungen in Kenntnis gesetzt. 87 Steyr, 30. Mai 1911. Z. 13.244 u. 12.768. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindler. Zufolge Erlasses der t. k. o.ö. Statthalterei vom 20. Mai 1911, 3 4280/XII, treiben sich der im Jahre 1868 in Mollbrücke geborene und zur Gemeinde Moudrucke, im Bezirte Spittal in Kärnten zuständige Peter Peturschnig uno der im Jahre 1864 in Cerew, Bez. Boskowitz, ge¬ borene und daselbst zuständige Tischlergehufe Franz Eiper, beschäftigungslos in der Welt herum und lassen sich von fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinde fortgesetzt Unterstützungen und Reisevorschusse verabreichen, wodurch den genannten Gemeinden bereits beträchtliche Kosten verursacht wurden. Petutschnig ist 9 mal meist wegen Bettel und Land¬ streicherei gerichtlich vorbestraft. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des keinerlei Unter¬ faktischen augenblicklichen Bedürfnisses stützung zu verabfolgen, dieselven vielmehr bei Vorhanden¬ sein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu be¬ handeln. Steyr, 30. Mai 1911. Z. 13.245. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Neuerliche Warnung vor einem unbekannten Unter¬ stützungs=Schwindler. Laut Note der k. k. Landesregierung in Klagenfurt vom 27. April 1911, Z. 2039 pr., an die k. k. o.-0. Statt= halterei, ist es einem unbekannten Unterstützungsschwindler, welcher unter dem Namen Jgnaz Blässig auftritt, trotz Kurrendierung seit 1. April 1911 gelungen, Unterstützungen an verschiedenen Orten herauszulocken, respektive die Spital¬ behandlung in Anspruch zu nehmen, und zwar: Am 4. April 1911 im allgemeinen Krankenhause in Neunkirchen, am 3. April l. J. vom Bezirks=Armenrate in Neunkirchen für die Reise in die Grazer Klinik 6 K am 5. April 1911 vom Burgermeisteramte Wurz¬ zuschlag für die Fahrkarte nach Graz nochmals 3 K 90 h am 7. April 1911 im steiermärkischen Landeskranken¬ hause in Graz für zwei Tage Pflege; am 8. April 1911 vom Stadtrate in Graz an Unter¬ stützung 2 K 50 h; und am gleichen Tage von der Marktgemeinde Fehring für die Reise nach Graz 2 K 20 h. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden unter Bezugnahme auf den 9. d. Erlaß vom 22. März l. J., Z. 1777, Amtsblatt Nr. 13, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die Nach¬ forschungen nach diesem Individuum auf das energischeste fortzusetzen und dasselbe im Falle der Betretung zu ver¬ haften und dem nächsten k. k. Gerichte einzuliefern und anher hierüber sogleich zu berichten.

88 Z. 12.868. Steyr, 28. Mai 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen insbesondere die Marktgemeinde Krems¬ münster. Z. 4123/X. Kundmachung betreffend die Verteilung von Staatspreisen für gute Zucht und Pflege der Pferde in Oberösterreich im Jahre 1911. Die aus Staatsmitteln stattfindenden Pramnerungen werden zufolge Erlasses des von Pferden in Oberösterreich 17.525 ex 1911, durch die 1. 1. Ackerbauministeriums hiezu bestimmte Kommission vorgenommen, welche, und zwar: am 30. Mai 1911 in St. Florian der Linz Mauthausen Juni Aistersheim Waizenkirchen 8 „ Vöcklabruck 9. Kremsmünster 12. Mermach 14. Altheim 16. 17. Eggerding Raab Rußbach 4. Juli Gosau 24. August 1911 Windischgarsten jedesmal um 9 Uhr vormittags beginnen. Für die Prämmerungsstation Kremsmünster sind die nachstehenden Preise bestimmt: Mutterstuten mit Saug- oder Abspanfohlen. Preis mit 60 Kronen. 3. Preis mit 20 Kronen. 5. bis 8. Preis je eine silberne Medaille. Junge Stuten. 1. Preis mit 70 Kronen. 3. Preis mit 20 Kronen. „ 45 5. bis 8. Preis je eine silberne Medaille. Hengstfohlen. 1. Preis mit 20 Kronen. 2. Preis mit 10 Kronen. 3. und 4. Preis je 1 silberne Medaille. Stutfohlen. 1. Preis mit 30 Kronen. 3. Preis mit 10 Kronen. 