Amtsblatt 1911/1 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

6 der k. u. Situshallitsijasi sit für den gleichnamigen Politischen uno Schulbezirk. Nr. 1. Steyr, am 5. Jänner Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pranumerationspreis jährlich 2 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Einzelne Nummern kosten 10 h. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. - Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. im Namen der zu beteilenden Abbrandler den Gemeinde¬ Z. 266/V. P. Vorstehungen für die eingesendeten Unterstützungsbetrage auf Kundmachung. das wärmste, und füge bei, daß der Gesamtbetrag vereits an die k. k. Bezirkshauptmannschaft Nohrbach abgeführt Herr Ingenieur Josef Reithoffer, Teilhaber der Firma wurde. Josef Reithoffers Sohne in Garsten, hat mir aus Anlaß des Eintrittes in das 25. Jahr seiner Tätigkeit in diesem Steyr, 30. Dezember 1910 28.255 Unternehmen und bei dem Umstande, als er sonst keine Ge¬ legenheit hat, sich offentlich zu betätigen, den Betrag von An alle Gemeinde=Vorstehungen. 5000 K zu Gunsten der bestehenden Suppenanstalten für Schulkinder des Bezirkes Steyr Land übermacht. Kundmachung der Stellungsverzeichnisse und Ausschreibung der Losung für das Jahr 1911. Indem ich diesen Betrag seiner Bestimmung zufuhre, gereicht es mir zur besonderen Freude, Herrn Josef Reit¬ hoffer hiemit offentlich den besten Dank für diese so muni¬ Zugleich mit diesem Amtsblatte werden die Ver¬ fizente Betätigung seines Wohltätigkeitssinnes namens des zeichnisse der dorthin zuständigen Stellungspflichtigen k. k. Bezirksschulrates Steyr und der für arme Schulkinder der Geburtsjahre 1888, 1889 und 1890 zur Kund¬ so notwendigen Suppenanstalten zu sagen. machung übersendet. Steyr, am 4. Jänner 1911. Gemäß § 30, W.-V., 1. Teil, sind dieselben durch Der k. k. Bezirkshauptmann acht Tage im Gemeindeamte zur freien Einsicht aufzu¬ und Vorsitzende des k. k. Bezirksschulrates: legen und ist dies mittels offentlichen Anschlages oder Walderdorff m. p. auf onst ortsübliche Weise zu jedermanns Kenntnis - bringen. Steyr, 2 Jänner 1911 Die Kundmachung hat die genaue Bezeichnung der Z. 123. acht Kalendertage und des Lokales, in welchem die An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verzeichnisse zur freien Einsicht aufliegen werden, end¬ lich den Beisatz zu enthalten, daß jeder, der Sammelergebnis für die Abbrändler in Oepping eine Auslassung oder unrichtige Eintragung Die über Veranlassung des t. k. Statthalters wahrnimmt, oder Oberösterreich eingeleitete Sammlung für die Abbrändler in b) gegen Ansuchen um Bewilligung zur Stellung Opping hat nachstehendes Resultat ergeben: außerhalb des zuständigen Bezirkes oder um eine Be¬ Bad Hall K 20 Krems¬ Everstanzell K 15 - günstigung in der Erfüllung der Dienstpflicht Einwen¬ Markt münster Land K 18.—, Kremsmünster 1853, dung erheben will, aufgefordert wird, hierüber die An¬ Noyr K 5. Sip¬ Pfarrkirchen K 14.35, Ried K 10 zeige bei der Bezirksbehörde zu erstatten. Aschach 10 11- bachzell K Wartberg K 10Die Gemeinde=Vorstehungen sind dafür verant¬ Glein K 15.—, Losensteinleihen K 15 Garsten K 2636, wortlich, daß die Verzeichnisse an den hiezu bestimm¬ Thanstetten K 20.— Ternberg K 10.— Sierning K 18.— ten Tagen tatsächlich der freien Einsichtnahme zugäng¬ St. Ulrich K 10.40, Gaflenz K 20.—. Großraming K 15. ind. Neustift K 473, Reich¬ Tausa K 10.—, Losenstein K 20 Die in dem Gemeindegebiete befindlichen Stellungs¬ Weyer Land K 10.—, Weyer Markt raming K 10.— pflichtigen, welche ihrer Meldepflicht gemäß § 35 des K 20 Wehrgesetzes nicht oder verspätet entsprochen haben, sind Dieses schöne Ergebnis hat neuerdings den mild¬ anher anzuzeigen. tätigen Sinn der Bevölkerung gezeigt, ich dante daher hiemit

