Amtsblatt 1911/12 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der u. a. Bezirkshauptmannsajast sieht für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1911. Nr. 12. Steyr, alt 25. März Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pranumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, fur porropflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 22. März 1911. Z. 6724. Stellungs=Kundmachung. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 11. März 1911, Z. 21581, wird im Sinne des § 45, Wehrvorschriften, 1 Teil, hiemit allgemein kundgemacht, daß die Amtshandlung der ambulanten Stellungs=Kommission zur regelmäßigen Hauptstellung im Jahre 1911 für den politischen Bezirk Steyr Land bezüglich der in den Jahren 1890, 1889 und 1888 geborenen Stellungspflichtigen stattfinder, wie folgt: Vorzuführen sind die Stellungspflichtigen Die Amts¬ Stellungs=Ort der I., II. und III. Altersklasse aus den Gemeinden handlung Stellungs=Tag beginnt Lokale Fremde Einheimische punktlich um m. Abstellungsbew. 1. Markt Kreinsmünster, 2. Land Aus nebenstehen¬ Mittwoch, 17. Mai 9 Uhr früh Kremsmünster, 3. Ried, 4. WarKremsmünster den Gemeinden. berg, 3. Eberstallzell. Gasthaus „Zum Kaiser Max in Unterburgfried. 1. Bad Hall, 2. Pfarrkirchen, 3. Rohr, Aus nebenstehen¬ Donnerstag, 18. Mai 9 Uhr früh 4. Sippachzell. den Gemeinden. Steyr Freitag, 19. Mai 1. Sierning, 2 Aschach, 3. Ternberg. 8 Uhr früh Aus nebenstehen¬ Gasthaus „Zum goldenen Samstag, 20. Mai 1. Garsten, 2. Gleink, 3. Losensteinleiten. 8 Uhr früh den Gemeinden. am Stadtplatz in Ochsen Steyr. Montag 22. Mai 1. St. Ulrich, 2. Thanstetten. 8 Uhr früh 1. Neustift, 2. Großraming, 3. Lausa, Aus nebenstehen¬ Dienstag, 23. Mai 9 Uhr früh Weyer 4. Losenstein. den Gemeinden. Gasthaus des Jgnaz Krenn 1. Gaflenz, 2. Markt Weyer, 3. Reich= Aus nebenstehen¬ in Weyer Markt. Mittwoch, 24. Mai 9 Uhr früh raming, 4. Land Weyer. den Gemeinden. Die Stellungspflichtigen sowie deren männliche Angehörige, wofern ein Reklamationsansuchengemäß § 34 W.=G. vorliegt, rein gewaschen und in reiner Leibeswäsche zu erscheinen. haben rechtzeitig jene Stellungspflichtigen, welche folgende Begünstigungen ansprechen wollen: den einjährigen Präsenzdienst im Soldatenstande des Heeres und der Landwehr; den einjährigen Prasenzdienst in der Kriegsmarine, als Pharmazeuten oder Veterinare; die Ernennung zu Reservearzten (§ 25 29) 2. die Kandidaten des geistlichen Standes jeder gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgenossenschaft (§ 31): 3. die Unterlehrer und Lehrer an allgemeinen Volks= und Burgerschulen, Lehrerbildungsanstalten rc. (§ 32): 4. die Besitzer ererbter Landwirtschaften (§ 33) 5. jene, welche aus Familienrücksichten reklamiert werden (§ 34 W.=G.), haben die für den zu erhebenden Anspruch vorgeschriebenen Nachweisungen rechtzeitig, spätestens aber bei der Stellung beizubringen. Die sub 2—5 bezeichneten Stellungspflichtigen konnen, wofern sie zugleich auf die Zuerkennung eines einjährigen Präsenzdienstes Anspruch haben, für den Fall der etwaigen Abweisung der angesprochenen Begünstigung die Begünstigung des einjährigen Präsenzdienstes bei der Hauptstellung geltend machen. Die Nichtbeachtung der Stellungspflicht sowie überhaupt der aus dem Wehrgesetze entspringenden Pflichten kann durch Unkenntnis dieser Kundmachung oder des Gesetzes nicht entschuldigt werden.