4. und 5. Preis je eine 2 „ „ 20 „ silberne Medaille. Spezielle Bestimmungen: I. Bezeichnung der zur Prämiierung geeigneten Pferde. A. Mutterstuten mit Fohlen. Die bezüglichen Prämien werden zuerkannt: Mutterstuten von ihrem 5. Jahre aufwarts ohne Beschränkung auf ein Maximalalter, und zwar insolange als sie gesund, traftig und gut gepflegt sind, die Eigen¬ schaften guter Zuchtstüren besitzen und ein gelungenes Saug¬ oder Aspanfohlen haben. Mutterstuten der norischen Rasse konnen auch im vier¬ ten Jahre prammert werden. 2. Eine Prämie wird nur dann zuerkannt, wenn das Fohlen von einem Staats= oder Lizenzierten Privatbeschaler oder einem Hengste des Stutenbesitzers stammt und diese Abkunft in den zwei ersten Fallen durch einen legalen Belegzettel nachgewiesen wird. 3. Der Umstand, daß ein Pferd in früheren Jahren bereits ein= oder mehreremale mit Staatspreisen bereit wurde, schließt dasselbe von der Konkurrenz um Staats¬ preise nicht aus, doch ist ein in irgend einer Prämiierungs¬ station mit einem Staatspreise pramiertes Pferd in dem¬ selben Jahre von einer weiteren Konkurrenz um eine Staats¬ prämie in einer anderen Station ausgeschlossen. B. Junge Sturen. 1. Von jungen Stuken sind prämiierungsfähig: a) dreijährige nicht gedeckte und vierjährige gebete oder nicht gedete Stuken des Gestütschlages; dreijährige gedeckte oder nicht gedeckte Sturen der norischen Rasse oder des schwersten Gestütschlages; c) vierjährige Sturen der norischen Rasse und fünfjäh= rige Stuten des Gestütschlages nur unter der Be¬ dingung, daß sie nachweislich im Jahre der verres¬ fenden Prämiierung gebeat worden sind. Die Belegung obgedachter Stuten durch einen Staats¬ hengst, lizenzierten Privathengst oder eigenen Hengst des betreffenden Stutenbesitzers muß in den zwei ersten Fallen durch einen legalen Belegzettel nachgewiesen werden. 2. Junge Sturen, die als solche einmal mit Staats¬ pramen beteilt wurden, konnen in der Folge nur als Mutterstuten mit Fohlen wieder pramiert werden. C. Hengst= und Sturfohlen. 1. Ein= und zweijährige Hengst= und Sturfohlen, mogen dieselben von einem Staats= oder lizenzierten Privatbeschä¬ ler oder eigenen Hengst des Fohlenbesitzers abstammen, konnen pramiert werden, wenn sie von dem Eigentümer gut aufgezogen sind, eine gedeihliche Fortentwicklung und weitere gute Ausbildung annehmen lassen, sonach in Zu¬ tunft gute Vaterpferde oder gute Zuchtstüren zu werden versprechen. Staats- Jhre Abstammung von einem oder lizenzierten Privathengst muß durch einen legalen Belegzettel nachgewiesen werden. 2. Hengst= oder Sturfohlen, die als einjährig pramiert wurden, können auch im folgenden Jahre als zweijährig wieder pramiert werden. 3. Unter mehreren konkurrierenden Hengst= oder Stutt¬ fohlen werden zuvorderst diejenigen berücksichtigt, deren Be¬ sitzer durch eine vom Ortsvorsteher und zwei Zeugen aus¬ gestellte schriftliche Bestätigung oder sonst auf eine glaub¬ würdige Art nachzuweisen imstande sind, daß sie sich im Besitze von Totalitaten befinden, welche zu einer ratio¬ nellen Aufzucht ihrer Fohlen, d. i. zur Aufzucht, wo Furterung mit Bewegung und Aufenthaltsort im Freien zur Winters= und Sommerszeit im Einklage stehen, norig sind. 11. Verteilung der Prämien. 1. Zur Verteilung gelangen: a) Staatsprämien in neuen Gold= und Silberkronen¬ studen uno in silbernen Medaillen; Bei Verzichtleistung auf vorstehende Prämien werden für die Besitzer preiswürdiger Pferde Anerkennungs¬ diplome verteilt und wird diese Verzichtleistung in dem Diplome ersichtlich gemacht. 2. Nur wirklich preiswürdige Pferde dürfen mit Staats¬ prämien bereit werden. 3. Im Falle als bei der Konkurrenz um die Staats¬ prämien einzelne Kategorien der zu prammerenden Pferde Mutterstuten mit Fohlen, junge Stuten, Hengst= und Stur¬ fohlen) nicht prämiierungsfähig waren, kann ein Virement der Prämien von einer Pferdekategorie auf die andere stattfinden. Ebenso ist die Verwendung eines in einer Pra¬ muerungsstation nicht verausgabten Betrages in der an¬ deren zulässig.