Endlich sind über jene Stellungspflichtige, deren Aufenthalt in den Verzeichnissen nicht angegeben Er¬ eingehende Erhebungen zu pflegen, und ist der folg derselben bis längstens 15. Februar 1911 bekannt¬ zugeben. Die diesjährige Losung wird für Donnerstag den 20. Jänner 1911 um 10 Uhr vormittags anberaumt und wird dieselbe im Sitzungssaale der l. I. Bezirks¬ hauptmannschaft (11. Stoa) abgehalten werden. Der Tag der Losung ist durch offentlichen Anschlag oder sonst ortsüblich mit dem Beisatze zu verlautbaren daß zu derselben jedermann freien Eintritt har uno das personliche Erscheinen bei derselben den Stellungs¬ pflichtigen überlassen bleibt. Bei der Losung haben die Herren Gemeinde=Vor¬ steher oder deren Stellvertreter gegenwärtig zu sein; es wird ihnen empfohlen, behufs Vormerkung der Tos¬ nummern ein alphabetisches Verzeichnis der Namen der zuständigen Stellungspflichtigen der 1. Altersklasse mit¬ zubringen. ex off Z 28 360. Steyr, 29. Dezember 1910. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausweis über die Stellungsauslagen des Jahres 1910. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, den Ausweis über die Stellungsauslagen des Jahres 1910 nach dem im Amtsblatte Nr. ex 1907, enthaltenen Muster zuverläßlich bis 20. Jänner 1911 vorzulegen, beziehungs¬ weise eine Fehlanzeige zu erstatten. ex off Z. 74. Steyr, 2. Jänner 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Auflegung der Landsturm=Verzeichnisse des Geburtsjahr¬ ganges 1892. Zugleich mit diesem Amtsblatte werden die Verzeich¬ nisse der in der eigenen Gemeinde zuständigen Landsturm¬ pflichtigen des Geburtsjahrganges 1892 zur Kundmachung übersendet. Gemäß § 8, Punkt 19, der Landsturmorganisations¬ Vorschrift sind diese Verzeichnisse durch 8 Tage zur freien Einsicht aufzulegen und dies mittelst öffentlichen Anschlages oder auf sonst ortsüblicher Weise zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Etwa betreffs dieser Verzeichnisse gemachte Ein¬ wendungen sind anher zur Anzeige zu bringen. Die Rückvorlage der Verzeichnisse hat bis längstens 5. Februar l. J. zu erfolgen. - Steyr, 29. Dezember 1910. . 2556/Sch. An alle Gemeinde=Vorstehungen, Grisschul¬ rate und Schulleitungen. Handbuch der Reichsgesetze und Ministerialverordnungen über das Volksschulwesen. Im Auftrage des t. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht ist im k. k. Schulbücher=Verlage in Wien, 1., Schwarzenbergstraße 5, die vom k. k. Ministerialrat Dr. Leo Schedlbauer mit Benutzung amtlicher Quellen verfaßte 8. Auf¬ lage des Werkes: Handbuch der Reichsgesetze und der Ministerialver¬ ordnungen über das Volksschulwesen in zwei Bänden erschienen. Diese systematisch geordnete Ausgabe ist mit ver¬ gleichenden Anmerkungen und einer Uebersicht über die Spruchpraxis des Reichsgerichtes, des Verwaltungsgerichts¬ hofes, des Obersten Gerichtshofes sowie der Ministerien, endlich mit den entsprechenden Registern versehen. Um die Anschaffung des Werkes zu erleichtern, ge¬ wahrt der k k. Schulbücher=Verlag einen ermäßigten Sub¬ scriptionspreis von 7 Kronen für ein geheftetes und 10 Kronen für ein in Halbfranz gebundenes Exemplar jedes Bandes. Hievon wird über Ersuchen der k. k. Schulbücher¬ Verlagsdirektion in Wien mit dem Beifügen die Mitteilung gemacht, daß Subscriptionsanmeldungen y. a. entgegenge¬ nommen werden, jedoch nur bis 20. Jänner 1. J. und unter gleichzeitiger Vorlage des entfallenden Betrages. Z. 28282. Steyr, 30. Dezember 1910. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Führung des kaiserlichen Adlers im Siegel der behördlich autorisierten Privattechniker und Bergbauingenieure. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom 5. Dezember 1910 allergnädigst zu genehmigen geruhr, daß die behördlich autorisierten Pri¬ vartechniker und die behördlich autorisierten Bergbauingenieure bei den in ihrem Wirkungskreise gelegenen Ausfertigungen den kaiserlichen Adler im Siegel führen. Hievon wird die Mitteilung gemacht. Z 28.294. Steyr, 30. Dezember 1910. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Internationaler Kongreß für Säuglingsschutz in Berlin. In der Zeit vom 11. bis 15. September 1911 wird in Berlin der 111. Internationale Kongreß für Säuglings¬ schutz stattfinden, der alle einschlägigen Fragen in Beratung ziehen und auch Gelegenheit vieren wird, die in Berlin be¬ stehenden Einrichtungen für Sauglingsfürsorge tennen zu lernen. Für den Schluß des Kongresses ist ein Besuch der Internationalen Hygiene=Ausstellung in Dresden in Aussicht genommen, wo in einer besonderen Abteilung die modernen Maßnahmen auf dem Gebiete der Säuglingshygiene zur Darstellung gelangen werden. Zufolge Erlasses der k. k. o.-O. Statthalterei vom 17. Dezember 1910, Z. 8240, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen eingeladen, die interessierten Kreise auf diesen Kongreß mit dem Beifügen aufmerksam zu machen, daß da¬ ausführliche Programm seinerzeit veranntgegeben werden wie¬ Anfragen in Angelegenheit des Kongresses sind an das Organisations-Komitee, Berlin K. W., KlopstockstapNr. 18, zu richten.

