S der u. a. Wastaupitsijasi Seit für den gleichnamigen Politischen uno Schulbezirk. Nr. 4. 1911. Steyr, am 10. Februar Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. Pranumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, fur porropflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 15. Februar 1911. Z. 3760. 11. Februar 1911. Steyr, Z. 3456. An alle Gemeinde=Vorstehungen. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vergütungsbetrag für die Verpflegung der Militär¬ „Handbuch für Stadt= und Landgemeindeamter“ von mannschaft vom Fähnrich abwärts auf dem Durchzuge Dr. Friedrich Hofmann, Anempfehlung. im Jahre 1911. Im Verlage F. Temsty in Wien ist der 1. Band Am Anschlusse erhalten die Gemeinde=Vorstehungen je des vom Stadtrat Dr. Friedrich Hofmann in Graz ein Exemplar der Kundmachung der k. k. Statthalterei in herausgegebenen „Handbuches für Stadt= und Land¬ Linz vom 7. Februar 1911, Z. 915/VII, betreffend den gemeindeamter in den im Reichsrate vertretenen König¬ Vergütungsbetrag für die Verpflegung der Militarmannschaft reichen und Landern“ erschienen. vom Fähnrich abwarts auf dem Durchzuge im Jahre 1911 Da sich dieses Wert, welches eine leichte und aus¬ zur Kenntnisnahme und sogleichen Verlautbarung. reichende Drientierung über den Stand der für Ge¬ meindeverwaltungen wichtigen Gesetze und über die bei den einzelnen Materien in Betracht kommende Judikatur ex offo Z. 3477. Steyr, 16. Februar 1911. ermöglicht, als ein praktischer Behelf für die Gemeinde¬ ämter und deren Organe erweisen durfte, werden die An alle Gemeinde=Vorstehungen. Gemeindevorstehungen auf das Erscheinen dieses Werkes aufmerksam gemacht. Anlegung der Sturmrolle der im Jahre 1892 geborenen Landsturmpflichtigen, Sturmrollenauszuge. Z. 289/Sch. Steyr, 13. Februar 1911. im Sinne der Bestimmungen des § 8, Punkt der Landsturmorganisationsvorschrift werden gleichzeitig mit An alle Schulleitungen. diesem Amtsblatte die h. a. nunmehr endgültig überprüften Verzeichnisse der zuständigen im Jahre 1892 gevorenen Ferialkurs für Lehrer im Handfertigtensunterrichte in Landsturmpflichtigen an die Gemeinde=Vorstehungen zun Wien. Zwecke der Anlage der Sturmrolle des Geburtsjahr¬ ganges 1892 (in einem Exemplar) übermittelt. Zufolge Erlasses des k. k. L.=Sch.=R. vom Dieses Exemplar ist den übrigen Sturmrollen beizu¬ 26. Jänner l. J., J. 128, wird der Verein für schließen und bilden die Sturmrollen der Geburtsjahrgange Knabenhandarbeit für Oesterreich in Wien in 1869 bis 1892 die Sturmrolle für das Jahr 1911. diesem Jahre, in der Zeit vom 17. Juli bis Aus dieser Sturmrolle ist ein ziffermäßiger Auszug 12. August an seiner 1. Wiener Schulwerkstatte, nach Muster 3 der obzitierten Vorschrift zu verfassen XVI., Koppstraße 13, den 24. Ferialkurs zur Heran¬ Die Verzeichnisse der 1892 Geborenen sind bei den bildung von Lehrern des Handfertigkeits=Unterrichtes Gemeinde=Vorstehungen einer nochmaligen genauen Durch¬ für Knaben abhalten. sicht zu unterziehen und hinsichtlich der Rubrik 9 (Gewerbe, Hievon wird die Lehrerschaft mit dem Beifügen sonstiger Lebensberuf und 12 (gegenwärtiger Aufenthalt), verständigt, daß Anmeldungen zur Teilnahme an dem eventuell zu ergänzen. Kurse an den genannten Verein, etwaige Urlaubsgesuche Diese Verzeichnisse, sowie die Sturmrollenauszuge im vorgeschriebenen Dienstwege hieramts einzubringen sind bis längstens 1. März l. J. anher in Vorlage zu sein werden. bringen.
