Amtsblatt 1910/50 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

198 b) im Landwehrevideuz-Verzeichnisse auszunehmen. Die mit 31. Dezember 1910 in die Landwehr über- setzte Mannschaft hat in der Zeit vom 1. bis 8. Jänner 1911 den Uebertrilt in die Landwehr beim Gemeinde-Vorsteher des Aufenihaltsortes zu melden. Diese Meldungen sind in den Militärpässen mit der Klausel: „Gemeldet beim Uebertritt in die Landwehr" (Datum, Unterschrift, Gemeindestegel) einzutragen. Gelegentlich der Ausfolgung der Landwehrscheine, welche an die Gemeinde -Vorstehungen als Aufenthaltsgemeinden von hier aus zuqesendet werden, stnd gleichzeitig die betreffenden Militärpässe einzuziehen — wie vorstehend angeführt zu klausulieren — und mit dem Umschläge, mit weichem die Landwehrscbeine bei den Gemeinden eingelangt stnd, bis längstens 10. Jänner 1911, behufs. Umgestal- tungsveranlaffung derselben zu Landwehrpäffen anher vor- zulegen Ueber die erstatteten Uebertrittsmeldungen sind Meldeblätter auszufertigeu und anher einzusenden Ein gleicher Vorgang ist einzuhalten, wenn sremdzu- ständige Dlannsckaft, welche ebenfalls mit dem gleichen Termine zur Landwehrübersetzung gelangt, sich zum Ueber- tritle in die Landwehr meldet. Z. 26.841 L>leyr, 13. Dezember 1910. An die Gemeinde-vorstehungen der Gerichtrbezirker §teyr. Betreffend Stipendien für die Fachschule in Stcyr. Ueber Anlangen der Direktion der k. t Fachschule und Versuchsanstalt sür Eisen- und Stahlindustrie richte ich an die Landgemeinden des Gerichtsbezirkes Steyr die An- ! frage, ob und mit welchen Beträgen sich dieselben Heuer wieder an der Vergrößerung des laut Berichtes des k. k. Steueramtes Steyr vom 13. Dezember 1910, Z. 445, samt Zinsen auf uur mehr 66 K 59 h belaufenden Foudes für die bisher üblichen Stipendien an Schüler der ge- . nannten Fachschule beteiligen wollen. Da ich im Jahre 1909 an die Gemeinden in dieser Angelegenheit nicht herangetreten bin, glaube ich im laufenden Jahre auf eine reichlichere Beteiligung an diesem Wohltätigkeitsakte rechnen zu können. Ueber die bestigliche Schlußfaffung wolle mir bis Ende l. M. die Mitteilung gemacht iverden. ex oHb Z 26 581. Steyr, 16 Dezember 1910 An alle Gemeinde-Vorstellungen. Verlauf von Christbäumen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden auf die Verordnung der k. k. Statthalterei im Erzherzogtume Oesterreich ob der Enns vom 20. November 1909, Z. 2241/IX, betreffend Verkauf von Christbäumen, enthalten im Amtsblatt- der k. k. Bezirkshauptmaunschaft Stcyr Nr. 49 I X 1909, mit dem Bemerken besonders aufmerksam gemach', dieselbe in ortsüblicher Weise möglichst allgemein zu verlautbaren. Z. 26 566. Steyr, 10. Dezember 1910. An alle Gemeinde - vorstehungen. Betreffend Neu-, Zu-, Um- uud Ausbauten. Ueber Ersuchen der Arbeiter - Unfall - Versicherungs- : Anstalt in Salzburg ergeht an die Gemeinde-Vorstehungen I die Weisung, die im Jahre 1910 vorgekommenen Neu-, 1 Zu-, Um- und Ausbauten durch Ausfüllung des Ange- schloffenen Formulares mitzuteilen. Ich gewärtige die Vorlage des Verzeichnisses bis 31. Dezember 1910. Z 725. Steyr, 9. Dezember 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend die Auflegung der Auözügc ans den Pcr- sonaleinkommenstencr - Zahlungöanfträgen pro 1910 des Schäyungöbezirkcö Stcyr - Umgebung. Die Gemeinde-Vorstehungen iverden eingeladen, nachstehende Kundmachung an der dortigen Amtstafel zu affigieren und eventuell in ortsüblicher Weise zu verlautbaren. .Enndmachttng. In Gemäßheil des § 217 Personalsteuergeietzes ivird hiemit verlautbart, daß die Auszüge aus den Persoualein- kommeusteuer- Zahlungsaufträgen für den Schähungsbezirk Steyr-Umgebung pro 1910 in der Zeit vom 17. bis inklusive 31. Dezember 1910 im Amtszimmer Nr. 9 des hiesigen Steuerreferates während der Amtsstunden zur Einsichtnahme der Personaleinkoiiimeusteuerpflichtigen des Bezirkes Steyr- Land aufliegeu. Hiezu wird bemerkt, daß die Einsichtnehmenden sich entsprechend zu legitimieren haben, das die Anfertigung von Abschriften oder Auszügen nicht statthaft ist und daß Personen, welche sich einen Mißbrauch des Auszuges im Sitlne des § 246 P.-St.-Ges. zu Schulden kommen laffeu, der daselbst angedrohten Bestrafung zugefübrt werden. K. k. Bezirkshauptniauuschaft Stcyr, am 9 Dezember 1910. Z. 2376/Sch. Steyr, 12 Dezember 1910. An den Zweigverein Stepr des ober- österr. Lehrervereines. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt den Mitgliedern des Zweigvereines Steyr, welche an der Zweiglehrerversammlung am 21. Dezember l. I. um 2 Uhr nachmittags in der Schwechater Bierhalle teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 26 372. Steyr, 9. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung der Stellungspflichtigen Joses Kepny, h. ä. Amtsblatt Nr. 10 ex 1906, und <?ranz Josef Hauke, h. ä. Amtsblatt Nr. 34 ex 1910, ist einzustellen.

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