Amtsblatt 1910/41 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

163 Z. 22.110. Stepr, 7. Oktober 1910. An alle Gemeinde - Vorstellungen. Wohltätigkeitshaus Bade«, Wiilterkurstation. Im k. k. Wohltätigkeitshause zu Baden bei Wien ' wird in der Winterperiode 1910/1911 eine Winlerkurstation eingerichtet, welche am 15. November 1910 eröffnet und am 25. März 1911 geschlossen werden wird. Gleichwie in der Sommerkurperiode stehen auch in der Winterkurstalion ^sowohl die Thermalschwefelbäder des Badener sehr wirksamen Franzensbades, als auch alle zur physikalischen Behandlung erforderlichen Apparate zu Gebote. Ueberdies werden Trinkkuren mit radiogener Emanation sin den geeigneten Krankheitsfällen ärztlich verordnet > und überwacht. Endlich ist das k. k Wohltätigkeitshaus in Baden ! auch mit einer Röntgen - Untersuchungskammer unter der Leitung eines bewährten Fachmannes ausgestattet. In das k. k. Wohltätigkeitshaus können nur wirklich arme oder solche mittellose Kranke ausgenommen werden, welche nach dem beizubringenden ärztlichen Befunde zur Heilung oder Besserung der Krankheit die Thermalbadekur j benötigen und für dieselbe die physische Eignung besitzen. Unheilbare, sowie Kinder unter 12 Jahren, ferner Schwangere, Geistesgestörte und endlich Personen mit an- steckungsfähigen Krankheitsformen können in das k. k. Wohltätigkeitshaus nicht ausgenommen werden. Die tägliche Berpflegstaxe beträgt 1 K 60 h. Die aufgenommenen Pfleglinge haben Anspruch auf ein Bett, die Anstaltskost, ein Schwefelbad, die Bett- und Badewäsche, sowie auf ärztliche Behandlung und Medikamente. Für die Leibwäsche und für die Reisekosten nruß aus eigenen Mitteln gesorgt werden. 1 Kurbedürstige werden über schriftliche Anmeldung der Landesausschüffe, Gemeindeverwaltungen, Spitalsleitungen, der Krankenkassen oder anderer Humanitätsanstalten, und humanitären Verbände gegen Zusicherung des Verpflegs- kostenersatzes von der Direktion des k. k. Wohltätigkeits- hauses ausgenommen 'und erhalten hierauf die Verständigung. mit welchem Tage die Kur angetreten werden kann. Hievon werden die Gemeinde -Vorstehungen unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 7. Oktober 1909, Z. 24.205, Amtsblatt Nr. 42, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die in dortiger Gemeinde befindlichen Armeninstitute, Krankenanstalten, Krankenkassen, Wohltätig- keits- und Humanitätsvereine rc. auf diese Einrichtung in entsprechender Weise aufmerksam zu machen Z. 22.314. Steyr, 8. Oktober 1910. An alle Gemeintze- vorstehungen. Cholera in Neapel. Laut telegraphischer Mitteilung des k. u. k. General- konsularamtes in Neapel ist in dieser Stadt der Ausbruch einer Choleraepidemie amtlich konstatiert worden. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 30. September '1910, Z. 6104/V, mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, zu veranlassen, daß die mit dem hierortigen Erlasse Z 19.891, vom 3 September 1910, Amtsblatt Nr. 36, angeordnete fünftägige ärztliche Ueberwachung der Reifenden aus der italienischen Provinz Puglien auch aus Reisende ^aus Neapel ausgedehnt wird. Z. 22 370. S t e v r, 9. Oktober 191 o An alle Gemeinde - Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Cholcramaffregcln in Serbien. Laut Mitteilung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern und des k. k. Ministeriums des Innern, hat die königlich serbische Regierung wegen der Choleraeinschlevpungsgefahr verfügt, daß alle nach Serbien eintretenden Reisenden sich legitimieren müssen. Jedwede Art von Legitimierung genügt. Reisende aus Wien, Budapest oder Mohacz und Umgebung werden unter fünftägiger ärztlicher Kontrolle gehalten, und zwar in der Weise, daß sie während dieser Zeit ein Vezirksarzt täglich zweimal in ihrer Wohnung aufsucht, ohne daß dadurch ihre Bewegungsfreiheit irgendwie behindert werden soll. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 4. Oktober 1910, Z 6226/V, mit dem Auftrage verständigt, den interessierten Kreisen hievon sofort Kenntnis zu geben. Z. 22.610. Steyr, 12. Oktober 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die Herren Gemeindearzte. Cholera in Ungarn. Zu dem b. ä. Erlasse Z. 21 974 vom 4. Oktober 1910 (Amtsblatt Nr. 40). Wieder cholcrasrci sind die Komitate: Györ (Naab) und Pozsony (Preßburg). Als choleraverscucht haben derzeit zu gelten die Komitate Bacs-Bodrog, Baranya, Esztergom (Gran), Feuer (Stuhlweißenburg), Komarom (Komorn), Nyitra (Neutra«, Pest (Pilis), Tolna, Torontal. Zala in Ungarn, sowie Sriem (Syrmien) und Birovitica (Virovititz) in Kroatien-Slavonien. Z. 22.182, 22.183, 22.043. Steyr, 6. Oktober 1910 An alle Gemeinde-vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor UntevstützungSschwindlern und zwar: Oskar Langer, geb. am 15. Dezember 1882 in Brunn und dahin zuständig; Johann Krenner, Bäckergebilfe, 1871 geboren und nach Tüsser zuständig; Anton Ladavaz, Sohn des Jakob, geboren 1880 in Parenzo und nach Triest zuständig, Bildhauer, ledig, hat Arbeitsbuch vom Triester Anagrafenamte am 2. März 1910, Z. 1152, ausgestellt ; Rudolf Stein, Sohn des Angelo, geboren am 16. März 1876 in Wien, zuständig nach Görz, Bäcker, ledig, Arbeitsbuch von der Stadt Gor,, ddo. 4. Mai 1909, Z. 221, in vierter Ausgabe, da er die früheren verloren zu haben behauptet;

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