der K. k. L'zirksfMiplmmmschafl Äeyr für: öen gteichnctmigen poMi scheu und Schuwezrrk. Ur. 49. Hteyr, am 8. December? 1910. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshanptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenonnueu werden. — Prännmeratiottöpreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit direeter Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 24.223.. Steyr, 5. November 1910. In alle Oememcke - AorßekMgen, Kolsno. DfkLkämter, OrtZsMlräle, SdiusCeitungen, Geaojsmslüastg - Aochelmngeii, Kraalieickajsen, etc. GmMUW M Pröiiiuiierlitioil mit ön§ Aiiitstliitt Ler t k. BezirkshliWtmiiiiiisOst steijr. Mit I. Jänner 1911 beginnt der XXIX. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshanptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen nnd Korrespondenzen der k. k. Bezirkshanptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates an die Gemeinde-Vorstehungen, k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden, Ortsschnlräte und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen nnd Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von aus die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabcndeu Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; anch werden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe- und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genoffenschafls-Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren ober mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde - Vorstehungen, Ortsschnlräte, Schulleitungen nnd Genossenschafts-Vorstehungen und ist daher von denselben zn abonnieren . nnd als Jnventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 K. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, insbesondere Viehhändlern, Fleischhauern und Gastwirten, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inklusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde-Vorstehungen'werden eingeladen, auf eine rege Prannmeratwn stntens der interessierten Kreise hinzuwirken. ... Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das ^ahr 1911 bis längstens 15 Derember 1910 an die k k. Bezirkshanptmannschaft emzu,enden; die neuen Abonnenten >°°N°n ihre'PränumerntianS-Erklärnng samt dem PrmiumerationSbetrag ehestens anhcr -ini-nde». damit die Zusenduiisi der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann.
1 92 3- 25.920. Steyr, 1. Dezember 1910. An alls Gemeinde-Vorstehungen. Aufforderung zur Militärtaxmcldung. Kundmachung betreffend die Aufforderung zur Militärtaxmclduug. Aus Grund des Gesetzes vom 10. Februar 1907, | R G.-Bl. Nr. 30, haben sich alle Militärtaxpflichligen bis . zum Erlöschen ihrer Militärtaxpflicht im Monate Jänner j bei jener Gemeinde zu melden, bei welcher sie am I. Jänner j des betreffenden Jahres ihren Wohnsitz haben. Um die Meldepflicktigen auf die ihnen obliegende Meldepflicht aufmerksam zu machen, erhalten die Memeindc- Vornehungen unter einem eine entsprechende Anzahl Kundmachungen mit dem Austrage, dieselben sofort durch öffent- I lichen Anschlag und auf sonst übliche Art zu verlautbaren und für deren weitgehende Publizierung, sowie dafür Sorge , zu tragen, das; diese Kundmachungen auch noch i m ! Jänner 1911 leserlich affigiert bleiben. In den ausgedehnteren Gemeinden wird es sich empfehlen, je eine Kundmachung in den .einzelnen Ort- fchasten, sowie in abgelegeneren, größeren Häuserkomplexen zu verlautbaren. Die weitestgehende Publizierung erscheint um so notwendiger, als dieses Jahr wieder eine sehr große Zahl von Strasamtshandlungen wegen Unterlaffung der Militärtaxmeldungen vorgenommen werden mußte und Hiebei konstatiert wurde, daß viele der zur Verantwortung Gezogenen der falschen Ansicht waren, daß sie sich nur einmal und nicht alljährlich zu melden hätten. Ueber den Tag der erfogten Verlautbarung der Auf- iorderungen zur Meldung ist seitens jeder Gemeinde eine Vormerkung zu führen, und über die Durchsührnng dieses Erlasses bis längstens 20. Dezember 1. I. eingehend anher zu berichten. Die Drucksorten Muster II und III gelangen unter Einem (nach dem Bedarfe des heurigen Jahres) zur Versendung. