Amtsblatt 1911/12 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

gemacht, daß nach § 79 der Schul= und Unterrichts¬ Ordnung, al. 1 und al. 5, der Besuch offentlicher Schau¬ stellungen, Theatervorstellungen und Konzerte den Schul¬ kindern in Begleitung der Eltern oder deren Stellvertreter nur dann gestattet ist, wenn das verreffende Programm in sittlicher und religiöser Beziehung einwandfrei ist und wenn auch das Betragen, der Fleiß, der Fortgang und der Schul¬ besuch des Kindes zu keinerlei Bedenken Anlaß vieten Da diese Bestimmungen zweifellos auch auf den Besuch von kinematographischen Vorstellungen Anwendung zu finden haven, so werden die Schulleitungen angewiesen, sich die gedachten Bestimmungen auch bezüglich des Besuches der Kinematographen=Theater durch schulpflichtige Kinder ge¬ nauestens gegenwärtig zu halten. Gleichzeitig werden die Schulleitungen beauftragt, auch die Eltern auf die Gefahren, welche ihren Kindern durch den Besuch nicht einwandfreier Vorstellungen drohen, auf¬ merksam zu machen. Für derartige Belehrungen eignen sich insbesondere die im § 120 der Schul= und Unterrichts=Ordnung vorge¬ sehenen Elternabende, deren zeitweise Veranstaltung hiemit neuerlich empfohlen wird. Steyr, 18. März 1911. ad Z. 373/Sch. An alle Grisschulräte und Schulleitungen. Die Ortsschulrate und Schulleitungen, welche dem v. a Erlasse vom 27. Februar 1911, Z. 373, Amtsblatt Nr. 9, bisher nicht entsprochen haben, werden aufgefordert, die Gestehungskosten für das Verordnungsblatt des Landesschul¬ rates sofort anher einzusenden. Steyr, 12. März 1911. Z. 481/Sch. An den Zweigverein Sierning des o.ö. Landeslehrervereines. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt den Mitgliedern des Zweigvereines Sierning, welche an der Zweiglehrerver¬ sammlung am 8. April l. J. in Sierning teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, 12. Jänner 1911. Z. 497/B.=Sch.=R. Konkurs-Ausschreibung. An der fünfklassigen Volksschule in Reichraming kommt die Lehrerstelle zweiter Klasse zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1200 K, die gesetzliche Dienstalterszulagen und ein Naturalquartier. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reise¬ und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstravelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Kon¬ tars=Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung steramts einzubringen. Bei Besetzung dieser Stelle werden der männliche Bewerber berücksichtigt. 45 3. 6405, 6457, 6540 Steyr, 17 März 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. 1. Gendarmerie=Hosten=Kommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Johann Walti, h. a. Amtsblatt Nr. 8, ex 1910 des Jaroslaus Polderl, y. a. Amtsblatt Nr. 4 ex 1911, und des Josef Lichtblau und Josef Wurst, y. a. Amts¬ blatt Nr. 34, ex 1910, in einzustellen. ......--------------- Steyr, 16. Februar 1911. 6317. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Engelbert Königstorfer. o.ö. Statthalterei vom Zufolge Erlasses der k. k. treibt sich der im Jahre 1960 XII, Marz 1911, Z. Bezirk Rohrbach, beimats- 1859 geborene, nach Helfenberg, zuständige, ehemalige Gemüsehandler Engelbert Königstorfer herum und läßt sich für beschäftigungslos in der Welt Rechnung seiner Heimatsgemeinde Unterstützungen verab¬ folgen, wodurch der genannten Gemeinde bereits betracht¬ liche Kosten verursacht wurden. Der Genannte ist mittlerer Statur, hat graue Augen, schwarze Augenbrauen, längliches Gesicht, schwarze Haare, mangelhafte Zähne und sieht seyr herabgekommen aus Derselbe ist im Besitze eines Arbeitsbuches, ausgestellt von der Gemeinde Helfenberg dd. 20. März 1908, Nr. 158. und eines Heimatscheines von der Gemeinde Helfenberg do. 6. Juni 1906, Nr. 115. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des teinerlei Unter¬ fattischen augenblicklichen Bedürfnisses stützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhanden¬ sein der gesetzlichen Voraussetzungen schuhpolizeilich zu be¬ handeln. Steyr, 16. März 1911. 6316. Ausforschung und Anhaltung des Unterstützungsschwindlers Gustav Vonstadl. o.ö. Statthalterei vom Zufolge Erlasses der t. 8. März 1911, Z. 2166/11, treibt sich Gustav Vonstadt seit einigen Wochen in Nordsteiermark herum und har be¬ reits bei mehreren Gemeinde=Vorstehungen auf Grund einer welche ihm am offenbar gefälschten „Amtsbestätigung 22. November 1910 von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Wels ausgestellt worden sein soll, Unterstützungsbetrage herausgeschwindelt. Nach dem Wortlaute der fraglichen „Amtsbestätigung welche auch mit einem gefälschten Siegelabdruck versehen ist. ist Vonstadtl 1887 in Bludenz geboren und dorthin zu¬ ständig, ledig, Kontorist, zuletzt bei der Firma Stadlbauer in Wels in Stellung und wurde die Bestätigung bis zum Eintreffen seiner Heimatsdokumente als Legitimation aus¬ gestellt. Diese in der „Amtsbestätigung“ enthaltenen Angaben sind unrichtig uno erstere selbst ist gefälscht.

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