Amtsblatt 1910/51 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Lezirk^lDilplmmnischast SScsk für den gleichnamigen politischen unö SchuL'beziTk. Ur. 51. Steyr, am 22. Dezember 1910. Das Anttsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Äleyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreiö jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 I< 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne ^lummern bezogen werden. e>teyr, 20. Dezember 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Hinausgabc der Reichsgcsey- Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz- Blätter Stück LXXXIX, XC und XCLI an die Gemeinde-Vorstehnngen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tage« anher zu berichten. Amts - Erinnerimgem. Steyr, 20. Dezember 1910. Die Einsendung der Sammelbeträge für die Abgebrannten in Oepping, h. ä. Amtsblatt 47 ex 1910, wird hiemit in Erinnerung gebracht. Steyr, 20. Dezember 1910. Die Erneuerung des Abonnements bezw. Einsendung der Abonnementsbeträge für das Amtsblatt pro 1911, siehe Einladung in Amtsblatt Nr. 45 ex 1910, wird den P. T. Abonnenten hiemit in Erinnerung gebracht. ad Z. 19.927 u. 23 965. Steyr, 17. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen, hochw. Pfarrämter, Schulleitungen, GenosfenschafLs- Vorstehungen re. rc. Die Abnahme der Geschäfts - Vormerkblätter wird neuerlich in Erinnerung gebracht. Z. 27.449. Steyr, 20. Dezember 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Volkszählung 1910. MatrikenauSzüge. Anläßlich einer speziellen Anfrage hat das k. k. Mini- zerium des Innern mit dem Erlasse vom 13. Dezember 1010, Z. 47.643, betreffend die Durchführung der Volkszählung weiters Nachstehendes eröffnet: Der Anordnung des § 19, bezw. § 23 der Volks- I zäblungsvorschrift, betreffend die Beschaffung von Matriken- auszügen für die in dem Zeitraume zwischen 1891 bis ein- ! schließlich 1901 geborenen Jünglinge bezw. Knaben, ist gemäß dem Ministerial- Erlasse vom 30. November d I., ! Z 44 476, (h a. Zntimation vom 10. Dezember 1910, Z. 26.552, Amtsblatt 50), auch in jenen Fällen nachzu- kommen, in welchen sich diese Personen zeitweilig oder ! dauernd ini Auslande anfhalten, soferne sie nur überhaupt ! (vgl. die Belehrung zur Ausfüllung der Aufnahmsbogen, f Absatz 10, Al 1, Z. 4, in einem Zählpapiere der hier- ländischen Volkszählung zu verzeichnen sein werden. Hievon sind zufolge Erlasses der k. k. o - ö. Statthalterei in Linz vom 16. Dezember 1910, Z. I2.I74/II, die Zählungskommissäre unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Z. 27.544. Steyr, 21. Dezember 1910. An alle Gememöe- Vorsehungen. Volkszählung 1910. Ausfüllung der ersten Seite Veö Formulares IX. Anläßlich einer Anfrage hat das k k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 15. Dezember 1910, Z. 46.736, eröffnet, daß bei der bevorslebendeu Volkszählung Häuser, welche von einem Landwirte oder Gewerbetreibenden — eventuell samt Familie allein bewohnt werden nnd in welchen sich gleichzeitig ibr landwirtschaft- licher oder gewerblicher Betrieb konzentriert, immerhin zunächst als zum Wohnen bestimmt zu betrachten und daher ! im Zweifel — wenn nicht der bedeutendere Teil des Hauses den geschäftlichen Zwecken zu dienen bestimmt ist — unter I Zahl 3 der ersten Seite des Formulares IX, auszuweisen ! sein werden. Der von dem Anfragendcn als für die Ausweisung I unter Zahl 3 entscheidend erachtete Umstand, daß neben dem Landwirte oder Gewerbetreibenden und seiner Familie auch andere Familien in eigenen Wohnungen des Hauses untergebracht sein müssen, wird an sich in den meisten Fällen ! auf die Beantwortung der gegenständlichen Frage keinen Einfluß ausüben.

