In Indien werden die meisten Gewerbe von Einge¬ borenen betrieben, die außerordentlich billige Arbeitskrafte darstellen. Die wenigen europäischen Arbeiter, welche An¬ stellung finden, sind Fachleute wie Lokomotivführer, Mechaniker, Elektrotechniker usw., die aber außer der Befähigung in ihrem Fache nicht nur der englischen, sondern auch der Sprache der Eingeborenen vollkommen mächtig sein müssen. Hinsichtlich der wenigen vorhandenen Stellen dieser Art werden zudem stets britische Staatsangehörige vorgezogen. Unter diesen Umstanden mussen die Aussichten öster¬ reichischer Staatsangehöriger auf Erlangung von Arbeit in Indien als ungünstige bezeichnet werden. Z. 3435 Steyr, 22 Jänner 1911 Information. Warnung vor der Auswanderung nach Brasilien. In der Nähe der Stadt Sete Lagoas in dem brasi¬ lianischen Staate Minas Geraes wurde eine neue Kolonie „Dr. Wenzel Braz gegründet. Die Stadt Sete Lagoas selbst besitzt eine ungünstige Lage, sie ist von Sumpfen umgeben, die zur Regenszeit die Luft mit jenem feuchtwarmen Modernst erfüllen, welcher bei Europäern leicht Malaria erzeugt. Ansteckende Krank¬ heiten, wie Scharlach, Masern und Blättern, kommen gleich¬ falls häufig vor. Das Trinkwasser ist schlecht. Die Kolonie „Dr. Wenzel Braz liegt etwa drei Stunden von der Stadt Sete Lagoas entfernt. Der Boden wird als einer der schlechtesten im gangen Staate Minas Geraes bezeichnet. Die in der Kolonie erbauten Hauser sind sehr schlecht und teils unvollendet, teils schon wieder einge¬ fallen, sowie gänzlich unhygienisch. Das Trinkwasser besteyt nur aus Sickerwasser mit fälligem Beigeschmack und ist für Europäer ungenießbar. Der Absatz landwirtschaftlicher Pro¬ durte in der Stadt ist zur Regenszeit sehr erschwert, oft durch die elenden Weg verhältnisse ganzlich unmöglich gemacht. Der Staat Minas Geraes übernimmt keinerlei Garantien für die Einhaltung von Versprechungen, die etwa von irgend einer Seite bezüglich dieser Kolonie gemacht werden. Die Kolonie „Dr. Wenzel Braz muß daher als ein für österreichische Auswanderer gänzlich ungeeignetes Ansiedlungsgebiet bezeichnet werden. Diese Informationen sind der Bevolterung in orisuo¬ licher Weise zur Kenntnis zu bringen. Z. 4332. Steyr, 21. Februar 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verkehr mit Hefe. Mit 1. Jänner 1911 ist die Ministerial=Verordnung vom 18. Mai 1910, R.=G.=Bl. Nr. 104, betreffend den Verkehr mit Hefe, in Kraft getreten Nach dieser Verordnung ist es nunmehr verboten, Gemische von Preß= und Bierhese, sowie Hefe aller Art, gemischt mit Starte, im inländischen Verkehre feilzuhalten und zu verkaufen. Zufolge Erlasses der k. k. o. Statthalterei vom 10. Februar 1911, Z. 1189, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen beauftragt, die interessierten Gewerbetreibenden und Markaufsichtsorgane auf diese Verordnung aufmerksam zu machen. Z. 337/Sch Steyr, 17. Februar 1911. An alle Schulleitungen. Erhebungen zur Schulgeschichte. Fe¬ Zufolge landesschulrätlichen Erlasses vom 10. bruar I., S. 1334, erhalten die Schulleitungen mit diesem Amtsblatte Fragebogen zugesandt; dieselben sind auf Grund der bestehenden Schulchroniken und sonstigen eigneten Behelfe auszufüllen und bis Ende November l. J. wieder vorzulegen. Der Landesschulrat setzt hiebei voraus, daß die Lehrer¬ schaft die Wichtigkeit der Erforschung und quellenmäßigen Darstellung der Schulgeschichte des Kronlandes erfaßt und mit Gewissenhaftigkeit die Absichten, welche die oberöster¬ reichische Zweiggruppe der deutschen Gesellschaft für Schul¬ und Erziehungsgeschichte verfolgt, zu unternutzen bereit ist. Z. 3757. Steyr, 16. Februar 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindler und zwar: Karl Berndt, geboren am 9. Dezember 187 Krumau am Kamp, in Niederösterreich, zuständig in Korneu= burg, N.=Oe., katholisch, verheiratet, Schmied. In seiner Begleitung befinder sich zumeist eine fremde Frauensperson mit Kindern. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses keinerlei Unter¬ stützung zu verabfolgen, denselben vielmehr der Vorhanden¬ sein der gesetzlichen Voraussetzungen schuhpolizeilich zu be¬ handeln. 3756. Steyr, 15. Februar 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung der abgängigen Therese Köhler. Am 1. Oktober 1910 vormittags ging Therese Kohler von Hoplau (Mähren, wo sie mit ihrer Schwester Anna Köhler und deren Sohne Engelbert Köhler im gemeinsamen Haushalte lebte, mit Nayarbeiten nach Großullersdorf und ist nicht mehr zuruckgekehrt. Dieselbe ist am 9. Dezember 1837 in Zoptau ge¬ boren, röm.-kath., ledig, Mayerin, klein, ziemlich stark und dick, hat volles Gesicht, gesunde Farbe, graumerierte Haare, hohe Stirne, graue Augenbrauen, Nase uno uno proportioniert, reine Vorderzahne, gewohnliches Kinn, sie ist schwerhörig, jayzornig, bereits Krerin. Sie kann schlecht sprechen. Bekleidet war sie mit einem blaugedruckten Rock, blauer Schürze, mit einem alten Tuch, vorgestreiften Strumpfen, und ein Paar gelber Sommerschuhe und einer blauen Jacke. Nach der Genannten ist zu forschen, und ist über ein eventuelles positives Ergebnis derselben bis 1. März 1. J. anher zu berichten. -----
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