Amtsblatt 1911/2 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der u. a. Wiitasapinaisajast Sich für den gleichnamigen Politischen uno Schulbezirk. Nr. 2. Steyr, am 12. Jänner Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pranumerationspreis jährlich 3 K, halbjährig 2 K 50 h, für porkopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. - Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 9. Jänner 1911 Steyr, 10. Jänner 1911. Z. 730. An alle Gemeinde=Vorstehungen. An alle Gemeinde=Vorstehungen Hinausgabe der Reichsgesetz=Blätter. mit Ausnahme von Garsten, St. Ulrich Unter Einem gelangen die Reichsgesetz=Blatter Stuck und Neustift. Ein an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe. Bericht Ueber eventuelle Abgange ist binnen drei Tagen anher betreffend den Geldverkehr mit (alter) Guldenwahrung. zu berichten. Der mit dem Erlasse vom 12. November 1908, ex offo Z. 577. Steyr, 2. Jänner 1911 Z. 25.551, Amtsblatt Nr. 47, aufgetragene, aujährlich zu erstattende Bericht verreffend Uebertretungen des Verbotes An alle Gemeinde=Vorstehungen. der Anwendung der früheren österreichischen Guldenwahrung im geschaftlichen Verkehre ist unverzüglich anher vor¬ Betreffend Militärtaxmeldung im Jahre 1911. zulegen. Gemäß § 8 des Militärtaxgesetzes vom 10. Februar 1907, R.=G.=Bl. Nr. 30, haben sich alle militärtaxpflichtigen Z 48/Sch. Steyr, 10. Jänner 1911. Personen im Monat Fanner zu melden. Unter Hinweis auf den y. a. Erlaß vom 13. De¬ An den Zweigverein Steyr Kirchdorf des zember 1907, Z. 27.923, werden die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, tunlichst dafür Sorge zu tragen, daß möglichst kath. Lehrervereines. alle Meldepflichtigen ihrer Meldepflicht entsprechen. Dies wird sich am besten durch die möglichste Publi¬ Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt den Mitgliedern kation der bezüglichen Aufforderungsrundmachung erreichen des Zweigvereines Steyr — Kirchdorf des tath. Lehrer¬ andererseits aber auch durch geeignete Aufenthalts¬ lassen, vereines, welche an der Zweiglehrerversammlung am 1. Fe¬ Erhebungen hinsichtlich der hierbezirks zuständigen Tax¬ bruar 1911 um 4 Uhr nachmittags im Musikzimmer des pflichtigen. Kasinos in Steyr teilnehmen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Was die Behandlung der einlangenden Meldungen durch die Gemeinden anbelangt, so wird hier auf die ein¬ schlägigen Bestimmungen der Durchführungs=Verordnung Steyr, 9. Jänner 1911 Z. 30 Sch. (Art. 13 u. 14) und auf den eingangs zitierten y. a. Erlaß An alle Schulleitungen. verwiesen. Besonders betont wird, daß jede Meldung mit dem Empfang der heil. Sakramente seitens der Schulkinder. Grasendatum zu versehen ist, daß im Falle, als beide Eltern oder ein Elternteil des Meldepflichtigen vereits ver¬ Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom storben ist, stets der Sterbeort und das genaue Sterbe¬ 21. Dezember 1910, Z 8766, har das bischöfliche Ordi¬ darum beizusetzen ist, endlich noch, daß die bis 10. Jänner nariat in Linz mit der Note vom 20. November 1910, Februar, die bis Ende 3. 9068, mitgeteilt, daß durch die neuen Verordnungen eingelangten Meldungen bis 1. über das zum ersten Empfang der heil. Sakramente der Jänner erstatteten Meldungen bis Ende Februar mittelst Buße und des Altares notwendige Alter der Kinder die summarischer Konsignation nach dem unter Z. 27.066 vom Zahl der mit Erlaß des bischöflichen Ordinariates vom 1. Dezember 1909, Amtsblatt Nr. 51, versendeten Muster, 3. November 1885, Z. 74, (Linzer Tiozesanblatt 1885, anher vorzulegen sind. St. XXVII, Nr. 44) angeordneten und nach § 15 des