202 Hievon setze ich die Gemeinde -Vorstehungen über Erlaß der k. f. o - ö. Statthalterei in Linz vom 16. December 1910, Z 12.223/11, mit dem Austrage in die Kenntnis, von diesem Erlasse die Zählungskommiffäre entsprechend zu verständigen. Z 27.170. Steyr, 17. Dezember 1910 An alle Gemeinde -Vorstellungen. Volkszählung 1910. Vorgang bei vorübergehend unbe- wohntcn Häusern (Villen). Anläßlich der mit 3 t. Dezember 1910 vorzunehmenden Volkszählung wird es sich vielsach ereignen, daß einzelne Häuser — inbesondere am Lande (Villen, vorübergehend) — und Neubauten, die schon Nummern haben, unbewohnt (noch nicht bezogen) sind. Da für diese Häuser Ausnahmsbogen, Form. IX, vor- zulegen sind, die Ausfüllung der im Innern befindlichen Rubriken jedoch entfällt, wird der Uebersichtlichkeit halber auf der Außenseite des Ausnahmsbogens bezw. Anzeigezettels an ausfallender Stelle, am besten gleich unterhalb der Kopf- dalen, mittels Blau- oder Rotstift anzumerken sein, derzeit leerstehend oder unbewohnt. Bei den Ausnahmsbogen für solche unbewohnte Häuser (Villen) sind selbstverständlich die Fragepunkte 1 — 5 der Außenseite des Ausnahmsbogens entsprechend zu beantworten beziehungsweise aussüllen. Hievon sind die Volkszählungs-Kommissäre sofort in Kenntnis zu setzen. 3. 27.219. Steyr, 17. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Evidenzhaltung der Ncichsratöwählcrlisten. Gemäß § 11 letzter Absatz des Gesetzes vom 26. Jänner 1907, R -G.-Bl. Nr. 17, ist eine Aussertigung der Reichsratstvählerliste nach Abschluß der Wahlhandlung von dem Gemeinde-Vorsteher in Evidenz und am Schlüsse jedes Jahres während einer kundzumachenden Frist von acht Tagen zu jedermanns Einsicht offen zu halten. Die Herren Gemeinde-Vorsteher werden hiemit an diese Bestimmung mit dem Auftrage erinnert, die Wählerlisten — falls dies nicht bereits geschehen sein sollte — während einer Frist von 8 Tagen zu jedermanns Einsicht in der Gemeinde-Kanzlei aufzulegen und dies durch öffentlichen Anschlag an der Gemeindeamtstafel unter Bestimmung j der erwähnten Frist zu veröffentlichen. Auf Grund der während der Auslagefrist bekannt ge- ivordenen, wie der sonst den Herren Gemeinde-Vorstehern in zuverläffiger Weise zur Kenntnis gelangten Daten ist die Berichtigung der Wählerlisten vorzunehmen. Ueber den Vollzug ist bis spätestens 15. Jänner 1011 hierher zu berichten. Z. 26.861. Steyr, 15. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstellungen. GesellenprUfungö- Ordnung der Landesinnung der Dachdecker-Innung für Obervsterreich in Linz. Die k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz hat mit Erlaß vom 5. Dezember 19'.0, Z. 6647/VIII, die von der LandesJnnung der Dachdecker für Ob.rösterreich beschlossene Ge- sellenprüsungs - Ordnung im Sinne des § 104 c der Gewerbe - Ordnung genehmigt. Hievon sind die im Gemeindegebiete etwa ansässigen Dachdeckermeister mit dem Beisügen zu verständigen, daß die Prüfungstaxe 5 bezw. 10 K beträgt. Z. 27.16 Steyr, 15. Dezember 1910 An alle hochW. Pfarrämter. Die hochw. Pfarrämter werden eingeladen, den Bedarf an Volksbewegungs - Drucksorten für das Jahr 1911 ehestens anher bekanntzugeben, worauf dieselben den hochw. Pfarrämtern zugeseüdet werden. 3 27.117. Steyr, 15. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Nachweisungen zum Jahres-Sanitätsbericht pro 1910. Die Gemeinde - Vorsehungen werden eingeladen, die Nachweisungen über Irrsinnige, Taubstumme, Blind? rc. rc., zuversichtlich bis 5. Jünger 1911 anher vorzulegen. Z. 27.115. Steyr, 15. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstellungen und die Herren Gemeindeärzte. Die Gemeinde -Vorstehungen werden beauftragt, die im Gemeindegebiete ansässigen Hebammen zu verständigen, daß die Geburls- Ausweise mit 31. Dezember l. I. abzu- schließen und den Herren Gemeinde-Aerzten zur Einsicht und Korrektur vorzulegen sind. Die Einsendung derselben hat bis längstens 6. Jänner 1911 anher zu erfolgen und sind eventuell erforderliche Drucksorten sogleich h. a. anzusprecheu. Z. 27.221. Steyr, 17. Dezember 1910. An die Gemeinde-vorstehungen Bad Hall, Gasten;, Grotzraming, Losest' ftein, Ternberg, St. Ulrich, Weyer Land und Weyer Markt. Statistische Erhebungen über den Fremdenverkehr im Jahre 191«. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, im Sinne des h. ä Erlasses vom 11. Oktober 1909, Z. 20.952, Amtsblatt Nr. 41, die Nachweisungen über den Fremdenverkehr im abgelaufenen Jahre unter Venützllng der in der Hnaoschen Knmdruäterei, Sleur, Griinmardt. erhältlichen Drucksorten bis längstens 15. Jänner 191* anher vorzulegen.