148. Coll. Nachdem der bisher bestehende Pachtvertrag bezüglich des Jagerechtes der Gemeinde Lausa mit 30. Juni 1911 ablauft, wird gemäß §§ 9 und 10 des .. Jagoge¬ setzes vom 13. Juni 1895, L.=G.= und V.=Bl. Nr. 8 ex 1896, behufs Vornahme der Neuverpachtung vorher die Feststellung des Jagogebietes vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke werden gemäß § 10 des ovzitierten Jagd¬ gesetzes diejenigen Grundbesitzer, welche für die kommende sechsjährige Jagopachtperiode auf Grund der §§ 4 und 5 des zitierten Jagogesetzes die Befugnis zur Eigenjago in obiger Gemeinde beanspruchen, aufgefordert, diesen Anspruch binnen 6 Wochen, vom 10. Jänner 1911 angefangen, hier¬ amts anzumelden und durch Vorlage der bezüglichen Grund¬ buchs= und Katastralmappenauszuge, sowie der ParzellenVerzeichnisse, welche die von der k. k. Grundsteuer=Evidenz¬ haltung bestätigten Flacheninhalte der einzelnen Grundpar¬ zellen zu enthalten haben, zu begrunden, wobei bemerkt wiro, daß dem diesfälligen Gesuche eine händliche und deutliche Uebersichtsstizze beizuschließen ist, in welchem der zugrunde gelegte Maßstab anzugeben und sowohl die gegenständlichen Grundkomplexe (am besten durch verschiedenen Farbenauf¬ trag) als auch die in Betracht kommenden Parzellen und Verbindungswege, wo nötig, mit den entsprechenden Par¬ zellennummern bezeichnet, ersichtlich zu machen waren. Eigenjagden, welche hiebei nicht innerhalb der obigen Frist von 6 Wochen zur Ausscheidung aus dem Gemeinde¬ jagogebiete angemeldet wurden, gehoren für die nächste Pacht¬ periode zum Gemeindejagogeviere. K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr, am 2. Jänner 1911. Z. 149. Coll. Nachdem der bisher bestehende Pachtvertrag bezüglich des Jagdrechtes der Gemeinde Neustift mit 30. Juni 1911 ablauft, wird gemäß §§ 9 und 10 des o.ö. Jagdgesetze: vom 13. Juni 1895, L.=G.= u. V.-Bl. Nr. 8 ex 1896, behufs Vornahme der Neuverpachtung vorher die Feststellung des Jagdgebietes vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke werden gemäß § 10 des obzitierten Jagdgesetzes diejenigen Grundbesitzer, welche für die kommende sechsjährige Jagd¬ pachtperiode auf Grund der §§ 4 u. 5 des zitierten Jagd¬ gesetzes die Befugnis zur Eigenjagd in obiger Gemeinde beanspruchen, aufgefordert, diesen Anspruch binnen 6 Wochen, vom 10. Jänner 1911 angefangen, hieraus anzumelden und durch Vorlage der bezüglichen Grundbuchs= und Katastral¬ mappenauszuge, sowie der Parzellen=Verzeichnisse, welche die von der k. k. Grundsteuer=Evidenzhaltung bestätigten Flachen¬ inhalte der einzelnen Grundparzellen zu enthalten haben, zu begründen, wobei bemerkt wird, daß dem diesfälligen Gesuche eine händliche und deutliche Uebersichtsstizze verzu¬ schließen ist, in welchem der zugrunde gelegte Maßstab anzu¬ geben und sowohl die gegenständlichen Grundkomplexe (am besten durch verschiedenen Farbenauftrag) als auch die Betracht kommenden Parzellen und Verbindungswege, nötig, mit den entsprechenden Parzellennummern bezeichnet, ersichtlich zu machen waren. Eigenlagden, welche hiebei nicht innerhalb der obigen Frist von 6 Wochen zur Ausscheidung aus dem Gemeinde¬ jagdgebiete angemeldet wurden, gehoren für die nächste Pachtperiode zum Gemeindejagogebiete. K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr, am 2. Jänner 1911. - Z. 127. Steyr, 3. Jänner 1911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeindearzte. Choleramaßregeln an der serbischen Grenze. Laut eines Telegrammes des k. u. k. Konsularamtes in Belgrad hat die königlich serbische Regierung seit dem 14. Dezember l. J. alle wegen der Cholera seinerzeit ge¬ troffenen Abwehrmaßregeln gegen den Personen- und Wagen¬ verkehr aus Oesterreich=Ungarn aufgehoben. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeindearzte mit Bezug auf den 9. d. Erlaß Z. 22.370 vom 9. Oktober 1910, Amtsblatt 44, zur allge¬ meinen Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 4. Jänner 1911. Z. 225. Cholera in Ungarn. Laut Erlaß der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 3. Jänner 1911 Z. 7930, sind wieder cholerafrei die Komitate Sriem (Syrmien) und Virovitica (Virovititz) in Kroatien¬ Slavonien. Steyr, 3. Jänner 1911. Z. 28.310. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Schulleitungen. Belehrung über die Erscheinungen der Maul= und Klauenseuche. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. Dezember 1910, Z. 8023/X, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen zur entsprechenden, algemeinen Verlautbarung und die Schulleitungen zur möglichsten Aufklärung der Schulkinder mit Separatabdrucken der nachstehenden Be¬ lehrung beteilt. Belehrung über die Erscheinungen bei Muni= und Klauenseucht. 1. Erscheinungen der Maul= und Klauenseuche bei den Tieren. welche alle Wieder¬ Die Maul= und Klauenseuche, kauer sowie die Schweine empfänglich sind, und die unge¬ mein leicht übertragbar ist, entwickelt sich nur infolge von Ansteckung. Sie gior sich durch das Auftreten von Blasen und Geschwürer auf der Schleimhaut des Mauls und auf der Haut der Krone der Klauen sowie des Klauenspalts zu erkennen. Bei Schafen, Ziegen und Schweinen kommt die Krank¬ heit vorzugsweise als Klauenseuche, bei Mindern als Maul¬ und Klauenseuche vor. Die Schleimhaut des Mauls erscheint geschwollen, mit zahem uno fadenziehendem Schleime bedet und hört man auffallenden schmatzenden Ton bei Kindern haufig einen beim Deffnen des Mauls; Freius und Wiederauen sind

mein unterbrochen, die Milchabsonderung bei Kuhen ver¬ ringert. Am zahnlosen Mande des Oberliefers, an der Zungenspitze, an der Schleimhaut der Lippen und der übri¬ gen Teile des Mauls von Wiederauern, am Russel bei Schweinen erheben sich Blaschen und Blasen, die mit einer anfangs heilen, dann trüber werdenden Flüssigkeit gefüllt sind, später platen und gerotete wunde Stellen zuruklassen, welche sich im weiteren Verlaufe allmählich eindeten, be¬ ziehungsweise abheilen. Die Aufnahme von Rauhfurter und das Kauen desselben ist namentlich bis zur Bildung der Geschwure erschwert. Bei Kuhen kommt ein ähnlicher Ausschlag wie im Maule häufig auch am Euter vor. An den Klauen ist die Warme vermehrt, die Empfind¬ lichteit an der Krone und im Klauenspalte gesteigert, an der starter geroteten Haus dieser Partien treten ähnlich wie im Maule Blasen auf, welche bald platzen und wunde Stellen hinterlassen. Die Tiere zeigen einen gespannten Gang, das Stehen verursacht ihnen Schmerzen, sie liegen viel und konnen sich mühsam vom Platze bewegen. Bei Schweinen verbreitet sich die Entzündung von der Klaue aus manchmal bis über den Fessel; besonders bei Trieb¬ schweinen stellt sich nicht seiten Loswerden und Ausschuyen der Klauen ein. Zuweilen kommt es vor, daß bei scheinbar leichtem Verlaufe der Krankheit plötzlich Todesfalle eintreten. Die¬ selben sind auf die Bildung herzlähmender Gifte im Tier¬ korper zuruazuführen. 2. Erscheinungen der Maul= und Klauenseuche der Menschen. Die Krankheit ist auch auf den Menschen übertragbar und erfolgt hierbei die Infektion bei der Wartung der Tiere oder durch den Genuß ungekochter, von kranken Tieren herstammender Milch, Butter oder Kase. Auch rohes Fleisch von tranten Tieren ist dem Men¬ schen schädlich. Dagegen ist gekochtes Fleisch unschädlich ebenso wie die gekochte Milch, welche ohne Besorgnis ge¬ nommen werden kann. Bei Menschen tritt die Krankhen in einer anderen Form auf als beispielsweise beim Kinde. Es treten da hauptsächlich an der Mund= und Wangen= schleimhaut, an der Junge und auch am Zahnfleische zahl¬ reiche kleine, gelbe, mit einem roten Hofe umgebene recht schmerzhafte Geschwüre aus. Die Krankheit verlauft manch¬ mal mit hohem Fieber. Die Kranken konnen nichts essen, insbesondere nicht warme Speisen; auch gesellen sich zu diesen örtlichen Erscheinungen gastrische Zustande, welche nicht unbedeutende Ernährungsstörungen zur Folge haven. Doch nehmen diese Erkrankungen in der Regel einen gun¬ stigen Ausgang, ohne daß besondere Komputationen ein¬ treten. 3. Die Verschleppung der Seuche. Der Infektionsstoff der Maul= und Klauenseuche ist sowohl fir als auch flüchtig und wird teils unmittelbar von Tier auf Tier, teils mittelbar durch Zwischentrager auf andere Tiere übertragen. Der Ansteckungsstoff ist ent¬ halten in der Flüssigkeit der Blasen, im Sekrete der Ge¬ schwüre, im Maulspeichel, in der Milch, im Kotte, uno im Harne, in der ausgearteten Luft und in der Gesamt¬ ausdunstung. Die Widerstandsfähigkeit des Ansteckungsstoffes ist of eine sehr große und kann sich derselve monatelang im Seuchenstalle und insbesondere im Dunger wirksam er¬ halten. Die naturliche Anstelung erfolgt entweder unmittel¬ bar, indem trante Tiere im Stalle, auf der Weide, wer der Benutzung gemeinsamer Brunnen und Tranten oder noch häufiger beim