Sder k. u. Weishauptmannschaft Steht für den gleichhaltigen Politischen uno Schulbezirk. 1911. Steyr, am 20. April Nr. 10. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pranumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Schnelle Hilfe ist daher umsomehr geboten, als den Steyr, 17. April 1911. Z. 8807. vom Brandunglücke Betroffenen das Notwendigste fehlt, um Berichtigung. ihre Wirtschaft weiter zu führen. Im Hinblicke auf die hohe durch Versicherung und In der den Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gen¬ Spenden nicht gedeckte Schadensumme fand sich Se. Exzellenz von hieramts in Abdruck darmerie=Posten=Kommanden der k. k. Statthalter für Oberösterreich bestimmt, eine allge¬ der k. k. O. Statthalterei übermittelten Kundmachung meine Sammlung milder Gaben für die Abbrandler der 2745, betreffend veterinar¬ vom 4. April 1911, Ortschaft Horsching in ganz Oberösterreich anzuordnen und die Maul= und Klauenseuche polizeiliche Maßnahmen gegen ersuche ich die Herren Gemeinde=Vorsteher, diese Sammlung im soll es in der vierten Zeile im polit. Bezirke Rohrbach, Gemeindegebiete unverzüglich zur Durchführung zu bringen. anstalt „Perg richtig heißen „Berg“. Die Sammelbetrage wollen mit den den Herren Gemeinde=Vorstehern gleichzeitig zukommenden Postschers ehe¬ Steyr, 18. April 1911. baldigst, längstens aber bis 15. Mai 1. J. eingezahlt werden. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Steyr, 12. April 1911. Z. 8508. Hinausgabe der Reichsgesetz=Blätter. Unter Einem gelangen die Reichsgesetz=Blatter Stuck An alle Gemeinde=Vorstehungen und die XXVII und XXVIII an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hin¬ Herren Gemeinde=Aerzte. ausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher Aerztekammerwahlen. zu berichten. Ueber Erlaß der k. k. o.ö. Statthalterei vom März 1911, Z. 2650/V, erhalten die Gemeinde=Vor¬ Steyr, 15. April 1911. Z. 8773. stehungen für die im Gemeindegebiete domizilierenden Aerzte die Stimmzettel für die Aerzterammerwahl mit der Ein¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen. ladung, selbe sogleich gegen Empfangsschein zuzustellen. Brandsammlung für Hörsching. Hiebei ist den Empfängern veranntzugeben, daß die Stimmzettel bis 5. Mai 1. J. ausgefertigt und eigen¬ Am 26. März l. I. wurde die Ortschaft Horsching handig unterschrieben an die politische Behörde entweder im polit. Bezirke Linz von einer schweren Brandratastrophe personlich abzugeben oder derart einzusenden sind, daß die¬ betroffen, welcher 23 Häuser zum Opfer fielen. selben am 6. Mai 1911 bei dieser, das ist die t. k. Be¬ Nach den gepflogenen Erhebungen betragt der Schaden zirkshauptmannschaft Steyr, eintreffen. 70.771 K, der durch Versicherungen nur teilweise gedeckt ist. Behufs Geheimhaltung der Wahl sind die ordnungs¬ insbesondere die ärmsten Durch den Brand wurden gemäß ausgefüllten Stimmzettel an den gummierten Randern Einwohner des Ortes, darunter vor allem die Inwohner zu verkleben, so daß nur der den Namen des Wahlers und Dienstboten hart betroffen, deren gesamte Have ver¬ tragende Teil derselben, welcher vor dem Strutinium ent¬ brannte, und die überhaupt nicht versichert waren. Das fernt werden wird, frei bleibt. Unglück wird von diesen umso schwerer empfunden, als Der Nachweis über die erfolgte Zustellung und Ver¬ durch die völlige Vernichtung von Futtervorraten und Wirt¬ ständigung über die rechtzeitige Einsendung ist anher vor¬ schaftsgeräten so vieler Bewoher auf einmal die gegenseitige zulegen. Unterstützung, welche ja sonst über die erste schwere Zeit hinweghilft, unmöglich geworden ist.
