der k. k. Zrzi r fi s s) m i p t m a n n sdj aft Stcqr für öen gleicHncrrnigen positiven und SctzuMezirk. Ar. 41. Licr^, >!iu 1!1. Grober 1910. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Lrtepr bezogen werden, ido auch geeignete Inserate angenommen werden. — PrännmerationSpreiS jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, II. Oktober 1010. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Hinausgabe der Ncichögcsch-Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz-Blätter Stärk LXXIII — LXXV an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. . Z. 21.272. Steyr, 7. Oktober 1910 An alle Gemeinde -Vorstehungen. Betreffend Hilfeleistung bei Landung von Militär -Luftballons. Infolge der demnächst bevorstehenden Indienststellung des Militär-Motorballons I (Parceval - Type) kann durch Witterungsverhältnisse rc. der Fall emtreten, daß Landungen an Orten stattfinden, welche nicht vorher fürgewählt oder vorbereitet werden konnten. Es können entweder beabsichtigte Zwischenlandungen oder auch erzwungene (sogenannte Notlandungen) erforderlich werden. Wenn möglich werden hiezu die Exerzierplätze oder sonstige entsprechend große Hutweiden, Waldblößen oder Felder vom Kommandanten des Ballons fürgewählt. Da es sohin nicht ausgeschlossen ist, daß Landungen mit derartigen Ballons auch im hiesigen Bezirke erfolgen und Militärmannschaft rechtzeitig nicht requiriert werden kann, so werden die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, in geeigneter Weise belehrend auf die Bevölkerung einzuwirken, damit die Notwendigkeit und die Art der Hilfeleistung für Luftschiffe in Notfällen, sowie die Gefährlichkeit der Annäherung an Ballons mit brennenden und glühenden Gegenständen entsprechende Verbreitung erlange. Hiezu wird folgendes bekanntgegeben: Nebst der wegen Explosionsgefahr gebotenen absoluten Fernhaltung von offenem Licht, glimmenden Zigaren rc. (letztere sollen verläßlich ausgelöscht und nicht brennend weggeworfen werden) wird aufmerksam gemacht, daß die Hilfeleistung unter Freilassung eines ent- ! sprechend großen Platzes vorzüglich darin zu bestehen bat, daß die herabhängenden Seile erfaßt, festgehalten werden und der Ballon schließlich nach Angaben seines Kommandanten allmählich zu Boden gezogen wird. Auch anderen vom Kommandanten vorgebrachten Wünschen ist nach Möglichkeit zu entsprechen. Im Falle des Erscheinens eines derartigen Motorballons ist auf die auf demselben angebrachten oder aus demselben gegebenen Zeichen zu achten und wird zu diesem j Behufe folgender Auszug aus dem Verkehrsreglemente be- kanntgegeben: ~ 1. Signale für Landungen. Artikel 15: Wenn sich ein Motorballon zur Landung ! anschickt, so hat er bei Tag eine dreieckige, rote Fahne unterhalb der Gondel zu zeigen, bei Nacht ein weißes Licht zu schwingen oder intermittierend zu zeigen. 2. Signale im Falle der Not. Artikel 16: a) Im Falle der Not über dem Lande ! wie über dem Meere muß ein Motorballon nach Mög- ' lichkeit, bei Tag, eine dreieckige rote Fahne unter der । Gondel hissen und zwei schwarze Ballen übereinander, bei , Nacht ein weißes Licht schwingen oder intermittierend zeigen. Bei Tag und bei Nacht kann er auch von phonischen j Signalen (znm Beispiel Pfeifen) Gebrauch machen. b) Ein Freiballon soll im Falle der Not bei | Sag eine dreieckige, rote Fahne unter der Gondel zeigen, । bet Nacht ein weißes Licht bewegen. Er kann übrigens , auch bei Tag und bei Nacht von phonischen Signalen Gebrauch machen. Z. 22.356. Steyr, 8. Oktober 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. ' Drucksortcn betreffend Fahrpreisermäßigung anf biscu- । bahnen für Korrigendcu. (Siehe Amtsblatt 9ir. 35, Seite 138). Die Gemeinde - Vorstebungen werden besonders aufmerksam gemacht, daß über Wunsch mehrerer Gemeinden obige Drucksorten bei der Druckerei Haas in Steffr aufgelegt wurden und daselbst erhältlich und.
