der K. k. Lezii-kssWuptmamischafl Zixqr fü^ den gteichncrmigerr politischen und Schntbezirk. Wr. 52. Steyr, am 29. Dezember 1910. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate eingenommen werden. — PränumeratiouSpreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und etnzelne Nummern bezogen werden. Z. 27 713. Steyr, 23. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Errichtung einer Bezirkshauptmattnschaft iit Monfalconc. Zufolge Note des k. k. Statthalterei -Präsidiums in Trieft vom 14. Dezember 1910, Z 30/37-08/1?r., haben ! Seine k. u. k. Apostolische Majestät mit Allerhöchster Ent- । schließung vom 8. Dezember l. I. die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in MonfaIcone allergnädigst zu ge- > nehmigen geruht, deren Amtsbezirk die aus dem politischen Bezirke Gradisca auszuscheidenden Gerichtsbezirke Cervig- nano und Monfalcone zu umfassen hat. Die Bezirkshauptmattnschaft in Monfalcone wird ihre Amtswirksamkeit am 1. Jänner 1911 beginnen. Hievon werden die Gemeinde -Vorstehnngen zur Dar- ! nachachtung in Kenntnis gesetzt | ex ostb Z. 27 949 Steyr, 27. Dezember 1910 ! An alle Gemeinde-vorstehungen. Landstnrmmeldeblätter über jene Landsturmpflichtigen, welche sich im Jahre 1910 ansterhalb der Znständigkeits- gemeinde gemeldet haben. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatts werden die oben bezeichneten Meldeblätter an die Zuständigkeitsgemeinde behufs i Eintragung der Meldung und des Aufenthaltsortes übermittelt. Diese Meldeblätter sind innerhalb vier Tage wieder anher einzusenden, da selbe h. a. zur Verfassung einer Termineingabe demnächst wieder benötigt werden. ex offo Z. 27.964. Steyr, 27. Dezember 1910. An alle Gemeinde-vorstehnngen. Affichjer,mg bCK Verzeichnisse über im Jahre 1910 nicht ' gemeldete Landstnrmpflichtige Gleichzeitig mit diesem Amtsblatte gelangen die obbezeichneten Verzeichnisse zur Absendung. Dieselben sind in den Gemeinden sogleich zu asfi- chieren und durch 8 Tage hindurch in öffentlichem Anschläge zu belassen. Wegen weiterer Anltshandlung im Gegenstände wird auf den h. ä. Erlaß vom 21. Dezember 1908, Z. 30.232 (Amtsblatt Nr. 52 ex 1908), hingewiesen. Die Nückvorlage der Verzeichnisse hat bis längstens 15. Jänner 1911 zu erfolgen. Z. 27.238. Steyr, 20. Dezember 1910 An alle Gemeinde-Vorstehungen. Volkszählung 1910. Formulare zur Einholung von Matrikenauszügen. Laut Erlaß der k. t. v.-ö. Statthalterei in Linz vom 17. Dezember 1910, Z. 12.266/11, sind in der Buchdrnüerei I. Wimmer in Linz (Promenade) und I. Neustifter früher Birlbauer Wels (Pfarrgaye), amtliche (portofreie) Korrespondenzkarten erhältlich, welche folgenden Text haben: Nr._____________ Für den am.....................................19 in .....................................geborenen wird zu Nolkszäblungszwecken ein Matriken-Auszuq nach Form. V der Verordnung vom 20. August 1910, (N.-G. 148) benötigt, daher um dessen postwendendc Anhersendung ersucht wird. Geincinde - Vorstchnng am .............. 191 Der Gemeinde - Vorsteher: Zu Requisitionszwecken eignet sich diese Drucksorte sehr und wird daher empfohlen.