203 Z. 27 060. Steyr, 20. Dezember 1910 An alle Gemeinde - Vorftehungen und t. t. Gendarmerie -Pssten-Uommanden. Gesellschaft vor» öftere, silbernen Krenz znr Fürsorge für hcimkchrende Reservisten. Tragen des Vercinsab,Zeichens. Die „Gesellschaft vom österr. silbernen Kreuze zur Fürsorge für heimkehrende Reservisten" mit dem Sitze in Wien hat an das k. k. Ministerium für Landesverteidigung die Bitte (gerichtet, es möge beim k f. Ministerium des Innern die Genehmigung dafür erwirke», daß das Abzeichen dieser Gesellschaft von Veteranen - Angehörigen, der freiwilligen Feuerwehr und dergleichen, die Mitglieder der Gesellschaft sind in der Form des bereits vorliegenden Musters und zwar frei beweglich an einem Oehr ohne Band getragen werden dürfe beziehungsweise daß ein derartiges Tragen nicht untersagt werde. Im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium für Landesverteidigung hat nun das k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 28. November 1910, Nr. 41.511, der k. k. o.-ö. Statthalterei eröffnet, daß gegen die von obiger Gesellschaft in Aussicht genommene Art des Tragens des Vereinsabzeichens unter der Voraussetzung kein Anstand obwaltet, daß 'das Abzeichen (jedenssalls ohne Band) an der rechten Brnstseite angebracht werde. Hievon werden die Gemeinde-Vorftehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in Kenntnis gesetzt. Z. 27.055. Steyr, 15. Dezember 1910. Au alle Gemeinde-vorftehungen. Betreffend Bereinsnachwcisuuge» pro 10^0. Die Gemeinde-Vorstehungen, in deren Gebiete Vereine ihren Sitz haben, werden angewiesen, von den Vereinsleitungen die vorgcschriebenen Jahresnachweisungen pro 1910 nach dem unten folgenden Formulare einzuholen und bis längstens 1. Februar 1810 anher vorzulegen. Die Sparkassen, die registrierten Genossenschaften mit beschränkter und unbeschränkter Haftuna, die Bürger- und , Schützenkorps sowie die Assekurranzvereine sind gut Vorlage ; dieser Nachweisung nicht verpflichtet. V e r e i n s n a ch w e i s u n g. 1. Name des Vereines: 2. Sitz des Vereines: 3. Zahl der Mitglieder: a) Ehrenmitglieder: b) ordentliche (ausübende, wirkliche): o) außerordentliche, beitragende, unterstützende): zusammen: 6) Filialen des Vereines: Diese Nachweisungen sind mit einer Konsignation anher einzusendeii. Z. 2435/Sch. Steyr, 19. Dezember 1910. An sämtliche Schulleitungen. Wandtafeln für Schule nnd HauS. Im Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien sind soeben die nachbenannten Bilder der Wandtafeln für Schule und Haus erschienen und zwar: G. Iahn, Mariazell; Ferdinand Andri, Weinlese; Ferdinand Andri, Weinpresse. Der Preis eines Bildes beträgt für Scbulen zwei Kronen. Zufolge Erlasses des k k. Landesschulrates vom 30. November 1910, Z. 8476, wird die Lehrerschaft am das Erscheinen dieser neuen Bilder, deren Anschaffung wegen ihres künstlerischen Wertes und wegen ihrer Verwendbarkeit in der Schule wärmstens empfohlen wird, eritipreckend aufmerksam gemacht. Z 27.002. Steyr, 16 Dezember 1910. An alle Gemeinde - Vorftehungen und k° k. Gendarmerie -Posten -Kommenden« Unstatthafte Verwendung von „Gummi-Creme" bei Getränken. Hinsichtlich der Verwendung der sogenannten Gummi- Creme, einer saponinhaltigen Substanz zur Erzeugung stehenden Schaumes bei Getränken (Brauselimonaden u. dgl.), hat der k. k. Oberste Sanitätsrat in Uebereinstimmung mit der Anschauung des Lebensmittelbeirates sein Gutachten dahin abgegeben, daß die Verwendung saponinhältiger