Steyr, 15. April 1911. Z. 8666 An alle Gemeinde=Vorstehungen. Stempelbehandlung der Eingaben um Ausfolgung von Jagdkarten und Wassevassen, dann der Jagdkarten und Waffenpasse selbst. Die k. k. Statthalterei hat nachstehende Zusamm¬ stellung der gegenwärtig geltenden Vorschriften betreffend die Stempelbehandlung der Eingaben um Ausfolgung von Jagdkarten und Waffenpassen, dann der Jagorarten und Waffenpasse selbst der k. k. pol. Bezirksbehörde zur Kenntnis und Verständigung der Gemeinde=Vorstehungen übermittelt: 1. Jagdkarten. Schriftliche oder zu Protokoll gegebene mündliche Eingaben um Neuausstellung oder Erneuerung von Jagd¬ karten unterliegen der in der T.-P. 43, a 2, respektive in der T.-P. 79, a 1, des Gesetzes vom 13. Dezember 1802, Reichsgesetzblatt Nr. 89, angeordneten Gebühr von 1 K per Bogen. Es ist aber den Parteien auch gestattet, das Gesuch mündlich und ohne Aufnahme eines Protokolles anzubringen; in diesem Falle ist mangels der Voraussetzung der Stempelpflicht ein Stempel nicht zu entrichten. (Finanz¬ Ministerial=Erlaß vom 28. November 1887, S. 37.22 und Ackerbauministerial=Erlaß vom 1. März 1888, § 255/21 oberösterreichisches Beilagen=Blatt ex 1888 Nr. 6 und over¬ österreichisches T.=G.= u. V.-Bl. ex 1888, Nr. 10, ferner Punkt 111 der Verordnung der k. k. o. v. Statthalterei vom 29. März 1890, Z. 5433/1, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 12, Gebührenbeilage Nr. 5 ex 1890 zum Finanz=Ministerial= Verordnungsblatte. Die Eingaben von Gemeinden um Neuausstellung oder Erneuerung von Jagdkarten für Gemeindeorgane zu dienstlichen Zwecken sind zufolge Tarif=Post 44, lit. g und T.P. 75, lit. b, des Gebührengesetzes vom 9. Februar 1850 Reichsgesetzblatt Nr. 50, stempelfrei. Die Jagdkarten und Jagozertifikate selbst unter¬ liegen: wenn sie von einer landesfürstlichen Behörde (Bezirks¬ hauptmannschaft) ausgestellt werden, gemäß T.P. 1164, aa, des Gesetzes vom 13. Dezember 1862, Reichsgesetzblatt Nr. 89, dem Stempel von 2 K, b) wenn sie von der Gemeinde=Vorstehung (dem Magistrate einer (mit eigenem Statute versehenen Gemeinde aus¬ gestellt werden, gemäß T.P. 1162, b, des Gesetzes vom 13. Dezember 1862, Reichsgesetzblatt Nr. 89, dem Stempel von 1 K, e) wenn sie für das im § 38, Absatz 2 des Jagdgesetzes vom 13. Juli, Landesgesetz= und Verordnungsblatt Nr. 8 ex 1896 bezeichnete, mit der Jagdaufsicht be¬ traute Dienstpersonale (Jagohuter) ausgestellt werden, gemäß T.=P. 116, lit. b, des Gesetzes vom 13. De¬ zember 1862, Reichsgesetzblatt Nr. 89, dem Stempel von 30 h. Die Erneuerung oder Wiederausstellung unterliegt demselben Stempel, wie die erste Ausstellung. (Punkt 111 der Verordnung der k. k. o.-0. Statthalterei vom 29. Mar¬ 1890, Z. 5433/1, Landesgesetz= und Verordnungsblatt Nr. 12, Gebührenbeilage Nr. 5 ex 1890 zum Finanz¬ Ministerial=Verordnungsblatte). 11. Waffenpasse. Eingaben um Ausstellung von Waffenpassen sino stempelfrei (Finanz=Ministerial=Erlaß vom 27. Februar 1905, K. 735, oberösterr. Beil.=Blatt Nr. 4). 