26 Steyr, 11. Februar 1911 Z. 3437. an alle Gemeinde=Vorstehungen. Volkszahlung 1910, vorläufig festgestelltes Ergebnis für den politischen Bezirk Steyr. Gemeinde 335 1317 + 256 231 Bad Hall + 43 1482 264 Eberstallzell 3733 + 412 Kremsmünster Land 1089 Kremsmünster Mark + 44 1671 Pfarrkirchen 1938 + 104 Ried 118 Rohr 1390 Sipbachzell + 42 2124 355 Wartberg +1076 2443 15501 3536 Zusammen 1215 Aschach 1281 5621 Garsten 339 Gleink 2660 322 2113 Losensteinleithen 304 1648 6132 Sierning 2579 Ternberg 343 1711 Thanstetten St. Ulrich 25283 3517 5844 490 Zusammen 212 279 Gaflenz 1442 364 422 2506 Großraming 1229 Lausa 404 1687 Losenstein Neustift 232 1369 2028 221 Reichraming Weyer Land 650 3314 136 2027 Weyer Markt 234 2193 Zusammen 3173 15602 + 261 15501 3536 +1076 Gerichtsbezirk Kremsmünster 2443 3517 5844 Gerichtsbezirk Steyr Land 25283 490 + 261 3175 15602 Gerichtsbezirk Weyer 2193 56386 + 847 Zusammen 8153 12553 Steyr, 13. Februar 1911. Z. 3532 An alle Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeindearze k. Choleramaßnahmen an der rumänischen Grenze." Zufolge Erlasses der k. k. o.-O. Statthalterei vom 7. Februar 1911, hat die königlich-rumänische Regierung alle Grenzpunkte zwischen Rumänien und Ungarn für sämtliche Herkunfte aus Siebenbürgen wieder geöffnet. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeindearzte mit Bezug auf den y. a. Erlaß vom 9. Oktober 1910, Z. 22.115, Amtsblatt 40, in Kenntnis gesetzt. 3678 Steyr, 14. Februar 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Krankenkasse=Vorstehungen. Verpflegstaren in den offentlichen Krankenanstalten in Salzburg. Zufolge Erlaß der k. k. o.-O. Statthalterei vom 3. Februar 1911, J. 630/XII, wurden die Verpflegs¬ taxen in den offentlichen Landesheil= und Humanitäts¬ anstalten in Salzburg, und zwar für das St. Johann= Spital in Salzburg, für die Landesgebaranstalt in Salz¬ burg und für die Landesheilanstalt für Geistestrante in Maxglan=Salzburg im Einvernehmen mit dem Lan¬ desausschusse auf die Dauer des Jahres 1911 für die 1. Verpflegskasse mit 10 Kronen, für die 11. Verpflegs¬ tasse mit 6 Kronen und für die III. Verpflegsklasse mit 2 Kronen= 80 Heller festgesetzt. Steyr, 14. Februar 1911. Z. 3677. Ausweis über die in den öffentlichen Kranken= und Wohltätigkeits¬ anstalten Oberösterreichs zu Beginn des Jahres 1911 be¬ stehenden Verpflegsgebühren per Kopf und Tag. Oeffentliches Krankenhaus in Bad Ischl 2 K. Oeffentl. Krankenhaus in Braunau am Inn 1 K 76 h. Oeffentliches Krankenhaus in Enns 1 K 80 u. Oeffentliches Krankenhaus in Kirchdorf a. o. Krems 1 K 95 h. Allgemeines öffentliches Krankenhaus der Stadt Linz 2 K 10 h. Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern vom heil. Vinzenz von Paul in Linz 2 K 10 h. Isabellen=Kinder=Spital in Linz 1 K 50 h. Oeffentliches Krankenhaus in Scharding 2 K. Kaiser Franz Josef=Kinderhospiz in Sulzbach=Bad Ischl 1 K 68. Oeffentliches Krankenhaus in Steyr 2 K. Oeffentliches Krankenhaus in Vöcklabruck 1 K 75 h. Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern vom heil. Kreu¬ in Wels 2 K. Oeffentl. Krankenhaus in Windischgarsten 1 K 75 h. Die Gebühr sämtlicher Orte ist für die 3. Verpflegsklasse. Armen=Badespital in Bad Hall: für Arme aus Ober¬ österreich 80 h; für Arme aus den übrigen Landern Oesterr. Ungarns 2 K. Landes=Frauenklinik mit Gevaranstalt in Linz 1. Klasse 8 K. 2. Klasse 5 K, 3. Klasse 2 K 10 h, Kinder 40 täglich; für die aus dem Anstaltsvorräte den Muttern mit¬ zugebende Kindswäsche sind die Kosten dem Landesfonde se ersetzen. Landes-Irrenanstalt zu Niedernhart bei Linz mit Filiale in Gschwend bei Neuhofen 1. Klasse 5 K. 2. Klasse 3 K 20 h, 3. Klasse 1 K 80 h. Von der Landesbuchhaltung im Erzherzogtum Oester¬ reich ob der Enns Linz, am 10. Jänner 1911. .
Z. 3248, 317, 317, 325. Steyr, 9 Februar 1911. An alle Gemeinde=Vorsehungen und I. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die Ausforschung des stellungspflichtigen Robert Man, y. a. Amtsblatt Nr. 8, ex 1908; des Josef Kovacit, y. a. Amtsblatt Nr. 39, ex 1910; des Karl Foural, y. a. Amtsblatt Nr. 2, ex 1910 ; des Franz Prottaneet, y a. Amtsblatt Nr. 29, ex 1909, ist einzustellen. Z. 3253 3254. Steyr, 9. Februar 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und 1. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindler und zwar: Wenzel Stefanet, 29 Jahre alt, nach Palowitz, politischer Bezirk Prerau, zuständig, Kommis. Josef Theimer, 34 Jahre alt, nach Brunn zuständig, gewesener Kaufmann. