Amtsblatt 1910/46 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

180 ex oHb 3 24 748 etepr, 14. November 1910 An alle Gemeinde-Vorstehungen. Amtstage im Monate November 2010. Ich werde am Samstag den 26. l. M. um halb 1V Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei Krems- münster Markt für die Gemeinden des Gerichlsbezirkes Kremsmünster, am Dienstag den 20. l. M., 8 Uhr früh, in Blasls Gasthaus in Loscnstei» für die Gemeinden Lansa, Losenstein und Reichraming und am gleichen Tage um 1 Uhr nachmittags in der Gemeinde- kanzlei Weher Markt für die übrigen Gemeinden des Gerichlsbezirkes Weyer Amtstage abhalten. Die Herren Gemeinde-Vorsteher brauchen bei diesen Amtstagen nicht zu erscheinen. Steyr, I5. November 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinanögabc der Rcichögesch-Blätter. Unter Einem gelangen die Reichsgesetz- Blätter Stück LXXX — LXXXV an die Gemeinde - Vorstchunge» zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tage» anher zu berichten. ex oüb Z 24.758. Steyr, 14 Oktober 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Merkblätter für die Volkszählung 1010. Im Verlage der Buchdruckerei Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr 7, sind Merkblätter für die Volkszählung aufgelegt worden, welche zum Preise von 50 h per Lage, das sind 10 Stück, bezogen werden können. Da diese Merkblätter den Parteien die Möglichkeit bieten, sich mit dem Inhalt der Rubriken der Ausnahmsbogen vertraut zu machen und dieselben mit den erforderlichen Daten zu versehen, stellen sie sich als wertvoller Behelf für die Durchführung der Volkszählung dar, welche nicht nur demZählungs- kommissär, der sie selbstverständlich genau zu überprüsen hat, die Arbeit wesentlich erleichtern, sondern auch der Gemeinde, welcher sie vom Zählungskommissär übergeben werden, verläßliche Behelfe in Heimatsrechtsangelegenheiten bieten. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher eingeladen, sich derartige Merkblätter von der genannten Druckerei zu beschaffen und den einzelnen Hausbesitzern im Laufe des Monates Dezember d. I. zuzustellen. Diese Merkblätter sind von den Hausbesitzern nach dem Stande vom 31. Dezember 1910 auszufertigen und dem Zählungskommiffär am Tage der Volkszählung ein- zuhändigen.___________________ Z. 24.106. Steyr, 14 November 1910 An alle Gemeinde - vorstehungen. Viehzählung >010. Wie mit dem R.-G.-Al. Nr. 148 ex 1910 bereits bekannt gemacht wurde, wird gelegentlich der im heurigen Jahre stattfindenden allgemeinen Volkszählung auch eine Viehzählung nach dem Stande vom 31. Dezember 1910 vorgenommen werden. Da die genaue Kenntnis des Viebstandes als die erste und unerläßliche Voraussetzung für die richtige und zweckdienlichste Behandlung aller die Förderung der Viehzucht, die Viehverwertung, sowie die Fleischversorgung größerer Konsumzentren betreffenden Fragen betrachtet werden muß, so wird auf die gründlichste und sorgfältigste Durchführung der bevorstehenden Viehzählung seitens des Ackerbauministeriums ganz besonderes Gewicht gelegt. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher über Erlaß des k. k. Ackerbauministeriums vom 8. Oktober 1910, Z 39.532/1091, intim mit dem Statthalterei-Erlaß vom 20. Oktober 1910, Z. 6434/x, beauftragt, die Zählungs- kommissäre nachdrücklichst anzuweisen, die zur bezeichneten Verordnung hinausgegebenen, insbesondere die auf der vierten Seite des Äufnahmebogens abgedruckten, näheren Belehrungen zur Ausfüllung des Aufnahmebogens auch bezüglich des Standes der häuslichen Nutztiere genau zu beobachten. Ferner ist die Bevölkerung zu belehren, daß richtige und vollständige Angaben über den Viehstand in erster Linie im eigenen Jntereffe der Viehbesttzer gelegen sind und in keinem Falle — wie dies bedauerlicherweise vielfach befürchtet wird — etwa Steuererhöhungen zur Folge haben > können. > 6X otko Z. 24.759. Steyr, 12. November 1910 An alle Gemeinde - vorstehungen und hochw. Pfarrämter. Titeluachwcis der in der Evidenz der Ersatzreserve stehenden ausgeweihte» Priester. Alle in der Evidenz der Ersatzreserve stehenden, zu einer Gemeinde des hiesigen pol. Bezirkes heimatszustän- , digen, ausgeweihten Priester haben bis zur Vollstreckung ! ihrer 12 jährigen Dienstpflicht (die Assentjahrgänge 1898 bis 1910) jährlich im Monate Dezember bei der k. k. Bezirks- : Hauptmannschaft Steyr nachzuweisen, daß sie sich noch in einem der im Punkte 1 des § 49 W.-V., I. Teil, bezeichneten Verhältniße befinden. Die nachbenannten dorthin zuständigen Priester find daher auf die termingemäße Vorlage dieser Nachweisung aufmerksam zu machen, und zwar: । Georg Katzinger, geb. 1877, zust nach Reichraming. Alois Wiünauer, geb. 1876, zust. nach Weyer. Alois Daxl, geb. 1879, zust. nach Losensteinleiten. Anton Hansjell, geb. 1881, zuständig nach Garsten. Alois Schochermayr, geb. 1877, zust. nach Kremsmünster Land. Franz Josef Petzl, geb. 1881, zust. uach Kremsmünster Land. Leopold Scherleitner, geb. 1882, zust. uach Pfarrkirchen. Florian Jäger, geb. 1881, zust. nach Ried bei Kremsmünster. Jsidor Mühlböck, geb. 1880, zust. nach Wartberg. , Friedrich Nuffdorfer, geb. 1879, zust. nach Gleink Johann Gruber, geb. 1877, zust nach Weyer. . Franz Aninger, geb. 1884, zust. nach Neustift. Georg Meindl, geb. 1882, zust. nach Sierning. Johann Hermentin, geb. 1883, zust. nach Neustift. Matthäus Opitz, geb.' 1883, zust. nach Sierning. David Blumenschein, geb. 1884, zust. nach St. Ulrich. Josef Hufnagl, geb. 1885, zust. uach Gleink. Franz Hochetlinger, geb. 1885, zust. nach Ternberg. Franz Gebctsroither, geb. 1884, zust. nach Garsten.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2