2. Die Waffenpasse selbst unterliegen zufolge § 21 des kaiserlichen Patentes vom 24. Oktober 1852, Reichs¬ gesetzblatt Nr. 223 und § 1 der Vorerinnerungen zu den durch das Gesetz vom 13. Dezember 1862, Reichsgesetz¬ blatt Nr. 89, geänderten Tarifbestimmungen der Stempel¬ gebühr von 2 K. Es dürfen jedoch gewissen Amtsorganen zu den einschlä¬ gigen dienstlichen Zwecken Waffenpasse stempelfrei ausgestellt werden und zwar gewissen Postbediensteten, nämlich den Post= meistern, Postboten, Postkutschern, Briefträgern u. og., dann den Postablage=Geschaftsführern (Finanz=Ministerial=Erlaß vom 13. Mai 1897, Z. 3154, Gebühren=Beilage Nr. 6 zum Finanz¬ Ministerial=Verordnungsblatt, amtliche Ausgabe des Gebühren¬ Gesetzes ex 1903, S. 141, ferner Finanz=Ministerial=Erlaß vom 12. November 1907, Z. 82.444, Gebühren=Beilage Nr. 15 zum Finanz=Ministerial=Verordnungsblatt), dann den Gemeinde=Polizeiorganen (Finanz Ministerial=Erlaß vom 4. Februar 1902, Z. 3690, oberösterr. Finanz=Direktions¬ Erlaß vom 20. Februar 1902, Z. 3366/IX, oberösterr. Beilagen=Blatt ex 1902, Nr. 7), und den den Vollstreckungs¬ dienst versehenden gerichtlichen Organen (Finanz=Ministerial= Erlaß vom 7. Jänner 1911, Z. 74 772 ex 1910, over¬ österr. Finanz=Direktions=Erlaß vom 17. März 1911, Z. 340/1, B. 111). ----- -- Z. 8804. Steyr, 15. April 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Krankenkasse=Vorstehungen. Verpflegskostenerhöhung für Irrenanstalten. Der o.=ö. Landesausschuß har laut Note vom 24. Fe¬ bruar 1911, Z. 32.013 ex 1909 in der Sitzung vom 20. Februar l. J. beschlossen, die Verpflegsgebühren für die Landes=Irrenanstalten Niedernhart und Gschwendt erhöhen wie folgt: Für Pfleglinge in der 1. Klasse von 5 K auf 6 K; „ „ 11. Klasse von 3 K 20 h auf 4 K; „ „ II. Klasse von 1 K 80 h auf 2 K 10 h pro Kopf und Tag. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Krankenkasse=Vorstehungen mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß diese Erhöhung der Verpflegsgebühren ab 1. Juli 1911 in Kraft tritt. .................... Steyr, 18. April 1911. Z. 724/Sch. An sämtliche Schulleitungen. Freiexemplare aus dem k. k. Schulbücherverlage. Von der mit dem Erlasse des k. k. Landesschulrates vom 4. April 1911, Z. 1722, festgesetzten Armenbücher¬ quote für den Schulbezirk Steyr pro 1911/12 per K 300, Bad entfällt in Kronen für die Schule Aschach 7 Dambach Hau 730. Brunnbach 280, Christino 7 450, Dietach 690, Eberstallzel 890, Gaflenz 6.40, Garsten 1. 13•60, Gleink 7.70, Großraming 10.20, Kirchberg Kleinraming 370, Kleinreisling / 10, Kremsmünster 10. Kruus 4.50, Lausa 620, Lohnsitz 3.—, Losenstein 350, Pech¬ Maria Laa 490, Mühlbach 320, Neustift 740, Nied graben 3.50, Pfarrkirten 10.—, Reichraming 11-