Substanzen bei Erzeugung von Lebens- nnd Genußmitteln wegen der Möglichkeit, daß dieselben unter gegebenen Verhältnissen ge- sundheitschädlich wirken, grundsätzlich u statthaft erscheint Zufolge Erlasses der k. k. o -o. Stattbalterei vom j 5. Dezember 1910, Nr. 7932/V, und von diesem Erlasse ! alle Gastwirte, Zuckerbäcker und Cafetier zu verständigen. — I 27.068. Lteyr, 16 Dezember 1910 I ' An alle Gemeinde - vorftehungen und Handels - Genossenschaften. Nr. 11.918 von 1910. Aviso. Die t. u. k. Intendanz des 14. Korps in Innsbruck kaust nach kaufmännischer Usance: Für die Station Streustroh Abzustellen ab Verpflegs-Depot in den Monaten j Streuüroh Meterzentner Meterzentner Wels 2550 Jänner 1911 550 Februar J000 Mär; 1000 Innsbruck, 12. Dezember 1910. Bon der k. u. k. Intendanz des 14. Korps. Die näheren Bestimmungen können während der Amtsstunden in der Kanzlei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr eingesehen werden. Hieraus sind die Produzenten und leistungsfähige Händler besonders aufmerksam zu machen.

204 Z. 27 <>o I Ltcv r, 15 Dezember 1910 z- Z- 7971/1.x. Kundmachung betreffend die Abgabe von Waldpflanzen im Frühjahr 1911 aus den vom Staate und Lande.erhaltenen Wald- > baumschulen in Oberösterreich. Für Forstkulturen iin Frühjahre 1911 gelangen । zur Abgabe: I. Forstbczirk Linz. 1. Aus der Landeswaldbaumschulc in Waldeg.q bei Linz: 60.000 dreijährige verschulte Fichten, 2500 zweijährige unverschulte Schwarzföhren, 200 vierjährige un- verschulte Bankskiefern, 500 zweijährige verschulte Lärchen. 2. Aus der Waldbaumschule in Holzhcim: 90.000 dreijährige verschulte Fichten, 3000 dreijährige unverschulte Fichten, 1500 dreijährige unverschulte Lärchen und 15.000 zweijährige unverschulte Bankskiefern. 3. Aus der Waldbaumschule in Fernbach (St. Flo- rian): 6900 vierjährige verschulte Fichten, 40.900 dreijährige verschulte Fichten, 6000 dreijährige unverschulte Fichten, 1500 zweijährige verschulte Weihföhren, 2100 dreijährige verschulte Lärchen, 3000 dreijährige unverschulte Loterlen, 500 zweijährige unverschulte Weiherlen. 4. Aus der Waldbaumschule in Schitterrichet (St. Florian): 40.000 dreijährige verschulte Fichten und 1000 zweijährige verschulte Lärchen. II. Forstbczirk Urfahr. 5. Aus der Waldbaumschule in-Lacken: 30.000 zweijährige verschulte Schwarzsöhren. III. Forstbczirk Stcyr. 6. Aus der Baumschule in Garsten: 76.000 vierjährige verschulte Fichten, 35.000 dreijährige unverschulte Fichten und 25.000 dreijährige verschulte Lärchen. IV. Forstbczirk Ried. 7. Aus der Waldbaumschule in Asang-Tumelts- ham bei Ried, Bad Ried, Lachforst, Otterbach und Zell an der Pram können für die nächste Kulturperiode keine Pflanzen mehr abgegeben werden, weil das verfügbare Materia le bereits vergriffen ist. V. Forstbezirk Frcistadt. 8. Aus der Waldbaumschule in Kefermarkt: 95.000 dreijährige verschulte Fichten, 10.000 dreijährige unverschulte Fichten, 78.400 zweijährige unverschulte Weih- kiefern, 8500 zweijährige unverschulte Schwarzföhren, 1300 zweijährige unverschulte Lärchen. VI. Forstbczirk Vöcklabruü. ; 9. Aus der Waldbaumschule in Wagrain: 200.000 einjährige unverschulte Fichten, 120.000 dreijährige verschulte Fichten, 12.000 dreijährige verschulte Lärchen. 