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen im Sinne des Artikels 12 der Dnrchsührungs-Verorduung zum Militär- i taxgcsctze vom 19. August 1907, N-G-Bl. Nr. 211, und ; unter Hinweis aus den h. ä. Erlaß vom 16. November 1907, Z 25.558, Amtsblatt Nr. 47 ex 1907, zur genauen Dar- nachachtung in Kenntnis gesetzt. ex oslb Z. 26.022. Stepr, 2. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Summarische Nachweisung landsturmpflichtigcr Profcssiouisten. Unter Bezugnahme aus die Bestimmungen des Punktes 1-16 der Landsturmorganisations-Vorschrist vom Jahre 1907 erhält die Gemeinde -Vorstchnng den Austrag, die summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nickt ausgebildeten landsturmpslichtigen Prosessionisten bis 4. Jänner 1011 anher in Vorlage zn bringen. Eine Terminüberschreitung darf auf keinen Fast Vorkommen. Bei Verfassung dieser Nacktveisuug sind auch die mit 1. Jänner 1011 in die Landsturmpflicht tretenden Per sollen — insoweit sie in der eigenen Gemeinde im Aufenthalte sind — in Betracht zu ziehen. Jnr Uebrigen wird auf den h. ä. im schriftlichen Wege ergangeneu Erlaß vom 18. November 1907, Z. 25 819. hingewiescn. 0X offo Z. 26.021 Stepr, 2. Dezember 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Verzeichnisse der landsturmpflichtigen Aerzte, Ingenieure, Architekten, Banmeistcr, diplomierte Tierärzte und Kurschmiede des Zivilstandes. Unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß Z 3267 vom 10. Februar 1908 (Amtsblatt Nr. 7 ex 1908) erhalten die Gemeinde-Vorstehungen den Auftrag, genauestens nachzusehen, ob und eventuell welche Veränderungen bei den bei der Gemeinde-Vorstehung namentlich verzeichneten Land- sturmpflichtigen der oben angeführten Berufsklasseu seit dem Vorjahre eingetreten, oder ob seither neue Personen dieser Berufe in der Gemeinde zugewachsen sind. Die etwa vorgekommenen Veränderungen (Abgang aus der Gemeinde, Wechsel im Heimatsrechte, Zurücklegung des Berufes) sowie die eventuell neu zugewachsenen Personen, sind anher zur Kenntnis zu bringen, bezw. namhaft zu machen. Hiezu sind Verzeichnisse nach Muster 28 der Land- sturmorganisations - Vorschrift vom Jahre 1907 in Verwendung zu nehmen. Die Verzeichnisse, eventuell die Fehlanzeigen im Gegenstände baden von allen Gemeinde-Vorstehungen bis 15. Jänner 1011 hieramts einzulangen. Z 26.161. Steps, 5. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Abonnement auf das o.-ö. Polizeiblatt pro 1011. Zufolge Erlasses des k. k. Statthalters für Oberösterreich vom 12. Dezember 1910, Z. 4775/Präs., beträgt der Abonnementspreis für das o - ö. Polizeiblatt pro 1911 gleich wie im Vorjahre 3 K 60 h. Die Gemeinde - Vorstehungen werden mit Bezug auf den b. ä. Erlaß vom 13 November 1906, Z 23 504, Amtsblatt Nr. 46, eingeladen, die Pränumeration ehestens ! zu erneuern und den Äbonnementspreis per 3 K 60 h bis । längstens 15. Dezember l. I. ander einzusenden. Z 26.160. Steyr, 5. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Abonnement auf das Zentral-Polizeiblatt. Mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 24. November 1905, Z. 50.654, wurde die Beibehaltung des bisher auf 6 K festgesetzten Abonnementspreises des Zentral-Polizeiblattes für das Jahr 1911 genehmigt. Um die Höhe der Auflage dieses Blattes für das nächste Jahr rechtzeitig zu bemessen, erscheint es wünschenswert, daß jene Gemeinden, welche die Pränumeration auf das Zentral - Polizeiblatt für das kommende Jahr fortsetzen oder neu anmelden wollen, möglichst bald ermittelt werden, und daß weiter deren Beitrittserklärungen sowie die entfallenden Pränumerationsbeträge längstens bis 15. De- L™ r5 ;: T "U das Expedit der k. k. Bezirkshaupt- । Mannschaft gelangen.