44 Steyr, 22. März 1911. Z. 6724, 6358. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die diesjährige Hauptstellung. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatte werden die Stellungs¬ Kundmachungen versendet und sind dieselben alsogleich offentlich anzuschlagen. Die Vorladung der Einheimischen, welche keine Be¬ willigung zur Abstellung in einem fremden Bezirte erhalten haben, ist sofort zu veranlassen. Die seinerzeitige Vorführung der Stellungspflichtigen erfolgt gemeindeweise nach Alterstlassen, mit der 1. Alters¬ klasse beginnend, und innerhalb derselben nach der Losreihe. Bemerkt wird, daß auch die Herren Gemeinde=Vor¬ steher für den eigenen Gebrauch eine Verlesliste bei der Vorführung mitzubringen haben. Die Vorladung der Fremden erfolgt durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft. Die Vorführung derselben erfolgt an jedem Tage nach der Vorführung der Einheimischen, wobei jedoch die Herren Gemeinde=Vorsteher ebenfalls anwesend zu sein haben. Steyr, 14. März 1911. S. 6204. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend Erzherzog Rainer=Medaille. Laut eingelangter Meldung tragen viele Mitglieder von Veteranen=Vereinen an einem schwarz=gelben Bande eine bronzene, mit dem Bildnisse Seiner k. u. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer gezierte Medaille Zufolge Erlasses des Herrn Ministers des Innern vom 2. März 1911, Z. 12.786/M. 1. ex 1910, wird zur Verständigung der in Betracht kommenden Korporationen und Personen mitgeteilt, daß diese Medaille nicht getragen werden darf, da dieselbe den der Allerhöchsten Verleihung vorbehaltenen, beziehungsweise den von Seiner Majestat gestifteten Dekorationen ähnlich ist und das öffentliche Tragen aller den bezeichneten Dekorationen ähnlichen Abzeichen unstatthaft erscheint. Z. 6311. Steyr, 16. März 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Wasserkraftkataster. Das hydrographische Zentralbureau im k. k. Ministerium für offentliche Arbeiten in Wien, hat ein zweites Heft des österreichischen Wasserkraftratasters erscheinen lassen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, das Erscheinen dieser Publikation zur Kenntnis der Interessenten zu bringen. Prospette über den Kataster konnen direkt beim hydrographischen Zentralbureau im k. k. Ministerium für offentliche Arbeiten angesprochen werden. ---- Steyr, 17. März 1911. Z. 6402. An alle Handelsgenossenschaften. Fortbildungsschulpflicht der Handlungslehrlinge. Die Bestimmung des § 1 der Verordnung des Handels¬ ministers im Einvernehmen mit dem Minister für Kultus und Unterricht vom 13. August 1907, R.=G.=Bl. Nr. 198, wonach durch die Zeugnisse über den mit Erfolg zuruckge¬ legten Besuch eines offentlichen oder mit dem Oeffentlich¬ keitsrechte ausgestatteten einjährigen kaufmännischen Unter¬ richtskurses, der vier unteren Klassen einer offentlichen bezw. mit dem Oeffentlichkeitsrechte ausgestatteten Mittelschule oder eines im Sinne der Verordnung des Ministeriums Kultus und Unterricht vom 20. Juni 1903, Verordnungs¬ blatt Nr. 37, mit einer Burgerschule verbundenen einjährigen Lehrkurses beim Nachweise der Lehrzeit in einem Handels¬ gewerbe ein Jahr der vorgeschriebenen Verwendung als Lehrling ersetzt wird, hat zu Zweifeln darüber Anlaß ge¬ geben, ob Handlungslehrlinge, welche solche Zeugnisse auf¬ zuweisen haben, fortbildungsschulpflichtig sind. Diesfalls wird von den beteiligten Ministerien einver¬ nehmlich im Grunde