Amtsblatt 1910/49 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

1 92 3- 25.920. Steyr, 1. Dezember 1910. An alls Gemeinde-Vorstehungen. Aufforderung zur Militärtaxmcldung. Kundmachung betreffend die Aufforderung zur Militärtaxmclduug. Aus Grund des Gesetzes vom 10. Februar 1907, | R G.-Bl. Nr. 30, haben sich alle Militärtaxpflichligen bis . zum Erlöschen ihrer Militärtaxpflicht im Monate Jänner j bei jener Gemeinde zu melden, bei welcher sie am I. Jänner j des betreffenden Jahres ihren Wohnsitz haben. Um die Meldepflicktigen auf die ihnen obliegende Meldepflicht aufmerksam zu machen, erhalten die Memeindc- Vornehungen unter einem eine entsprechende Anzahl Kundmachungen mit dem Austrage, dieselben sofort durch öffent- I lichen Anschlag und auf sonst übliche Art zu verlautbaren und für deren weitgehende Publizierung, sowie dafür Sorge , zu tragen, das; diese Kundmachungen auch noch i m ! Jänner 1911 leserlich affigiert bleiben. In den ausgedehnteren Gemeinden wird es sich empfehlen, je eine Kundmachung in den .einzelnen Ort- fchasten, sowie in abgelegeneren, größeren Häuserkomplexen zu verlautbaren. Die weitestgehende Publizierung erscheint um so notwendiger, als dieses Jahr wieder eine sehr große Zahl von Strasamtshandlungen wegen Unterlaffung der Militärtaxmeldungen vorgenommen werden mußte und Hiebei konstatiert wurde, daß viele der zur Verantwortung Gezogenen der falschen Ansicht waren, daß sie sich nur einmal und nicht alljährlich zu melden hätten. Ueber den Tag der erfogten Verlautbarung der Auf- iorderungen zur Meldung ist seitens jeder Gemeinde eine Vormerkung zu führen, und über die Durchsührnng dieses Erlasses bis längstens 20. Dezember 1. I. eingehend anher zu berichten. Die Drucksorten Muster II und III gelangen unter Einem (nach dem Bedarfe des heurigen Jahres) zur Versendung. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen im Sinne des Artikels 12 der Dnrchsührungs-Verorduung zum Militär- i taxgcsctze vom 19. August 1907, N-G-Bl. Nr. 211, und ; unter Hinweis aus den h. ä. Erlaß vom 16. November 1907, Z 25.558, Amtsblatt Nr. 47 ex 1907, zur genauen Dar- nachachtung in Kenntnis gesetzt. ex oslb Z. 26.022. Stepr, 2. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Summarische Nachweisung landsturmpflichtigcr Profcssiouisten. Unter Bezugnahme aus die Bestimmungen des Punktes 1-16 der Landsturmorganisations-Vorschrist vom Jahre 1907 erhält die Gemeinde -Vorstchnng den Austrag, die summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nickt ausgebildeten landsturmpslichtigen Prosessionisten bis 4. Jänner 1011 anher in Vorlage zn bringen. Eine Terminüberschreitung darf auf keinen Fast Vorkommen. Bei Verfassung dieser Nacktveisuug sind auch die mit 1. Jänner 1011 in die Landsturmpflicht tretenden Per sollen — insoweit sie in der eigenen Gemeinde im Aufenthalte sind — in Betracht zu ziehen. Jnr Uebrigen wird auf den h. ä. im schriftlichen Wege ergangeneu Erlaß vom 18. November 1907, Z. 25 819. hingewiescn. 0X offo Z. 26.021 Stepr, 2. Dezember 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Verzeichnisse der landsturmpflichtigen Aerzte, Ingenieure, Architekten, Banmeistcr, diplomierte Tierärzte und Kurschmiede des Zivilstandes. Unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß Z 3267 vom 10. Februar 1908 (Amtsblatt Nr. 7 ex 1908) erhalten die Gemeinde-Vorstehungen den Auftrag, genauestens nachzusehen, ob und eventuell welche Veränderungen bei den bei der Gemeinde-Vorstehung namentlich verzeichneten Land- sturmpflichtigen der oben angeführten Berufsklasseu seit dem Vorjahre eingetreten, oder ob seither neue Personen dieser Berufe in der Gemeinde zugewachsen sind. Die etwa vorgekommenen Veränderungen (Abgang aus der Gemeinde, Wechsel im Heimatsrechte, Zurücklegung des Berufes) sowie die eventuell neu zugewachsenen Personen, sind anher zur Kenntnis zu bringen, bezw. namhaft zu machen. Hiezu sind Verzeichnisse nach Muster 28 der Land- sturmorganisations - Vorschrift vom Jahre 1907 in Verwendung zu nehmen. Die Verzeichnisse, eventuell die Fehlanzeigen im Gegenstände baden von allen Gemeinde-Vorstehungen bis 15. Jänner 1011 hieramts einzulangen. Z 26.161. Steps, 5. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Abonnement auf das o.-ö. Polizeiblatt pro 1011. Zufolge Erlasses des k. k. Statthalters für Oberösterreich vom 12. Dezember 1910, Z. 4775/Präs., beträgt der Abonnementspreis für das o - ö. Polizeiblatt pro 1911 gleich wie im Vorjahre 3 K 60 h. Die Gemeinde - Vorstehungen werden mit Bezug auf den b. ä. Erlaß vom 13 November 1906, Z 23 504, Amtsblatt Nr. 46, eingeladen, die Pränumeration ehestens ! zu erneuern und den Äbonnementspreis per 3 K 60 h bis । längstens 15. Dezember l. I. ander einzusenden. Z 26.160. Steyr, 5. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Abonnement auf das Zentral-Polizeiblatt. Mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 24. November 1905, Z. 50.654, wurde die Beibehaltung des bisher auf 6 K festgesetzten Abonnementspreises des Zentral-Polizeiblattes für das Jahr 1911 genehmigt. Um die Höhe der Auflage dieses Blattes für das nächste Jahr rechtzeitig zu bemessen, erscheint es wünschenswert, daß jene Gemeinden, welche die Pränumeration auf das Zentral - Polizeiblatt für das kommende Jahr fortsetzen oder neu anmelden wollen, möglichst bald ermittelt werden, und daß weiter deren Beitrittserklärungen sowie die entfallenden Pränumerationsbeträge längstens bis 15. De- L™ r5 ;: T "U das Expedit der k. k. Bezirkshaupt- । Mannschaft gelangen.

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