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten —außer nach fallweiser Sicherstellung des keinerlei Unter- faktischen augenblicklichen Bedürfnisses - stützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhanden¬ sein der gesetzlichen Voraussetzungen schuhpolizeilich zu be¬ handeln. Z. 3247, 3177, 3249, 3250, 3251, 3252, 3376. Steyr, 9. Februar 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung von Stellungs= und Landsturmpflichtigen. Josef Jaskulta, 5./12. 1889 im Gebarhause in Wien geb., Mutter: Antonie, geb. Jastulta, nach Kojetein, Bez. Prerau, Mähren, zust.; Johann Jura, 31/3. 1889 in der Gebäranstalt zu Wien geb., Vater: Josef Jura, nach Ober=Moschenitz, Bez. Prerau, Mähren, zust. Petrik, 14.4. 1887 in Prestalt, Bez. Prerau, Alois Nähren, geb., Eltern: Karl Petrik, Hausler, und Filomena, geb. Tesaret, nach Prestawli, Bez. Prerau, Mähren, zustandig Zimmermann Malck, 6./1. 1887 in Chropin, Bez. Kremsier, Franz Mähren, geb., Eltern: Andreas Malik, Inwohner, und Marie, geb. Pirnos, nach Polkowitz, Bez. Prerau, Mähren, zust.; Adolf Strecer, 12/4. 1881 in Schnobolin, Bez. Olmütz, Mähren, geb. Eltern Ferdinand Strecer, Kondukteur, und Marie, geb. Stina, nach Prerau, Mähren, zust., Schlosser; Josef Sklenar, 12./12. 1886 in Stastic, Bez. Kremsier Mähren, geb., Eltern: Johann Sklenar und Agnes, geb. Petera, nach Altendorf, Bez. Prerau, Mähren, zust.; Johann Josef Hovanik, 24./12. 1890 in Dobramielitz, Bez. Prerau, Mähren, geb., Mutter: Katharina Hovancir, Tag¬ löhnerin, nach Sturzowska, Bez. Czacza, Ungarn, zust. Franz Ramach, 13./8. 1890 in der Landesgeparanstalt in Wien geb., Mutter: Anna Ramach, verehel. Bouser, nach Kojetein, Bez. Prerau, Mähren, zust.; Josef Patal, 17/4. 1890 in der Landesgebaranstalt in Wien geb., Water: Josef Paral, nach Pivin, Bez. Prerau, Mähren, zust.; 2 Johann Mauler, 7./12. 1890 in Uhreitz geb., Mutter: Marie Mauler, nach Krenowitz, Bez. Prerau, Mähren, zust.; Johann Peter Fabrik, 24. 6. 1891 in Wien, Wehrgasse 18-20, geb., Eltern: Peter Vavril, Weber, aus War, und Anna, geb. Drahovzal, nach But, Bez. Prerau, Mähren, zust Franz Hapraner, 25./3. 1888 in Rappon, Bez. Neustadt. led., Mutter: Franziska, nach Mora¬ Mähren, geb., röm.-kath. metz zust., Ziegelschlager, L.=Nr. 331 Philipp Filip, 23./4. 1889 in Oberbobran, Bez. Neustadt, Mähren, geb., rom.=rath, led., Mutter: Anna, nach Bad, Bez. Smratta, zust., L.=Nr. 433 18.15. 1892 in Brunn, Mähren, geb., Wenzel Halik, kath., Mutter: Marie, nach Rotyto zun. Anton Sablik, 6.6. 1890 in Policta, Bohmen, geb. rom.-kath., led., Eltern: Johann, Veronika, geb. Janons, nach Citha zust. Franz Kirchner, 27./. 1888 in Zwittau, Bez. Mahr¬ Trübau, Mähren, geb., rom.=kath., Mutter: Therese, geb. Kirchner, Fabriksarbeiterin, nach Zwittau zust., L.=Nr. 411 Franz Lecha, 28. 9. 1888 in Lettawitz, Bez. Bostaritz, Mähren, geb., rom.=tary., Eltern: Anton, Marianna, geb. Kobelta, nach Briesen zust., Tischlergehilfe, L.=Nr. 274 Ferdinand Teply, 31.1. 1889 in Brunn, Mähren, geb. röm.-kath., Eltern: Moritz, Antonia, geb. Deleal, nach Uttigs¬ dorf zust., L.=Nr. 646; Josef Groß, 24. 5. 1889 in Wien, Nieder=Oesterreich, geb., röm.-kath., Mutter: Amalie, geb. Groß, nach Zwittau zust., Los=Nr. 369 Alexander Jandera, 5.7. 1889 in Prosnitz, Mähren, geb., rom. kath., Mutter: Maria Magdalena, geb. Jandera, nach Dittersdorf zust., L.=Nr. 293 Egon Müller, 24./4. 1889 in Wien, Nied.=Oesterr., geb., röm.-kath., Mutter: Marie, geb. Muller, nach Mitterndorf zu; Franz Alois Lindusta, 28./8. 1889 in Wien, Nied.= Oesterr., geb., rom.=kath., Eltern: Alois, Josef, geb. Lahoda, nach Ober=Stefanau zust., Schuhmacher, L.=Nr. 243; Josef Prikryl, 29. 10. 1889 in Switawsta, Bez. Loskowitz, Mähren, geb., rom. kath., Eltern: Ferdinand, Marie, geb. Kocar, nach Ober=Stefanau zust., L.=Nr. 390 Bez. Leito- Robert Schuch, 1./. 1889 in Ketzelsdorf, mischl, Boymen, geb., Eltern: Franz, Anna, geb. Wolf, nach Reichenau zust., Knecht, L.=Nr. 164; Hermann Moyr, 25/2. 