des § 90, Absatz 4, der Gewerbe¬ Ordnung entschieden, daß die Absolvierung der bezeichneten Schulen und Kurse der Absolvierung einer allgemeinen ge¬ werdlichen beziehungsweise kaufmännischen Fortbildungsschule nicht gleichwertig ist. Handlungslehrlinge, welche solche Vorstudien aufzu¬ weisen haben uno denen sohin in Gemäßheit der vorer¬ wähnten Bestimmung behufs Erbringung des Befähigungs¬ nachweises nach § 13a der Gewerbe=Ordnung lediglich die Absolvierung einer abgekürzten Lehrzeit obliegt, sind daher während dieser Lehrzeit zum Besuche der bestehenden rauf¬ mannischen beziehungsweise der allgemein gewerblichen Fort¬ bildungsschulen verpflichtet. An kaufmännischen Fortbildungsschulen mit dreijähriger Organisation sowie an allen gewerblichen Fortbildungs¬ schulen ist solchen Handlungslehrlingen jedoch der unmittel¬ bare Eintritt in den zweiten Jahrgang zu gestatten. Hievon setze ich die Handelsgenossenschaften über Erlaß der k. k. o.ö. Statthalterei in Linz vom 6. März 1911, Z. 1552, in Kenntnis. ad Z. 337/Sch. Steyr, 18. März 1911. An sämtliche Schulleitungen. Erhebungen zur Schulgeschichte. Jene Schulleitungen, welche den im h. a. Erlasse vom 17. Februar 1911, 337/Sch., Amtsblatt Nr. 8, erwähnten Fragebogen nicht erhalten haben, werden beauf¬ tragt, hierüber anher Mitteilung zu machen. Z. 475 Sch. Steyr, 11. März 1911. an sämtliche Schulleitungen. Besuch kinematographischer Vorstellungen. Vor¬ Da bei kinematographischen und ähnlichen stellungen nicht selten auch Bilder vorgeführt werden, welche Vor¬ eine Gefahr für die sittliche Erziehung der solchen ist es stellungen beiwohnenden Schuljugend in sich bergen, bei aller Würdigung des Wertes entsprechender tinema¬ tographischer Vorführungen für den Unterricht doch Pflicht der Schulbehörden, im Vereine mit dem Elternhause dafür Sorge zu tragen, daß die Schuljugend vor diesen Gefahren möglichst bewahrt werde. Es wird daher zufolge Erlasses des t. k. Landesschul¬ rates vom 2. März 1. 1, 2049, darauf aufmerksam

gemacht, daß nach § 79 der Schul= und Unterrichts¬ Ordnung, al. 1 und al. 5, der Besuch offentlicher Schau¬ stellungen, Theatervorstellungen und Konzerte den Schul¬ kindern in Begleitung der Eltern oder deren Stellvertreter nur dann gestattet ist, wenn das verreffende Programm in sittlicher und religiöser Beziehung einwandfrei ist und wenn auch das Betragen, der Fleiß, der Fortgang und der Schul¬ besuch des Kindes zu keinerlei Bedenken Anlaß vieten Da diese Bestimmungen zweifellos auch auf den Besuch von kinematographischen Vorstellungen Anwendung zu finden haven, so werden die Schulleitungen angewiesen, sich die gedachten Bestimmungen auch bezüglich des Besuches der Kinematographen=Theater durch schulpflichtige Kinder ge¬ nauestens gegenwärtig zu halten. Gleichzeitig werden die Schulleitungen beauftragt, auch die Eltern auf die Gefahren, welche ihren Kindern durch den Besuch nicht einwandfreier Vorstellungen drohen, auf¬ merksam zu machen. Für derartige Belehrungen eignen sich insbesondere die im § 120 der Schul= und Unterrichts=Ordnung vorge¬ sehenen Elternabende, deren zeitweise Veranstaltung hiemit neuerlich empfohlen wird. Steyr, 18. März 1911. ad Z. 373/Sch. An alle Grisschulräte und Schulleitungen. Die Ortsschulrate und Schulleitungen, welche dem v. a Erlasse vom 27. Februar 1911, Z. 373, Amtsblatt Nr. 9, bisher nicht entsprochen haben, werden aufgefordert, die Gestehungskosten für das Verordnungsblatt des Landesschul¬ rates sofort anher einzusenden. Steyr, 12. März 1911. Z. 481/Sch. An den Zweigverein Sierning des o.