Amtsblatt 1910/43 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Lezirkshauplmannschafl 8leqr für: den gleichnamigen poetischen unö Schutbezirk. Ar. 43. öteisr, am ZL. Oktober 1910. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft sleyr bezogen werde», wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postverseiidung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 K. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 24. Oktober 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinansgabc der Ncichsgcsetz- Blätter. Unter Einem gelangen die Reichsgesetz- Blätter Stück LXXVI — LXXIX an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. _______ ex offo Z. 23.262. Steyr, 21. Oktober 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Detailplänc für die Durchführung der Volkszählung 1010. Die Gemeinde-Vorstehungen werden aufgefordert, schon jetzt einen Detailplan für die Durchführung der Volkszählung für jeden einzelnen Zählungskommissär zu entwerfen. Dieser Detailplan ist auf Grund der Ortschaften-Ver- zeichnisse anzulegen, und hat nicht nur die Ortschaften, sondern auch die Nummern aller Häuser, welche einem Zählungskommissär zugewiesen werden, zu enthalten, so daß es ausgeschlossen ist, daß ein oder das andere Haus bei der Volkszählung übersehen wird. Dieser Detailplan ist sodann allen Zahlungskommissären zu übergeben, welche sich auf Grund derselben und einer Begehung des zugewiesenen Gebietes einen definitiven Plan zu entwerfen haben, in welchen Ortschaften und in welchen Häusern sie an jedem einzelnen Tage die Zählung vornehmen wollen. Die Zählungskommisiäre werden diese Detailpläne zu den im Dezember stattfindenden Amtstagen in zweifacher Ausfertigung mitzubringen haben. Dieser Detailplan hat seinerzeit auch zur Verständigung der Bevölkerung über Tag und beiläufige Stunde des Erscheinens des Zählungskommisiärs in jedem einzelnen Hause zu dienen, sowie auch der k. k. Bezirkshauptmannschaft die Möglichkeit zu bieten, durch Beamte derselben die richtige Durchführung der Volkszählung zu überwachen. Den Zählungskommissären steht zur Aufnahme die Zeit vom 1. bis 20. Jänner 1911 zur Verfügung, doch ist bei Ausarbeitung der Detailpläne darauf Bedacht zu nehmen, daß eventuell Nachtragserhebungen notwendig sind, und daß Störungen eintreten können. Die Zählungskommissäre werden noch vor den eingangs erwähnten Amtstagen gedruckte Belehrungen erhalten, doch empfiehlt es sich, daß sich dieselben schon jetzt mit dem Volkszäblungsgesetze, sowie mit den in der Ministerial - Verordnung vom 20. Oktober 1910, N -G.-Bl Nr. 148, enthaltenen Formularien IX, X und XI vertraut machen. Z. 23110. Steyr, 20. Oktober 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Volkszählung 1910. Aus Anlaß einer Anfrage, ob es bei der Vornahme der bevorstehenden Volkszählung mittels Aufnahmsbogens dem Zählungskommisiär gestattet sei, statt der Zählung von Haus zu Haus etwa eine gewiye Anzahl von Haushaltungsvorständen an einem bestimmten Orte zu versammeln und dort ihre mündlichen Angaben entgegenzunehmen, wird den Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. Oktober 1910, Z. 35.976, eröffnet, daß die Ausführungen des Ministerialerlasses vom ! 26. November 1890, Z. 24.032, mit welchem dieselbe Frage ; unbedingt verneint worden ist, auch bei der kommenden Volkszählung genau zu beobachten sein werden. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 12. Oktober 1910, Z. 10.015/11, unter Hinweis auf den h. ä. Erlaß vom 2. Dezember 1890, Z 12 797, A. Bl. Nr. 48, in Kenntnis gesetzt. Falls mit Rücklicht auf diese Weisung die Anzahl der namhaft gemachten Zählungskoinmissäre etwa eine Erhöhung erfahren müßte, sind die weiter erforderlichen Zählungs- kommiffäre ehestens anher namhaft zn machen. Z. 23.277. Steyr, 26. Oktober 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Jnansprirchnahmc von Baracken vom roten Krcnze. Anläßlich der gegen eine Weiterverschleppung der Cholera angeordneten Maßnahmen ist von mehreren Seiten der Anspruch auf Ueberlassung von Baracken der österr. Gesellschaft vom roten Kreuz zum Behufe der Isolierung von cholerakranken und choleraverdächtigen Personen an den

