154 Behufs Erleichterung der h. ä. Ueberprüfungsarbeiten wird den Gemeinde -Vorstehungen auch nahegelegt, in der Dtubrif „Anmerkung" der Matrikenauszüge die Zuständigkeitsgemeinde und Vezirkshauptmannschaft, eventuell auch Datum und Zahl der Anerkennungsnote, einzutraqen. Ansuchen um eine Begünstigung in Erfüllung der Wehrpflicht sind stempelfrei; Ansuchen um Abstellungs- Bcwilligung im Aufenthaltsorte unterliegen der Stem- pclnng mit einem 1-Kroncn-Stempel. Die offenkundige Untauglichkeil ist in die Rubrik Anmerkung des Verzeichniffes zu verzeichnen — § 25, Punkt 4, der Wehrvorschriften — und können solche von dem persönlichen Erscheinen vor der Stellungs-Koinmission enthoben werden. Bezüglich solcher Stellungspflichtigen, welchen zwar keines der im 8 25 der Wehrvorschristen erwähnten Gebrechen anhastet, deren Vorführung vor die Stellungs- Kommission jedoch wegen irgend eines anderen Gebrechens im Hinblicke aus die Beschwerlichkeit und Gefahr des Transportes un- tunlich erscheint, gibt der h. ä. Erlaß vom 29. Mai 1895, Z 7029 (Amtsblatt Nr. 23 ex 1895), Ausschluß. Bezüglich Epilepsie (Fallsucht) gilt § 92, Punkt 7, der Wehrvorsitriften. Die gemeiiideweiscn Verzeichniffe der Stellungspflich- tiqen sind mit 30. November t. I abzuschlicsten und ohne Terminsübcrschreitung bis längstens 10. Dezember l. I mit allen im § 28, Punkt 3, der Wehrvorschriften bezeichneten Beilagen hierher vorzulegen. Die erforderlichen richtigen Drucksorten wollen sich die Gemeinde-Vorstehungen sogleich entweder bei der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien oder in den Buchdruckereien in Steyr bestellen, damit sie rechtzeitig in den Besitz derselben gelangen. Den Herren Gemeinde-Vorstehern mache ich die termingemäße Vorlage des Stellungsapparates zur besonderen Pflicht. ________ Z. 21.037. Steyr, 23. September 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Cholera - Maßnahmen. Die Einschleppung von Cholerafällen nach Wien im Wege des Schiffsverkehres auf der Donau hat vorerst zur Errichtung einer Revinonsstation in Hainburg geführt. Da aber nach nunmehr vorliegenden amtlichen Nachrichten an mebreren Orten Ungarns Choleraerkrankungen aufgetreten sind und in einzelnen Gegenden Seuchenherde vor- zuliegen scheinen, ist es notwendig, dem gesamten Reise- verkehre aus Ungarn, in gleicher Weise wie jenen aus Rußland und Unteritalien, erhöhte Aufmerksamkeit zuzu- wenden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher zufolge Erlasses der k. k. o-ö. Statthalterei, Z. 5748/V, vom 15 September 1910, ausgefordert, unverzüglich zu veranlassen, daß unter Vermeidung lästiger Beschränkungen eine umfassende Ueberwachung der aus Ungarn insbesondere aber aller aus dem infizierten ungarischen Donaugebiete einlreffenden Reisenden erfolge.' Zu diesem Zwecke ist auf die genaue Handhabung des Meldewesens und der Fremdenpolizei zu dringen und sind die Besitzer von Hotels und Fremdenherbergen aller Art zu verpflichten, jede auch nur im Geringsten verdächtige Erkrankung an Personen der gedachten Herkunft unverzüglich der lokalen Sanitätsbehörde zur Anzeige zu bringen. Auch ist es unerläßlich, die Schüblingstransporte, sowie den Verkehr umherziehender Leute, zumal von Zigeunern einer ständigen sorgsamen Aussicht zu unterziehen. Z. 21 350. Steyr, 24. September 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. SammlungöbewiMguttg für den Verein Südmark. Der k. k. Statthalter für Oberösterreich hat über Ermächtigung Seiner Exzellenz des Herrn Ministers des Innern dem Vereine „Südmark" in Graz über sein spezielles, unmittelbar an den k. k. Statthalter gerichtetes Ansuchen, die Bewilligung erteilt, in allen jenen Orten Oberösterreichs, in denen Ortsgruppen des Vereines bestehen, durcb diese Ortsgruppen in der Zeit vom 10 bis einschließlich 17. November 1910 Sammlungen zugunsten des Vereinszweckes, bei Mitgliedern und bekannten Gönnern des Vereines, jedoch unter Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden wie im Vorjahre zu veranstalten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. i Gendarmerie - Posten - Kommanden über Erlaß des k. k. Statthalters vom 22. September 1910, Z. 2797, in die Kenntnis gesetzt. Z. 1859/B.-Sch.-R. Steyr, 24. September 1910. An alle Ichulleitungen. Feier des 80. Geburtsfestes Seiner k u. k. Apostolischen Majestät. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben am § 18. August d. I. das seltene Fest des 80. Geburtstages ! gefeiert. Der Sommerferien wegen konnte dieser denkwürdige Tag an manchen Schulen nickt rechtzeitig festlich begangen werden, doch erscheint es geboten, dieses vaterländischen Festtages durch eine nachträgliche Feier in den Schulen besonders zu gedenken. Infolge Erlasses des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht vom 16. September 1910, Z. 666 und des k. k. Landesschulrates vom 19. September 1910, Z. 7071, werden die Schulleitungen beauftragt, aus diesem Anlässe am 4. Oktober d. I, als am Tage des Allerhöchsten Namensfestes, im Anschlüsse an den Festgottesdienst eine den lokalen Verhältnissen angemessene würdige Schulfeier abzuhalten, soferne eine solche nicht etwa schon am Schlüsse des abge- laufenen Schuljahres stattgefunden hat. Z. 21.557. Steyr, 27. September 1910. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor Nnterstütznngsschwnldlern. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 17. September l. I., Z. 8745/XII, pflegen die in der Gemeinde Fütö, Komitat Vas, zuständigen, beschäftigungslosen Individuen Josef Schranz, 48 Jahre alt, Kellner,
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