ö. Landeslehrervereines. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt den Mitgliedern des Zweigvereines Sierning, welche an der Zweiglehrerver¬ sammlung am 8. April l. J. in Sierning teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, 12. Jänner 1911. Z. 497/B.=Sch.=R. Konkurs-Ausschreibung. An der fünfklassigen Volksschule in Reichraming kommt die Lehrerstelle zweiter Klasse zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1200 K, die gesetzliche Dienstalterszulagen und ein Naturalquartier. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reise¬ und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstravelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Kon¬ tars=Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung steramts einzubringen. Bei Besetzung dieser Stelle werden der männliche Bewerber berücksichtigt. 45 3. 6405, 6457, 6540 Steyr, 17 März 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. 1. Gendarmerie=Hosten=Kommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Johann Walti, h. a. Amtsblatt Nr. 8, ex 1910 des Jaroslaus Polderl, y. a. Amtsblatt Nr. 4 ex 1911, und des Josef Lichtblau und Josef Wurst, y. a. Amts¬ blatt Nr. 34, ex 1910, in einzustellen. ......--------------- Steyr, 16. Februar 1911. 6317. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Engelbert Königstorfer. o.ö. Statthalterei vom Zufolge Erlasses der k. k. treibt sich der im Jahre 1960 XII, Marz 1911, Z. Bezirk Rohrbach, beimats- 1859 geborene, nach Helfenberg, zuständige, ehemalige Gemüsehandler Engelbert Königstorfer herum und läßt sich für beschäftigungslos in der Welt Rechnung seiner Heimatsgemeinde Unterstützungen verab¬ folgen, wodurch der genannten Gemeinde bereits betracht¬ liche Kosten verursacht wurden. Der Genannte ist mittlerer Statur, hat graue Augen, schwarze Augenbrauen, längliches Gesicht, schwarze Haare, mangelhafte Zähne und sieht seyr herabgekommen aus Derselbe ist im Besitze eines Arbeitsbuches, ausgestellt von der Gemeinde Helfenberg dd. 20. März 1908, Nr. 158. und eines Heimatscheines von der Gemeinde Helfenberg do. 6. Juni 1906, Nr. 115. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des teinerlei Unter¬ fattischen augenblicklichen Bedürfnisses stützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhanden¬ sein der gesetzlichen Voraussetzungen schuhpolizeilich zu be¬ handeln. Steyr, 16. März 1911. 6316. Ausforschung und Anhaltung des Unterstützungsschwindlers Gustav Vonstadl. o.ö. Statthalterei vom Zufolge Erlasses der t. 8. März 1911, Z. 2166/11, treibt sich Gustav Vonstadt seit einigen Wochen in Nordsteiermark herum und har be¬ reits bei mehreren Gemeinde=Vorstehungen auf Grund einer welche ihm am offenbar gefälschten „Amtsbestätigung 22. November 1910 von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Wels ausgestellt worden sein soll, Unterstützungsbetrage herausgeschwindelt. Nach dem Wortlaute der fraglichen „Amtsbestätigung welche auch mit einem gefälschten Siegelabdruck versehen ist. ist Vonstadtl 1887 in Bludenz geboren und dorthin zu¬ ständig, ledig, Kontorist, zuletzt bei der Firma Stadlbauer in Wels in Stellung und wurde die Bestätigung bis zum Eintreffen seiner Heimatsdokumente als Legitimation aus¬ gestellt. Diese in der „Amtsbestätigung“ enthaltenen Angaben sind unrichtig uno erstere selbst ist gefälscht.