208 Z. 27.834. Stepr, 27. Dezember 1910. öteyr, 20. Dezember 1910. An alle Gemeinde - Vorstellungen. Der k. k. Lokal - Kommissär für die agrarischen Operationen in Oberösterreich, hat mit Schreiben vom 21. Dezember 1910, Z. 32/A. O., nachstehendes anher mitgeteilt: Zufolge Erlasses Sr. Exzellenz des Herrn Vorsitzenden der k. k. Landeskommission für die agrarischen Operationen in Ober-Oesterreich vom 25. November 1910, Z. 2/L.-A -O., mit der Erhebung und Verzeichnung der Agrargemeinschaften Oberösterreichs (unter welche gemäß 8 4b und 5, Absatz 5, T.-N.-L.-G. vom 28. Juni 1909, L-G- und V.-Vl. Nr. 36, auch das in gemeinschaftlicher Nutzung stehende Gemeingut gehört) betraut, beehre ich mich, das Ersuchen zu stellen, die unterstehenden Gcmeinde-Vorstehungcn gesälligst anweisen zu wollen, unter Benützung des untenstehenden Formulares jenes Gemeindegut 311 verzeichnen, welches in der gemeinschaftlichen oder Wechselweisen Nutzung aller oder gewisser Mitglieder der Gemeinde, einer oder mehreren Gemeinde- Ableilungen, Kommunitäten, Nachbarschaften, Ortschaften oder dergleichen steht, und die diesbezüglichen positiven Berichte mir gefälligst womöglich in der zweiten Hälfte Jänner gesammelt zu übersenden. Die Gemeinde - Vorstehungen werden eingeladen, die nach dem hinausgegebenen Formulare entsprechend ausge- süllten Verzeichnisse bis längstens 25. Jänner 1911 anher vorzulcgen. An alle Gemeinde-vorstehungen'. HirrMUsgKbe dev Meichsgesstz-BlÄtLsst. Unter Einem gelangen die Reichsqesetz- Blätter Stück ; XCII ----XCIX an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hin- ! ausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher ! zu berichten.. ! Z. 2522/Sch. Steyr, 28. Dezember 1910. An alle Schulleitungen. Einführung einer mindestens einstündigen Mittagspause bei Lehrpersonen. Zufolge Erlaffes des k. k. Landesschulrates vom 12. Dezember 1910, Z. 8768, werden die Schulleitungen beauftragt, unter Vorlage einer tabellarischen Uebersicht (enthaltend die Anfangs- und Schlußstunhen des Vormittagsund des Nachmittags-Unterrichtes an jedem der 6 Wochentage) bis längstens HO. Jänner 1911 anher bekanntzugeben, in welcher Weise besonders an den zwei-, drei- und vierklasiigen Schulen, wo der Lehrer der ersten Klasse wöchentlich 28 Unterrichtsstunden zu erteilen hat, die Schulstunden auf den Vormittag und Nachmittag an jedem Wochentage verteilt sind und ob mit Rücksicht auf die Schulwege einzelner Kinder und die Dauer des HandarbeitsUnterrichtes für Mädchen die strenge Festsetzung einer ein- stttndigen Mittagspause möglich wäre, ohne daß die von der Schule sehr weit entfernt wohnenden Schulkinder. zur Winterszeit genötigt wären, den Heimweg in' der Dunkelheit zurückzulegen. Z. 27.744. Steyr, 23. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Geschworenen-Url'ste pro 1911. In Gemäßheit des § 15 des Gesetzes vom 23. März 1873, Nr: 21 N.-G.-Bl., wird unter einem die Jahresliste der Geschworenen des Kreisgerichtssprengels Steyr für das Jahr 1911 zum eigenen Amtsgebrauche mit dem Auftrage übersendet, gemäß 8 16 des obigen Gesetzes im Jahre 1911 etwa notwendige Berichtigungen in der Jahresliste hierher zur Anzeige zu bringen. Z. 27.966 u. 27 967. Steyr, 27. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger und zwar: Georg Palanink, 1888 in Nowostelitza geb. und nach Kissileu zuständig und Georgi Bojezuk, 1889 in Toforoutz geboren. Ma n^A ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist b's 20. März 1911 zu berichten.
