Amtsblatt 1910/48 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

190 ex ofso Z. 25.742. Steyr, 29. November 1910. An alle Gemeinde-Vorsehungen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Kundmachung. Maßnahmen gegen Maul- und Klancnsenche. Bei der täglich zunehmenden Ausbreitung und überaus leichten Uebertragbarkeit der Maul- und Klauenseuche nicht nur durch kranke oder ansteckungsverdächtige Klauen- tiere (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine) und deren Teile, sondern insbesondere auch durch mannigfaltige Zwischenträger, wie Fleischhauer, Viehhändler und deren Bedienstete, Viehschneider, Schlächter, Kurpfuscher (Empiriker), . u. a., ferners durch Hunde, Katzen, Kaninchen, Geflügel u. dgl., kleine Tiere, schliesslich durch die Milch und Milchprodukte sowie durch diverse andere Nahrungs- oder Futtermittel aus Seuchenhösen, werde« die Viehbesitzer in ihrem eigenen Interesse zur größleu Vorsicht gemahnt. Der volkswirtschaftliche Schaden, der bei Auftreten der Maul- und Klauenseuche vor allem durch deu Rückgang im Ernährungszustände der Tiere und durch den Milchent- gang entsteht, ist ein bedeutender. Durch den Genuß roher ungekochter Milch von maul- und klauenseuchenkranken Tieren kann die Krankheit auch auf die Menschen, besonders auf Kinder übertragen lverden. Beim Ausbruche der Seuche ist sofort die vorgeschriebene Anzeige zu erstatten. Die Unterlassung der Anzeige wird mit Arrest bis zu zwei Monaten oder an Geld bis zu 600 Kronen bestraft. KrankheitScrscheinnngcn der Maul- und Klauenseuche. Diese Krankheit, jür welche alle Wiederkäuer sowie die Schweine empfänglich sind und die ungemein leicht übertragbar ist, entwickelt sich nur infolge von Ansteckung. Sie gibt sich durch das Auftreten von Blasen und Geschwüren auf der Schleimhaut des Maules und auf der Haut der Krone der Klauen sowie des Klauenspaltes zu erkennen. Bei Schafen, Ziegen und Schweinen kommt die Krankheit vorzugsweise als Klauenseuche, bei Rindern als Maul- und Klauenseuche vor. Die Schleimhaut des Maules erscheint geschwollen, mit zähem und sadenziehendem Schleime bedeckt und hört man bei Rindern häufig einen auffallenden schmatzenden Ton beim Oeffnen des Maules; Freßlust und Wiederkauen sind meist unterbrochen, die Milchabsonderung bei Kühen verringert. Am zahnlosen Rande des Oberkiefers, an der Schleimhaut der Lippen und der übrigen Teile des Maules von Wiederkäuern, am Rüssel bei Schweinen erhebeil sich Bläschen und Blasen, die mit einer anfangs Hellen, dann trüber lverdenden Flüssigkeit gefüllt sind, später platzen und gerötete wunde Stellen zurücklassen, welche sich im weiteren Verlause allmählich eindccken, beziehungsweise abheilen; die Ausnahme von Rauhsutter und das Kauen desselben ist namentlich bis zur Bildung der Geschwüre erschwert. Bei Kühen kommt ein ähnlicher Ausschlag wie im Maule häufig auch am Euter vor. An den Klauen ist die Wärme vermehrt, die Empfindlichkeit an der Krone und im Klauenspalte gesteigert, an der stärker geröteten Haut dieser Partien treten ähnlich wie im Maule Blasen auf, welche bald platzen und wunde Stellen hinterlassen. Die Tiere zeigen einen gespannten Gang, das Stehen verursacht ihnen Schmerz, sie liegen viel I und können sich nur mühsam vom Platze bewegen. Bei Schweinen verbreitet sich die Entzündung von der Klaue ; aus manchmal bis über den Fessel; besonders bei Trieb- : schweinen stellt sich nicht selten Losewerden und Ausschuhen der Klauen ein. Zur möglichsten Verhinderung der Seuchenverschleppung empfiehlt es sich, die Eingänge in den Hof sowie die Stallgänge wiederholt mit Kalkmilch zu begießen, damit, wenn schon ein Unberufener in den Hof kommt, die den Schuhen anhaftenden Krankheitskeime durch den Kalk unschädlich gemacht werden. Sehr empfindsam machen sich auch die wegen Herrschens der Maul- und Klauenseuche eintretenden Viehverkehrsbeschränkungen bemerkbar. So ist im politischen Bezirke Steyr wegen Bestandes der Maul- und Klauenseuche in Dietach, Dornach, Haiders- s bösen und Stadlkirchen der Gemeinde Gleink zurzeit die Vichpastausstelluttg für Klauentiere dieser Gemeinde ! gänzlich, den angrenzenden Gemeinden Losensteinleiten, Sierning und Stadt Steyr nach dem Auslande untersagt. Wegen Bestandes der Seuche in einem Hofe in Gmain der Gemeinde St. Ulrich ist die Viehpastausstclluug für i Wiederkäuer und Schweine für die Ortschaften Gmain und < Ramingsteg, von Kleinraming für den an Gmain augren- , zenden Teil bis inkl. Haus Nr. 31, von Unterwald für Haus Nr. 72, 88 u. 89 und von der Ortschaft St. Ulrich für Haus Nr. 15, 16, 17, 18, 19, 20 und 22 verboten. Den au die verseuchte Gemeinde St. Ulrich angrenzenden Gemeinden Garsten und Nenstift ist die Vieh- pahausstellung für Klauentiere nach dem Auslande untersagt. Schließlich werden die k. k. Gendarmerie-Posten : Kommanden beauftragt, strenge darüber zu wachen, daß die Vorschriften der Statthalterei-Kundmachung vom ' 14. Juni l. I , Z. 3582, betreffend den Handelsverkehr mit Wiederkäuern und Schweinen von den Händlern genau eingehalten werden. Uebertretungen dieser Vorschriften sind sofort zur Anzeige zu bringen. : Z. 25.367. Steyr, 29. November 1916. An alle Gemeinde-vorstehungen und t f. Gendarmerie - Posten - Aommanden. Stand der Tierseuchen im polit. Bezirke Steyr (Land), Es besteht die Maul- und Klauenseuche in, der Gemeinde Gleink in 8 Höfen, in der Gemeinde St. Ulrich in 1 Hose. Der k. l. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Nednktion und Berlaa der k. k. Bezirlsdnuvlmannsryast Stenr. — Hnatzsche Bucddruckerei in Stenr

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