Amtsblatt 1911/1 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Endlich sind über jene Stellungspflichtige, deren Aufenthalt in den Verzeichnissen nicht angegeben Er¬ eingehende Erhebungen zu pflegen, und ist der folg derselben bis längstens 15. Februar 1911 bekannt¬ zugeben. Die diesjährige Losung wird für Donnerstag den 20. Jänner 1911 um 10 Uhr vormittags anberaumt und wird dieselbe im Sitzungssaale der l. I. Bezirks¬ hauptmannschaft (11. Stoa) abgehalten werden. Der Tag der Losung ist durch offentlichen Anschlag oder sonst ortsüblich mit dem Beisatze zu verlautbaren daß zu derselben jedermann freien Eintritt har uno das personliche Erscheinen bei derselben den Stellungs¬ pflichtigen überlassen bleibt. Bei der Losung haben die Herren Gemeinde=Vor¬ steher oder deren Stellvertreter gegenwärtig zu sein; es wird ihnen empfohlen, behufs Vormerkung der Tos¬ nummern ein alphabetisches Verzeichnis der Namen der zuständigen Stellungspflichtigen der 1. Altersklasse mit¬ zubringen. ex off Z 28 360. Steyr, 29. Dezember 1910. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausweis über die Stellungsauslagen des Jahres 1910. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, den Ausweis über die Stellungsauslagen des Jahres 1910 nach dem im Amtsblatte Nr. ex 1907, enthaltenen Muster zuverläßlich bis 20. Jänner 1911 vorzulegen, beziehungs¬ weise eine Fehlanzeige zu erstatten. ex off Z. 74. Steyr, 2. Jänner 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Auflegung der Landsturm=Verzeichnisse des Geburtsjahr¬ ganges 1892. Zugleich mit diesem Amtsblatte werden die Verzeich¬ nisse der in der eigenen Gemeinde zuständigen Landsturm¬ pflichtigen des Geburtsjahrganges 1892 zur Kundmachung übersendet. Gemäß § 8, Punkt 19, der Landsturmorganisations¬ Vorschrift sind diese Verzeichnisse durch 8 Tage zur freien Einsicht aufzulegen und dies mittelst öffentlichen Anschlages oder auf sonst ortsüblicher Weise zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Etwa betreffs dieser Verzeichnisse gemachte Ein¬ wendungen sind anher zur Anzeige zu bringen. Die Rückvorlage der Verzeichnisse hat bis längstens 5. Februar l. J. zu erfolgen. - Steyr, 29. Dezember 1910. . 2556/Sch. An alle Gemeinde=Vorstehungen, Grisschul¬ rate und Schulleitungen. Handbuch der Reichsgesetze und Ministerialverordnungen über das Volksschulwesen. Im Auftrage des t. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht ist im k. k. Schulbücher=Verlage in Wien, 1., Schwarzenbergstraße 5, die vom k. k. Ministerialrat Dr. Leo Schedlbauer mit Benutzung amtlicher Quellen verfaßte 8. Auf¬ lage des Werkes: Handbuch der Reichsgesetze und der Ministerialver¬ ordnungen über das Volksschulwesen in zwei Bänden erschienen. Diese systematisch geordnete Ausgabe ist mit ver¬ gleichenden Anmerkungen und einer Uebersicht über die Spruchpraxis des Reichsgerichtes, des Verwaltungsgerichts¬ hofes, des Obersten Gerichtshofes sowie der Ministerien, endlich mit den entsprechenden Registern versehen. Um die Anschaffung des Werkes zu erleichtern, ge¬ wahrt der k k. Schulbücher=Verlag einen ermäßigten Sub¬ scriptionspreis von 7 Kronen für ein geheftetes und 10 Kronen für ein in Halbfranz gebundenes Exemplar jedes Bandes. Hievon wird über Ersuchen der k. k. Schulbücher¬ Verlagsdirektion in Wien mit dem Beifügen die Mitteilung gemacht, daß Subscriptionsanmeldungen y. a. entgegenge¬ nommen werden, jedoch nur bis 20. Jänner 1. J. und unter gleichzeitiger Vorlage des entfallenden Betrages. Z. 28282. Steyr, 30. Dezember 1910. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Führung des kaiserlichen Adlers im Siegel der behördlich autorisierten Privattechniker und Bergbauingenieure. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom 5. Dezember 1910 allergnädigst zu genehmigen geruhr, daß die behördlich autorisierten Pri¬ vartechniker und die behördlich autorisierten Bergbauingenieure bei den in ihrem Wirkungskreise gelegenen Ausfertigungen den kaiserlichen Adler im Siegel führen. Hievon wird die Mitteilung gemacht. Z 28.294. Steyr, 30. Dezember 1910. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Internationaler Kongreß für Säuglingsschutz in Berlin. In der Zeit vom 11. bis 15. September 1911 wird in Berlin der 111. Internationale Kongreß für Säuglings¬ schutz stattfinden, der alle einschlägigen Fragen in Beratung ziehen und auch Gelegenheit vieren wird, die in Berlin be¬ stehenden Einrichtungen für Sauglingsfürsorge tennen zu lernen. Für den Schluß des Kongresses ist ein Besuch der Internationalen Hygiene=Ausstellung in Dresden in Aussicht genommen, wo in einer besonderen Abteilung die modernen Maßnahmen auf dem Gebiete der Säuglingshygiene zur Darstellung gelangen werden. Zufolge Erlasses der k. k. o.-O. Statthalterei vom 17. Dezember 1910, Z. 8240, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen eingeladen, die interessierten Kreise auf diesen Kongreß mit dem Beifügen aufmerksam zu machen, daß da¬ ausführliche Programm seinerzeit veranntgegeben werden wie¬ Anfragen in Angelegenheit des Kongresses sind an das Organisations-Komitee, Berlin K. W., KlopstockstapNr. 18, zu richten.

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