10. Aus der Waldbaumschule in Grünau (Alm- tal): 105.000 vierjährige verschulte Fichten, 14.000 zweijährige unverschulte Lärchen, 500 dreijährige verschulte Lärchen, 18.000 zweijährige unverschulte Weihföhren. Anmeldungen zum Bezüge vom angeführten Pflanzenmateriale sind direkt und zwar bis längstens i Ende Jänner 1911 bei den Bezirksforstinspektionen M Linz, Urfahr, Stcyr, Frcistadt und Vöcklabrnck unge- stenipelt einzubringen. In diesen Anmeldungen ist zu bemerken, ob die Pflanzen vom Besteller abgeholt werden oder ob deren Zusendung als Eilgut gewünscht wird, im letzteren Falle wäre außer der genauen Adresse auch die letzte Eisenbahn- oder Schiffahrts- Station anzugeben. Im Monate Februar (erste Hälfte) wird sodann die Verständigung an die Besteller erfolgen, ob das angesprochene Pflanzenmateriale noch verfügbar ist. Berücksichtigt werden in erster Linie bäuerliche Grundbesitzer. An Wiederverkäufe! werden Waldpflanzen nicht abgegeben. Der Preis für 1000 Stück Nadelhölzer beträgt loko Baumschule je nach Alter 4—6 Kronen, für 1000 Stück Laubhölzer 10 Kronen, bei Versendung nach auswärts erhöht sich der Preis pro 1000 Stück unr 1 Krone. Von der k. k. o. ö. Statthalterei. 3. 26.869, 26 87a, 27.062, 27 067 27446, 27 144 Sleyr, 14. Dezember 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-llommanden. Warnung vor Unterstnynngöfchwindlcr und zwar: Josef Kreuzmair, Väckergehilfe, »ach Michldorf zust.h Ludwig Haydbauer, Handlungsgehilfe, 1890 in Wien geb. und nach Persenbeug zust ; Albert Lex, Handlungskommis, 1881 in Waidhofen a. d. 2)bbs geb. und dahin zust.; Wilhelm Schüttenhelm, 1881 geb., nach Jrdning zust., ehemals Briefträger; Franz Walch, geb. 1873 in Abbs a. D. und daselbst zust., Maurer von Prosession; Josef Wollersberger, 1874 in Kellberg geb. und nach Esternberg zust., Taglöhner; Robert Blaschke, 47 Jahre alt, aus Zattig, Buchhalter, und Jsidor Kolbe, 35 Jahre alt, aus Altrolwasser, Steinmetz Die Gemeinde-Vorstehungeu und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellnng des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 27 143. Steyr, 17. Dezember 1910. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Zwänglings Josef Bösinger, h. ä. Amtsblatt Nr. 50 ox 1910, ist einzustellen..

205 ex offo 3 27 353. L>ieyr, 19 Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Veterinär-Jahresbericht pro ISIS. Derselbe ist mit den nötigen tabellarischen Nachweisen bis zum 20. Jänner 1911 anher vorzulegen. Bezüglich der Verfassung desselben werden die Gemeinde- Vorsiehungen auf den diesbezüglichen h. a. Erlaß vom 5. Dezember 1905, Z. 25.347, Amtsblatt Nr. 49 ex 1905, verwiesen. ex offo Z 27 220 Steyr, 18. Dezember 1910 An alle Gemeinde - Vorstehungen. Schlachtungen und Fleischkonsum in der zweiten Hälfte des Jahres lSI«. Die Gemeinde -Vorstehungen werden beauftragt, unter Benützung der seinerzeit hinausgegcbenen Formulare über die Anzahl der in der zweiten Hälfte des Jabres 1910 bei der Schlachtung zum menschlichen Genusse beschauten Rinder, Kälber und Schweine, sowie über den Fleischkonsum in diesem Zeitabschnitte zuverläffig bis 10. Jänner 4811 anher zu berichten. Z. 27 064. Steyr, 19. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen Md r. k. Gendarmerie-Posten-UommMden. Stand der Tierseuchen im polit. Bezirke Steyr (Land). Es beüeht die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Gleink in 6 Höfen, in der Gemeinde St Ulrich in 2 Höfen und in der Marklgemeinde Weyer in 1 Hose. Der k. k. Bezirkshauvlmttnn: Walderdorfs. Redaktion und Verlag der k. k. BeürlSbauvtmannschafl Steur. - Haaslcke Busadructcrei m Src-nr.

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