209 Z 742 Stepr, 27. Dezember 1910 An alle Gemeinde -Vorstehungen betreffend die Affigierung der Kundmachungen z» 8 201 P.-St.-Ges. über die Einbringung der Dieustbezugs- Anzeigen Form. U. Zufolge Erlasses der k. t Finanz-Direktion Linz vom Dezember 1910, Z. 5/111, A. V., hat die Affigierung der Kundmachungen zn § 201 Personalsteuergesetz sofort zu erfolgen Die Gemeinde-Vorstehnng erhält zu diesem Zwecke gleichzeitig die erforderliche Anzahl Kundmachungen mit der Einladung, dieselben an geeigneten Orten sogleich anzu- fchlagen, und haben selbe bis einschließlich 31. Jänner 19>li affigiert zu bleiben. Die erfolgte Affigierung ist anher anzuzeigen. Unter einem geht der Gemeinde-Vorstehung auch eine Anzahl Drucksorten Form. 12 zur Beteilung der zur Anzeige verpflichteten Dienstgeber zu. Die von denselben ausgefertigten, etwa dort einlangenden Anzeigen find sogleich, längstens aber bis 1. Februar 1911 anher vorzulegen. Z 742. Steps, 27. Dezember 1910 An alle Gemeinde -Vorstehungen. Betreffend die Knudmachungen bezüglich der Einbringung der Personal-Einkommen- «nd Rentensteuer- Bekenntnisse für das Jahr 191l. Die Gemeinde-Vorstehung erhält gleichzeitig eine An- | zahl Kundmachungen betreffend die Einbringung der Bekennt- i nisse zu Personaleinkommen- und Rentensteuer für das Jahr 1911 mit dem Auftrage, von denselben je ein Exem- ; plar an der dortigen Amtstasel, die übrigen Kundmachungen i aber, und zwar immer je eine Kundmachung zur Personal- ! einkommensteuer und Rentensteuer zusammen, an geeigneten, | allgemein zugänglichen Orten, in leicht erstchtlicher Weise zu affigieren. ! Die Affigierung der Kundmachungen hat sofort,! längstens aber bis 31. Dezember 1910 zu erfolgen. ! Dieselben müffen unbedingt bis einschließlich 31. Jänner 1911 | affigiert bleiben. Nach diesem Termine ist je ein Exemplar ! der Kundmachungen zur Persoualeinkommen- und Renten- ! steuer, mit der Äsfigierungsklausel und Abnahmebestälignng . versehen, anher vorzulegen. Auf den Absatz 6 der Kundmachung wird speziell hingewiesen, weil nach dieser Bestimmung zur Einbringung eines Personaleinkommensteuer- Bekenntniffes nur jene Personen (Haushaltungen) verpflichtet sind, deren steuerpflichtiges Einkommen 2000 K überschreitet, oder welche zur Ve- ! kenntnislegung besonders aufgefordert werden. Da nun jene ; Personen, welche zur Einbringung von Personaleinkommen- steuer-Bekenntniffen jedenfalls verpflichtet sind, hiezu gemäß 8 204, Absatz 2, Personalstenergesetz, 3 Wochen vor Ablauf der Einbringungsfrist individuell aufzllfordern find u>ld daher bis 10. Jänner 1911 ohnehin je ein Formulare zugestellt erhallen werden, da ferner jene Personen, welche im Jahre 1910 rentensteuerpflichtig waren und ihren Wohnsitz nicht verändert, noch eine Vermehrung der Bezüge erlangt haben, gemäß 8 139 P.-St.-G. von der Einbringung eines Rentensteuer-Bekenntniffes befreit sind, wird der Gemeinde- Vorstehung vorläufig nur je eine Lage Personaleinkommen- und Rentensteuer - Bekenntnisse mit den Beifügen übersendel, daß erforderlichen Falles weitere Formulare h. a. unter Rachweisung des Bedarfes angesprocken werden können. Z. 28.054, 28 055, 28 056. Steyr, 28. Dezember 1910. An alle Gemeinde -Vorstehungen und t. L Gendarmerie-Posten - Uommanden. Warnung vor UnterstiiNuugSschwindlcr und zwar: Johann Schmidhammer, 1879 in Ettenau, Gemeinde Ostermiething geb., led. Brauergehilfe; Alois Gaftner, 1863 geb., nach Roßbach zuständig, Bäcker und Pflasterer, und Adolf Zaiko, Glasschleifergehilfe, 1886 zu Graz geboren und nach Lauterbach zuständig. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sichersiellung des faktischen augenblicklichen Bedürfniffes — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. & 27.452 Steps, 22. Dezember 1910 An alle Gemeinde-Vorstehungen. Maul- und Klauenseuche i» Nicdcröstcrrcich. Die Gemeinde-Vorstehungen werden auf die im Amts- blatte zur „Linzer Zeitung" vom 13. Dezember 1910, Nr. 111, verlautbarte Kundmachung der k. k niederösterr Statthalterei, betreffend veterinärpolizeilicke Vorschriften anläßlich der Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche in Nicderösterreich behufs entsprechender weiterer Verlautbarung sowie Verständigung der Interessenten aufmerksam gemacht Z. 27.746. Steyr, 26. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L k. Gendarmerie - Posten - Uonmranden. Stand der Tierseuchen im polit. Bezirke Steyr (Land). Es besteht die Maul- «nd Klauenseuche in der Gemeinde Gleink in 3 Höfen, in der Gemeinde St. Ulrich in 3 Höfen und in der Marktgemeinde Weyer in 1 Hofe. Der k. k. Bezirksdauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. BezirkSbauptmannschasl Steyr. - HaaSsche Buchdruckerei in Stevr.
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