170 Landeshilssvereiu vom roten Kreuze, beziehuugsweise an die k. k. Statthalterei gestellt worden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 17. Oktober 1910, Z. 6582/V, aufmerksam gemacht und erinnert, daß in allen Fällen, wenn in Friedenszeiten wegen außerordentlicher Notstände oder bei Epidemien Hilfsmittel des roten Kreuzes im Sinne der Vereinbarung vom 15. Jänner 1901 in Anspruch genommen werden, vorher im hierämtlichen Wege die Genehmigung einzuholen ist. Z. 23.198. Stepr, 21 Oktober 1910. An alle Gemeinde - vorstehungen. Waffenübilttgen der Fußtruppen der Landwehr im Jahre 1911. Z. 7826 X. Kundmachung der k. k. Statthaltcrci int Erzherzogtum Oesterreich ob der Enns nont 13. Oktober 1910, betreffend die Waffen- llblmgcil der Landwehr im Jahre 1911. 1. Zur Waffenübung der Landwehr im Jahre 1911 sind die in der folgenden Uebersicht verzeichneten Affent- jahrgänge, sowie jene Mannschaft, die eine Waffenübung nachzutragen hat, einzuberufen. Die im 11. und 12. Dicnstjahr stehende nicht- aktivc Landwehrmannschaft ist, insoweit sie nicht eine frühere Waffenübung nachzutragen hat, zu einer Waffenübung nicht einzuberufen. 2. Sämtliche im Jahre 1911 Waffenübuugspflichtigen der Landwehrsußtruppen (ausgenommen die Landwehr- insanterieregimenter Klagensurt Nr. 4 und Laibach Nr. 27 und die Landesschützenregimenter) sind von Mitte Juni bis Mitte Juli (l. Periode) und von Mitte August bis Mitte September (2. Periode) zur Waffenübung einzu- berufen 3. Die Waffenübungspflichtigen der Landwehrinfan- tcriercgimenter Klagensurt Rr. 4, Laibach Nr. 27 und die Laudesschüheuregimeuter sind derart einzube- rufe», daß vom Beziehen der Sommerstationen an bis zum Beziehen der Winterstationen die Stände gleichmäßig und ununterbrochen erhöht werden. (Erntezeit ausgenommen). 4. Die Eiuberufuugstagc für die zur Zeit der Schlußübungen stattfindenden Waffenübungen werden nach den vorgelegten Programme» vom Ministerium für Landesver- teidigung verlautbart werden. .5. Jeder Waffenübungspflichtige kann die Periode angeben, zu der ihm die Einberufung aus besonderen Gründen seines Erwerbsverhältniffes wünschenswert ist. Die Wünsche der Waffenübuugspflichtigen, besonders der bei der Landwirtschaft Beschäftigten, sind möglichst zu berücksichtigen. Nur wenn das Erreichen der vorgeschrie- benen Wasfenübungsstände in Frage gestellt wäre, können Waffenübungspflichtige auch zu der von ihnen nicht gewünschten Periode einberufen werden. . Besonders berücksichtigungswurdige Gesuche um Ableistung der Waffenübungen außerhalb der beiden testge- setzten Perioden sind für das Frühjahr "??,.^^^^ ^^/ ^ mit der an die achtwöchige Ausbildung anschließende Waffenübung der Ersatzreservisten — möglichst zu berücksichtigen; dagegen ist Gesuchen um Ableistung der Waffenübung im Herbste nach Schluß der große» Uebungen nur ganz ausnahmsweise stattzugeben. Die Waffenübuugspflichtigen haben die gewünschten Perioden bei der Gemeinde-Vorstehung des Aufenthaltsortes spätestens bis Ende Dezember 1910 anzumelden. Die Gemeinde-Vorstehungen haben die Anmeldungen - in ein Verzeichnis gleich dem bisherigen Formular aufzu- nehmen und dieses nach Abschluß sofort der politischen Bezirksbehörde vorzulegen. 6. Rekruten und Ersatzreservisten find — soweit : sie nicht im Herbste ausgebildet wurden — auch künftig I von Mitte März an auszubilden. Die Festsetzung des Zeitpunktes wird den Landwehrterritorialkommandos überlassen. Die zur militärischen Ausbildung im Frühjahre 1911 eingerückten Ersatzreservisten haben anschließend an ihre Ausbildung die erste Waffenübung abzuleisten. Vorstehende Bestimmungen finden auf die Mannschaft der beritteuen Truppen keine Anwendung. Dies wird zufolge des Erlaffes des k. k. Ministeriums für Landesverteidigung vom 20. September 1910, Nr. 2524/11, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Für den k. k. Statthalter: Binder m. p.

