203 Z. 27 060. Steyr, 20. Dezember 1910 An alle Gemeinde - Vorftehungen und t. t. Gendarmerie -Pssten-Uommanden. Gesellschaft vor» öftere, silbernen Krenz znr Fürsorge für hcimkchrende Reservisten. Tragen des Vercinsab,Zeichens. Die „Gesellschaft vom österr. silbernen Kreuze zur Fürsorge für heimkehrende Reservisten" mit dem Sitze in Wien hat an das k. k. Ministerium für Landesverteidigung die Bitte (gerichtet, es möge beim k f. Ministerium des Innern die Genehmigung dafür erwirke», daß das Abzeichen dieser Gesellschaft von Veteranen - Angehörigen, der freiwilligen Feuerwehr und dergleichen, die Mitglieder der Gesellschaft sind in der Form des bereits vorliegenden Musters und zwar frei beweglich an einem Oehr ohne Band getragen werden dürfe beziehungsweise daß ein derartiges Tragen nicht untersagt werde. Im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium für Landesverteidigung hat nun das k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 28. November 1910, Nr. 41.511, der k. k. o.-ö. Statthalterei eröffnet, daß gegen die von obiger Gesellschaft in Aussicht genommene Art des Tragens des Vereinsabzeichens unter der Voraussetzung kein Anstand obwaltet, daß 'das Abzeichen (jedenssalls ohne Band) an der rechten Brnstseite angebracht werde. Hievon werden die Gemeinde-Vorftehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in Kenntnis gesetzt. Z. 27.055. Steyr, 15. Dezember 1910. Au alle Gemeinde-vorftehungen. Betreffend Bereinsnachwcisuuge» pro 10^0. Die Gemeinde-Vorstehungen, in deren Gebiete Vereine ihren Sitz haben, werden angewiesen, von den Vereinsleitungen die vorgcschriebenen Jahresnachweisungen pro 1910 nach dem unten folgenden Formulare einzuholen und bis längstens 1. Februar 1810 anher vorzulegen. Die Sparkassen, die registrierten Genossenschaften mit beschränkter und unbeschränkter Haftuna, die Bürger- und , Schützenkorps sowie die Assekurranzvereine sind gut Vorlage ; dieser Nachweisung nicht verpflichtet. V e r e i n s n a ch w e i s u n g. 1. Name des Vereines: 2. Sitz des Vereines: 3. Zahl der Mitglieder: a) Ehrenmitglieder: b) ordentliche (ausübende, wirkliche): o) außerordentliche, beitragende, unterstützende): zusammen: 6) Filialen des Vereines: Diese Nachweisungen sind mit einer Konsignation anher einzusendeii. Z. 2435/Sch. Steyr, 19. Dezember 1910. An sämtliche Schulleitungen. Wandtafeln für Schule nnd HauS. Im Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien sind soeben die nachbenannten Bilder der Wandtafeln für Schule und Haus erschienen und zwar: G. Iahn, Mariazell; Ferdinand Andri, Weinlese; Ferdinand Andri, Weinpresse. Der Preis eines Bildes beträgt für Scbulen zwei Kronen. Zufolge Erlasses des k k. Landesschulrates vom 30. November 1910, Z. 8476, wird die Lehrerschaft am das Erscheinen dieser neuen Bilder, deren Anschaffung wegen ihres künstlerischen Wertes und wegen ihrer Verwendbarkeit in der Schule wärmstens empfohlen wird, eritipreckend aufmerksam gemacht. Z 27.002. Steyr, 16 Dezember 1910. An alle Gemeinde - Vorftehungen und k° k. Gendarmerie -Posten -Kommenden« Unstatthafte Verwendung von „Gummi-Creme" bei Getränken. Hinsichtlich der Verwendung der sogenannten Gummi- Creme, einer saponinhaltigen Substanz zur Erzeugung stehenden Schaumes bei Getränken (Brauselimonaden u. dgl.), hat der k. k. Oberste Sanitätsrat in Uebereinstimmung mit der Anschauung des Lebensmittelbeirates sein Gutachten dahin abgegeben, daß die Verwendung saponinhältiger Substanzen bei Erzeugung von Lebens- nnd Genußmitteln wegen der Möglichkeit, daß dieselben unter gegebenen Verhältnissen ge- sundheitschädlich wirken, grundsätzlich u statthaft erscheint Zufolge Erlasses der k. k. o -o. Stattbalterei vom j 5. Dezember 1910, Nr. 7932/V, und von diesem Erlasse ! alle Gastwirte, Zuckerbäcker und Cafetier zu verständigen. — I 27.068. Lteyr, 16 Dezember 1910 I ' An alle Gemeinde - vorftehungen und Handels - Genossenschaften. Nr. 11.918 von 1910. Aviso. Die t. u. k. Intendanz des 14. Korps in Innsbruck kaust nach kaufmännischer Usance: Für die Station Streustroh Abzustellen ab Verpflegs-Depot in den Monaten j Streuüroh Meterzentner Meterzentner Wels 2550 Jänner 1911 550 Februar J000 Mär; 1000 Innsbruck, 12. Dezember 1910. Bon der k. u. k. Intendanz des 14. Korps. Die näheren Bestimmungen können während der Amtsstunden in der Kanzlei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr eingesehen werden. Hieraus sind die Produzenten und leistungsfähige Händler besonders aufmerksam zu machen.
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