162 Z 21.691. Steyr, 7. Oktober 1910. An alle Gemeinde-Vorsehungen. Grundsätze für das Verfahren bei Wettbewerben. Um den berechtigten Klagen über die bei öffentlichen Wettbewerben zur Erlangung von Entwürfen für Bauwerke aller Art wahrzuuehmenden Mißstände zu begegnen, die Stellung übermäßiger Anforderungen an die Wettbewerber zu vermeiden und die befriedigende Durchführung derartiger Ausschreibungen zu fördern, werden die Gemeinde - Vor- stehungen zufolge des Erlasses der 1 k. o.-ö. Statthalterei vom 21. September l. I., Z. 53II/VI, im Falle der Ausschreibung solcher Wettbewerbe auf die vom österr. Ingenieur- und Architekten-Berein herausgegebenen „Grunde sätze für das Verfahren bei Wettbewerben" aufmerksam gemacht und deren Beachtung mit dem Bemerken empfohlen, daß einzelne Exemplare dieser „Grundsätze" jederzeit durch das Sekretariat des österr. Ingenieur- und Architekten- Vereines Wien, I., Eschenbachgasse 9, bezogen werden können. Z. 22.109. Stey'r, 5. Oktober 1910. An alle Gemeinde -vorstehungen. Ticnstbotcnbuchdttplikatc, Gebiihrenpflicht derselben sowie der Duplikate von Heimatscheinen nnd Arbeitsbüchern. Das k k. Finanzministerium hat aus Anlaß eines speziellen Falles mit dem Erlasse vom 17. Februar 1910, Z. 65.999 ex 1909 eröffnet, daß Duplikate der Heimatscheine, Dienstboten- und Arbeitsbücher ohne Unterschied, da sich dieselben als ämtliche Ausfertigungen darstellen, der Gebühr per 2 X (nach T. P. 7 h des Gebührengesetzes) unterliegen. Hievon werden die Gemeinde-Borstehungen m Kenntnis gesetzt. Z. 1961/Sch. Steyr, 10. Oktober 1910. An sämtliche 5chulleitungen. Bericht über Stipendisten. Den Schulleitungen wird hiemit der h. ä. Erlaß vom 3. Oktober 1907, Z. 1905, (Amtsblatt Nr. 41) behufs Darnachachtung in Erinnerung gerufen Z. 22 245. Steyr, 7. Oktober 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Privatstrasten, Anzeige von der Erbauung. Da laut Statthalterei-ErlasseS vom 28. September 1910 8. 5159/VI, behufs Evidentbaltung der Kartenwerke des k u. k. Militärgeographischen Institutes von h. a. in halbjährigen Terminen Anzeigen über neu entstandene Prwat- straßen der k. k. Statthalterei vorzulegen sind, erhalten die Gemeinde - Vorstehungen hiemit den Auftrag über im Gemeinde-Gebiete etwa neu entstehende Privat st ratzen in halbjährigen Terminen, und zwar zum 16. Februar und »um 16. August jeden Jahres, Anzeigen unter Benützung folgenden Formulares also das erste Mal m,t 15 Februar 1911, hieher zu erstatteu. ihvF squspivuioL
163 Z. 22.110. Stepr, 7. Oktober 1910. An alle Gemeinde - Vorstellungen. Wohltätigkeitshaus Bade«, Wiilterkurstation. Im k. k. Wohltätigkeitshause zu Baden bei Wien ' wird in der Winterperiode 1910/1911 eine Winlerkurstation eingerichtet, welche am 15. November 1910 eröffnet und am 25. März 1911 geschlossen werden wird. Gleichwie in der Sommerkurperiode stehen auch in der Winterkurstalion ^sowohl die Thermalschwefelbäder des Badener sehr wirksamen Franzensbades, als auch alle zur physikalischen Behandlung erforderlichen Apparate zu Gebote. Ueberdies werden Trinkkuren mit radiogener Emanation sin den geeigneten Krankheitsfällen ärztlich verordnet > und überwacht. Endlich ist das k. k Wohltätigkeitshaus in Baden ! auch mit einer Röntgen - Untersuchungskammer unter der Leitung eines bewährten Fachmannes ausgestattet. In das k. k. Wohltätigkeitshaus können nur wirklich arme oder solche mittellose Kranke ausgenommen werden, welche nach dem beizubringenden ärztlichen Befunde zur Heilung oder Besserung der Krankheit die Thermalbadekur j benötigen und für dieselbe die physische Eignung besitzen. Unheilbare, sowie Kinder unter 12 Jahren, ferner Schwangere, Geistesgestörte und endlich Personen mit an- steckungsfähigen Krankheitsformen können in das k. k. Wohltätigkeitshaus nicht ausgenommen werden. Die tägliche Berpflegstaxe beträgt 1 K 60 h. Die aufgenommenen Pfleglinge haben Anspruch auf ein Bett, die Anstaltskost, ein Schwefelbad, die Bett- und Badewäsche, sowie auf ärztliche Behandlung und Medikamente. Für die Leibwäsche und für die Reisekosten nruß aus eigenen Mitteln gesorgt werden. 