Amtsblatt 1910/51 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

202 Hievon setze ich die Gemeinde -Vorstehungen über Erlaß der k. f. o - ö. Statthalterei in Linz vom 16. December 1910, Z 12.223/11, mit dem Austrage in die Kenntnis, von diesem Erlasse die Zählungskommiffäre entsprechend zu verständigen. Z 27.170. Steyr, 17. Dezember 1910 An alle Gemeinde -Vorstellungen. Volkszählung 1910. Vorgang bei vorübergehend unbe- wohntcn Häusern (Villen). Anläßlich der mit 3 t. Dezember 1910 vorzunehmenden Volkszählung wird es sich vielsach ereignen, daß einzelne Häuser — inbesondere am Lande (Villen, vorübergehend) — und Neubauten, die schon Nummern haben, unbewohnt (noch nicht bezogen) sind. Da für diese Häuser Ausnahmsbogen, Form. IX, vor- zulegen sind, die Ausfüllung der im Innern befindlichen Rubriken jedoch entfällt, wird der Uebersichtlichkeit halber auf der Außenseite des Ausnahmsbogens bezw. Anzeigezettels an ausfallender Stelle, am besten gleich unterhalb der Kopf- dalen, mittels Blau- oder Rotstift anzumerken sein, derzeit leerstehend oder unbewohnt. Bei den Ausnahmsbogen für solche unbewohnte Häuser (Villen) sind selbstverständlich die Fragepunkte 1 — 5 der Außenseite des Ausnahmsbogens entsprechend zu beantworten beziehungsweise aussüllen. Hievon sind die Volkszählungs-Kommissäre sofort in Kenntnis zu setzen. 3. 27.219. Steyr, 17. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Evidenzhaltung der Ncichsratöwählcrlisten. Gemäß § 11 letzter Absatz des Gesetzes vom 26. Jänner 1907, R -G.-Bl. Nr. 17, ist eine Aussertigung der Reichsratstvählerliste nach Abschluß der Wahlhandlung von dem Gemeinde-Vorsteher in Evidenz und am Schlüsse jedes Jahres während einer kundzumachenden Frist von acht Tagen zu jedermanns Einsicht offen zu halten. Die Herren Gemeinde-Vorsteher werden hiemit an diese Bestimmung mit dem Auftrage erinnert, die Wählerlisten — falls dies nicht bereits geschehen sein sollte — während einer Frist von 8 Tagen zu jedermanns Einsicht in der Gemeinde-Kanzlei aufzulegen und dies durch öffentlichen Anschlag an der Gemeindeamtstafel unter Bestimmung j der erwähnten Frist zu veröffentlichen. Auf Grund der während der Auslagefrist bekannt ge- ivordenen, wie der sonst den Herren Gemeinde-Vorstehern in zuverläffiger Weise zur Kenntnis gelangten Daten ist die Berichtigung der Wählerlisten vorzunehmen. Ueber den Vollzug ist bis spätestens 15. Jänner 1011 hierher zu berichten. Z. 26.861. Steyr, 15. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstellungen. GesellenprUfungö- Ordnung der Landesinnung der Dachdecker-Innung für Obervsterreich in Linz. Die k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz hat mit Erlaß vom 5. Dezember 19'.0, Z. 6647/VIII, die von der LandesJnnung der Dachdecker für Ob.rösterreich beschlossene Ge- sellenprüsungs - Ordnung im Sinne des § 104 c der Gewerbe - Ordnung genehmigt. Hievon sind die im Gemeindegebiete etwa ansässigen Dachdeckermeister mit dem Beisügen zu verständigen, daß die Prüfungstaxe 5 bezw. 10 K beträgt. Z. 27.16 Steyr, 15. Dezember 1910 An alle hochW. Pfarrämter. Die hochw. Pfarrämter werden eingeladen, den Bedarf an Volksbewegungs - Drucksorten für das Jahr 1911 ehestens anher bekanntzugeben, worauf dieselben den hochw. Pfarrämtern zugeseüdet werden. 3 27.117. Steyr, 15. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Nachweisungen zum Jahres-Sanitätsbericht pro 1910. Die Gemeinde - Vorsehungen werden eingeladen, die Nachweisungen über Irrsinnige, Taubstumme, Blind? rc. rc., zuversichtlich bis 5. Jünger 1911 anher vorzulegen. Z. 27.115. Steyr, 15. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstellungen und die Herren Gemeindeärzte. Die Gemeinde -Vorstehungen werden beauftragt, die im Gemeindegebiete ansässigen Hebammen zu verständigen, daß die Geburls- Ausweise mit 31. Dezember l. I. abzu- schließen und den Herren Gemeinde-Aerzten zur Einsicht und Korrektur vorzulegen sind. Die Einsendung derselben hat bis längstens 6. Jänner 1911 anher zu erfolgen und sind eventuell erforderliche Drucksorten sogleich h. a. anzusprecheu. Z. 27.221. Steyr, 17. Dezember 1910. An die Gemeinde-vorstehungen Bad Hall, Gasten;, Grotzraming, Losest' ftein, Ternberg, St. Ulrich, Weyer Land und Weyer Markt. Statistische Erhebungen über den Fremdenverkehr im Jahre 191«. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, im Sinne des h. ä Erlasses vom 11. Oktober 1909, Z. 20.952, Amtsblatt Nr. 41, die Nachweisungen über den Fremdenverkehr im abgelaufenen Jahre unter Venützllng der in der Hnaoschen Knmdruäterei, Sleur, Griinmardt. erhältlichen Drucksorten bis längstens 15. Jänner 191* anher vorzulegen.

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