1887 in Sternberg, Mähren, geb., rom. kath., Eltern: Robert, Franziska, geb. Band, nach Sternberg zust., Weber, L.=Nr. 120; Johann Karl Them, 17.4. 1887 in Starnau, Bez. Sternberg, Mahren, gen, kath., Eltern: Anton, Genoveja, geb. Homola, nach Deutsch=Hause zust., Schmied, L.=Nr. 150; Alexander Kainer, 7. 9. 1887 in Pola, Istrien, geb. röm.=kath., Eltern: Josef, Marie, geb. Dirlmayer, nach All¬ hurten zust., L.=Nr. 217 ; Oskar Koncer, 2.7. 1887 in Wien, N.=Oe., geb., röm. kath., Mutter: Juliana Kolicet, nach Sternberg zust., L.=Nr. 623 Josef Furecet, 24.11. 1887 in Stefanau, Bez. Stern¬ berg, Mähren, geb., kath., Eltern: Ignaz, Franziska, geb. Pospisil, nach Stefanau zust., L.=Nr. 468 Anton Schuplata, 17./3. 1887 in Unter=Langendorf, Bez. Eltern: Anton, Cacilia, Sternberg, Mähren, geb., röm. kath., geb. Schiebel, nach Unterlangendorf zust., L.=Nr. 154; Nikodem Krestyn, 2 1/4. 1887 in Aujezo, Bez. Sternberg, Mähren, geb., kath., Eltern: Nikodem, Anna, geb. Schneider, nach Schönwald zust., Schlosser, L.=Nr. 209; Karl Kleeber, 30.7. 1887 in Wien, N.=Oe., geb., rom¬ kath., Eltern Ferdinand, Emilie, geb. Haager, nach Trudenz zust., Fabriksarbeiter, L.=Nr. 239; Josef Riedl, 6. 9. 1887 in Schönwald, Bez. Sternberg, Mähren, geb., rom.=kath., Mutter: Theresia Riedl, nach Schon¬ wald zust., L.=Nr. 240; Karl Weiser, 20./7. 1887 in Unter=Langendorf, Bez. Sternberg, Mähren, geb. rom.-kath., Eltern: Johann, Karoline, geb. Raschendorfer, nach Unterlangendorf zust., L.=Nr. 264; Franz Kohler, 2/3. 1887 in Wien, N.=Oe., geb., rom¬ kath., Mutter: Kath. Kohler, nach Markersdorf zust., L.=Nr. 270 Emil Josef Pit, 2./7. 1887 in Szolma, Bez. Budapest, Ungarn, geb., rom. kath., Vater: Cyril, Josef Barfuß, nach Trendlitz zust., Taglöhner, L.=Nr. 529; Vladimir Vrba, 3./12. 1886 in Groß=Seelowitz, Bez Auspitz, Mähren, geb., rom.-kath., Eltern: Johann Vrba, Marie Jeraber, Schuhmacher, nach Rohrbach zust., Spengler, L.=Nr. 214;
28 Josef Ponzer, 2.3. 1886 in Ober=Bojanowitz, Bez Auspitz, Mähren, geb., rom.-kath., Eltern: Johann Pouzer Theresia Link, geb. Chalupper, nach Gurdau zust., Taglohner, L.=Nr. 269, Franz Suchomel, 24. 5. 1888 in Wien, N.=Oe., geb. kath., Mutter: Anna Suchomel, Mago, nach Mauritz zust., Arbeiter, L.=Nr. 338; Josef Madeleinsky, 23. August 1885 in Rohrbach, Bez. Auspitz, Mähren, geb., kath., Eltern: Johann Nademlejusty, Schlosser, Genoseva Lischmann, nach Rohrbach zust., Spengler, Los=Nr. 149 1888 in Hrachowetz, Bez Karl Melichar, 27. März Wall=Meseritsch, Mähren, geb., kath., Eltern: Julius Melichar, Steinmetz, Apolonia Nemesek, nach Klobur zust., L.=Nr. 271; Matthias Novotny rekte Stama, 6. April 1886 in Maustrenk, Bez. Ganserndorf, Niederösterreich, geb., katholisch, Eltern: Matthias Slama, Hausler, Anna Guder, nach Brano¬ witz zust., L.=Nr. 1735; Franz Berger, 17. August 1889 in Göding, Mähren, kath., Mutter: Elisabeth Berger, Taglohnerin, nach geb., Tracht zust., L.=Nr. 349; Anton Bouck, 6. 12. 1888 in Wien, N.=Oe., geb., kath. Mutter: Agnes Boucek, nach Wolkowitz zust., L.=Nr. 522: Stephan Ludwig, 10/10. 1887 in Gurdau, Bez. Auspitz, Mähren, geb., kath., Eltern: Johann Ludwig, Großbauer, Josefa Pouzer, nach Gurdau zust., Backergehilfe, L.=Nr. 554; Jakob Oudracer, 1.75. 1889 in Unter=Themenau, Bez¬ Mistelbach, N.-O., geb., kath., Eltern: Franz Dudracet, Tag¬ lohner, Juliane Triebal, nach Diwat zust., L.=Nr. 683 Bez. Leopold Sigmund, 22./2. 1889 in Rohrbach, Auspitz, Mähren, geb., kath., Eltern: Leopold Sigmund, Zucker¬ meister, Amalia Fleischhacker, Augustin Haselka, 3.7. 1887 in Murau, Bez. Hohen¬ stadt, Mähren, geb., rom. kath., Eltern: Simon, Marie, ge¬ Komaret, nach Ponitz zust., Knecht, L.=Nr. 79 Josef Hofmann, 26.7. 1877 in Ansersdorf, Bez. Littau, kähren, geb., rom.=kath., Eltern: Johann, Anna, geb. Krupra, nach Sukdol zust., Schneider, L.=Nr. 80; Jaroslav Dokonpil, 10./. 1887 in Neudorf, Bez. Littau, Mähren, geb., röm.=kath., Eltern: Franz, Emilie, geb. Suasel nach Neudorf zust., L.=Nr. 202 Adolf Fischer, 14./2. 