1 Kurbedürstige werden über schriftliche Anmeldung der Landesausschüffe, Gemeindeverwaltungen, Spitalsleitungen, der Krankenkassen oder anderer Humanitätsanstalten, und humanitären Verbände gegen Zusicherung des Verpflegs- kostenersatzes von der Direktion des k. k. Wohltätigkeits- hauses ausgenommen 'und erhalten hierauf die Verständigung. mit welchem Tage die Kur angetreten werden kann. Hievon werden die Gemeinde -Vorstehungen unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 7. Oktober 1909, Z. 24.205, Amtsblatt Nr. 42, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die in dortiger Gemeinde befindlichen Armeninstitute, Krankenanstalten, Krankenkassen, Wohltätig- keits- und Humanitätsvereine rc. auf diese Einrichtung in entsprechender Weise aufmerksam zu machen Z. 22.314. Steyr, 8. Oktober 1910. An alle Gemeintze- vorstehungen. Cholera in Neapel. Laut telegraphischer Mitteilung des k. u. k. General- konsularamtes in Neapel ist in dieser Stadt der Ausbruch einer Choleraepidemie amtlich konstatiert worden. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 30. September '1910, Z. 6104/V, mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, zu veranlassen, daß die mit dem hierortigen Erlasse Z 19.891, vom 3 September 1910, Amtsblatt Nr. 36, angeordnete fünftägige ärztliche Ueberwachung der Reifenden aus der italienischen Provinz Puglien auch aus Reisende ^aus Neapel ausgedehnt wird. Z. 22 370. S t e v r, 9. Oktober 191 o An alle Gemeinde - Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Cholcramaffregcln in Serbien. Laut Mitteilung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern und des k. k. Ministeriums des Innern, hat die königlich serbische Regierung wegen der Choleraeinschlevpungsgefahr verfügt, daß alle nach Serbien eintretenden Reisenden sich legitimieren müssen. Jedwede Art von Legitimierung genügt. Reisende aus Wien, Budapest oder Mohacz und Umgebung werden unter fünftägiger ärztlicher Kontrolle gehalten, und zwar in der Weise, daß sie während dieser Zeit ein Vezirksarzt täglich zweimal in ihrer Wohnung aufsucht, ohne daß dadurch ihre Bewegungsfreiheit irgendwie behindert werden soll. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 4. Oktober 1910, Z 6226/V, mit dem Auftrage verständigt, den interessierten Kreisen hievon sofort Kenntnis zu geben. Z. 22.610. Steyr, 12. Oktober 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die Herren Gemeindearzte. Cholera in Ungarn. Zu dem b. ä. Erlasse Z. 21 974 vom 4. Oktober 1910 (Amtsblatt Nr. 40). Wieder cholcrasrci sind die Komitate: Györ (Naab) und Pozsony (Preßburg). Als choleraverscucht haben derzeit zu gelten die Komitate Bacs-Bodrog, Baranya, Esztergom (Gran), Feuer (Stuhlweißenburg), Komarom (Komorn), Nyitra (Neutra«, Pest (Pilis), Tolna, Torontal. Zala in Ungarn, sowie Sriem (Syrmien) und Birovitica (Virovititz) in Kroatien-Slavonien. Z. 22.182, 22.183, 22.043. Steyr, 6. Oktober 1910 An alle Gemeinde-vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor UntevstützungSschwindlern und zwar: Oskar Langer, geb. am 15. Dezember 1882 in Brunn und dahin zuständig; Johann Krenner, Bäckergebilfe, 1871 geboren und nach Tüsser zuständig; Anton Ladavaz, Sohn des Jakob, geboren 1880 in Parenzo und nach Triest zuständig, Bildhauer, ledig, hat Arbeitsbuch vom Triester Anagrafenamte am 2. März 1910, Z. 1152, ausgestellt ; Rudolf Stein, Sohn des Angelo, geboren am 16. März 1876 in Wien, zuständig nach Görz, Bäcker, ledig, Arbeitsbuch von der Stadt Gor,, ddo. 4. Mai 1909, Z. 221, in vierter Ausgabe, da er die früheren verloren zu haben behauptet;
