Amtsblatt 1910/46 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der fi. k. Bf^irsisfiniiplmnnnsrtiast 8Iegr für den gleichnamigen politischen und Schut'öezivk. Ar. 46. Steyr, am 1T. Aovemder 191<h Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Begrksbanvtlnannschaft Lteyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendnng jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Hummern kosten 10 h. Soiveit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne ^Niniiuern bezogen werden. Z. 24 223.. Steyr, 5. ^iovembei’ 1910. Mn alle Gemmule - Borstekmngen, swlüw. Vfarrämter, OrtMirlräte, Mudeihiiigeu, Omo^nslüastZ - Uocfteäungen, KranKen-Kassm etc. GmMNWD r«r Pr«iiiiiiiti'»tioii nnf ölig Mtvbllitt irr f. k. V^iiMlWtmmsW ©hur. Mit 1. Jänner 1911 beginnt der XXIX. Jahrgang des Anitsblattes der k. k. Bezirkshanptmannschast Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Nerlautbarungen und Karrespondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates au die Gemeinde-Vorstehungeu, k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden, Ortsschulräte und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabcnden Verordnungen und geschlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichtcu, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe- und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genosseuschafls ° Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in hänfige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde - Borstehungen, Ortsschulräte, Schulleitungen und Genossenschafts-Vorstehungen und ist daher von denselben zn abonnieren und als Jnventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Prünumcrationsbetrag wie bisher 5 K. Das Amtsblatt kann auch von privaten, insbesondere Viehhändlern, Fleischhauern und Gastwirten, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrageö per 5 Kronen ganzjährig, inklnsive Zusendung per Post, bezogen werden. ... Die Gemeinde-Vorstehungeu werden eingeladen, auf eine rege Pranumeratton leitend der mterepierten ^Die bisherigen Abonnenten werden eingeladeu, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1911 bis längstens 15 Derember 1910 an die k. k! Bezirkshauptmannschaft emzulenden; die neuen Abonnenten 'vollen ihre 'Pränumerations- Erklärung samt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann.

180 ex oHb 3 24 748 etepr, 14. November 1910 An alle Gemeinde-Vorstehungen. Amtstage im Monate November 2010. Ich werde am Samstag den 26. l. M. um halb 1V Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei Krems- münster Markt für die Gemeinden des Gerichlsbezirkes Kremsmünster, am Dienstag den 20. l. M., 8 Uhr früh, in Blasls Gasthaus in Loscnstei» für die Gemeinden Lansa, Losenstein und Reichraming und am gleichen Tage um 1 Uhr nachmittags in der Gemeinde- kanzlei Weher Markt für die übrigen Gemeinden des Gerichlsbezirkes Weyer Amtstage abhalten. Die Herren Gemeinde-Vorsteher brauchen bei diesen Amtstagen nicht zu erscheinen. Steyr, I5. November 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinanögabc der Rcichögesch-Blätter. Unter Einem gelangen die Reichsgesetz- Blätter Stück LXXX — LXXXV an die Gemeinde - Vorstchunge» zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tage» anher zu berichten. ex oüb Z 24.758. Steyr, 14 Oktober 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Merkblätter für die Volkszählung 1010. Im Verlage der Buchdruckerei Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr 7, sind Merkblätter für die Volkszählung aufgelegt worden, welche zum Preise von 50 h per Lage, das sind 10 Stück, bezogen werden können. Da diese Merkblätter den Parteien die Möglichkeit bieten, sich mit dem Inhalt der Rubriken der Ausnahmsbogen vertraut zu machen und dieselben mit den erforderlichen Daten zu versehen, stellen sie sich als wertvoller Behelf für die Durchführung der Volkszählung dar, welche nicht nur demZählungs- kommissär, der sie selbstverständlich genau zu überprüsen hat, die Arbeit wesentlich erleichtern, sondern auch der Gemeinde, welcher sie vom Zählungskommissär übergeben werden, verläßliche Behelfe in Heimatsrechtsangelegenheiten bieten. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher eingeladen, sich derartige Merkblätter von der genannten Druckerei zu beschaffen und den einzelnen Hausbesitzern im Laufe des Monates Dezember d. I. zuzustellen. Diese Merkblätter sind von den Hausbesitzern nach dem Stande vom 31. Dezember 1910 auszufertigen und dem Zählungskommiffär am Tage der Volkszählung ein- zuhändigen.___________________ Z. 24.106. Steyr, 14 November 1910 An alle Gemeinde - vorstehungen. Viehzählung >010. Wie mit dem R.-G.-Al. Nr. 148 ex 1910 bereits bekannt gemacht wurde, wird gelegentlich der im heurigen Jahre stattfindenden allgemeinen Volkszählung auch eine Viehzählung nach dem Stande vom 31. Dezember 1910 vorgenommen werden. Da die genaue Kenntnis des Viebstandes als die erste und unerläßliche Voraussetzung für die richtige und zweckdienlichste Behandlung aller die Förderung der Viehzucht, die Viehverwertung, sowie die Fleischversorgung größerer Konsumzentren betreffenden Fragen betrachtet werden muß, so wird auf die gründlichste und sorgfältigste Durchführung der bevorstehenden Viehzählung seitens des Ackerbauministeriums ganz besonderes Gewicht gelegt. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher über Erlaß des k. k. Ackerbauministeriums vom 8. Oktober 1910, Z 39.532/1091, intim mit dem Statthalterei-Erlaß vom 20. Oktober 1910, Z. 6434/x, beauftragt, die Zählungs- kommissäre nachdrücklichst anzuweisen, die zur bezeichneten Verordnung hinausgegebenen, insbesondere die auf der vierten Seite des Äufnahmebogens abgedruckten, näheren Belehrungen zur Ausfüllung des Aufnahmebogens auch bezüglich des Standes der häuslichen Nutztiere genau zu beobachten. Ferner ist die Bevölkerung zu belehren, daß richtige und vollständige Angaben über den Viehstand in erster Linie im eigenen Jntereffe der Viehbesttzer gelegen sind und in keinem Falle — wie dies bedauerlicherweise vielfach befürchtet wird — etwa Steuererhöhungen zur Folge haben > können. > 6X otko Z. 24.759. Steyr, 12. November 1910 An alle Gemeinde - vorstehungen und hochw. Pfarrämter. Titeluachwcis der in der Evidenz der Ersatzreserve stehenden ausgeweihte» Priester. Alle in der Evidenz der Ersatzreserve stehenden, zu einer Gemeinde des hiesigen pol. Bezirkes heimatszustän- , digen, ausgeweihten Priester haben bis zur Vollstreckung ! ihrer 12 jährigen Dienstpflicht (die Assentjahrgänge 1898 bis 1910) jährlich im Monate Dezember bei der k. k. Bezirks- : Hauptmannschaft Steyr nachzuweisen, daß sie sich noch in einem der im Punkte 1 des § 49 W.-V., I. Teil, bezeichneten Verhältniße befinden. Die nachbenannten dorthin zuständigen Priester find daher auf die termingemäße Vorlage dieser Nachweisung aufmerksam zu machen, und zwar: । Georg Katzinger, geb. 1877, zust nach Reichraming. Alois Wiünauer, geb. 1876, zust. nach Weyer. Alois Daxl, geb. 1879, zust. nach Losensteinleiten. Anton Hansjell, geb. 1881, zuständig nach Garsten. Alois Schochermayr, geb. 1877, zust. nach Kremsmünster Land. Franz Josef Petzl, geb. 1881, zust. uach Kremsmünster Land. Leopold Scherleitner, geb. 1882, zust. uach Pfarrkirchen. Florian Jäger, geb. 1881, zust. nach Ried bei Kremsmünster. Jsidor Mühlböck, geb. 1880, zust. nach Wartberg. , Friedrich Nuffdorfer, geb. 1879, zust. nach Gleink Johann Gruber, geb. 1877, zust nach Weyer. . Franz Aninger, geb. 1884, zust. nach Neustift. Georg Meindl, geb. 1882, zust. nach Sierning. Johann Hermentin, geb. 1883, zust. nach Neustift. Matthäus Opitz, geb.' 1883, zust. nach Sierning. David Blumenschein, geb. 1884, zust. nach St. Ulrich. Josef Hufnagl, geb. 1885, zust. uach Gleink. Franz Hochetlinger, geb. 1885, zust. nach Ternberg. Franz Gebctsroither, geb. 1884, zust. nach Garsten.