Fuhrwerksverkehre, bei der Feldarbeit, im Eisenbahnverkehre und auf Viehmarkten mit gesunden Tieren in Berührung treten oder indiren. Der aus dem Maule der tranten Tiere fließende Spei¬ chel, der Inhalt und der Belag der an den Eltern oder an den Klauen entstandenen Blasen und Geschwüre, sowie auch der von den tranken Tieren abgehende Kor und Harn verunreinigen das Futter, die Krippen, die Barren, das Trinkwasser, die Streu, die begangenen Weiden, die Trieb¬ wege, die Eisenbahnwaggons, die Verlagestellen in den Eisenbahnstationen, die Viehmarktplate usw. Der Ansteckungsstoff haftet ferner an den Handen, den Bekleidungsstücken und den Schuhen des Warteperso¬ nales und aller anderen Personen, welche in den Seuchen¬ stallungen verkehren. Von den derart infizierten Gegen¬ standen, Personen, beziehungsweise vom verunreinigten Bo¬ den aus gelangt der Ansteckungsstoff auch auf gesunde Tiere. Die Seuche wird daher in erster Linie durch kranke Tiere auf dem Triebe, während des Eisenbahntransportes, durch Einstellen in fremde Stallungen, beim gemeinsamen Tranten, our Jusammentreiben auf Weiden uno Viehmariten verbreitet. In zweiter Linie kommen das Futter, der Dunger und alle von seuchentranten Tieren herstam¬ menden Royprodukte, wie rohe Haute, Wolle, Milch, und Abfallstoffe, insbesondere solche von Schlachtungen als Ver¬ mittler der Ansteckung in Betracht. Ferner tragen zur Ausbreitung der Seuche häufig Fleischhauer, Viehhandler, Abdecker, Hausierer, Viehschnei¬ der, Bettler, und andere Personen, welche infolge ihres Berufes in Viehstallungen verkehren mussen, bei. Außer¬ dem wird die Seuche oftmals durch die Bewohner des Seuchenhofes selbst, und auch durch Schulkinder oder durch Tiere, welche zwar für die Krankheit selber nicht emp¬ fänglich sind, aber Träger des Ansteckungsstoffes sein konnen, in andere Hofe verschleppt. Unter diesen Tieren sind insbesondere Hunde, Katzen, das gesamte Hausgeflügel und auch Marten und Mäuse zu nennen. 4. Schutzmaßregeln gegen die Einschleppung der Seuche. Während des Bestandes der Seuchengefahr sind daher behufs tunlichster Hintanhaltung einer Einschleppung der Maul= und Klauenseuche in noch seuchenfreie Gehofte von Seite der Wirtschaftsbesitzer die im Nachstehenden ange¬ führten Vorsichtsmaßregeln zu beobachten. Jede Gelegenheit, durch welche eine Berührung ge¬ sunder Tiere mit seuchentranten oder seuchenverdächtigen Tieren erfolgen konnte, ist peinlichst zu vermeiden. Zu diesem Behufe soll das Austreiben der für die Seuche empfänglichen Tiere auf Weiden, die Verwendung ver¬ selben zur Arbeit außerhalb des Wirtschaftshofes, sobald ie Wege begehen mussen, welche auch von anderen in¬ fettionsfähigen Tieren betreten werden, tunlichst unterlassen werden; ebenso die Benutzung gemeinschaftlicher Brunnen und Tranken und insbesondere die Beschickung von Vieh¬ mariten, desgleichen soll man die Schweine — wie es vielfach üblich ist nicht frei herumlaufen lassen. 2. Fremde Kuhe soll man von dem eigenen Stiere nicht deren lassen und umgekehrt seine eigenen Kühe nicht behufs Zulassung zu fremden Stieren treiben, wenn man nicht sicher ist, daß die betreffenden Viehstande vollkommen seuchenfrei sino. Dasselbe gilt auch von dem Zuchtbetriebe bei den Schweinen, Schafen und Ziegen. Für die gefährliche Zeit sollen die Wirtschafts¬ besitzer den Verkehr mit anderen Hofen möglichst ein¬ schranken und auch ihre Angehörigen und Dienstboten derhalten, daß sie das Betreten fremder Gehofte vermeiden und den Verkehr mit Personen aus anderen Häusern, so¬ weit es tunlich ist, unterlassen. Der Verkehr mit Seuchenhofen ist selbstverständlich gänzlich einzustellen. Eine besondere Vorsicht ist beim Dienstbotenwechsel geboten. Stellt man neue Dienstboten ein, so soll man zuerst Erkundigungen einziehen, ob dieselben nicht aus einem Gehöfte kommen, in welchem die Seuche herrscht, oder in der letzten Zeit geherrscht hat. Es empfiehlt sich in allen Fällen, die Stallkleider, Meiklappen oder Kopflücher und auch die Schuye neuer Dienstooren sofort gründlich den zuwaschen und sie erst mit den gereinigten Kleidern und Schuhen den Stall betreten zu lassen. Viehhandlern, Fleischhauern und ihren Bediente ten, Wientarieren, voegern und auch anderen Person welche von Haus zu Haus gegen, wie Briefpoten, der lern, Hausierern, ebenso auch equiringern soll der Sa¬ in den Wirashof und insbesondere in die Sagen verboten werden.