193 Da durch die Evidenthaltung aller in den Ländern der diesseitigen Neichshälste vorkommenden Verletzungen der persönlichen und Eigentums-Sicherheit und die damit verbundene Verzeichnung aller dieserwegen verfolgten Verbrecher, sonstiger Gesetzesübertretec und für 'die öffentliche Sicherheit gefährlicher oder gemeinschädlicher Individuen die den Gemeinde - Vorstehungen nach § 25, Punkt 2, des Gemeinde - Gesetzes obliegende Sorge für die Sicherheit der Person und des Eigentums wesentlich gefördert wird, werden die Gemeinde - Vorstehungen eingeladen, ffch an der Pränu- meration zu beteilige». Z. 25.904 Steyr, 3. Dezember 1910. An die Gemeinde-Vorstehungen BoZ> Hall, KremsmürrsteL Markt, Weher Markt und Gaflenz. Hausiervidierungen im Jahre 1910. Behufs Verfassung der Nachweisung über die im Jahre 1910 vorgenommenen Hausiervidierungen wird ein Ausweis über die dortamts im lausenden Jahre vorgenom- menen Vidierungen benötigt. Dieser Ausweis hat zu enthalten: 1. Die Zahl der vorgenonimenen Vidierungen von Haunerbüchern; 2. wie oft ein und demselben Hausierer (zwei oder mehreremale) im Jahre vidiert wurde; 3 wie viele von den ausgewiesenen Hausiervidierungen auf Hausierer aus U «gärn, Oberösterreich, 'Böhmen, Tirol, Damatien und andere Länder entfallen. Dieser Ausweis ist bis 1. Jänner 1911 anher vorzulegen. __________________ Z. 26 271. Steyr, 6. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Veranstaltung von Effektenlottcrie», Tombola, Spiele» »nd Juxlottcrien. Alljährlich um die Weihnachtszeit häufen sich die Gesuche um Bewilligung von Effektenlotterien. Im Interesse einer günstigen und raschen Erledigung dieser Gesuche wird nochmals daran erinnert, daß dieselben mit einem 2 - Kronen Stempel zu versehen, an das k. k. Finanz-Ministerium in Wien zu richten und mindestens 14 Tage vor dem für die Lotterie festgesetzten Tage bei der k. t. Bezirkshanptmannschaft Steyr einzn- bringen sind. Die Gesuche muffen enthalten: I. Die Verwendung des Reinertrages (wohltätige oder gemeinnützige Zwecke). 2. Die Gattung, Zahl und den Gesamtwert der Gewinste. 3. Die Zahl der Lose. 4. Den Preis der einzelnen Lose. 5. Die Angabe des Ortes und der Zeit der Abhaltung der Lotterie. 6. Die ausdrückliche Erklärung, daß sich unter den Gewinstgegenständen weder Geld noch Geldeffekteu, noch Monopolsgegenstände befinden. . Hievon sind die interessierten Kreise nach Möglichkeit m ^MUnis zu setzen. Z. 26.079. Steyr, 3. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Cholera in Ungarn. Laut Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 3. Dezember l. I, Z. 7719/V, ist wieder cholerafrei das Komitat Torontal. Als choleraverseucht haben derzeit zu gelten die Komilate Bacs-Bodrog in Ungarn, sowie Lriem (Syrmien), und Virovitica (Virowititz) in Kroatien-Slavonien. Z. 25 532. Steyr, 26 November 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L L Gendarmerie - Posten - Kommenden. Widerruf. Die Ausforschung des Stellnngspflichtigen Ludwig Fischer, h. ä. Amtsblatt Dir. 27 ex 1910, ist einzustellen. Z. 26.207. steyr, 6 Dezember 1910 Die Ausforschung des Johann Novotny, h. ä. Amtsblatt Nr. 26 6X 1910, ist einzustellen. Z 