Amtsblatt 1910/50 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

197 3n dieser Richtung kommen — um aus dem großen Komplexe der zu erhebenden Momente nur einige Herauszugreifen — inbesondere die Beschäftigungsstatistik, die Fragen nach den Berufsverhältniffen, ferner die Erhebung der Wohnungsverhältniffe, endlich die Frage nach der Umgangs- ! spräche in Betracht. Es wird daher der Erwartung Aufdruck gegeben, daß alle | zur Mitarbeit am Volkszählungsgeschäfte berufenen Organe j sich die Bedeutung der Volkszählung vor Augen halten und — geleitet von dem Bestreben, die wahrheitsgetreue Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse nach Kräften zu fördern — der ihnen gestellten Ausgabe mit unbedingter Zu- verläfligkeit und strengster Objektivität gerecht werden. Es wird daher insbesondere Aufgabe der Zählungs- kommissäre sein, ihre Funktionen mit voller Unbefangenheit zu versehen, damit die Staatsverwaltung sohin nicht etwa gezwungen sein würde, in Fällen der Verletzung der Unparteilichkeit mit der Enthebung von der Funktion vorzn- gehen und unter Umständen auch die administrative eventuell gerichtliche Ahndung Eintreten zn lasten. Ein weiteres Moment, dem bei den Arbeiten zur Durchführung der Volkszählung besondere Bedeutung zu- ■ kommen wird, bilden jene weitgehenden Anforderungen, die auch bei diesem Verwaltnngsgeschäste an die Mitwirkung der Gemeinde -Vorstehuugen gestellt werden wüsten. Ich glaube mich versichert halten zu dürfen, daß die Funktionäre der Gemeinden bei Erfüllung ihr Aufgaben größte Objektivität bekunden werden, diese Erwartung stützt sich nicht nur aus die Wichtigkeit der hier in Frage kommenden Ver- waltuugsgeschäfte, sondern auch auf den bewährten Gemeinsinn der' autonomen Verwaltungsorgane und ihr Verständnis für die Bedeutung des Gegenstandes, ohne daß es : eines Hinweises auf die Folgen einer gegenteiligen Haltung und aus jene materiellen Konsequenzen bedürste, die sich hieraus für die Gemeinde« nach den Bestimmungen der Volkszählungsvorschrist ergeben könnten. Zum Schlüsse wird allen zur Mitarbeit an der Volks- ,- zählung berufenen Organen vollste Unparteilichkeit bei Ver- ! sehung ihrer Aufgaben neuerdings zur strengsten Pflicbt gemacht. Im Jntereste der gesamten Verwaltung muß die bevorstehende Arbeit zu einem Ergebnis führen, das als'den tatsächlichen Verhältnisten entsprechend, allgemeines Vertrauen verdient und genießt. Die Gemeinde-Vorstehuugen iverden angewiesen, hievon ■ die Zählungskommissäre entsprechend in Kenntnis zu setzen. Dieser Mangel verdient umsomehr Beachtung, als für die Bearbeitung der Volkszählungsoperate bei der k. k. Statistischen Zentralkommission auch das Auftlebrn von Marken auf einzelne Rubriken der Formulare in Aussicht genommen ist, eine Methode der statistischen Auszeichnung, die sich als praktisch erprobt hat, bei der jedoch der Einfluß der Feuchtigkeit auf Papier und Schrift nicht zu vermeiden ist. Hievon fetze ich die Eemeindevorstehungen über Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Dezember 1910, Zl. 11.842 II, mit dem Auftrage in Kenntnis, die Zählungskommissäre von der Unzulässigkeit der Ver- wendung von Kopierstiften sogleich in Kenntnis zu setzen. Z 26 587. bis 10. Dezember 1910 An alle Gemeinde - vorstehungen. Volkszählung I»1<>. Evidcuthaltung der Lrtschafts-Verzeichnisse. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, alle zum Stichtage der Volkszählung, d. i. den 31 Dezember 1910 eintretenden oder hervorkommende Aenderungen im Stande der Ortschafts -Verzeichnisse insbesondere auch Aenderungen in der Häusernumerierung sogleich, spätestens aber bis 5. Jänner 1911 anher bekanntzugeben. Bis zu diesem Termine sind auch die etwaigen Fehlanzeigen zu erstatten. ex oilb 3 26.554 L> teyr, 10. Dezember 1910. An aüe Gemeinde-vorstehungen. Ncbcrsehnng der nichtaktivcn Mannschaft des Afscntjahr- gangcs 1898 in den Landsturm. Mit 31. Dezember 1910 wird die derzeit nichtaktive Landivehrmannschaft des AstentjahrgangeS 1898 nach voll- streckter Dienstpflicht aus der Landwehr entlapen und tritt dieselbe mit gleichem Tage in die Landsturmpflicht. Diese Mannschaft ist Ende Dezember L I. in Landwehrevidenz-Verzeichnissen zu löschen. Zur gleichen Zeit ist der Geburtsjahrgang 1868 der Sturmrolle auszuscheiden. Nach dem Einlangen der Landsturmpäge für die den aus dem & 26.863. Stcyr, 14. Dezember 1910. An alle Gemeiiide-vorstchungen. Volkszählung 1910. Verwendung voll Kopier - (Tinten-) ististcn. Astentjahrgange 1898 angehöreude Mannschaft werden h. a. gemeindeweise Verzeichnisse ausgesertigt, welche sodann an die Zuständigkeitsgemeinden behufs Eintragung der^in denselben Genannten in die Stnrmrolle übermittelt werden. ex oftb 3- 26 553. lehr, 10. Dezember 1910. Aus Anlaß eines speziellen Falles hat das Ministerium des Innern mit dein Erlasse vom 5. zember 1910, Zl. 46232, eröffnet, daß es keineswegs die Vorteile verkennt, welche sich aus der Anwendung । DeAn alle Gemeinde-vorstehungen. Laudwehrübersehung 1910. Mft 31. Dezember 1910 wird die derzeitige Heeressogenannter Kopier-(Tinten-)s1ifte bei Ausfüllung der Mannschaft des Astentjahrganges 1NVN in die nichtaktive Dolkszählunasdrucksorten ergeben würden. , Landwehr übersetzt . .. ' Ueber diese Mannschaft wurden h. a. gemeindeweise Dolkszählungsdrucksorten ergebet! Gleichwohl vermochte das k. k. Ministerium des Innern die Verwendung solcher Stifte insbesvnders des- Verreickniste verfaßt, welche unter einem an die Zuständig- E«l“3w^S^^ Agenden Widerstand zu bieten vermag. I a) im Heeresevidcnz - Verzeichnisse zu löschen und

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2