Zu diesem Zwecke ist es gut, wenn möglich, alle Ju¬ gänge zum Hause mit Ausnahme der Hausture abzu¬ schließen. Das Uebernachten fremder Personen soll weder in den Stallungen noch auch in anderen Räumlichkeiten des Hauses wahrend der gefährlichen Zeit geduldet werden. Hunde, Katzen, Kaninchen und Geflügel soll man im Hause zurückbehalten und nicht frei herumlaufen lassen 8. Während der Dauer der Seuchengefahr sollen die Wirtschaftsbesitzer selbst und ihre Angehörigen sowie aus das Dienstversonal, Viehmarkte oder andere Veranstaltun¬ gen, mit denen ein starterer Personen= und Viehverkehr verbunden ist, nicht besuchen. Auch ware der Besuch vor Wirtshausern, insbesondere solcher, wo Viehhandler uno Fleischhauer verkehren, soviel als möglich zu vermeiden. Ebenso soll darauf gesehen werden, daß das Haus¬ personal vor dem Betreten der Stallungen die Kleider und Schuhe wechselt, welche es außerhalb des Hauses ge¬ tragen hat, damit eventuell daranhaftende Anseaungsstoffe nicht mit denselben in den Stall gebracht werden. Die Schulkinder sino vom Hofraume und von den Viehstallungen möglichst fernzuhalten. 11. Ein besonderes Augenmerk ist in verfeuchten Orten und Bezirken, die von der Seuche gefahret sino, auf den Milchverkehr mit Molkereien zu richten. Man soll aus Molkereien, in denen die Seuche herrscht, keine Milch und Molken beziehen und Magermilch usw., aus Sammel= und Genossenschaftsmoltereien überhaupt nur nach vorheriger tüchtiger Abrechung verfuttern. Die zur Milchlieferung verwendeten Kannen- und alle Geratschaften, welche allen¬ falls zur Milchlieferung Verwendung finden, sollen, ehe man sie wieder in die Milchtammern oder in den Stall zu¬ rubringi, grundlich gereinigt und womöglich mit heißer Lange gewaschen werden. 12. Neuantaufe, gleichwie auch Abvertause von Vieh¬ stucken sollen während der kritischen Zeit tunlichst unterlassen werden. 13. Eine weitere Vorsicht ist bezüglich des Ankaufes von geschlachteten Schweinen uno von Fleisch überhaupt zu beobachten und soll insbesondere das Fleischwasser und das zur Pockelung des Schweinefleisches venutzte Surwasser nicht oder nur in gut gekochtem Zustande an die Schweine verfuttert werden. 14. Während der Dauer der Seuchengefahr soll der Bezug von Schlachtabfallen aus offentlichen und privaten Schlachthausern sowie auch die Verfutterung von Sammel¬ trant möglichst eingestellt werden. 15. Arzneimittel usw., welche die Tiere vor der Er¬ trantung an Maul= und Klauenseuche schuten, gibt es bis heute noch nicht. Das einzige was man zur Vorbauung in dieser Hinsicht tun kann, ist, den Hof und die Wege zu den Stallungen reinzuhalten und allenfalls ofter mit frisch¬ gelöschtem Kalte zu überschütten. 5. Die Behandlung seichentranter Tiere. Tritt die Seuche in einem Rinderstalle auf, so werden gewöhnlich alle in diesem Stalle befindlichen Kinder von der Seuche ergriffen. Bis die Seuche von einem Tiere auf alle anderen übergreift, kann aber oft lange Zeit dauern, weshalb es angezeigt in, die noch gesunden Tiere sofort künstlich anzustecken. Es wird dadurch erreicht, daß der Viehstand rascher durchseucht und der betreffende Hof dann schneller von den Sperrmaßnahmen frei wird. Die künstliche Ansteckung wird am besten vorgenommen indem man den Mautspeichel tranter Tiere in das Maul der gesunden Tiere einstreicht. Eine besondere Behand¬ lung der tranten Tiere ist in der Regel nicht erforderlich. Wirksamer und besser als eine meditamentose Behand¬ lung ist für eine reinliche trockene Streu zu sorgen und bewährt sich in dieser Beziehung die Torfstreu. Außerdem soll man den kranken Tieren nur weiches Heu, Gras, Mehl= und Kleintrante, Kälbern nur gekochte Milch als Futter geben und ihnen ofter frisches reines Wasser vorsetzen. Tritt die Erkrankung in der Maulhohle starter auf so kann man den Tieren durch Auswischen oder vorsich¬ tiges Ausspritzen des Maules mit Salz- oder Essigwasser Linderung verschaffen und die Heilung befordern. Die tranten Klauen sino sorgfaltig rein und trogen zu halten. Ein bewährtes Hausmittel ist, die Klauen, sowie die Klauenkrone und den Klauenspalt nach grundlicher Reinigung mit Holzteer anzustreichen. Auch austronnende Pulver, wie rotes Karvopulver, Eichenrindenpulver usw., welche man in den Klauenspalt