Amtsblatt 1911/5 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

kommenen Tauglichkeit involviert. Jede Anmeldung benötigte Bedarf an Ersatzhengsten der Anzahl und eines Hengstes hat zu enthalten: Dessen Abstammung, der Gattung nach nicht durch den Ankauf der rechtzeitig Große, Farbe, Alter und Preis, ferner den Ort, wo angemeldeten Hengste gebeat werden konnte. der Hengst zu besichtigen ist. Wien, im Jänner 1911. Die Abstammung des Hengstes sowohl von vater¬ Vom 1. 1. Ackerbaummisterium. licher als von mütterlicher Seite ist legal nachzuweisen. - Bezüglich des Alters der angemeldeten Hengste wird ausdrücklich bemerkt, daß auf die Besichtigung und den 3. 2248. Steyr, 30. Jänner 1911. eventuellen Ankauf nur solcher Hengste eingegangen werden kann, welche zur Zeit ihrer Anmeldung, wenn An alle Gemeinde=Vorstehungen und sie dem Gestütsschlage angehoren, das dritte Lebensjahr und wenn sie einem rein talolutigen Schlage angehoren, k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. das zweite Lebensjahr bereits vollstreat haben. Stand der Tierseuchen im polit. Bezirke Steyr (Land). Anmeldungen solcher Hengste, welche das vorbezeich¬ nete Alter noch nicht erreicht haben, werden nicht be¬ Es besteht die Maul= und Klauenseuche in der ruasichtigt. Gemeinde Glein in Dierachdorf in 1 Hofe und in der Ge¬ Anmeldungen von Hengsten, welche erst nach Ab¬ meinde Losensteinleiten in Oberwolfern in 3 Hofen. lauf des obbezeichneten Termines beim Ackerbaumini¬ Der Gemeinde St. Ulrich ist seit dem Erlöschen der terium eingebracht werden, konnen erst in zweiter Linie Seuche die Viehpaßausstellung für Wiederkauer u. Schweine berücksichtigt werden, und zwar nur insoweit, als der im Auslandverkehre (Oesterreich) wieder gestattet. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. ...... - -------.........- ............. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haussche Buchdruckerei in

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