63 Josef Bily, 21. September 1877 in Lazan geb. 9.—, Rohr 5·90, Sattledt 6 10, Sierning 16.—. Sierning¬ und dahin zust, und dessen Gattin Anna Bily, 21. August Thanstetten hofen 13.80, Sippachzen 7.40, Ternberg 8.90, 1860 geb. Unterlaussa 470, 7.30, Trattenbach 5.10, St. Ulrich 6Wartberg, 10.20, Weyer 1680, Wolfern 780. Emanuel Josef Rochus, geb. 15. November 1870 in Wien, Pfarre Hernals, nach Wien zuständig, ratholisch, Die Schulleitungen werden angewiesen, die genau den getraut am 27. April 1896 in Wien, XIX., mit Amalie, entsprechenden Betragen angepaßten Anspruchsschreiben bis geb. Wieser, geboren am 10. Juli 1869 in Wien, Pfarre längstens 24. April d. J. hieramts einzubringen. Alservorstadt, gewesener Sekretar beim Bezirksarmenrate in Scheibs, und Z. 8805, 8806, 8803, 8983, 8984 u. 8985. Richard Josef Wagner, geb. am 11. August 1885 Steyr, 15. April 1911. in Wien, nach Wien zuständig, rath, getraut am 23. No¬ vember 1910 in Worg, Tirol, mit Josefine, geb. Seitner, An alle Gemeinde=Vorstehungen und gevoren am 7. Mai 1886 in Braunau am Inn, Vater eines Kindes Namens Josef Richard, geb. am 21. Mai 1910 l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. in München, Zuckerbäckergehilfe. Warnung vor Unterstützungsschwindler Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, den des außer nach fallweiser Sicherstellung Genannten und zwar: keinerlei Unter- faktischen augenblicklichen Bedürfnisses Der am 11. Jänner 1885 geborene, nach Schloß stützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhanden¬ Rosenau, polit. Bezirk Zwettl in Niederösterreich, zuständige sein der gesetzlichen Voraussetzungen schuhpolizeilich zu be¬ Josef Gschwandtner, welcher als Legitimation einen Reise¬ handeln. paß der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 23. November 1908, Nr. 165, mit sich führt. Er nutzt hiebei besonders seine Kenntnisse als ehemaliger Gemeindebeamter aus Steyr, 13. April 1911. 3 8600. Der am 12. April 1876 in Christkindl, Bezirk Steyr, An alle Gemeinde=Vorstehungen und Oberösterreich, geborene und nach Hausmening, Bezirk Amstetten in Niederösterreich, zuständige Buchbinder Alois l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Maischberger, ledig, ratholisch, mittlerer Große, mit rundem Gesicht, dunkelbraunen Haaren, braunen Augen, Widerruf. Mund und Nase. prop¬ Die Ausforschung der Rosa Czerna, h. a. Amtsblatt Besondere Kennzeichen: Tatowierung A. M. auf Nr. 13, ex 1911, ist einzustellen. einer Handfläche. ist im Besitze des 11. von der Gemeinde Haus¬ mening ausgestellten Arbeitsbuches. Steyr, 15. April 1911. Der am 18. September 1892 in Schwechat, Bezirk Z. 8602 Bruck a. d. L. in N.=Oest., geborene und dort zustandige An alle Gemeinde=Vorstehungen und Leopold Rudolf Bachmayer, rath, ledig, Buchbinder¬ gehilfe. l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Heinrich Wiktor Hubner, 8. September 1889 in Graz geboren, nach Luxdorf zuständig, Kellner Stand der Tierseuchen im polit. Bezirke Steyr (Land). Anton Tucer, 21. Jänner 1878 geboren, nach Prag Es besteht die Maul= und Klauenseuche im Markte zuständig. Kremsmünster in 1 Hofe und in Au der Landgemeine Eduard Grund, 1882 zu Altbunzlau geboren, ledig, Kremsmünster in 2 Höfen. nach Bettlern zuständig; Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdr.
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