181 Z. 24.393 Steyr, 9 November 1910 An alle Gemeinde - vorstehungen, hochw. Pfarrämter und k. k. Gendarmerie-PostenUommanden. Sammelbcwilliguug. Der k. k. Statthalter für Oberösterreich hat dein Lereine zur Erziehung kath. Lehrlinge in Wien die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für I Die Zeit vom 5. November bis 5. Dezember 1910 erteilt. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen, hochw. Pfarrämter und f. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden über Erlaß des k. k. Statthalters vom 5. November l I., । Z. 4388/Präs, mit dem Beifügen in die Kenntnis, daß dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Anna Holy am 5. November l. I. das ! mit dessen Photographie und Personsbeschreibnng versehene Sammelbuch Nr. 112 ausgestellt wurde. Z. 2189/B.-Sck-N Steyr, II. November 1910. । Konkurs Ausschreibung. An den zweiklassigeu Volksschulen in Kleiuraming und Sipbachzell, ferner an den dreiklassigen Volksschulen in Bad Hall, Eberftallzell, Grohraming und Neustift kommt je eine Lehrerstelle zweiter Klasse zur definitiven Besetzung. Mit jeder dieser Stellen ist ein Jahresgehalt von । 1200 K, die gesetzlichen Dienstalterszulagen und der Ge- > nuß eines Naturalquartiers verbunden. 1 Bewerber und Bewerberinnen haben ihre mit dem Neife- und Lehrbefähigungszeugnisse und einer ordnungs- , mäßig ausgefüllten Diensttabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" im vorgeschriebenen Dienstwege hieramts einzureichen. Z 24.475 Steyr, 10 November 1910 j An alle Gemeinde - Vorsehungen und hochw. Pfarrämter. Kundmachung. Aus der anläßlich der Vermählung Ihrer k. u. k. Hoheit der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Giiela mit Sr. kgl. Hoheit dem durchlauchtigsten Prinzen Leopold von Bayern von einem Ungenannten gegründeten Stiftung ist für das Jahr 1911 eine Ausstattung im Betrage von 1360 K zu verleihen. Auf diese Ausstattung haben Anspruch im Braut- stande befindliche mittellose und würdige Töchter oder Waisen von solchen Staatsbeamten, welche einem dem k. k. Mini- "erium des Innern unterstehenden Dienstzweige angehören oder vel ihrem Ableben oder ihrer Pensionierung angehört haben. . , Diese Ausstattung wird am 20. April 1911 verliehen, eooch ^st „ach eingegangenem Ehebündnisse flüssig gemacht, i^ dem beteilten Mädchen die Frist bis Ende Oktober 11 tteisteht. veren^'verberinnen, welche sich vor dem 20. April 1911 üblichen, können nickt berücksichtigt werden. I Die Gesuche sind mit dem Geburtsscheine, dem Sitten- und Mittellosigkeitszeugnisie sowie mit dem Nachweise über die bereits stattgehabte Verlobung, endlich mit dem Nachweise, daß der Vater der Bewerberin in einem der eben erwähnten Dienstzweige dient oder gedient bat, zu belegen und bis längstens 16. Dezember 1910 bei der k. k. Statthalterei in Wien einzureichen. Soferne über die stattgehabte Verlobung kein anderer Nachweis beigebracht werden kann, ist mindestens Name und Charakter des Bräutigams anzugeben. Wien, am 3. November 1910. Von der k. k. n.