1887 in Pencin, Bez. Littau, Mähren, geb., rom.-kath., Eltern: Josef, Anna, geb. Pospisi, nach Neudor zust., L.=Nr. 224; Johann Schuster, 31./8. 1887 in Wachtl, Bez. Littau, Mähren, geb., röm.-kath., Eltern: Franz, Anna, geb. Specka nach Wachtl zust., Weber, L.=Nr. 439; Ferdinand Kuva, 3./2. 1887 in Konitz, Bez. Littau, Mähren, geb., röm.-kath., Eltern: Franz, Anna, geb. Ohlidat, nach Ochoz zust., Taglohner, L.=Nr. 533 Franz Poles, 2/11. 1887 in Ludmirau, Bez. Littau, lähren, geb., röm.-kath., Eltern: Rudolf, Franziska, geb., Falline nach Ludmirau zust., L.=Nr. 813 Johann Soska, 29. 8. 1887 in Kralitz, Bez. Proßnitz, Mähren, geb., röm.-kath., Mutter: Anna Sosek, verehel. Kapil, nach Krakowetz zust., L.=Nr. 842; Anton Kostal, 12.12. 1883 in Vagor, Bez. Nyitra, Ungarn, geb., rom.-kath., Eltern: Emanuel, Eleonora, geb. Kostal, nach Assmeritz zust., Komodiant, L.=Nr. 899; Alois Slovak, 1887 in Kunowitz, Bez. Wall=Meserisch geb., kath., Eltern: Josef und Anna, geb. Hucit, nach Kunowitz zust., Knecht, L.=Nr. 316 Josef Studulka, 1889 in Brünn, Mähren, geb., kath. Mutter: Franziska Stodulka, nach Zaschau, Bez. W. Meseritsch, zust., L.=Nr. 249 Johann Krenek, 1888 in Groß=Bystritz, Bez. Wall¬ Meserisch, geb., kath., Eltern: Georg Krenet und Marie Rauchyser, Passeter, nach Groß=Bystritz, Bez. Wall=Meserisch, zust., Arbeiter; Franz Voitura, 1887 in Unter=Bewa, Bez. Wall¬ Meserisch, geb., kath., Eltern: Michael und Anna, geb. Divin, nach Unter=Bewa, Bez. Wall=Meserisch, zust., Taglöhner Los=Nr. 742 Siegmund Skarupa, 1888 in Kunowitz, Bez. Wall¬ Meserisch, gevoren, kath., Eltern: Anton und Marie, geb. Hasa, nach Kunowitz, Bez. Wall=Meserisch, zust., Taglohner, Los=Nr. 561; Andreas Logner, 1890 in Pucho, Ungarn, geb., kath., Eltern: Michael und Veronika, geb. Spurra, nach Zachau, Bez. Wall=Meserisch, zust.; Johann Seliga, 1891 in Olmütz geb., raty., Mutter: Zuzana Seliga, nach Ronau zust. Ferdinand Rudolf Mesyva, 1891 in Krasna, Bez Wall=Meseritsch, geb., Eltern: Rudolf Nesyva und Franziska Rovicet, nach Krasna zust.; Ignaz Fischer, 1891 in Groß=Karlowitz, Bez. Wall¬ Meserisch, geb., Eltern: Adolf Fischer und Hermine Stern. Ueber ein positives Ergebnis ist bis 20. April 1911 falls einer der Auszuforschen¬ zu berichten, namentlich auch der Stellungs= (Landsturm¬ den in einem Verzeichnisse dort einer Stellungspflicht pflichtigen auferscheinen sollten, oder gestorben ist. bereits Genüge geleistet haben, Steyr, 7. Februar 1911. Z. 2769. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ein= und Durchfuhr von Tieren, tierischen Rohstoffen und Produkten aus Serbien. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 26. Jänner 1911, K. 773, wird nachstehende Kund= machung verlautbart. Kundmachung des k. k. Ackerbauministeriums vom 23. Jänner 1911, Z. 3234, betreffend die Ein= und Durchfuhr von Tieren, tierischen Rohstoffen und Produkten aus Serbien. Mit Bezug auf den im Reichsgesetzblatte Nr. 12 kundgemachten Handelsvertrag zwischen Oesterreich=Ungarn und Servien vom 27./14. Juli 1910, wird mit Rücksicht auf die Verfügungen des kgl. ungarischen Ackerbauministeriums vom 23. Jänner 1911, Nr. 26.500, unter Aufhebung der Kundmachung vom 22. Dezember 1909, 3 46.662, auf Grund der §§ 4 und 5 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 6. August 1909, R.=G.=Bl. Nr. 177, bezüglich der Ein= und Durchfuhr von Tieren, tierischen Rohstoffen und Produkten aus Serbien für die Zeit vom 24. Jänner 1911 an bis auf weiteres Nachstehendes angeordnet: Die Ein= und Durchfuhr: a) von Konserven in hermetisch geschlossenen Büchsen, 6) von fabriksmäßig gewaschener und in geschlossenen Säcken verpackter Wolle, von getrockneten oder gesalzenen Darmen in ge¬ schlossenen Kisten oder Fässern, d) von geschmolzenem Tag und solchem Schweinefett, e) von Eiern, gekochter oder geronnener Milch, Topfen, Kase und Butter unterliegt aus veterinarpolizeilichen Grunden teinerlei Beschränkungen (siehe Punkt IX). 11. Die Einfuhr: a) von Wolle, welche nicht fabriksmäßig oder über¬ haupt nicht gewaschen, jedoch in geschlossenen Säcken ver¬ pacht ist, b) von Hornern, Knochen, Klauen, Hauten, Rinosund Ziegenhaaren und Schweinvorsten, alle diese Artikel in trockenem Zustande, dann 6) von ungeschmolzenem Tag in Fässern oder Wannen wird, insolange in Serbien die Rinderpest nicht vorkommt, dann zugelassen, wenn in den Eintrittsstationen durch ei¬ von einem Staatsierarzte ausgestelltes Zeugnis nachs¬ wiesen wird, daß die rierischen Rohstoffe von gesunden