171 Die vorstehende Kundmachung und die Uebersicht sind in ortsüblicher und weitgehendster Weise zu verlautbaren. Mit Bezug auf den Punkt 5, 1. Absatz der Kundmachung, sind im Interesse der Waffenübungspflichtigen derlei Anmeldungen von den Gemeinde - Vorstehungen ent- gegenzunehmen und dieselben in ein Verzeichnis nach beiliegendem Muster einzutragen, u. zw. alle ohne Rücksicht auf deren Zuständigkeit. Diese Verzeichnisse, in welchen die Rubriken 1 — 6 auf Grund der seitens der sich Anmeldenden vorzuzeigenden Landwehrpässe genauestens auszufüllen sind, sind ohne Vorlagebericht zuverlässig bis 1. Jänner 1911 anher vor- zulegen. Z. 23.197. Steyr, 21. Oktober 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Waffcnübttttgseiubcrufuugötaae für die Landwehrfuff- truppen im Jahr 1911. Zufolge Erlasses der k. k. o -ö. Statthalterei vom 13. Oktober 1910, Z. 8074/IV, wurden laut Zuschrift des f. k. Landesverteidigungs - Kommandos in Innsbruck vom 4. Oktober l. I., Nr. 5418, als Einberufungstage zu den Waffenübungen im Jahre 1911 festgesetzt. I. Für die Laildwehrinfantcrie-Ncgimenter Nr. 2 und 21: 1 Periode: der 16. Juni. II. Für die Laudesschützcu-Regimenter: 1. Periode: der 6. Mai, 2. Periode: der 6. Juni. Die Rekruten und Ersatzreservisteu, die im Früh- iahre 1911 zur ersten militärischen Ausbildung gelangen, werden auf den 11. März einberufen. Der Termin für die Waffenübung nach der Erntezeit (August) wird später be- tanntgegeben werden. Dies wird unter Bezugnahme auf den gleichfalls in diesem Amtsblatts verlautbarten h ä. Erlaß Z. 23.198 vom 21. d. M. mit dem Auftrage bekanntgegeben, die vorstehend angeführten Einberufungstage in der eigenen Gemeinde in weitestgchcuder Weise zu verlautbaren. ■ex oüd Z. 23.192. Steyl, 22 Oktober 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen und Handels- Genossenschastz - vorstehungen. Sicherstell,ing von Brot und Hafer für die Truppe» in der Garnison Steyr. . Ant 19. November l. I., 9 Uhr vormittags, findet ^ k. u. k. Militär-Verpflegs-Magazin in Linz obige ^icherstellungsverhandlung statt. , Hievon sind die Interessierten mit dem Bemerken aus- ^"Esam zu machen, daß die näheren Bedingungen täglich A"nd der Amtsstunden in der Kanzlei der k k. Be- Älrrshauptmannschast in Steyr eingesehell werden können. Z. 2033/Sch. Steyr, 19. Oktober 1910. An den Zweigverein Uremsmünster der o.-ö. Lehrervereines. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt den Mitgliedern des Zweigvereines Kremsmünster, welche an der Zweiglehrerversammlung am 12. November l. I. in Ried teil- nehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z 23.426. Steyr, 25. Oktober 1910 An alle Gemeinde-vorstehungen. Oestcrrcichische Staatsbürgerkunde für Schule und Haus. Zufolge Erlasses des k. k. Statthalterei -Präüdiums vom 21. Oktober 1910, Nr. 4155/Präs., werden die Gemeinde-Vorstehungen auf das kürzlich im k. k. Schulbücherverlage erschienene Werk „Oesterreichische Staatsbürgerkunde für Schule und Haus" von Dr. Edmund Krautmann und Ferdinand K r a u t m a n n mit dem Auftrage aufmerksam gemacht, die interessterten Kreise in der Gemeinde auf diese übersichtliche und populäre Darstellung