einstreut, werden gerne uno mit Vorteil angewendet, um eine schwerere Klaueneriran¬ tung hintanzuhalten. Tiefergehende langdauernde Krank¬ heitsprozesse an den Klauen erfordern eine fachmännische, chirurgische Behandlung. Die auch an den Eltern der Kuhe vorkommenden krankhaften Veränderungen heilen ge¬ wohnlich rasch an; unterstützt wird die Heilung durch Rein¬ halten und Waschen des Euters mit einer sehr stark ver¬ dunnten Desinfektionsflüssigkeit (prozentige Formann¬ losung) und nachheriges Bestreichen der wunden Stellen mit Borvaselin. In der Regel dauert es 2 bis 3 Wochen bis die Tiere wieder geheilt sind. Nach der Genesung aller Tiere mussen die Stallun¬ gen grundlich gereinigt und besinfiziert werden. Der dies¬ bezüglich einzuhaltende Vorgang wird von der politischen Bezirksbehörde von Fall zu Fall vorgeschrieben. Es liegt im eigensten Interesse des Seuchenhofbesitzers dieser Vorschrift genau und gewissenhaft nachzukommen, weil sich sonst der Anstelungsstoff noch monarelang im Stalle wirksam erhalten kann und er sonach zu gewar= tigen hat, daß allenfalls nach Monaten zugetaufte Tiere den im Stalle vorhandenen Ansteckungsstoff aufnehmen uno an der Seuche ertranken konnen. 6. Schlußbemerkungen. Bei entsprechender sinngemäßer Beachtung dieser Vor¬ sichtsmaßregeln, wird sich die Einschleppung der Maul¬ und Klauenseuche in der gegenwärtigen gefährlichen Zeit, soweit dies bei der überaus leichten Uebertragbarkeit der Seuche überhaupt möglich ist, vermeiden lassen und wird daher die genaue Befolgung derselben allen Wirtschafts¬ besitzern im eigenen Interesse warmstens empfohlen. Die beim Ausbruche der genannten Seuche in den einzelnen Fallen zur Anordnung kommenden veterinar¬ polizeilichen Maßnahmen konnen nur dann den gewünschten Erfolg haben, wenn auch die bedrohten Wirtschaftsbesitzer bei der Bekämpfung der Seuche verstandnisvoll mitwirken und alles vermeiden, was eine Einschleppung oder weitere Verbreitung der Seuche zur Folge haben kann. Schließlich wird noch besonders betont, daß die Seu¬ chentilgung in erster Linie durch unverzügliche Erstattung der Anzeige allfälliger Seuchenausbruche wesentlich unter¬ stützt wird. Es soll daher jeder Wirtschaftsbesitzer, welcher bei seinem Viehstande Erscheinungen wahrnimmt, welche den Ausbruch der Maul= und Klauenseuche vermuten lassen, unverzüglich der Gemeindevorstehung hievon die Anzeige erstatten, nicht nur weil es das Tierseuchengesetz vorschreibt und die Unterlassung verselven gestraft wird, sondern auch deshalb, weil gerade die Verheimlichungen der Seuchenaus¬ bruche am meisten zur raschen Ausbreitung der Seuche beitragen. Aus diesem Grunde hat auch das neue Tierseuchen¬ gesetz für solche Personen, welche seuchenbedenklichen Zeiten unter Hintansetzung der eigenen Interessen durch rechtzeitige Erstattung der pflichtgemäßen Anzeige, zur Ein¬ dammung einer drohenden Gefahr beigetragen haven, Be¬ lohnungen vorgesehen. . 2547/S. Steyr, 3. Jänner 1911. An sämtliche Schulleitungen. Unter Hinweis auf den v. a. Erlaß vom 28. De¬ zember 1909, § 241, Amtsblatt Nr. 1 vom 6. Jänner 1910, sind alle Lehrpersonen in Kenntnis zu setzen, daß in der Zeit vom 12. Februar bis 19. März 1911 an der k. k. Lehrerbildungsanstalt und an drei öffentlichen Volksschulen in Wien Heilkurse für stötternde Schulkinder von Volks¬ schullehrern abgehalten werden.

Steyr, 31. Dezember 1910. im Hause Nr. 216, Bad Hall, wohnhaften Kurgate. 3 Josef Z. 28240, 28 378. Schmollgruber, Schuhmacher, Hofberg 9, Gem. Neustift. An alle Gemeinde=Vorstehungen und 4. Josef Schwarz, Schneider, Hirstorf 17, Gem. Wartberg 5. Matthias Bramberger, Fleischer und Selcher, Sierning 163. l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. 6. Alois Baschberger, Gast= und Schankgewerbe (§ 16 G.= Widerruf. O. lit. a, p, c, d, 1, g), Ruhrndorf 25, Gem Nied. 7. Lambert Schorkynder, Agentur mit lanow. Maschinen, des stellungspflichtigen Johann Die Ausforschung Stiedelsbach 51, Gem. Losenstein. 8. Florian Neuhauser, Gast= Stangl, u. a. Amtsblatt Nr. 27, ex 1910, und und Schankgewerbe (§ 16 G., lit. a, 1. c, d, 1, g), Ober¬ des Simon Albert, u. a. Amtsblatt Nr. 34, ex 1910, Gem. Thansteten. 