der k. L U?zirk5fMlplmMiMasl dlrisr für den gteichncrmrgen poNLifchen und Schutbezirk. Ar. 40. ölc^r, am 0. Oktober 1910. Das Amtsblatt erscheint jeden DonnerStag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Präuumerationspreiö jährlich 5 Ir, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 Iv, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 206,/Präs. Steyr, 5. Oktober <910. Personal-Nachricht. Se. Exzellenz der Herr k. k. Statthalter hat sich bestimmt gefunden, den in hiesiger Dienstesverwendung stehenden k k. Statthalterei - Konzeptspraktikanten Gisbert Freiherr» von Wersebe der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Linz zur weiteren Dienstleistung zuzuteilen. An dessen Stelle wurde der k. k. Statthalterei- Konzeptspraktikant Johann Georg Ritter S c a r p a t e t t i von Unterwegen dem hiestgen Amte zur Dienstleistung zugewiesen. Z. 21.771. Steyr, 30. September 1910. An alle Gemeinde-vorftehungen. Einberufung zur aktive« Dienstleistung; Abmeldung. Nachstehend wird die mit Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 21. September l. I., Nr. 7566/IV, den politischen Bezirksbehörden zur Kenntnis gebrachte Zuschrift des k. k. Landesverteidigungskommandos in Innsbruck vom 19. September l. I., Nr. 4985, zur künftigen Darnachachtung verlautbart. _ . . Es ist der Fall vorgekommen, daß ein Gemeinde- Vorsteher die Abmeldung eines zum Präsenzdienste einrückenden Rekruten mit dem Bemerken zurückwies, daß eine solche Meldepflicht laut Widmungsschein nicht besteht. Das k. k. Ministerium für Landesverteidigung bat nun mit dem Erlasse vom 9. September l. I., Departement XIV, Nr. 1323, entschieden. „Der Umstand, daß im Widmungsscheine diese Melde- vflicht nicht hervorgehoben erscheint, kann letztere nicht aus- beben, da die bezügliche Bestimmung in die Verordnung des k- k. Ministeriums für Landesverteidigung vom 28. No- vember 1890, Reichsgesetzblatt LIX. Stück, Nr. 207, aui- aenommen wurde, welche einen Auszug aus den Wehrvor- 'christen III. Teil hinsichtlich „jener Bestimmungen enthält, deren Kenntnis für die Personen des Mannschasts- "andes des Heeres und der Kriegsmarine, dann sur die Gemeinden zunächst von Wesenheit ist." Z. 21.707. Steyr, 29. September 1910. K. u. f. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz. Nr. 569")/E. vom 28. September 1910. Konkurs - Ausschreibung. Zur Beteilung mit einer Unterstützung aus der ersten ! Stiftung des Lorenz Ritter von Dittrich für das Jahr 1910 ! wird hiemit der Konkurs ausgeschrieben. Auf diese Stiftung haben vor dem Feind verwundete Invalide Anspruch. Im Gesuch ist genau anzugeben: a) ob ledig, verheiratet oder Witwer; b) Zahl und Alter der unversorgten Familien-Mitglieder; o) Mitgemachte Feldzüge; d) Verwundung und sonstige Gebrechen; e) Dekorationen; O seit wann im Jnvalidenstande; g) die staatlichen Bezüge und sonstige Einkommen; Die Gesuche, welchen die Patentalurkunde beizuschließen ist, stnd bis längstens 31. Oktober l. I. beim k. u. k. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz einzubringen. Später einlangende Gesuche werden nicht berückstchtigt. K. n k. Ergiinzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz. Z. 22 046. Steyr, 4. Oktober 1910. An alle Gemeinde - vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Cholera. Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von Ware» und Gegenständen aus Ungarn. Aus Anlaß dcS Auftretens der Cholera in Ungarn fand sich das k t Ministerium des Innern im Einver- nehmen mit den k. k. Ministerien des Handels und des Ackerbaues auf Grund des Gutachtens des k k Obersten Sanitätsrates bestimmt, die Ein- und Durchfuhr folgender ; Waren und Gegenstände aus dem Königreiche Ungar n b:S । auf weiteres zu verbieten, beziehungsweise zu beschränken
158 1. Gebrauchte Leibwäsche, alte und getragene Kleidungsstücke (Gebrauchseffekten), gebrauchtes Bettzeug. Werden diese Gegenstände als Reisegepäck oder infolge Wohnungswechsels befördert, so unterliegen ffe den besonderen Bestimmungen über sanitätspolizeiliche Revision und Behandlung beim Grenzüberlritte. 2. Hadern und Lumpen. Von diesem Verbote sind ausgenommen: a) Hadern und Lumpen, welche zusammengepreßt und in mit Eisenreifen gebundenen Ballen als Großhandelswaren befördert werden; b) Irische Abfälle aus Spinnereien, Webereien, Konsektions - Anstalten oder Bleichereien, Kunstwolle, Shoddy und Abfälle neuen Papiers. Die Durchfuhr der unter 1. und 2. bezeichneten Waren und Gegenstände ist jedoch gestattet, wenn diese so verpackt sind, daß eine Manipulation mit denselben unterwegs nicht möglich ist. 3. Frisches Obst und frisches Gemüse, ferner Milch, dürfen an der Grenze nicht zurückgehalten werden, wenn mittels von den königl. ungarischen kompetenten Behörden ausgestellter Ursprungszertifikate bestätigt ist, das sie aus einem von Cholera nicht verseuchten Gebiete stammen. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge des Erlaffes des k. k. Ministeriums des Innern vom 28. September 1910, Z 37.297, unter Bezugnahme aus den hierämtlichen Erlaß Z. 21.974, vom 4. Oktober 1910 zur entsprechenden Ver- anlaffung wegen Ueberwachnng der Einhaltung der erlaffenen Verbote beziehungsweise Beschränkungen in Kenntnis gesetzt. Z. 21 974. Steyr, 4. Oktober 1910 An alle Gemeinde-Vorstehungen und Gemeindearzte. Ueberwachnng der ans choleraverseuchten Gebieten Ungarns cintreffendcn Reifenden. Anläßlich der Weilerverbreitung der Cholera in Ungarn werden die Gemeinde-Vorstehungen und Gemeindeärzte zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 28. September 1910, Z. 6052/V, im Rachhange zum hierortigen Erlasse vom 23. September 1910, Z 21.037, mit welchem unter anderem Anordnungen wegen Handhabung der Fremdenpolizei, des Meldewesens und der Anzeigepflicht bezüglich aller verdächtigen Erkrankungen hinausgegeben wurden, nachstehende Weisung hinsichtlich der fünftägigen Ueberwachung der aus choleraverseuchten Gebieten Ungarns eintreffenden Reisenden erteilt. Die Leiter der an der ungarischen Grenzstation errichteten Revisionsstationen sind verpflichtet, die Namen der aus verseuchten Gebieten eintreffenden Personen und das Absteigequartier der Vorslebung jener Gemeinde, welche von denselben als Reiseziel angegeben wird, unverzüglich telegraphisch bekanntzugeben. Die aus choleraverseuchten Gebieten mittels Eisenbahn eintreffenden Reisenden sind von der Grenzstation an womöglich in gesonderten Wagenabteilungen zu befördern und unter die Ueberwachung des Zugsbegleitpersonales zu stellen. Verlaßt ein solcher Reisender vor seinem Reiseziele den Zug, so ist dies vom Zugssührer dem betreffenden L-tationsvorstande zur Verständigung der zuständigen Gemeindebehörde zn melden. Im Falle einer im Eisenbahnzuge auftretenden Erkrankung ist der Kranke in der nächsten Krankenabgabe- slation zur isolierten Behandlung zu übergeben. Die Gemeindebehörde des Aufenthaltes der aus choleraverseuchten Gebieten eingetroffenen Reisenden ist verpflichtet, diese eben durch 5 Tage vom Tage des Grenz- übertrittes an gerechnet ohne Beschränkung der persönlichen Freiheit und ohne Belästigung derselben gesundheitlich überwachen zu lassen. Beabsichtigt ein solcher Reisender vor Ablauf der fünftägigen Frist den Aufenthaltsort zu wechseln, so ist hievon die Gemeindebehörde des neuen Reisezieles in Kenntnis zu setzen. Als choleraverseucht haben derzeit zu gelten: die Komitate Baranya, Bocs-Bodrog, Fejer (Stuhlweißenburg), Györ (Raab), Komarom (Komorn), Pest-Pilis, Pozsony (Preßburg), Tolna, Torontal, Esztergom (Gran), Ryitra (Neutra) und Zala in Ungarn, Srlem (Ziemien), Viro- vltica (Virovoltitz) in Kroatien-Slavonien. Außerdem sind Cholerafälle aufgetreten in den. Gemeinden Nagymaros im Komitate Hont Moldowa, im Comitate Krasso Szvereny in Ungarn. Im Stande der verseuchten Komitate im weiteren Verlaufe eintretende Aenderungen werden in angemessenen Zeiträumen bekanntgegeben werden. Hinsichtlich der im Warenvcrkehre anzuwendenden Maßregeln werden nähere Weisungen folgen. Z. 22 115. Steyr, 6. Oktober 1910. An alle Gemeinde-vorstehungen. Cholera, ärztliche Visite an der rumänischen Grenze. Laut Mitteilung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern und des k. k. Ministeriums des Innern wird die von der königlich rumänischen Regierung aus Anlaß der Cholera aegenüber Reisenden aus Oesterreich-Ungarn eingesührte ärztliche Visite und Desinfektion an der Grenze nur bei jenen Personen in strengerer Weise gehandhabt, welche aus verseuchten Gegenden kommen, weshalb es sich empfiehlt, daß die Reisenden sich mit von den betreffenden Polizeibehörden ausgestellten legalisierten Zertifikaten versehen, in welcher ihr letzter Aufenthaltsort angegeben ist. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 30. September 1910, Nr. 6I54/V, in Kenntnis gesetzt. Z. 21.952. Steyr, 3. Oktober 1910. An alle Gemeinde - vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung des Daniel Eibl. Der in Ebenboden Nr. 11, Gemeinde Ternberg,. wohn- baite Aauerssohn Daniel Eibl, welcher schon seit längerer Zeit geistig nicht normal zu sein schien, entfernte sich am 28. September 1910 mittags von seiner Wohnung, unbe- kannb wohin, und ist bis nnn nicht zurückgekehrt. Daniel Eibl ist groß, hat längliches, blasses Gesicht, dunkelblonde Haare und solchen Schnurrbart und am Oberkiefer sechs falsche Zähne.