46 Vonstadt ist in Wels ganzlich unbekannt und war auch Volten anhängig ist, handelt es sich um die Feststellung, nie polizeilich gemeldet. do, wann und wo die im Jahre 1871 in Neutra, Komitat Im Betretungsfalle ist derselbe anzuhalten und sogleich Neutra, Ungarn, geborene Franziska Tysymania mu dem Gerichte zu überstellen und hierüber anher zu berichten. dem im Jahre 1865 zu Buromyz, Bezirk Buczacz, Galizien, geborenen und dahin zuständigen Fabriksarbeiter Anton Lysymanta getraut wurde. Steyr, 21. März 1911. Z. 6665. Die Genannten waren bis Ottober 1905 in Obern¬ dorf a. d. Ebene wohnhaft, begaben sich von dort nach An alle Gemeinde=Vorstehungen und Wiener=Neustadt und nach Neudorf in Ungarn und sind I. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. derzeit unbekannten Aufenthaltes. Die Ausforschung der Genannten ist sogleich ein¬ Ausforschung des Josef Fischer und Karl Spieß. zuleiten. Entwichen sind am 2. März 1911, zirka 8 Uhr fruh Im Ernierungsfalle sind die Genannten über ihre von der bei der Regulierung des Gruberkanales beschaf¬ Trauungsdaten einzuvernehmen, eventuell ist denselven der tigten Zwanglingsabteilung: Trauungsschein gegen seinerzeitige Rückstellung abzunehmen 1. Der mit Erlaß der k. k. Statthalterei Graz vom und mit dem Einvernehmungsprotokolle sogleich anher vor¬ Dezember 1909, Z. 1/2402/109, anher notionierte, seit zulegen. 26. Dezember 1909 hieranstalts beienierte, am 14. Mai¬ .......... 1884 in Linz geborene und nach Ulrichsberg im politischen Z. 6479. Steyr, 18. März 1911. Bezirke Rohrbach heimatberechtigte oberösterreichische Zwang¬ ling Joser Fischer. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Derselbe ist von mittlerer Statur, schmachtigen Körper¬ baues, hat ein längliches Gesicht, braune Haare und Augen¬ l. I. Gendarmerie=Posten=Kommanden. brauen, graue Augen, eine hohe Stirne, Nase und Muno proportionieri, gute Zähne, ein rundes Kinn, trägt einen Ausforschung des militärtaxpflichtigen Georg Fenzl. kleinen Schurrbart. Der militärtaxpflichtige Georg Fenzl soll sich im Er spricht deutsch und ist von Profession Schlosser. hiesigen Bezirke aufhalten. 2. Der mit Erlaß der k. k. Landesregierung Salzburg Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ dio. 21. September 1910, Z. 18 139, anher notionierte, Posten=Kommanden werden aufgefordert, die Nachforschungen seit 4. Dezember 1910 hieranstalts derenierte, am 6. De¬ nach dem Genannten sogleich einzuleiten, und ist über das zember 1891 in Dresden gevorene und nach Innsbruck Ergebnis bis 1. April 1 J. zu berichten. heimatsberechtigte Tiroler Zwangling Karl Spieß. Derselbe ist von mittlerer Statur, starten Körper¬ baues, hat ein ovales Gesicht, blonde Haare und Augen¬ Z. 6408. Steyr, 21. März 1911. brauen, graue Augen, eine hohe Stirne, Nase und Muno regular, gute Zahne, ein ovales Kinn. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Er spricht deutsch und ist von Profession Fabriksarbeiter. I. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Auch ist derselbe stellungspflichtig. Bekleidet waren diese Zwanglinge mit der Zwang¬ Stand der Tierseuchen im polit. Bezirke Steyr (Land). lingslodenmontur, ferner mit Zwilchrock, Hemd, Gatte, Schnürschuhen und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit Es besteyt die Maul= und Klauenseuche im Markte der Marke „Zwangsarbeitsanstalt Laibach versehen sino. Kremsmünster in 3 Hofen, in den Gemeinden dried (Schacha¬ Die Ausforschung der Genannten ist sogleich einzuleiten dorf) und Kremsmünster Land (Au) in je 1 Hofe. und über ein positives Ergebnis sofort zu verichten und die Im Anschlusse zu den im letzten Ausweise genannten Einlieferung zu veranlassen. Nachbargemeinden ist nun auch den Gemeinden Pfarrkirchen - und Noyr für Wiedertauer und Schweine die Viehpan¬ ausstellung nach dem Auslande untersagt, der Land¬ Steyr, 21. März 1911 3. 6666. gemeinde Kremsmünster hingegen gänzlich. Ausforschung der Franziska Lysymanka. In der Ortschaft Jagerberg der Gemeinde St. Ulrich¬ In der Verpflegskosten=Angelegenheit Franziska Lysy- ist in 1 Hofe die Schweineseuche (pest) zum Ausbruche manta, welche bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Sankt gekommen (Gehöftsperre). Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haassche Buchdruckerei in Steur.

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