9. Maria Formann, brunnern 10, wird widerrufen. Martisierantin mit Galanteriewaren, Pichlern 50. Gem. Z. 28.288, 28.289, 28.290, 28 376 u. 28 377. Sierning. Johann Kranavetter, Betrieb einer Goppel¬ dreich= und Futterschneidmaschine sowie einer Getreidebrech¬ Steyr, 30. Dezember 1910 maschine Matzelsdorf 17, Gem. Thanstetten. 11. Leopold An alle Gemeinde=Vorstehungen und Moser, Holzschuhmacher, Lahrndorf 38, Gem. Garsten. 12. Therese Schorgenhumer, Frauenkleidermacherin, Krist, l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Gem. Kremsmünster Land. Ausforschung Stellungspflichtiger B. Gewerbeameldungen. und zwar: Josef Schmollgruber, Schuhmacher, Neustift¬ Motrink Basil, 1888 in Werenczanta gevoren; graben 16, Gem. Weyer Land. 2. Josef Dengg, Fleischer und Schafe Nute Jawetz, 1889 in Sadagora geb., nach Seicher, Grundberg 70, Gem. Sierning. 3. Anton Panz, Doroschutz zu. Binder, Unterrohr 6, Gem. Royr. 4. Josef Winter, Franz Sedlat, 1887 in Hernals geb, nach Weis¬ Magnerfabrik, Neuzeug 120, Gem. Sterning. 5. Albert Kittel, statten zust. Baumeister, Bad Hall. 6. Anna Dickinger, Baumeister¬ Oskar Großmann, 1888 in Bielitz geb., daselbst zust. gewerbe, Bad Hau (Geschäftsführer: Albert Kittel) 7. Franz Olexa Kesint, 1887 in Zastawna geb. Blasi, Sägewerk, Stiedelsbach 97, Gem. Tosenstein. 8. Josef Cyrill Hanzelta, 20./2. 1889 in Poln.=Ostrau, Bez. Schweinschwaller, Pferdehandel, Garsten 48. 9. Franz Frieder geb., nach Liebisch zust, Arbeiter Prohasta, Schuhmacher, Weyer Markt 85. 10. Anton Pelich, Augustin Mrazer, 1/5. 1889 in Poln.-Ostrau, Schuhmacher, Unterdambach 5, Gem. Garsten. 11. Therese Bez. Frieder, geb., nach Frava zust., Bergmann Anesi, Gemischtwarenhandel, Stiedelsbach 151, Gem. Tosen¬ Ernst Schneider, 23.1. 1887 in Kunewald, Bez. stein. 12. Bertolo Schelberger, Spanferreihandel, Pfarr¬ Neutitschein, geb., nach Groß=Petersdorf zust., Fabriksarbeiter; kirchen 62. 13. Michael Horizauer, Gast= und Schank¬ Augustin Neuwirth, 18./9. 1888 in Piersna, Bez gewerbe (§ 16 G.-O., lit. k, c, 1, g), Pergern 10, Schl.=Freistadt, geb., nach Fulner zust., Backer; Gem. Garsten. 14. Johann Brunnsteiner, Musiker, Neu¬ Franz Pursch, 8.12. 1889 in Wien geb., nach dorf 4, Gem. Gaflenz. 15. Josef Schweiger, Musiker, Lindau, Neuritschein zust., Arbeiter; Gem. Gaflenz. 16. Ferdinand Steiner, Wagen= und Hacken¬ Bez. Souch, 3.3. 1889 in Haselbach, Josef schmied, Hinstein 47, Gem. Großraming Korneuburg, geb., nach Stramberg zust., Taglöhner C. Gewerbeveranderungen. Kubisch, 27.3. 1889 in Wien geb., nach Rudolf 1. Arnold Petroczy, Unterlausa 14, Gem Weyer Land. Freiberg zust., Arbeiter; hat zum Pachter des radizierten Backergewerbes Ferdinand Ladislaus Heste, 1888 in Zarlitow, Russ.=Polen, Meßmer bestellt und das Pachtverhältnis mit dem bisherigen geb., nach Partschendorf zust., Tischler, Pachter Josef Kaiplinger aufgelöst. 2. Matthias Kaltenbock, Ludwig Panosch, 6/6. 1889 in Olmütz geb., nach Tischler, hat den Standort von Kremsmünster Markt Nr. 78 Kloten zust., Schlösser. nach Kremsmünster Markt Nr. 42 verlegt. 3 Michael Redten¬ Ueber ein positives Ergebnis ist bis 20. März 1911 bacher, Handel mit Fahrradern und Bestandteilen, hat den zu berichten, namentlich auch falls die Genannten in einem Standort von Sierning Nr. 18 nach Sierning 219 verlegt. Verzeichnisse der Stellungs=Landsturm=pflichtigen aufer¬ scheinen sollten, ihrer Stellungspflicht vereits Genüge geleistet Steyr, 4. Jänner 1911. haben oder gestorben sind. Z. 28292. An alle Gemeinde=Vorstehungen und An alle Genossenschaften. A. Gewerbeanmeldungen pro Dezember 1910. l. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Johann Pichler, Naseur und Friseur, Neuzeug 130, Stand der Tierseuchen im polit. Bezirke Steyr (Land). Gemeinde Sierning. 2. Therese Albrecht, Gast= und Schank¬ gewerbe beschränkt, auf die Verabreichung von alten und Im Bezirke Steyr besteht die Maul= und Klauen¬ warmen Speisen und von Milch, Kaffee, Tee, Schokolade seuche nur mehr in Dietachdorf der Gemeinde Gleint und anderen warmen Geiranten und von Erfrischungen an die in Jägerberg der Gemeinde St. Ulrich in je 1 Hofe. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. ... .. — — Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Hagssche Buchdruckerei in Steyr.

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