189 Nachweise darüber zu verhalten, daß sie landwirtschaftliche Produzenten sind, bezw. daß sie für den Verkauf der betreffenden Waren bereits als Marklfi-ranten, Händler oder Gewerbetreibende in Ungarn besteuert sind. Hiebei wird jedoch zu beachten sein, daß eventuelle, eine Ausnahme von der Regel darstellende Steuerbefreiungen in Ungarn nach Analogie der §§ 3, 4 und 5 des P.-St.-G. der Freilassung von der hierländischen Besteuerung nicht im ! Wege stehen. Dagegen konnten mit Rücksicht darauf, daß die hierländige Steuerpflicht, bezw. Steuerbefreiung lediglich nach dem P.-St.-G. zu beurteilen ist, die den ungarischen Steuerträgern aus anderen als jenen dem Personalstener- gesetze entsprechenden Titeln zukommenden Steuerbefreiungen für die Frage der hierländischen Steuerbefreiung allerdings nicht in Betracht kommen. Behufs Beibringung der Nachweise für die im Vorstehenden erörterten Voraussetzungen der hierländiqen Steuerfreiheit wird bei allsälliger Einleitung der Besteuerung jenen ! ungarischen Marktbesuchern, welche die bezüglichen Dokumente ! -nicht nut sich führen, eine angemessene Frist einzuräumen 1 fein, wobei jedoch die Einhebung einer Kaution zur Sicher- ! Pellung der vorzuschreibenden Steuer zu unterbleiben hat. ' H evon werden die marklberechtigten Gemeinden in ; Kenntnis gesetzt. Z. 25 22$. Stepr, 24. November 1910. An alle Gemeinde - Vorsehungen, hochw. Pfarrämter, Schulleitungen, k. k. Gendarmerie -Posten-Uommanden rc. Warnung vor dem spanischen Schatzgräber-(Entierro) Schwindel. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei für Oberösterreich vom 20. November 1910, Nr 4285/Präs., waren die auf ein energisches Einschreiten der königl. spanischen Behörden gegenüber dem sogenannten Entierro - Schwindel gerichteten Interventionen der k. u. k. Botschaft in Madrid nicht von dem gewünschten Erfolge begleitet. Unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 16. März 1908, Z. 5804, Amtsblatt Nr. 12, werden die Gemeinde-Vorstehungen, hochw. Pfarrämter, Schulleitungen, k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden rc. eingeladen, in ortsüblicher Weise die Bevölkerung auf das Eindringlichste vor diesem Schwindel zu warnen. I Z. 2298/B.-Sch.-R. Steyr, 28. November 1910. An alle Ortsschulräte und Zchulleitungen Statistische Jahresausweise. | Die Ortsschulräte und Schulleitungen werden hiemit aufmerksam gemacht, daß für die statistischen Jahresausweise die Fragebogen, Formular A, nach dem Stande vom 31. De-. zember 1910 aus,»füllen und ohne Terminüberschreitung ! derart hieher vorzulegen sind, daß sie mit 15. Jänner 1911 bereits h. a. erliegen. Es wird auf die Erlässe des k. k. Bezirksschulrates in den Amtsblättern Nr. 1 und 2 vom Jahre 1906 und Nr. 53 vom Jahre 1908 verwiesen und den Schulleitern zur Pflicht gemacht, besonders den Erlaß im Amtsblatte Nr. 2 vom ^ahre 1906 und Nr. 53 vom Jahre 1908 genau zu studieren, ?™ ?u$ alle darin verlangten Separatausweise und Vor- geverichte gewissenhaft geliefert werden. i Benachbarte Schulleitungen werden sich untereinander in Verbindung zu setzen haben, damit bei Beantwortung der Frage über die Anzahl der schulpflichtigen Kinder aus fremden Schulsprengeln übereinstimmende Angaben gemacht werden. Die möglichen und notwendigen Vorarbeiten sollen jetzt schon in Angriff genommen werden. Z. 2300/Sch. Steyr, 28. November 1910. An sämtliche Ortsschulräte. Die Absenzen pro November 1910 sind samt den Protokollen über die betreffenden Ortsschulratssitzungen ausnahmsweise schon bis längstens 1». Dezember l. I. anher einzusenden. Z. 2299/£>d). Stevr, 28. November 1910. An sämtliche Schulleitungen. Landsturmpflichtige Lchrpcrsoncn. Die Schulleitungen erhalten den Auftrag, bis 12. Dezember ein Verzeichnis bereits enthobener und der zur Enthebung zu beantragenden Lehrpcrsonen vorzulegen bezw. einen Fehlbericht zu erstatte». Für die zur Enthebung beantragten Lehrperionen sind die militärischen Legitimations - Dokumente den Berichten anzuschließen. Z. 25.562. Steyr, 26. November 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Cholera in Ungarn. Laut Erlaß der k. k. o.-ö. Stattbalterei vom 26. No- vember l. I., Z. 7552/V, ist wieder cholcrafrci das Komitat Baranya. Z. 25.496. Steyr, 26. November 1910. Cholera in Italien. Zufolge Erlasses der k. k. 0 -ö. Statthalterei vom 24. November 1910, Z. 7646, sind die Provinzen Rom und Palermo als choleraverseucht zu betrachten. ex ollo Z. 25.743. Steyr, 29. November 1910 An alle Gemeinde-Vorstehungen. Anmeldung von Privathengsten znr Lizenzierung für 1911. Im Sinne des 8 2 deS Gesetzes vom 23. No- vember 1883, L.-G - u. V.-Bl. 9k. 27, werden die Gemeinde- Vorstehungen ausgefordert, jene Hengstenbesitzer, welche Hengste zum Belegen fremder Stuten verwenden wollen, aufmerksam zu machen, diese Hengste längstens 31. Dezember l. I bieramts anzumelden Diese Anmeldung hat den Namen und Wohnsitz des Hengstenbesitzers, dw Farbe, Abzeichen, Alter, Abstammung und Standort des Hengstes zu enthalten und ist mit einer 1-Kronen-Stempelmarke zu versehen.
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