25.536. Steyr, 4. Dezember 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L k. Gendarmerie - Posten - Aommanden. Vichbeschan auf Eisenbahnen. Kundmachung. Wegen verschiedener Auslegung der Bestimmungen der Statthalterei - Kundmachung vom 14. Juni 1910, Z. 3543/X, betreffend die Viehbeschau im Eisenbahnver- kehre im Inlands «Oesterreich) wird Nachstehendes in Erinnerung gebracht. I. Den Viehversendern steht es frei, Haustiere (Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) bis zu G Stück ohne Rücksicht auf die Entfernung des Bestimmungsortes entweder bei der Ein- oder bei der Ausladung der vor- gesbriebenen tierärztlichen Beschau unterziehen zu lasten 2. Desgleichen steht es den Versendern von Stcch- kälbern und Spauferkelu frei, ohne Rücksicht aus die Zahl dieser Tiere und auf die Entfernung des Bestimmungsortes von der Aufgabestation die Beschatt bei der Ein- oder bei der Ausladung anzusprechen. (Da z. B. Stechkälber, welche nach St. Marx transportiert werden, stets in St. Marx beschaut werden, entfällt für solche Kälber immer die Beschau bei der Einladung.) 3. Sonstige Viebtransporte, welche aus Entfernungen von weniger als 130 Icm verschickt werden oder aus den Stationen der innerhalb des 150 Icm Rayons gelegen sind, einlangen, sind gleichfalls nur einmal der Beschau zu unterziehen und zwar nach Belieben des Tierbesitzers entweder bei der Ein- oder bei der Ausladung. 4. Dagegen sind Transporte tu. zw. solche über 6 Stück), welche auf größere Entfernungen als 150 Icm
194 verschickt werden oder aus solchen einlangen, sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausladung der Beschau zu unterziehen. 5. Die Beschau von Tiere», ivelche nach öffentlichen, unter tierärztlicher Aussicht stehenden, innerhalb des 150 km Rayons gelegenen Schlachthäuser» transportiert werden, hat bei der Einladung unbedingt zu entfallen. Letzter Punkt hat zufolge Erlaffes der k k. obcrösterr. Statthalterei vom 18. November 1910, Z. 7461/X, nicht allein von Seite der Parteien sondern vorwiegend auch von Seite der Beschauorgane die genaueste Beachtung zu finden, weil die durch solche Beschauakle dein Staate auflaufenden Mehrkosten in Hinkunft nicht liquidiert werden könnten. Z. 26.027. Stcyr, 5. Dezember 1910. An alle Gemeinde -Vorsehungen. Beachtung vetcrinär-polizeilichcr Vorschriften bei gerichtlichen Exekutionen. Gelegentlich der Veranstaltung einer Neuauflage der Instruktion für die unterstehenden Aollfirecknngsorgane diene den Kemeinde-Vorstehungen zufolge Eilaffes des k. k. Acker- bauministeriums vom 21. November l. I, Z. 37.040/6505, daraus uachstehcndes zur Kenntnis: „Wenn durch den Vollzug einer Exekution Tiere, für die die Beibringung eines Viehpasses vorgeschrieben ist (§ 8 des Tierseuchengesetzes vom 6. Augufl 1909, R.