der wichtigsten Normen des österreichischen Verfassungsrechtes sowie des Zivil- und Strafrechtes unter Bekanntgabe des Ankaufpreises aufmerksam zu machen. Der Ladenpreis beträgt gebunden 3 K. Z. 23.427. Steyr, 25. Oktober 1910. An die Herren Gemeinde-vorsteher, hochw. Pfarrämter rc. rc. 40. Staatslotteric für Zivilwohltätigkeitszwecke. Ueber Allerhöchste Ermächtigung Seiner k. und k. Apostolischen Majestät veranstaltet die k. k. Lottogesälls- Direktion die 40. Staatslotteric für Zivil-Wohltätigkeits- zwecke der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, deren Ziehung am 15. Dezember 1910 stattfindet. Im Hinblick auf den eminent wohltätigen Zweck dieser Lotterie ersuche ich die Herren Gemeinde-Vorsteher und die hochw. Pfarrämter rc., dem Unternehmen die tunlichste Förderung angedeihen zu lassen. Die d. a. gewünschte Anzahl von Losen wolle unter gleichzeitiger Einsendung des hiesür entfallenden Geldbetrages 4 X per Los der Kanzlei der k. k. Bezirkshaupt- mannschaft in Steyr bis längstens 10. Dezember l. I. bekanntgegeben werden. Z. 23.271. Steyr, 22. Oktober 1910. An alle Genossenschaften. Neuauflage des Musterstatutes für gewerbliche Kredit- augelegenheitcu. Laut Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 15 Oktober 1910, Z 5708 X1, hat das k. k. Ministerium ' für öffentliche Arbeiten laut des Erlasses vom 4 Oktober 1910, Z. 1139/2 - X X a, eine Neuauflage des Musterstatutes für gewerbliche Kreditgenossenschaften veranlaßt

172 Hierauf werde» die Genossenschaften mit dem Bei- sügen aufmerksam gemacht, daß diese Statuten im Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien erschienen sind und dort bezogen werden können. $. 23.171. Steyr, 20. Oktober 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Cholera i» Italien. Zu dem h. ä. Erlasse Z. 22.314, vom 8. Oktober 1910, Amtsblatt Nr. 41, sind außer den Provinzen Bari, Foggia und der Stadt Neapel dermalen auch die Provinzen Neapel und Caserta als choleraversencht zu betrachten. Z. 23.364. Steyr, 24. Oktober 1910. Cholera in Ungarn. Laut Erlaß der k. k. o.-'ö. Statthalterei vom 22. Oktober 1910, Z. 6507, ist das Komitat Krasso - Szoereny cholera- verseuckt. Wieder cholerasrei find die Komitate Esztergom (Gran) und Komarom (Komorn). Z. 23.195, 23.196. Steyr, 21. Oktober 1910. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Kosten-Uommanden. Warnung vor Unterstiitrungsschwindlern und zwar: Gottlieb Glaubauf, geboren am 20. August 1856, nach Prag zuständig, Schlosser, und Franz Frömmel, 1856 in Moskelle geboren, nach Liebau zuständig, Bäcker und Müller. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhanden-- sein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu be. handeln.______________________ Z. 23.113. Steyr, 22. Oktober 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Werstzuchenausweis. In der Berichtsperiode vom 8. bis 15 Oktober 1910 kam in der Ortschaft Dörfl der Gemeinde Neustüt ein. Fall von Nauschbrand vor. Der k. k. Bezirkshauplmanuc Walderdorff. Redaktion und Berlag der k. k. BezirkShauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steur.

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