Tieren stammen und daß in der Herrunftsgemeinde reine in dem betreffenden Falle als gefährorohen zu betrachtende, anzeigepflichtige, ansteckende Tierkrankheit vesteyt. 111. Die Einführ: a) von gesalzenen Haufen, von gesalzenen, gerauchertem, gepockeltem, gerechtem Fleische, Schinken und Speck, von Einhufern, von lebendem Geflügel auf Konsummartte oder zur Mastung nach zu bezeichneten, entsprechend eingerichteten und veterinarpolizeilich überwachten Mastanstalten. e) von geschlachtetem Geflügel ist, vorausgesetzt, daß in Serbien die Rinderpest nicht vorkommt, beziehungsweise daß andere auf die jeweils zur Einfuhr bestimmten Tiere oder durch die betreffenden Produkte übertragbare anzeige¬ pflichtige Tiertrankheiten nicht in bedrohlichem Umfange vorkommen unter nachstehenden Bedingungen gestattet. Es muß in der Eintrittsstation durch ein staatstier¬ ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden, daß die Tiere ge¬ sund sind, beziehungsweise die tierischen Rohstoffe und Produkte von gesunden Tieren stammen, und daß in der Herkunftsgemeinde teine durch die betreffenden Tiere oder tierischen Produkte übertragbare, anzeigepflichtige, ansteckende Tierkrankheit besteht. Gesalzene Haute dürfen überdies nur zur sofortigen Verarbeitung in Fabriksunternehmungen zugelassen werden. Von dem Einlangen derartiger Sendungen werden die be¬ treffenden Bezirksbehörden vom Ackerbauministerium direkt telegraphisch verständigt werden. Bezüglich der Einhufer muß außerdem bescheinigt werden, daß die Herkunfsgemeinde und deren Nachbarge¬ meinden seit 40 Tagen frei von auf diese Tiergattung ver¬ tragbaren, ansteckenden, anzeigepflichtigen Tierkrankheiten sind. Bei Sendungen von lebendem Geflügel haben die Zeugnisse die Bescheinigung zu enthalten, daß in der Her¬ tunftsgemeinde seit 14 Tagen keine ansteckende Geflügel¬ trantheit vorgekommen ist. Insolange die Liste der früher erwähnten Konsum¬ märkte und Mastanstalten lit. d nicht publiziert ist, kann lebendes Geflügel nach den beim Eintritte über die Grenze vom Importeur beranngegevenen Bestimmungsorten einge¬ führt werden. Die Einfuhr von Einhufern und lebendem Geflügel ist überdies davon abhängig, daß der gesunde Zustand der¬ selben beim Grenzubertritte durch die Untersuchung eines Amtstierarztes konstatiert wird. Sendungen von lebendem Geflügel, bei welchen am Bestimmungsorte eine ansteckende Krankheit festgestellt wurde, können auf Gefahr der Partei der sofortigen Schlachtung zugeführt werden. Die Einführ von gesalzenen, geräucherten, gepockeltem unbeschadet gerechtem Fleisch, Schinken und Speck ist — der Anwendung der den Verkehr mit den genannten Artikeln regelnden gesetzlichen und administrativen Vorschriften nur dann gestattet, wenn die Versendung unmittelbar aus Serbien erfolgt. IV. Insolange Servien von der Rinderpest frei ist und insolange dort nicht andere gefährliche, anzeigepflichtige Tier¬ bedrohlichen Umfange herrschen, seuchen in einem besonders beziehungsweise eine Verschleppung einer solchen aus Servien nach Oesterreich oder nach Ungarn nicht stattgefunden hat, 29 wird die Einfuhr von aus seuchenfreien Gebieten Serbiens stammenden, gesunden Mindern und Schweinen in geschlach¬ tetem Zustande nur über besonders ermächtigte Zollamter und unter folgenden Bedingungen gestattet: a) die Tiere mussen mit Viehpassen versehen sein, welche auch die staatstierärztliche Bescheinigung zu enthalten haben, daß die Tiere serbischen Ursprunges