-ö. Statthalterei. Hieraus sind die interessierten Kreise besonders aufmerksam zu machen. Z. 24.767. Steyr, 15 November 1910. An alle Genossenschaft - Vorstehungen k. rc. Verlust deS Rechtes Lehrlinge zu halten nach 8 98 Ge- wcrbc-Ordnnng. Anläßlich eines speziellen Falles hal sich das k. k. Handelsministerium laut Erlasies vom 28. Oktober 1910, Z. 4591/H. AI., bestimmt gesunden, das Augenmerk auf die Bestimmungen des 2. und 3. Absatzes des 8 98 G -O. betreffend das Halten von Lehrlingen zu lenken. Laut des 2. Absatzes des obzitierten 8 98 G -O. dürfen jene Gewerbeinhaber, welcke wegen eines Verbrechens überhaupt oder wegen eines aus Gewinnsucht begangenen oder gegen die öffentliche Sittlichkeit gerichteten Vergehens oder einer derlei Nebertretungen verurteilt wurden, Lehrlinge weder aufnehmen, noch die bereits ausgenommenen länger behalten. Solche Gewerbeinhaber verlieren also dauernd das Recht, Lehrlinge zu hallen, und tritt diese gewerberechtliche Konsequenz einer gerichtlichen Bestrafung mit rechtskräftiger Verurteilung ex lox ein, ohne daß es einer weiteren administrativen Verfügung bedürfe. Gewerbeinhaber, welche deffenungeachtet Lehrlinge balten, machen sich einer Uebertretung des § 98 Absatz 2 G -O. schuldig und sind im Sinne des § 133u G -O. zu ahnden. Die in Betracht kommende Genoffensckast bat die Auf- dingung von Lehrlingen bei solchen Gewerbeinbabern zu verweigern. Hievon wird den Genostenschasten zur Daruachachtung die Mitteilung gemacht. Z. 24.655 Stevr, 14 November 1910 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung StellungSpflichtiger aus Trieft. Auto« Alfred Berger, 21 /4. 1889 geb,, kalb., ehel., Eltern: Anton u. Anna, geb. Matheisl, Bahnangestellter ; Emil Bisofi, 18./5. 1889 geb., kath, ehel., Eltern: Johann u. Josefine, geb. Samarin, Schuhmacher; Marcello Ettore Busolini, 18./3. 1889 geb., katb, ehel., Eltern: Silvius u. Josefine, geb Nodovic, Handlanger ; Mario Marco Carlini» 28.'8. 1889 geb, kath., ehel., Eltern: Petro u. Elisabeth, geb. Pleß, Maschinist; Toimo Te s>-ave, 5/8 1889 geb., kath., unehel., Eltern: Podnie Doimo, p. ck. ck. Maria;

18 J Paolo Gidi recte Gyiggyi, 26 /l. 1889 geb., kath., ehel., Eltern: Albert u. Valerie, geb. Engel, Musiklehrer. Romeo Fabris, 9./3. 1889 geb., kath, unehel., Eltern: Roffi Anton, p. 6. 6. Anna; Emil Karl Graf, 31./I. 1889 geb., kath., ehe!., Eltern: Emil u. Josefine, geb. Neumayer, Ptechaniker; Sllbcrt Gergcli, 5./12. 1889 geb., kath., unehel., Eltern: Blas Bartolomäus, p. 6. <1. Giuliano; Francesco Kvas, 7./10. 1889 geb., kath, unehel., Mutter: Johanna; Engen Andreas Kovac, 28 /10. 1889 geb, kath., unehel., Mutlter. Marie; Theodor Kordan, 26./10. 1889 geb., kath., ehel, Eltern: Johann u. Johanna, geb. Bicek; Hugo Muise Rcsen, 9./I I. 1889 geb., israel., ehel., Eltern: Alfred und Anna, geb. Brandovciner, Direktor; Karl Rudolf Schwach, 9 /3. 1889 geb., kath., ehe!., Eltern: Karl und Clotilde, geb. Gmeind, Arbeiter; Vinzenz Andreas Stefanovich, 15 /10. 1889 geb , kath, unehel., Eltern: Marino Libesco, p. ä. ä. Marie; Johann Baptist Stegon, 27 /3 1889 geb., kath., unehel., Eltern: Johann Oliscic, p. 6. 6. Johanna; Hermann Smerdu, 24 /1. 1889 geb., kath, unehel., Eltern? Anton Gustin, p. 6. rl. Antonie; Josef Skevin, 2 /5. 1889 geb., kath, ehel., Eltern: Natale u. Mathilde, geb. Mondavan, Kellner; Josef Sernel, 19./9. 1889 geb., kath., unehel., Mutter: p. d. 6. Agnes; Marius Spongia, 4. 8 1889 geb., kath., unehel., Mutter: p. d. d. Antonie; Franz Josef Snlie, 27 /4 1889 geb, kath., unehel., Mutter: p. d. d. Josefine; Slngust Trettel, I9./I2. 1889 geb., kath., unehel., Mutter: p. d. d. Marie, Witwe Trettel; Balcrius Engen Tnrk, Z./9. 1889 geb., kath., ehel., Eltern: Franz u. Karoline, geb. Droc, Besitzer; Eduard Franz Valentin, 27/11. 1889 geb., kath., ehel., Eltern: Franz u. Auguste Walvrecka, Kaufmann; Egyd Karl Balle, 27./7. 