Amtsblatt 1911/18 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Steyr, 4. Mai 1911. Z. 9842. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. I. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des Georg Eckhart. Georg Eckhart, 1844 geboren, nach Großraming zu¬ ständig, Habernsammler, mittelgroß, schwach, grauen Kaiser= bar, grauen Schnurrbart, graue schultere Haare, schmales Gesicht, blaue Augen, gute Zähne, Nase mäßig gebogen, mit schwarzem, guterhaltenen Sommerrocke, grauer Stoff¬ hose, schwarzer Weste, schwarzem, abgetragenen Filzynie und sogenannten Holzschuhen verleidet, ausweis- und mittellos, entfernte sich am 26. April 1911 aus seinem Wohnorte Großraming Nr. 8 und ist seit dieser Zeit abgängig. Georg Eckhart ist geistig nicht ganz normal, war schon dreimal in einer Irrenanstalt interniert und ist es nicht ausgeschlossen, daß er den Tod in der Enns gesucht, be¬ ziehungsweise gefunden hat, da er schon wiederholt Selbst= mordabsichten außerte. Soviel hier in Erfahrung gebracht wurde, soll er die Richtung gegen Reichraming eingeschlagen haben. Die Gemeinde=Vorstehungen und t. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden angewiesen, die Nachforschungen nach dem Genannten sogleich einzuleiten, und über ein positives Ergebnis anher zu berichten. Steyr, 2. Mai 1911. Z. 9984. Ausforschung Wehrpflichtiger aus dem Bezirke Wall=Meseritsch und zwar: Rudolf Marisinecz, 8/4. 1892 geboren, Eltern: Andreas und Katharina, geb. Proset; Ludwig Holis, 11./2. 1891 geb., Mutter: Marie Holis nach Jacowa zust.; Josef Spuret, 8./3. 1891 gev., Eltern: Johann Spurek und Anna Micet, nach Zaschau zust.; Anton Krupit, 7./11. 1892 geb., Mutter: Veronika Krupik, nach Zubri zust. Ueber ein positives Ergebnis ist bis 25. Juli l. J. zu berichten, namentlich auch falls einer der Auszuforschen¬ den in einem Verzeichnisse der Stellungs= oder Landsturm¬ pflichtigen auferscheinen sollte, dorthin seiner Stellungspflicht bereits Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Z. 10005. Steyr, 30. April 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verkauf argentinischen Fleisches. Jene Gemeinden, in welchen im Monate April 1. J. argentinisches Fleisch ausgeschrötet wurde, werden beauftragt, gleichwie im Monate März unter Benutzung des im Amts¬ stätte Nr. 15 l. J. enthaltenen tabellarischen Ausweises aber die Preise des im Detailverkaufe an die Konsumenten i April abgegebenen Fleisches unverzüglich anher zu be¬ richten. Z. 9447. Steyr, 30. April 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Gemsräude. Im Anschlusse an die in Separatabdrucken unter einem hinausgegebene Kundmachung der t. r. overosterr. Statt¬ halterei vom 19. April 1911, Z. 2726/X, betreffend vete¬ rinarpolizeiliche Maßnahmen zur Abwehr und Tilgung der Raube der Schafe und Ziegen, sowie der Raude der Gemsen, werden die Gemeinde=Vorstehungen noch im besonderen auf¬ merksam gemacht, in geeigneter Form den in Betracht kommen¬ den Jagdberechtigten anzuraten und nahezulegen, in den ver¬ seuchten Gebieten sowie in den unmittelbar angrenzenden Revieren die Abhaltung von Treibjagen zu vermeiden und wo dies durchführbar erscheint — die Gemswechsel durch entsprechende Mittel, etwa durch Vergramung mittelst Schaf¬ mist zu sperren, damit ein Ueberwechseln des Wildes aus verseuchten in bisher verschont gebliebene Reviere oder umge¬ teyr hintangehalten werde. Was die Vertilgung der Kadaver von Raude be¬ fallener Gemsen anbelangt, so hat die Bestimmung des § 39 des Tierseuchengesetzes allerdings in erster Linie das „an Raude verendere Wild im Auge Dessenungeachtet muß es als sehr wünschenswert be¬ zeichnet werden, daß der unschädlichen Beseitigung auch die Kaaber jener Gemsen unterzogen werden, welche auf jagd¬ mäßige Weise erlegt wurden und sich nach dem Abschusse als raudetrant erwiesen. Da ferner erfahrungsgemäß kraftige, gut genährte Tiere eine größere Widerstandskraft gegen die Seuche be¬ sitzen als in ihrem Ernährungszustande herabgekommene Wildstücke, so ist es als empfehlenswert zu bezeichnen, daß während der strengen Jahreszeit für eine ausgiebige Furre¬ rung, etwa durch Bereitstellen von Heuschober oder Futter¬ raufen, Vorsorge getroffen werde. Aus dem gleichen Gesichtspunkte ist eine häufige Er¬ neuerung der Salzlecken als wünschenswert auszugeben, dies übrigens schon aus dem Grunde, weil gerade durch solche Erneuerungen die Uebertragung der Infektionskeine ge¬ hindert und hiedurch die Gefahr der Seuchenvertragung wesentlich abgeschwacht wird. Ueber etwa im vorstehenden Gegenstande gemachte Wahrnehmungen eventuell auf Grund der genannten Kund¬ machung getroffene Verfügungen ist zu berichten. Die gräflich Lambergsche Guter=Direktion, das Dreyersche Forstamt Weyer, die Freiherr v. Pfaffenhofersche Jagoleitung in Weyer und die k. k. Forst= und Domanen¬ verwaltungen Reichraming und Weyer werden von 9. a. direkt verständigt. Die k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden haben die Einhaltung der Anordnungen zu überwachen. Steyr, 30. April 1911. Z. 9659. Z. 3311/X. Kundmachung der k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 21. April 1911, Z. 3311/8, betreffend veterinar polizeiliche An¬ ordnungen für die Abhaltung der Tierschauen in Ober¬ österreich. Mit Rücksicht auf den Stand der Maul= und Klauen¬ seuche findet die Statthalterei zum Zwecke der Hintanhal¬

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