-G- Bl. Nr. 177), von ihrem bisherigen Standorte derart weg- gebracht werden sollen, daß auch im freien Verkehre die Beibringung eines Viehpaffes notwendig ist, darf die Amts- handlung, zum Beispiel die Verwahrung oder die Abtreibung auf einen Viehmarkt zum Zwecke der Versteigerung oder des Verkaufes aus freier Hand nicht vor Beibringung des Viehpasses durch den betreibenden Gläubiger vollzogen werden." Z. 25.869. St ehr, 5. Dezember 1910. An alle Gemeinde -Vorsehungen und t k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Stand der Ticrsenchcn im polit. Bezirke Stcyr (Land). Es besteht die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Gleink in 8 Höfen, in der Gemeinde St. Ulrich in I Hofe. An alle Genossenschaften. A. Gewerbcanmeldnngell pro Nopcmbcr 1910. I. Alois Nossbach, Schuhmacher, Lofenstein 7. 2. Josef Saxenhnber, '§uf und Wagenschmied, Oberbrunnern 9, Gemeinde Thanstetten. 3. Franz Postlmayr, Handel m t Kälbern, Nutz- und Schlachtvieh, Sierninghofen 66, Gem. Sierning. 4. Matthias Bramberger. wnfb und Schank- gewerbe (§ 16 G.-O. lit. a, b, c, d, f, g), Sierning 63. 5. Florian Neuhauser, Krämergewerbe mit Zucker und Kaffee, gemäss § 38, Abs. 6, Gew. - Ord., Oberbrunnern 6, Gem. Thanstetten. 6. Josef Schmidt, Handelsagentur, Jägerberg 6, Gem. St. Ulrich 7. Juliana Zierer, Ge- mischtwarenhandel, Garsten 61. 8. Peter ^Schickmair, Vieh- handel, Weigersstorf 24, Gem. Ried. 9./10. Viktor Aka'riacher, Gemischtwarenhandel u. Spielkartenverschleiss, Neichraming 2l' 11 Klara Nußdorfer, Frauenkleidermacher, Sattledt 33, Gem. Kremsmünster Land. 12. Ferdinand Hagmair, Hufschmied, Weichstelten 70, Gem. Thanstetten. 13 Alois Lust, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G. -O., lit. h, v, d, f, g), Stein 14, Gem. Gleink. 14. Barbara Demel- bauer, Gastgewerbe (8 16 G.-O., lit. a), Ried !7. 15. Anna Wittmann, Modistengewerbe, Sierning 77. 16. Franz Staffelmayr, Spielkartenverschleiss, Ebenboden 33, Geni. Ternberg. I7. Julius Diewald, Taschenfeitelerzeugung, Losenstein 113. 18. Therese Kitzmüller, Frauenkleidermacher- gewerbe, Kremsmünster Markt 78. 19. Verta Zimmer, Photograph, Neustift 35. 20. Franz Achleitner, Brennholzhandel, Sierninghofen 54, Gemeinde Sierning. 8. Gewcrbeabmeldungen. I. Franz Ganglbauer, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G.-O, lit. a, l>, c, d, f, g), Oberbrunnern 16, Gem. Thanstetten. 2. Franz Ganglbauer, Krämergewerbe mit Zucker u. Kaffee, gemäss 8 38, Absatz 6, Gew.-Ord., Oberbrunnern 16, Gem. Thanstetten. 3. Marie Ackermann, Damenkleidermacherin, Bad Hall 61. 4. Josef Lust, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G.-O., lit. b, c, d), Stein 14, Gem. Gleink. 5 Jgnaz Saxenhuber, Hufschmied, Oberbrunnern 9, Gem. Thanstetten. 6. Michael Autzinger, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G.-O., lit. a, b, c, d, f, g), Nührndorf 26, Gem. Ried. 7. Wenzel Vocelka, Reparaturen von Fahrrädern und Nähmaschinen, Neuzeug 173, Gem. Sierning. 8. Franz Gruber, Hufschmied (radiziert), Krems- egg 31, Kremsmünster Land. 0. Gewerbeperänderungen. 1. Marie Preuer, Fleischhauerei und Selcherei, Jägerberg 4, Gem. St. Ulrich; Fortführung auf Witwenstands- dauer mit Geschäftsführer Rudolf Grün. 2. Franz Mollner, Wagner, Unterdambach 48; hat seinen Standort nach Unter- dambach 5, Gem. Garsten, verlegt. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorfs. Nedaltion und Verlag der l. l. Bezirlshauptmannschast Steyr. — Haassche Bucbdruclerei in Stev^>
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2