1889 geb., kath., ehel., Eltern: Eligio u. Helene, geb. Hrannelli, Handelsagent; Anton Franz Bitez, 8./6. 1889 geb, kath., ehel., Eltern: Jakob u. Marie, geb. Fonda, Handlanger; Amadeus Alois Bolpi, 28/3. 1889 geb., kath., ehel., Eltern: Franz u. Ntarie, geb. Mazziera, Landwirt, Bolzano 1892; Marius Bonk, 6./1. 1689 geb., kath., ehel., Eltern: Johann u. Agnes, geb. Sturm; Josef Zanier, 26./5^ 1889 geb, kath., ehel., Eltern: Johann u. Karoline, geb. Stanta, Handlanger; Alois Zivec, 2. 9. 1889 geb , kath., ehel., Eltern: Andreas u. Anna, geb. Stambul, Handlanger; Johann Znnta, 15. 9. 1889 geb., kath., unehel., Mutter: p. d. d. Marie; Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Dezember l. I. zu berichten. I. 24 112. Steyr, 14. November 1910. An alle Gemeinde -Vorstellungen. Fleischbeschankurs. In der Zeit vom 9. Jänner bis 4 Februar 1911 findet im städtischen Schlachthofe zn Linz ein theoretischer und praktischer Kurs über Vieh- und Fleischbeschau statt. Zu demselben werden nur solche Personen mit guter Volksschulbildnng und gutem Leumunde zugelafien, deren Gesuche nicht nur von der zuständigen k. k. Bezirkshaupt- mannschast besürwortet werden. Die Gesuche sind bis längstens 15. Dezember l. I im Wege der vorbezeichneten Behörden an die Direktion des städtischen Schlachthoses in Linz einzusenden. Die Unterrichts- und Prüfungstoxe per 72 X ist zu Beginn des Kurses zu erlegen. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. Oktober 1910, Z. 6849/X, mit der Aufforderung in die Kenntnis, für die weitgehendste Verlautbarung dieser Kundmachung Sorge zu treffen. Z. 24.114 Steyr, 14. November 1910 An alle Gemeinde-Vorstehu-lgeii. Verbot der Einfuhr bo» Heu, Stroh, Häcksel und Geflügel aus Oesterreich-Ungar» in den kgl. prenß. Regie- rnngsbczirk Bresla». Mit Beziehung auf die h. a. Verlautbarung vom 16. Oktober 1910, Z. 22 568, Amtsblatt Nr. 42, wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß wegen Herrschens der Maul- nnd Klauenseuche in Oesterreich-Ungarn auch der königlich preußische Regierungspräsident in Breslau gleich dem königlich preußischen Regierungspräsidenten zu Oppeln dieselben Verfügungen erlassen hat. Z 24 111. Steyr, 10. November 1910 An «He Gemeinde - Vorstellungen. Vichvcrkchr zum, am nnd vom Zcntralvichmarkte zn St. Marx in Wien. Die Gemeinde-Vorstehungen werden anf die im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 1. November 1910, Nr. 96, verlautbarte Kundmachung der k. k. n.-ö. Statthalterei, betreffend den Viehverkehr zum, am und vom Zentralvieh- markte zu St. Marx in Wien zur allfälligen weiteren Verlautbarung und Verständigung der Jntereffenten aufmerksam gemacht. Z. 24 113'.:. 24 479. Steyr, 14. November 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. l. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Stand der Tierseuchen in Oberösterreich. Der Bezirk Steyr Land war in der Zeit vom 23. Oktober bis 5. November l. I. seuchenfrei; mit Rücksicht auf die bereits erfolgte Einschleppung der Maul- und Klauenseuche nach Oberösterreich, u. zw. in die Bezirke Linz Stadt und Land, Eferding und Urfahr wird jedoch unter Hinweis auf den h. ä. Erlaß vom U. September 1910, Z. 20.429, Amtsblatt Nr. 38, aus die strenge Einhaltung der veterinärpolizeilichen Vorschnsten nochmals ausdrücklich aufmerksam gemacht. Der k. k. Bezirk8hauplma"NWaldcrdorst.

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