1C4 Andreas Vogric, Sohn des Andreas, am 11. August 1875 in Görz geboren, nach Chiapovanc im Bezirke Görz zuständig, von mittlerer Statur, rundem, mehr breitem Gesicht, schwarzen Haaren, dunkelbraunen Augen, normalem Mund und Nase und schwarzem Schnurrbart, ist taubstumm, gelernter Schuster, ledig; Luzian Battolini, Sohn des Vinzenz, geboren 1874 in Triesl und dortbin zuständig; Mechaniker, ledig, hat Arbeitsbuch vom Tncüer Anagrasenamte vom 12. Jänner 1897, Z. 72 (Duplikat), dann Heimatschein vom 25. Mai 189'., Z. 150; Felix Tomaich, Sohn des seligen Jakob, geboren 1809 in Trieft und dorthin auch zuständig, verheiratet, Fleischhauer, hat Arbeitsbuch vom 13. Mai 1910, Z. 3108, ausgestellt vom Triester Anagrasenamte. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des saktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabsolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu be- handeln Z. 22.181. Stepr, 0. Oktober 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen und f. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Jdentitätöerforschnng. Am 26. März 1910 wurde in Heiligen Kreuz a./W., politischer Bezirk Leibnitz, eine Frauensperson (Kretin), unbekannten Namens, der Schubbehörde Wildon überstellt. Die Ausgegriffene ist 35 bis 45 Jahre alt, 147 %t groß, schwächlich, bat braune Haare und Augenbrauen, graue Augen, ovales mageres Gesicht, regelmäßige Nase und ebensolchen Mund, scblcchte Zähne, Kröpf und als besonderes Kennzeichen rechts neben der Nase und oberhalb seitlich der rechten Augenbrauen je ein kleines Muttermal, bekleidet ist sie mit blau- gcstreisiei» 9iccf, grauer, melierter Jacke, blauer Schürze, braunem Kopstuche und einem schwarzwollenen, gestrickten oder gebäckelien Halstuche und Schuhen, sämtliche Kleidung ist defekt. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden angewiesen, die erforderlichen Nachforschungen sogleich einzuleiten und über ein positives Ergebnis sogleich anher zu berichten. ex oslb Z. 22.524. Stepr, 11. Oktober 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Widerruf. Die Ausforschung der nachsolgenden Stellungspflichtigen, h. ä. Amtsblatt Nr. 33 vom 18. August 1910, sind einzustellen: Leopold Brühlmayr, geb. 1873, zuständig nach Losensteinleiten; Rudolf Pallin, geb. 1887, zust. nach Garsten. Z. 21.558. Stepr, 3. Oktober 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Ausmusterung «. Verkauf von znchttanglichen Armeestuten. Ueber Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 22. September 1910, Z. 8599/X, werden die Gemeinde- Vorstehungen auf die im amtlichen Teile des Hauptblattes der „Linzer Zeitung" vom 24 September 1910, Nr. 218, enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerbauministeriums, betreffend den lizitationsweisen Verkauf der im heurigen Jahre bes den Traindivisionen zur Ausmusterung gelangenden, jedoch noch zuchttauglichen Armeestuten an bäuerliche Züchter behufs weiterer Verlautbarung und Verständigung der interessierten Kreise besonders aufmerksam gemacht. Z. 22.250. Stepr, 10. Oktober 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k, Gendarmerie -Posten -Kommanden. Werseuchenausweis. In der Berichtsperiode vom 25. September bis 2 Oktober 1910 bestand der Rotlauf der Schweine im Bezirke Stepr (Land) in einem Gehöfte der Ortschaft Unterwolsern, Gemeinde Losensteinleiten. In der Ortschast Platten der Gemeinde Neustiit kam ein Fall von Nauschbrand vor. Der k. k. BezirkshauplmanuWaldcrdorfs. -Uedaktion und Verlag der k. k. Bcürtsbauvi.nannschast Steyr. — Haassche Buärdruöerei in Slenr.
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