159 Derselbe war bei seiner Entfernung vom Eiternhause mittellos und mit Wochentagskleidung, und zwar mit schwarzgrauem Rocke, stark geflickter dunkler Weste, welche vorne, wo die Knöpfe anqenäht sind, einen schwarzen Längsstreifen eingesetzt hat, dunkler, stark mit schwarzem Stoffe geflickter Hose, Stiefletten, die mit kleinen Nägeln genagelt und, und grünlichem Hute mit grünem Bande bekleidet. Es dürfte wahrscheinlich sein, daß Daniel Eibl einen Selbstmord verübt hat. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -Kommanden werden angewiesen, die Nachforschung nach dem Abgängigen sogleich einzuleiten und ist über ein posttives Ergebnis derselben bis 15. Oktober l I zu berichten. Z. 21 697. Steyr, 29. September 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Stellungspflichtigen Franz Frind, h. ä. Amtsblatt Nr. 2 ex 1910, wird widerrufen. An alle Genossenschaften. A. Gewerlieaitmeldungeu pro September 1910. 1. Johann Hattinger, Schleifer und Polierer, Sierning- hofen 60, Gemeinde Sierning. 2. Heinrich Zehetner, Binder, Mairstorf 36, Gemeinde Eberstallzell. 3. Franz Hager, Sattler, Oberroür 27, Gemeinde Rohr 4. Franz Schedlbcrge-, Holzschuhmacher, Feyregg 9, Gemeinde Pfarrkirchen, 5 Iouu Waldenhofer, Gemischtwarenhandel als Filiale der Hauvt- belriebsstätte in Unterrohr 10, in Rohr 44. 6. Jgnaz Jagl- bauer, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G - O, Ht. a, b, ' 6, 6, f, g), Sattledt 37, Gemeinde Kremsmünster Land i 7. Albert Kittel, Baumeister, Bad Hall 8 Marie Braun, Handschuhmachergewerbe, Sierning 15. 9 Paul Ebner, Holzhandel, Wendbach 8, Gemeinde Ternberg 10 fltoman > Obecgruber, Handel mit landw. Maschinen und deren Be- i standteilen, Neustift 4. 11. Alois Hrdina, Akzidenzdruckerei, ! Weher Markt 46. 8. Gewcrbeabmeldungcn. I. Franz Urban, Schloffergewerbe mit Reparatur landwirtschaftlicher Maschinen und Fahrräder, Lindau 22, Ge- ! meinde Gaflenz. 2. Alois Mayrhofer, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G.-O., lit. d, 6, ck, t', §), Sierninghofen 66, Gemeinde Sierning. 3./4. Karl Mitterndorfer, Gast- und Schankgewerbe (8 16 G.-O., lit. a, b, c, d, e, f, g) und Pferdehandel, Hilbern 28, Gemeinde Sierning. 5 Marie Piffen- i berger, Müllergewerbe, Sierning 113. 6. Eduard Feichtl, l Gast- und Schankgewerbe (8 16 G.-O., lit. a, l>, o, ck, ! 1, 'g), Garsten. 7. Frariz Braun, Handschuhmacher, Sierning 15. 8. Matthias Ragl, Ziegelerzeugunq, Bad Hall. 9. Alois Pflugseder, Mefferer, Neuzeug 94, Gemeinde Sierning. 10. Ernst Baumer, Gemischt- und Eisenwaren- handel, Sierninghofen 63, Gemeinde Sierning. 0. Gewerbeverändernngen. Dora Winter, Gast- und Schankgewerbe (8 16 G -O., lit. a, b, c, d, f, g), Weher Markt 177; Fortführung auf Witwenstandsdauer genehmigt. Der !. k. Bezirkshaiivliuann: Walderdorfs. Redaktion undUrläg der k. k. BezirkShauvlmannschasl Steyr. — HaaSsche Bucddruclerel m Stevr.
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