Amtsblatt 1911/20 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

80 2. die körperliche Eignung; 3. ein befriedigendes sittliches Verhalten; 4. das erreichte Minimal= und nicht überschrittene Maximalalter; 5. die erforderlichen Vorkenntnisse; 6. die Uebernahme der Verpflichtung, in den Militär¬ realschulen und Militaratademien mit Beginn eines jeden Schuljahres das Schulgeld im Betrage von 28 Kronen zu entrichten. Die näheren Bedingungen konnen innerhalb der Amts¬ stunden bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr eingesehen werden. Z. 1759. Steyr, 12. Mai 1911. an alle Gemeinde=Vorstehungen. Liste der behördlich untersuchten Gartenbauanlagen Oesterreichs. Zufolge Erlasses der k. k. o.-O. Statthalterei vom 12. Jänner 1911, Z. 206/1, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen beauftragt, das Verzeichnis der amtlich unter¬ suchten und den Vorschriften der internationalen Reolaus¬ konvention vom 3. November 1881 entsprechend befundenen Gartenanlagen in Oesterreich, aus welchen, im Sinne der am 23. Jänner 1890 publizierten Zusatzerklärung vom 15. April 1889 zur internationalen Reblaustonvention nicht zur Kategorie der Rebe gehörige Pflanzen auch ohne der im Artikel 3, Alinea 2, der Konvention, vorgesehene Bescheinigung der Behörde des Ursprungslandes versende werden dürfen, oder einen Fehlbericht bis längstens 10. Juli 1911 anher vorzulegen. Z. 11.893 u. 11.895. Steyr, 16. Mai 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindler und zwar: Josef Heinrich Wieser, 1865 in Aigen bei Salzburg geb., nach Bramberg zuständig, ledig und Kellner; und Hermenegild Sambs, 1873 in Graz geb., nach Irdning zuständig. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, den Genannten außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses teinerlei Unterstützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhanden¬ sein der gesetzlichen Voraussetzungen schuhpolizeilich zu be¬ handeln. Z. 11.388. Steyr, 11. Mai 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung der Marianne Burianki rekte Katharina Balasz. Die 33 Jahre alte, nach Nieder=Kurzwald zuständige Zigeunerin Marianne Burianski rekte Katharina Balasz soll in die mährische Landeszwangsarbeitsanstalt in Znaim eingeliefert werden. Da deren Ausforschung bis nun erfolg¬ los geblieben ist, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden angewiesen, die Nach¬ forschungen nach der Genannten sogleich einzuleiten und ist im Falle eines positiven Ergebnisses sogleich anher zu be¬ richten. S 11.897. Steyr, 16. Mai 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung der Zuständigkeit eines gewissen Franz Bohm. Ein gewisser Franz Boym, angeblich am 30. Juli 1866 gevoren, katholisch, ledig, ohne Beruf und unsteten Aufent¬ haltes, oftmals wegen Betteis und Landstreicherei vorbe¬ straft, wurde zuletzt vom k. k. Bezirksgerichte Braunau am Inn mit Urteil vom 26. Jänner 1911, S. 36/11/3, der¬ selben Uebertretung wegen verurteilt und die Zulässigkeit der Abgabe in eine Zwangsarbeitsanstalt ausgesprochen. Die Angabe des Franz Bohm, daß er in Trauenau heimatberechtigt sei, hat sich als unrichtig erwiesen. Dessen verstorbener Vater soll auch Franz Boym geheißen haben. Weitere Mitteilungen über event. Familienangehörige weiß der Genannte nicht zu machen. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden eingeladen, die geeigneten Nach¬ forschungen über dessen Zuständigkeit einzuleiten und bis 1. Juni l. J. zu berichten. Z. 11.894. Steyr, 16. Mai 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und I. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung von Erben. Das k. u. k. General-Konsulat in London hat mit Schreiben vom 2. Juli 1910, Z. 2886, anher mitgeteilt, daß der am englischen Dampfer „Aberfoyle eingeschiffte K. oder E. Fröhlich, angeblich österr. Staatsangehöriger aus Prag, 23 Jahre alt, am 26. Juni 1908 durch Selbst¬ moro sein Leben geendet hat. Derselbe hinterließ an Lohnrest Lire 2, 2, 4, und hat der Verkauf seiner Efferten Lire 1, 16, 7 realisiert. Der Nachlaß beträgt somit im Ganzen Lire 3, 18, 11. Legitimationspapiere sind nicht vorgefunden worden. Das Board of Trade ware veren, den Nachlaß dem erwähnten k. u. k. Generalkonsulate auszufolgen, sobald wie üblich der Nachweis erbracht wurde, daß der rechtmäßige Erde ein in der Monarchie sich aufhaltender österr. oder ungar. Staatsangehöriger ist. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden beauftragt, geeignete Nach¬ forschungen nach den Erben des Verstorbenen anzustellen, da es nicht ausgeschlossen erscheint, daß als Geburtsort des Verstorbenen irrtümlicherweise Prag angegeben wurde.

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