Der Bezugspreis für diese Zeitschrift betragt pro Reichsvolksschulgesetzes vom 14. Mai 1869 ordnungsgemäß Jahr (12 Hefte) 4 K, vierteljährig 1 K; mit portofreier verkundeten Termine für Beicht und Kommunion der katho¬ Zusendung ganzjährig 4 K 30 h, halbjährig 2 K 20 h, lischen Schulkinder nicht geändert werde. vierteljährig 1 K 10 h. Die Durchführung konne gescheyen, ohne daß Schulordnung und der Unterricht beeinträchtigt werden Hievon wird zufolge Erlasses des k. k. Landesschul¬ Nur seien, da nun grundsätzlich eine trennende Feststellung rates vom 21. Dezember 1910, Z. 9036, auf das Er¬ einer besonderen Altersstufe für den Erstempfang des heil. scheinen dieser Jugendzeitschrift aufmerksam gemacht. Bußsatramentes und einer anderen für die Erstrommunion ausgeschlossen ist, die Kinder im dritten Schuljahr auch zur Steyr, 6. Jänner 1911. Z. 281, 282. heil. Kommunion zu führen. Hievon werden die Schulleitungen behufs Veranlassung An alle Gemeinde=Vorstehungen und der Ueberwachung der Schulkinder durch die Lehrpersonen (§ 10 der definitiven Schul= und Unterrichts=Ordnung) in l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kenntnis gesetzt. Eine nähere Erläuterung der gedachten neuen Ver¬ Ausforschung Stellungspflichtiger ordnungen ist im Diozesanblatte Nr. 12 ex 1910 enthalten und zwar: und dortselbst insbesondere auch hervorgehoben, daß Franz Krauer, 1888 in Bojanczuk gevoren; Verpflichtung zur Teilnahme der Schüler am Empfange der heil. Sakramente nicht früher als bisher (im dritten Schul¬ Nathan Tannenzapf, 1889 in Radautz geboren. jahre) beginnen soll. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. März 1. J. zu berichten. ex off Z. 35 Sch. Steyr, 5. Jänner 1911. ex off Z. 829. Steyr, 8 Jänner 1911. An sämtliche Schulleitungen. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Dierische Stiftung. Veterinär=Jahresbericht pro 1910, Vorlagetermin ver¬ Mit Ende 1910 wurden die Interessen der Doktor Leopold Anton und Maria Dierischen Stiftung für zwei in längert. bedrangter Lage befindliche Lehrerpersonen im Bez. Steyr Mit Rücksicht auf die Volkszählungs=Arbeiten wird Land fällig. der Termin für die Vorlage des Veterinar=Jahresberichtes Hierauf Reflektierende haben ein gestempeltes, mit vom 20. Jänner auf 10. Februar l. J. verlängert. einer Dienstravelle belegtes Gesuch, in dem der dermalige Dies diene unter Hinweis auf den im Amtsblatte Gehaltsbezug, sowie die bedrangte Lage darzulegen ist, im Nr. 51 ex 1910 sub Z. 27.355, ergangenen Auftrag zur vorgeschriebenen Dienstwege bis 8. Februar 1911 hieramts Kenntnis. einzubringen. Dagegen sind, soweit dies nicht schon geschehen, Ausweise über die Schlachtungen und den Fleischkonsum im Steyr, 9. Jänner 1911. Z. 27/Sch. zweiten Halbjahre 1910 unverzüglich anher vorzulegen. An alle Schulleitungen. Z. 444. Steyr, 8. Jänner 1911. Im Verlage von Anton Moßback in Wien, 1. Woll¬ zeile 11, gelangt mit Beginn des Jahres 1911 eine An alle Gemeinde=Vorstehungen und illustrierte Monatsschrift für die Schuljugend unter dem l. 1. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Titel „Mein Oesterreich zur Ausgabe, deren erstes Heft bereits vorliegt. Diese Zeitschrift verfolgt den Zweck, der Stand der Tierseuchen im polit. Bezirke Steyr (Land). Jugend der allgemeinen Volks= und Burgerschulen sowie der Mittelschulen Kenntnisse auf dem Gebiete der Vater¬ Es besteht die Maul= und Klauenseuche in Dietach¬ landstunde zu vermitteln und in ihr auf diese Weise die dorf der Gemeinde Gleint und in Jägerberg der Gemeinde Liebe zur weiteren Heimat rege zu erhalten und zu vertiefen. St. Ulrich in je 1 Hofe. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haussche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2