und gesund sind. Ueberdies muß der Nachweis erbracht werden, daß das Provenienzgebiet frei von jeder auf die betreffende Tier¬ gattung übertragbaren anzeigepflichtigen Krankheit ist b) die Tiere sind in auf serbischem Gebiete unmittel¬ var an der Grenze gelegene, mit den erforderlichen Einrich¬ tungen versehene, offentliche Schlachthauser einzubringen. Sie sind dortselbst vor und nach der Schlachtung von den hiezu bestellten Tierarzten zu beschauen. Die Tiere sind, wenn sie unbedentlich befunden wurden, alsbald nach der Einbringung in das Schlachthaus der Schlachtung zuzuführen das unbedenklich befundene Fleisch dieser Tiere darf aus dem Schlachthause nur in frischem Zustande nach bestimmten Konsumorten und zwar entweder in veterinar¬ amtlich plombierten Waggons direkt oder auf Schiffen unter Kontrolle bis zur nächsten Eintrittsstation und von dort direkt mittelst derart plombierten Waggons eingebracht werden; als Konsumorte kommen in Betracht für die im Reichs¬ rate vertretenen Königreiche und Länder: Wien, Wiener=Neustadt, Linz, Steyr, Salzburg, Triest, Prag, Pilsen, Eger, Budweis, Aussig, Reichenberg, Warns¬ dorf, Brunn, Olmütz, Graz, Innsbruck, Teplitz=Seitens¬ Karlsbad, Marienbad, Mährisch=Ostrau, Troppau für die Lander der heiligen ungarischen Krone: Budapest, Szeged, Temesvar, Arad, Feyertemplom, Versecz, Pancsova, Temeskuvin, Ujvidet, Szabada, Pecs, Orsowa, Pozsony, Komarom, Gyor, Fiume, Kassa, Zimony Mitrovicza (Zemun), Eszer (Oster), Zagrad (Zagres), (Mitrovika), Karlocza (Karlovci), Varaso (Varasdin), Petrinia (Petrina) am Bestimmungsorte unterliegt das eingeführte Fleisch den gleichen gesetzlichen Sanitäts=Vorschriften, welchen dortselbst auch das inländische Fleisch unterliegt e) die geschlachteten Schweine tonnen mit oder ohne Speck, die Rinder aber in jener Form, welche in den be¬ treffenden Konsumorten verlangt wird, eingeführt werden; 1) die nach der Anlage B des Handelsvertrages vor¬ zunehmende Verzollung der Tiere hat in den betreffenden Schlachthausern vor der Schlachtung stattzufinden; die Gesamtzahl der Tiere, welche Servien auf diese Art alljährlich nach den beiden Staaten der oner¬ reichisch=ungarischen Monarchie einbringen kann, darf be¬ züglich der Rinder nicht mehr als 15.000 Stück, bezüglich der Schweine nicht mehr als 50.000 Stück verragen. Die Zahl der über jedes ermächtigte Zollamt zur Einfuhr zugelassenen Tiere wird von Fall zu Fall besonders bekanntgegeven werden. Die bei der Schlachtung der betreffenden Tiere ge¬ wonnenen Nebenprodukte konnen unter den gleichen Be¬ dingungen nach den genannten Plätzen auch unter bloßem Kolloverschluß eingebracht werden. Den Sendungen ist ein im Sinne der sanitätspolizei¬ lichen Vorschriften des Importstaates ausgefertigtes Beschau¬ zertificat beizugeben. Am Bestimmungsorte sind die vete¬ rinaramtlichen Verschlüsse von den Veterinarorganen abzu¬ nehmen.
30 VIII. Im Falle der Durchfuhr ist, wenn nicht gleichzeitig Zeugnisse für aus Serbien einzuführende Sendungen die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Einfuhr ge¬ von Tieren tierischen Rohstoffen und Prudutten mussen, geben sind, die Gestattung des Eintrittes davon abhängig, wenn sie nicht in der Dienstsprache des Bestimmungslandes daß die zuständigen behördlichen Organe der Eintrittsstation ausgefertigt sind, von durch einen Staatstierarzt beglau¬ durch die serbischen Behörden davon in Kenntnis gesetzt digten Uebersetzungen in dieser Sprache begleitet sein. werden, daß die Regierung des Landes, nach welchem der VI. Transport anzutreten bestimmt ist, den Uebertritt von Artikeln Die Durchfuhr: der betreffenden Gattung über ihre Grenze zuläßt. Wenn trotzdem die Sendung beim Wiederaustritte an der Grenze a) von Wolle, welche nicht fabriksmäßig oder über¬ des benachbarten oder des Bestimmungslandes zuruckgewiesen haupt nicht gewaschen, jedoch in geschlossenen Sacken ver¬ wird, so ist der Transport nach den geltenden veterinar¬ packt polizeilichen Vorschriften zu