89 menen Verpflichtungen diese Hengste über Aufforderung der 4. Bei der Prämiierung sind zunächst diejenigen Zucht¬ Prammerungskommission vorführen. tiere zu berücksichtigen, welche die Züchttauglichkeit durch ihre gelungene Nachkommenschaft nachweisen konnen und welche Linz, am 20. Mai 1911. am meisten geeignet erscheinen, den Pferdeschlag der Gegend Der k. k. Statthalter: zu verbessern; unter gleichen Verhältnissen sind Pferde von nachgewiesener guter Abstammung jenen vorzuziehen, deren Handel m. p. Abkunft unbekannt ist. Die Marktgemeinde=Vorstehung Kremsmünster wird 5. Bei der Prämiierung in einer Konkurrenzstation darf zufolge Erlasses der Statthalterei in Linz vom in einer und derselben Kategorie der pramierungsfähigen 4123/1, angewiesen, vorstehendes 20. Mai 1. J., Pferde nicht mehr als ein Pferd eines Besitzers mit einer Staatsgeloprämie beteilt werden. Pramierungs=Programm samt den speziellen Bestimmungen 6. Die zuerkannten Prämien sino dem Eigentümer der vollinhaltlich in der ortsüblichen Weise sofort zu verlaut¬ prämiierten Pferde im Beisein der ganzen Prämiierungs¬ baren. kommission von dem Vorsitzenden zu verabfolgen, wobei jedoch bemerkt wird, daß dieser Besitzer eines pramierten Steyr, 29. Mai 1911. Z. 12.909. Pferdes die Prämie personlich gegen Unterschrift über¬ nehmen muß. Die konkurrierenden Pferdebesitzer werden schließlich be¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen und sonders aufmerksam gemacht, die in diesem Pramierungs¬ programm mit großerer Schrift hervorgehobenen Bestim¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. mungen wegen Beibringung von Zeugnissen und sonstigen Stand der Tierseuchen im polit. Bezirke Steyr (Land). Nachweisen (Deckzettel genau zu erfüllen, indem sonst die Erteilung von Prämien an selbe unmöglich gemacht wurde. Im Monate Mai 1. J. ist in der Ortschaft Hofberg 1. Zu den Prämiierungen, bei welchen Staatsprämien der Gemeinde Neustift und in der Ortschaft Tumpigraven r Verteilung kommen, mussen die in einem der Prämie¬ der Gemeinde Großraming auf je einer Weise ein Rausch¬ rungsstation nahe gelegenen Orte ansässigen Besitzer ver¬ brandfall, in der Ortschaft Krift der Landgemeinde Krems¬ tragsmästig subventionierter lizenzierter Privathengste im Sinne der von ihnen im Subventionsvertrage übernom¬ münster in einem Hofe Schweine=Rotlauf vorgekommen. Der k. k. Bezirkshauptmann. Walderdorff. druckerei S Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Bu

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