behandeln. b) von Knochen, Hornern, Klauen, Hauten, Rinds= und Ziegenhaaren und Schweinsvorsten, alle diese Artikel im IX. trockenem Zustande, dann Die Einfuhr der im Punkte IV genannten Rinder c) von ungeschmolzenem Talg in Fässern u. Wannen; und Schweine im geschlachteten Zustande kann bis auf von frischem Fleische in plombierten Waggons, weiteres nur über die Eintrittsstation Zimony (Zemun) ferner von zubereitetem Fleische sowie von geschlachtetem erfolgen. Geflügel, wird, insolange in Serbien die Rinderpest nicht Die Einbringung der anderen, zur Ein= und Durch¬ vorkommt, dann zugelassen, wenn in der Eintrittsstation fuhr zugelassenen Tiere und tierischen Rohstoffe, beziehungs¬ durch ein von einem Staatstierarzte ausgestelltes Zeugnis weise tierischen Pruoutte kann über die Eintrittsstationen nachgewiesen erscheint, daß die betreffenden Rohstoffe von Orsova, Belobresta, Bazias, Temesrubin, Zimony (Zemun), gesunden Tieren stammen. Klenat, Mitrovicza (Mitrovica) und Vardiste erfolgen. Die Durchfuhr von geschlachtetem Geflügel ist auch ohne Beibringung des erwähnten Zeugnisses zulässig. Die Waggons, in welchen frisches Fleisch zur Durch¬ Sendungen, welche bei der allfälligen, in der Ein¬ fuhr gelangen, mussen derart eingerichtet sein, daß es nicht trittsstation vorzunehmenden Kontrolle nicht gesuno oder Fleisch ent¬ das erforderlich ist, die Abteilungen, welche nicht unverdächtig befunden wurden oder den übrigen hier halten, zu öffnen, wenn sich die Notwendigkeit ergeben sollte, angeführten Bedingungen nicht entsprechen, konnen zuruckge¬ während des Aufenthaltes auf österreichischem oder unga¬ wiesen werden. Den Grund der Zuruckweisung hat der Grenz¬ rischem Gebiete das Kühlungsmittel zu erneuern. tierarzt auf dem Zeugnisse anzugeben und mit seiner Unter¬ VII. schrift zu bestätigen. Die erwähnte Kontrolle ist stets mit tunlichster Schonung der Interessen des Importeurs vorzu¬ Die Durchfuhr: nehmen. a) von gesalzenen Hauten; XI. b) von lebendem Geflügel; Soweit des Ackerbau¬ nicht spezielle Bewilligungen c) von Einhufern; ist, vorausgesetzt, daß in Serbien ministeriums vorliegen, ist die Ein= und Durchfuhr von die Rinderpest nicht vorkommt, beziehungsweise daß andere Tieren, tierischen Rohstoffen und Produkten, welche in den auf die jeweils zur Einfuhr bestimmten Tiere oder durch vorstehenden Punkten nicht speziell angeführt sind, verboten. die gesalzenen Haute übertragbare anzeigepflichtige Tier¬ krankheiten nicht in bedrohlichem Umfange vorkommen, unter Vom k. k. Ackerbauministerium der weiteren Bedingung gestattet, daß in der Eintrittsstation Widmann m. p. durch ein staatstierärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, daß die Tiere gesund sind, beziehungsweise die Tiere, von welchen die Haute stammen, gesund waren und daß in der Herkunfts¬ Z. 3381. Steyr, 14. Februar 1911. gemeinde keine andere durch die verreffenden Tiere, be¬ ziehungsweise Haute, übertragbare, anzeigepflichtige Tiertrank¬ an alle Gemeinde=Vorstehungen und heit besteht. Lebendes Geflügel darf nur in plombierten Waggons k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. oder in plombierten Kollis, Kasigen u. dgl. eingebracht werden, wenn die letzteren so eingerichtet sind, daß ein Stand der Tierseuchen im polit. Bezirke Steyr (Land). Herausfallen von Streu, Futterresten oder von Auswurf¬ Es besteht die Maul= und Klauenseuche in der stoffen gehindert ist. Gemeinde Losensteinleiten in Oberwolfern in 4 Hofen. Die Durchfuhr der erwähnten Tiere ist überdies davon abhängig, daß sich bei der grenztierärztlichen Untersuchung Der Gemeinde Gleink ist seit dem Erlöschen der rücksichtlich des Gesundheitszustandes und der seuchenfreien Seuche die Viehpaßausstellung für Wiederrauer und Provenienz tein Anstand ergibt. Schweine im Inlandverkehre (Oesterreich) wieder gestaltet. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. - Haussche Buchdruckerei in Steyr.
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